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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nörvenich G 4, 2. Änderung - Ortsteil Nörvenich; hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Nörvenich
Größe
89 kB
Datum
07.07.2016
Erstellt
20.06.16, 14:01
Aktualisiert
20.06.16, 14:01
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nörvenich G 4, 2. Änderung - Ortsteil Nörvenich;
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nörvenich G 4, 2. Änderung - Ortsteil Nörvenich;
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Nörvenich Vorlagen-Nr.: 266/2016 Der Bürgermeister (Legislaturperiode 2014-2020) HSG: 60.1 Sachbearbeiter: Elke Niederklapfer vom 17.06.2016 Beschlussvorlage - öffentlicher Teil An den Haupt-, Finanz- und Umweltausschuss Rat 30.06.2016 07.07.2016 Bebauungsplan Nörvenich G 4, 2. Änderung - Ortsteil Nörvenich; hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB I. Haushaltsmäßige Auswirkungen Die Vorlage berührt nicht den Etat II. Sachdarstellung: (bisherige Erläuterungen) Die G. K. GmbH, Aldenhoven, hat mit Datum vom 10.06.2016 den Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nörvenich G 4 eingereicht. Es ist beabsichtigt, durch die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nörvenich G 4 – Ortsteil Nörvenich, auf einer Teilfläche des Grundstücks in der Gemarkung Nörvenich, Flur 34, Flurstück 12, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Nutzung des Grundstücks und der ehemaligen Hauptschule als Pflegeeinrichtung zu schaffen. Beabsichtigt ist, die ehemalige Hauptschule umzubauen und baulich zu ergänzen. Durch die Errichtung von ca. 70 – 80 stationären Pflegeplätzen bzw. 7 Wohngruppen für 7-14 Bewohner sowie den Neubau von mindestens 9 Servicewohnungen in weiteren Gebäuden werden etwa 70-90 Arbeitsplätze geschaffen. Auf diese Weise wird der zentrale Ortsbereich durch Pflege- und Wohneinrichtungen für Senioren ergänzt. Das betroffene Grundstück mit dem aufstehenden Gebäude „ehemalige Hauptschule“ befindet sich in unmittelbarer Umgebung des unter Denkmalschutz stehenden Schloss Nörvenich. Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens wird auch der LVR Amt für Denkmalpflege beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Seitens der Verwaltung wurde bereits im Vorfeld Kontakt zum LVR Amt für Denkmalpflege, Pulheim, bezüglich einer Vorabeinschätzung aufgenommen. Eine Antwort liegt der Verwaltung noch nicht vor. Um keine Zeit zu verlieren, soll in Absprache mit dem potentiellen Investor, bereits der Aufstellungsbeschluss zu diesem Vorhaben gefasst werden – auch wenn die Thematik „Denkmalschutz“ noch offen ist. III: Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Aufstellung des Bebauungsplanes Nörvenich G 4, 2. Änderung – Ortsteil Nörvenich gemäß § 2 (1) BauGB. Durch diese 2. Änderung des Bebauungsplanes Nörvenich G 4 soll auf einer Teilfläche des Grundstücks in der Gemarkung Nörvenich, Flur 34, Flurstück 12 die Möglichkeit des Umbaus und der baulichen Ergänzung der ehemaligen Hauptschule in eine Pflegeeinrichtung geschaffen werden. Die Verwaltung wird beauftragt, von der Antragstellerin eine Kostenübernahmeerklärung in Form eines Städtebaulichen Vertrages einzuholen und nach Vorlage dieses Vertrages das Planungsbüro SGP mit der weiteren Planung zu beauftragen. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekanntzumachen und das Verfahren mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB fortzuführen.