Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
91 kB
Datum
18.10.2011
Erstellt
31.08.11, 07:09
Aktualisiert
19.04.12, 06:31
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
B 344/2011
Az.:
Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 65 - Datum: 16.08.2011
gez. Böcking
Amtsleiter
18.04.2012
Datum Freigabe -100-
BM / Dezernent
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Termin
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Betrifft:
Bemerkungen
08.09.2011
beschließend
18.10.2011
beschließend
Anregung zur Offenhaltung der Wilfried-Neumann Straße in E.- Blessem
Finanzielle Auswirkungen:
Ca. 400,- € für 2 herausnehmbare Poller
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Zu Punkt 1) wie aus weiterführendem Schriftverkehr und Telefonaten mit dem Antragsteller des
Bürgerbegehrens vom 16.09.2008 zu entnehmen war, geht es den Anwohnern der KlausSchaefer-Straße um eine Sperrung der Verbindungsstraße, nicht um eine reine
Verkehrsberuhigung. Hierzu wäre gar kein Antrag erforderlich gewesen, da ein verkehrsberuhigter
Bereich bereits im Rahmen der Abrundungssatzung der Klaus-Schaefer-Straße festgesetzt ist.
Zu Punkt 2) die Errichtung eines Pollers stellt lediglich eine verkehrslenkende Maßnahme dar, die
nicht Regeltatbestand des Bebauungsplanes ist. Der Poller könnte jederzeit ohne nennenswerte
bauliche Veränderung wieder entfernt werden.
Zu Punkt 3) die Befragung der Anwohner im Rahmen der Versammlung am 20.07.2011 (s. hierzu
auch die Anlage zu V 499/2008) hat eindeutig gezeigt, dass der derzeitige Allgemeinwille der
Anlieger eine Sperrung der Verbindungsstraße vorsieht. Die Anwohner sind diese Situation bereits
seit fast 3 Jahren gewohnt, da der Verbindungsweg seit Ende der städtischen
Erschließungsarbeiten im Oktober 2008 provisorisch mit Schachtringen geschlossen ist. Die
Verbindung zur Klaus-Schaefer-Straße ist seitdem nur fußläufig bzw. mit dem Fahrrad erreichbar.
Es kann davon ausgegangen werden, dass sich dieser Umstand hier bewährt hat.
Zu Punkt 4) siehe hierzu Punkt 1)
Zu Punkt 5) vor Durchführung der Abstimmung hat die Verwaltung ausführlich die Vorgeschichte
zu diesem Thema erläutert, Alternativen und bauliche Möglichkeiten aufgezeigt, sowie über die
Erfordernis einer Abstimmung zur allgemeinen Meinungsfindung gesprochen. Bereits in der
Einladung zur Anwohnerversammlung wurde auf diese Thematik hingewiesen.
Es wurde nicht nur festgestellt wie das Verhältnis Pro oder Kontra einer Sperrung der KfzDurchfahrt ist, es wurden auch die Enthaltungen abgefragt. Der Eigenbetrieb Straßen ist durchaus
der Auffassung, dass das dargestellte Meinungsbild genügend repräsentativ ist.
Der Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr hat eindeutig beschlossen, nur die Anwohner
des Neubaugebietes mit in die Entscheidungsfindung einzubeziehen. Eine Befragung aller
Einwohner von Blessem ist nicht vorgesehen.
(Dr. Rips)
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