Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
81 kB
Datum
15.12.2016
Erstellt
06.12.16, 18:06
Aktualisiert
06.12.16, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 05.12.2016
Amt / Abteilung: Amt für zentrale Verwaltungsaufgaben
Az.:
BM
Vorlagennummer: VL-283/2016
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Rates der Gemeinde Langerwehe
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Bau eines Kunstrasenplatzes bzw. Erneuerung der Tennenfläche auf dem Sportplatz "Alte Kirche"
Sachdarstellung:
Am Donnerstag, dem 01.12.2016 hat in der o.g Angelegenheit ein interfraktionelles
Gespräch aller im Rat der Gemeinde Langerwehe vertretenen Fraktionen stattgefunden.
Der u.g. Beschlussvorschlag wurde mehrheitlich vorgeschlagen. Auf die bisherigen
Beratungen in den Fachausschüssen und im Rat wird verwiesen, wobei auf die erneute
Vorlage der Beratungsunterlagen verzichtet wird.
Finanzielle Auswirkungen:
Sportpauschale:
2 Jahre je 20.000,-- €
KinvFG oder Invest.-pausch. NRW:
Summe:
= 40.000,-- €
= 118.000,-- €
= 158.000,-- €
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Langerwehe beschließt die Erneuerung des Sportplatzes
„Alte Kirche“. Der Verein TuS 08 Langerwehe hat den Antrag auf eine Finanzhilfe von
158.000,-- € gestellt.
Drucksache VL-283/2016
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Aus der Sportpauschale werden in den nächsten zwei Jahren jeweils 20.000,-- € zur
Verfügung gestellt, also insgesamt 40.000,-- €. Der Restbetrag in Höhe von 118.000,-- €
wird über das KinvFG und / oder über die Investitionspauschale des Landes NRW
finanziert. Die Option KinvFG bleibt offen bis zum 31.12.2018, danach wird der Betrag für
andere Projekte veranschlagt.
Die Entscheidung, ob es sich hierbei um die Erneuerung der Tennenfläche oder um die
Umwandlung der Tennenfläche in eine Kunstrasenfläche handelt, obliegt dem
Verein TuS 08 Langerwehe.
Darüberhinausgehende Aufwendungen trägt der Verein TuS 08 Langerwehe.
Der Bürgermeister
(Göbbels)