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Beschlussvorlage (Bericht)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
648 kB
Datum
30.09.2014
Erstellt
19.09.14, 13:00
Aktualisiert
19.09.14, 13:00

Inhalt der Datei

1. Ungepriiftes Jahresrechnungsergebnis 2013 Das bisher noch ungeprfte Jahresrechnungsergebnis 2013 der Gemeinde Nettersheim bel.uft sich derzeit auf einen Jahresfehlbetrag in Hiihe von rd. -50 TEUR. Im Zuge der Prfung kann es noch zu Vednderungen kommen. Geplant war mit den Haushaltsplanungen fr das Jahr 2013 ein Jahresberschuss von 419.470,00 EUR. Wesentliche Abweichungen zu den Planungen zeigten sich beispielsweise wie folgt: Mehrertrag aus Gewerbesteuern i. H. v. rd. 520 TEUR Minderertdge aus Ausgleichserstattungen i. H. v. 559 TEUR Minderertdge aus der Aufliisung von Instandhaltungsrckstellungen i. H. v. rd. 88 TEUR Minderertdge aus der Aufliisung von Pensionsrckstellungen i. H. v. rd. 68 TEUR Minderaufwand durch aktivierte Personalkosten i. H. v. 118 TEUR Minderaufwand bei Energiekosten i. H. v. rd. 50 TEUR Hiihere Abschreibungen i. H. v. rd. 157 TEUR Hiihere Gewerbesteuerumlage i. H. v. rd. 50 TEUR Hiihere Umlage an den Schulzweckverband i. H. v. 150 TEUR In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass der Jahresabschluss des Schulzweckverbandes Blankenheim-Nettersheim fr das Jahr 2013 noch nicht fertiggestellt ist, so dass eine Spitzabrechnung der Umlage noch aussteht. Bisher noch nicht abgerechnet, sind die Nebenkostenanteile der Gemeinde fr die auBerschulische Nutzung des HauptschulgeMudes und der Turn- und Schwimmhalle Nettersheim fr den Zeitraum 01.08.2013 bis 31.12.2013. Die sich zu gegebener Zeit aus der Spitzabrechnung ergebende Oberzahlung bzw. Restforderung gegenber der Gemeinde ist im Jahr 2014 periodenfremd zu verbuchen. 2. Zwischenbericht zur Haushaltswirtschaft 2014 Der Haushaltsplan 2014 der Gemeinde wurde mit einem Jahresberschuss i. H. v. 113.970 EUR geplant. Eine aktuelle Prognose des voraussichtlichen Jahresergebnisses 2014 zeigt einen voraussichtlichen Fehlbetrag von rd. -460 TEUR. Diese negative Entwicklung der Haushaltswirtschaft begreindet sich im Wesentlichen mit nachstehenden Haushaltsvednderungen: Minderertdge aus Gewerbesteuer i. H. v. rd. 400 TEUR Minderertdge aus Grundsteuer i. H. v. rd. 11,5 TEUR Minderertdge aus Ausgleichserstattungen (5kokonto) i. H. v. 239 TEUR 2 • • • • • • • • • Minderertrge aus Sponsoring i. H. v. 24 TEUR Minderertr.ge aus Grundsteickserltisen i. H. v. 150 TEUR Mehrertnge aus der Aufkisung von Rckstellungen rd. 130 TEUR Mehraufwendungen bei den Personalkosten in Bezug auf htihere Tarifsteigerung und kderung des Besoldungsgesetzes sowie Rckfhrung der Reinigungsleistungen von Fremdvergabe in eigene Regie in Hstihe von rd. 82 TEUR Minderaufwendungen bei Reinigungsfremdleistungen i. H. v. rd. 72 TEUR Minderaufwendungen an Gewerbesteuerumlage von rd. 61 TEUR Minderaufwendungen an Umlagezahlungen fr den Schulzweckverband 1. H. v. rd. 49 TEUR Minderaufwand an CIPNV-Umlage i. H. v. rd. 17 TEUR Minderaufwand an Zinsen i. H. v. rd. 30 TEUR Da die Ausgleichsrcklage zu Beginn des Haushaltsjahres noch einen Bestand von rd. 1.979 TEUR hatte, kann dieser Fehlbetrag noch in voller Hstihe hierber ausgeglichen werden. 