Daten
Kommune
Nörvenich
Größe
89 kB
Datum
07.07.2016
Erstellt
20.06.16, 14:01
Aktualisiert
20.06.16, 14:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Nörvenich
Vorlagen-Nr.: 266/2016
Der Bürgermeister
(Legislaturperiode 2014-2020)
HSG: 60.1
Sachbearbeiter: Elke Niederklapfer
vom 17.06.2016
Beschlussvorlage
- öffentlicher Teil An den
Haupt-, Finanz- und Umweltausschuss
Rat
30.06.2016
07.07.2016
Bebauungsplan Nörvenich G 4, 2. Änderung - Ortsteil Nörvenich;
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
I.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Die Vorlage berührt nicht den Etat
II.
Sachdarstellung:
(bisherige Erläuterungen)
Die G. K. GmbH, Aldenhoven, hat mit Datum vom 10.06.2016 den Antrag auf Änderung des
Bebauungsplanes Nörvenich G 4 eingereicht.
Es ist beabsichtigt, durch die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nörvenich G 4 – Ortsteil Nörvenich,
auf einer Teilfläche des Grundstücks in der Gemarkung Nörvenich, Flur 34, Flurstück 12, die
planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Nutzung des Grundstücks und der ehemaligen
Hauptschule als Pflegeeinrichtung zu schaffen. Beabsichtigt ist, die ehemalige Hauptschule umzubauen
und baulich zu ergänzen.
Durch die Errichtung von ca. 70 – 80 stationären Pflegeplätzen bzw. 7 Wohngruppen für 7-14
Bewohner sowie den Neubau von mindestens 9 Servicewohnungen in weiteren Gebäuden werden etwa
70-90 Arbeitsplätze geschaffen. Auf diese Weise wird der zentrale Ortsbereich durch Pflege- und
Wohneinrichtungen für Senioren ergänzt.
Das betroffene Grundstück mit dem aufstehenden Gebäude „ehemalige Hauptschule“ befindet sich in
unmittelbarer Umgebung des unter Denkmalschutz stehenden Schloss Nörvenich. Im Rahmen des
Bauleitplanverfahrens wird auch der LVR Amt für Denkmalpflege beteiligt und zur Abgabe einer
Stellungnahme aufgefordert. Seitens der Verwaltung wurde bereits im Vorfeld Kontakt zum LVR Amt
für Denkmalpflege, Pulheim, bezüglich einer Vorabeinschätzung aufgenommen. Eine Antwort liegt der
Verwaltung noch nicht vor. Um keine Zeit zu verlieren, soll in Absprache mit dem potentiellen
Investor, bereits der Aufstellungsbeschluss zu diesem Vorhaben gefasst werden – auch wenn die
Thematik „Denkmalschutz“ noch offen ist.
III:
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Aufstellung des Bebauungsplanes Nörvenich
G 4, 2. Änderung – Ortsteil Nörvenich gemäß § 2 (1) BauGB.
Durch diese 2. Änderung des Bebauungsplanes Nörvenich G 4 soll auf einer Teilfläche des
Grundstücks in der Gemarkung Nörvenich, Flur 34, Flurstück 12 die Möglichkeit des Umbaus
und der baulichen Ergänzung der ehemaligen Hauptschule in eine Pflegeeinrichtung
geschaffen werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, von der Antragstellerin eine Kostenübernahmeerklärung in
Form eines Städtebaulichen Vertrages einzuholen und nach Vorlage dieses Vertrages das
Planungsbüro SGP mit der weiteren Planung zu beauftragen.
Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich
bekanntzumachen und das Verfahren mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 Abs. 1 und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB fortzuführen.