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Beschlussvorlage (Bau eines Kunstrasenplatzes bzw. Erneuerung der Tennenfläche auf dem Sportplatz "Alte Kirche")

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
81 kB
Datum
15.12.2016
Erstellt
06.12.16, 18:06
Aktualisiert
06.12.16, 18:06
Beschlussvorlage (Bau eines Kunstrasenplatzes bzw. Erneuerung der Tennenfläche auf dem Sportplatz "Alte Kirche") Beschlussvorlage (Bau eines Kunstrasenplatzes bzw. Erneuerung der Tennenfläche auf dem Sportplatz "Alte Kirche")

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Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 05.12.2016 Amt / Abteilung: Amt für zentrale Verwaltungsaufgaben Az.: BM Vorlagennummer: VL-283/2016 TOP Vorlage für die Sitzung des Rates der Gemeinde Langerwehe Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Bau eines Kunstrasenplatzes bzw. Erneuerung der Tennenfläche auf dem Sportplatz "Alte Kirche" Sachdarstellung: Am Donnerstag, dem 01.12.2016 hat in der o.g Angelegenheit ein interfraktionelles Gespräch aller im Rat der Gemeinde Langerwehe vertretenen Fraktionen stattgefunden. Der u.g. Beschlussvorschlag wurde mehrheitlich vorgeschlagen. Auf die bisherigen Beratungen in den Fachausschüssen und im Rat wird verwiesen, wobei auf die erneute Vorlage der Beratungsunterlagen verzichtet wird. Finanzielle Auswirkungen: Sportpauschale: 2 Jahre je 20.000,-- € KinvFG oder Invest.-pausch. NRW: Summe: = 40.000,-- € = 118.000,-- € = 158.000,-- € Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Langerwehe beschließt die Erneuerung des Sportplatzes „Alte Kirche“. Der Verein TuS 08 Langerwehe hat den Antrag auf eine Finanzhilfe von 158.000,-- € gestellt. Drucksache VL-283/2016 Seite - 2 - Aus der Sportpauschale werden in den nächsten zwei Jahren jeweils 20.000,-- € zur Verfügung gestellt, also insgesamt 40.000,-- €. Der Restbetrag in Höhe von 118.000,-- € wird über das KinvFG und / oder über die Investitionspauschale des Landes NRW finanziert. Die Option KinvFG bleibt offen bis zum 31.12.2018, danach wird der Betrag für andere Projekte veranschlagt. Die Entscheidung, ob es sich hierbei um die Erneuerung der Tennenfläche oder um die Umwandlung der Tennenfläche in eine Kunstrasenfläche handelt, obliegt dem Verein TuS 08 Langerwehe. Darüberhinausgehende Aufwendungen trägt der Verein TuS 08 Langerwehe. Der Bürgermeister (Göbbels)