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Bürgerantrag (Anregung zur Offenhaltung der Wilfried-Neumann Straße in E.- Blessem)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
91 kB
Datum
18.10.2011
Erstellt
31.08.11, 07:09
Aktualisiert
19.04.12, 06:31
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister B 344/2011 Az.: Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 65 - Datum: 16.08.2011 gez. Böcking Amtsleiter 18.04.2012 Datum Freigabe -100- BM / Dezernent Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Termin Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Betrifft: Bemerkungen 08.09.2011 beschließend 18.10.2011 beschließend Anregung zur Offenhaltung der Wilfried-Neumann Straße in E.- Blessem Finanzielle Auswirkungen: Ca. 400,- € für 2 herausnehmbare Poller Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Zu Punkt 1) wie aus weiterführendem Schriftverkehr und Telefonaten mit dem Antragsteller des Bürgerbegehrens vom 16.09.2008 zu entnehmen war, geht es den Anwohnern der KlausSchaefer-Straße um eine Sperrung der Verbindungsstraße, nicht um eine reine Verkehrsberuhigung. Hierzu wäre gar kein Antrag erforderlich gewesen, da ein verkehrsberuhigter Bereich bereits im Rahmen der Abrundungssatzung der Klaus-Schaefer-Straße festgesetzt ist. Zu Punkt 2) die Errichtung eines Pollers stellt lediglich eine verkehrslenkende Maßnahme dar, die nicht Regeltatbestand des Bebauungsplanes ist. Der Poller könnte jederzeit ohne nennenswerte bauliche Veränderung wieder entfernt werden. Zu Punkt 3) die Befragung der Anwohner im Rahmen der Versammlung am 20.07.2011 (s. hierzu auch die Anlage zu V 499/2008) hat eindeutig gezeigt, dass der derzeitige Allgemeinwille der Anlieger eine Sperrung der Verbindungsstraße vorsieht. Die Anwohner sind diese Situation bereits seit fast 3 Jahren gewohnt, da der Verbindungsweg seit Ende der städtischen Erschließungsarbeiten im Oktober 2008 provisorisch mit Schachtringen geschlossen ist. Die Verbindung zur Klaus-Schaefer-Straße ist seitdem nur fußläufig bzw. mit dem Fahrrad erreichbar. Es kann davon ausgegangen werden, dass sich dieser Umstand hier bewährt hat. Zu Punkt 4) siehe hierzu Punkt 1) Zu Punkt 5) vor Durchführung der Abstimmung hat die Verwaltung ausführlich die Vorgeschichte zu diesem Thema erläutert, Alternativen und bauliche Möglichkeiten aufgezeigt, sowie über die Erfordernis einer Abstimmung zur allgemeinen Meinungsfindung gesprochen. Bereits in der Einladung zur Anwohnerversammlung wurde auf diese Thematik hingewiesen. Es wurde nicht nur festgestellt wie das Verhältnis Pro oder Kontra einer Sperrung der KfzDurchfahrt ist, es wurden auch die Enthaltungen abgefragt. Der Eigenbetrieb Straßen ist durchaus der Auffassung, dass das dargestellte Meinungsbild genügend repräsentativ ist. Der Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr hat eindeutig beschlossen, nur die Anwohner des Neubaugebietes mit in die Entscheidungsfindung einzubeziehen. Eine Befragung aller Einwohner von Blessem ist nicht vorgesehen. (Dr. Rips) -2-