Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
81 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
14.11.14, 13:01
Aktualisiert
14.11.14, 13:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
SFB III -
Vorlage 51 /X.L. Z.1
Datum: 12.11.2014
An den
Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft
Sitzungstag:
18.11.2014
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
09.12.2014
Gemeinderat
Sitzungstag:
16.12.2014
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Jagdliche Bewirtschaftung des Gemeindewaldes
hier: Rotwildbejagungskonzept
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Rat nimmt die Ausführungen über das Rotwildbejagungskonzept zustimmend
zur Kenntnis.
Der Rat beschließt die weitere Einrichtung eines Begehungsscheinreviers, Teil V,
im Revier Marmagen Wald Ost.
Begründung:
Im Rahmen der Rotwildabschussplanerfüllung ist zu berichten, dass eine revierübergreifende Bewegungsjagd am 25.10.2014 auf ca. 1.780 ha Waldfläche stattgefunden hat, an welcher insgesamt 138 Schützen sowie 31 Treiber teilgenommen haben.
Die an dieser Bewegungsjagd beteiligten Reviere „Mürel“ hatten einen gemeinsamen Abschuss von 49 Stück Rotwild.
Durch diese Drückjagd wurde neben den bereits getätigten Abschüssen der Abschussplan in Marmagen Wald Ost, erfüllt.
Besonders erfreulich war, dass selbst in der Jagdgenossenschaft Marmagen Wald,
eine ordentliche Strecke zu verzeichnen war.
In Bezug auf die generelle Rotwildbejagung durch den Pächter der Jagdgenossenschaft Marmagen Wald hat dieser und die Jagdgenossenschaft darum gebeten
zu prüfen, inwieweit eine Möglichkeit zur Vergabe eines flächenbezogenen, entgeltlichen Jagderlaubnisscheines in Marmagen Wald Ost, besteht.
Nach Gesprächen mit dem Pächter der Jagdgenossenschaft, Mitgliedern des Vorstandes sowie den im Eigenjagdrevier Marmagen Wald Ost betroffenen Begehungsscheininhabern bestand Einvernehmen zwischen der Gemeinde und der
Genossenschaft, dem Rat vorzuschlagen, ein Begehungsscheinrevier V zu bilden.
Die betroffene Waldfläche im Bereich Sittard hat eine Größe von 45 ha. Die Lage
des Gebiets ist in der als Anlage beigefügten Karte dargestellt.
Es wird vorgeschlagen, dass der Rat beschließt, ein Begehungsscheinrevier V in
Marmagen Wald Ost, einzurichten.
gez. Pracht
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Bürgermeister