3. Entwicklung der Ertrge und Aufwendungen 2015 Gemeindefinanzierungsgesetz 2015: Das Landeskabinett hat in seiner Sitzung vom 24. Juni d. J. fr den Entwurf des Gemeindefinanzierungsgesetzes eine Teilumsetzung der Empfehlungen des FiFoGutachtens beschlossen. Aus der Aktualisierung der Grunddaten und den gendeden methodischen Grundlagen ergeben sich Verkderungen der Gewichtungen der Parameter bei den Bedarfsans.kzen. Struktur des Steuerverbundes 2015: Bei den Verbundgrundlagen und der Verbundquote von (bereinigt) 21,83 °h soli es keine ;dknderungen geben. Die Kommunen sollen auch weiterhin in Hstihe des Verbundsatzes an 4/7 des Aufkommens des Landes aus der Grunderwerbsteuer beteiligt werden. Finanzieller Rahmen des Steuerverbundes 2015: Im Ergebnis steht im Steuerverbund 2015 eine verteilbare Finanzausgleichsmasse in 1-105he von 9.611.891.100 Euro zur Verfeigung. Dies bedeutet gegenber dem Steuerverbund 2014 eine Steigerung um 147,8 Mio. Euro (+1 ,56 %). An der Aufteilung und Verteilung der Finanzausgleichsmasse soli sich gegenber den Steuerverbnden der Vorjahre nichts .ndern. Mit 8,19 Mrd. Euro werden 85,21 °h der verteilbaren Finanzausgleichsmasse als allgemeine Deckungsmittel bereitgestellt. Mit insgesamt 1,421 Mrd. Euro pauschaler zweckgebundener Zuweisungsmittel ergibt sich im Steuerverbund 2015 eine Quote von 14,79 % fr an Rahmenvorgaben gebundene Mittel. Die Schulpauschale/Bildungspauschale und die Sportpauschale bleiben im GFG 2015 mit 600 Mio. Euro bzw. 50 Mio. Euro konstant. Fr die Sonderbedarfszuweisungen werden 34,3 Mio. Euro zur Verfgung gestellt. 3 Schlsselzuweisungen 2015: Der im Jahr 2012 eingefiihrte Demografiefaktor bleibt auch im GFG 2015 unverkidert. Die auf den Stichtag 31. Dezember 2013 fortgeschriebenen Zensusdaten sollen generell im Gesetzentwurf bercksichtigt werden. Schiileransatz: Fr GanztagsschWer wird ein Gewichtungswert von 2,23 und fr Halbtagsschler von 0,85 (bisher: 2,02 und 0,62) zugrunde gelegt. Soziallastenansatz: Der Indikator fr den Soziallastenansatz bleibt die Zahl der SGB IIBedarfsgemeinschaften. Der ermittelte Gewichtungswert wird im GFG 2015 bei 15,76 (bisher: 13,85) liegen. Zentralidtsansatz: Der Gewichtungswert des Indikators wird fr das GFG 2015 bei 0,48 Normeinwohnern je sozialversicherungspflichtig Beschftigtem am Arbeitsort liegen (bisher: 0,46 Normeinwohner). FIchenansatz: Der Gewichtungsfaktor fik den FIchenansatz soli im GFG 2015 mit 0,18 angesetzt werden (bisher: 0,14). Ermittlung der normierten Einnahmekraft: Die vom FiFo-Gutachten vorgeschlagene Absenkung der fiktiven Hebestze wird nicht vollzogen. Folgende fiktive Hebestze sollen im GFG 2015 zugrunde gelegt werden: Grundsteuer A: Grundsteuer B: Gewerbesteuer: 213 423 415 (Vorjahr 209) (Vorjahr 413) (Vorjahr 412) Das Ministerium fr Inneres und Kommunales (MIK) hat zwischenzeitlich dem Kabinett den Gesetzentwurf des GFG 2015 (Drucksache 16/6502) vorgelegt, der auf den vom Kabinett vor der Sommerpause bereits beschlossenen Eckpunkten wie sie oben dargestellt wurden - beruht. Das Kabinett hat den Entwurf gebilligt und in den Landtag eingebracht. Der Ausschuss fr Kommunalpolitik wird voraussichtlich am 19.09.2014 über das weitere Verfahren beschlieBen. Die 05ffentliche Anhikung zu dem Gesetzentwurf dOrfte voraussichtlich im Oktober erfolgen. Mit einer Verabschiedung ist in unmittelbarer zeitlicher Verbindung mit dem Landeshaushalt 2015 zu rechnen. Dies kiinnte am 3./4./5. oder am 17./18. Dezember 2014 der Fall sein. Der Gesetzentwurf enthlt den bereits im Umfeld der ersten Modellrechnung gedtigten Hinweis des MIK, dass Grundlage der ermittelten Zuweisungsbetdge die 4 Mai-Steuerschtzung 2014 ist. Aufgrund der zu beobachtenden Entwicklung der Steuereinnahnnen der letzten Monate ist es wahrscheinlich, dass die nach Vorliegen der Ist-Ergebnisse zur VerfOgung stehende Finanzausgleichsnnasse geringer ausfUt als inn Gesetzentwurf noch zugrunde gelegt. Das Land hat bereits angekOndigt, inn Oktober eine zweite Modellrechnung basierend auf den IstSteuereinnahnnen in der Referenzperiode vorzulegen. Die erste Modellrechnung legt fOr die Genneinde Nettersheinn inn Zuge des Finanzausgleichs 2015 nachstehende Zahlungen dar: SchlOsselzuweisung 2015 Sportpauschale 2015 Schulpauschale 2015 Investitionspauschale 2015 Anteil an der Einkonnnnensteuer 2015 Anteil an der Unnsatzsteuer 2015 Konnpensationsleistung 2015 1.050.175,00 EUR 40.000,00 EUR 200.000,00 EUR 698.464,23 EUR 3.085.559,00 EUR 186.696,00 EUR 304.750,00 EUR Kreisumlage Mit denn am 28.09.2012 vertiffentlichten Unnlagegenehnnigungsgesetz wurde auch § 55 der Kreisordnung NRW entsprechend eines Vorschlags des Sddte- und Genneindebundes NW unnfassend geikIdert. An die Stelle des bisherigen Beteiligungsverfahrens nnit der ME•glichkeit, zu allen Inhalten der Haushaltssatzung und ihren Anlagen Stellung zu nehnnen, ist eine Benehnnensregelung zur Festsetzung der Kreisunnlage getreten. GennH § 55 Abs. 1 Satz 2 Kr0 NW ist das Benehnnen sechs Wochen vor Aufstellung des Entwurfs der Haushaltssatzung einzuleiten. Der Kreis Euskirchen hat nnit Schreiben vonn 12.08.2014 das Benehnnen der Konnnnunen eingeleitet, die bis zunn 25.09.2014 Gelegenheit zur Stellungnahnne haben. Bei der Benehnnensherstellung handelt es sich unn ein qualifiziertes Stellungnahnneverfahren, das jedoch nicht auf die Herstellung eines Einvernehmens abzielt. Eine etwaige Stellungnahnne wird denn Kreistag nnit der Zuleitung des Entwurfs der Haushaltssatzung nnit ihren Anlagen zur Kenntnis gegeben. Sofern die Genneinde es wOnscht, hat sie danach Gelegenheit zur Anhtirung. Es wurde analog zu den Vorjahren eine genneinsanne Stellungnahnne aller Komnnunen des Kreises erarbeitet, die in den nkhsten Tagen gegenOber denn Kreis abgegeben werden soli. In dieser Stellungnahnne wird neben fornnellen Aspekten zunn Benehmensverfahren inn Kreis Euskirchen auf die Auswirkungen der dargelegten Unnlageentwicklung auf die ohnehin sehr angespannte Finanzsituation der kreisangehtirigen Konnnnunen eingegangen. Der eigentliche Entwurf der Haushaltssatzung des Kreises fOr das Haushaltsjahr 2015 soli Ende September 2014 aufgestellt werden. GennH den nnit denn Benehnnensverfahren vorgelegten Eckdaten des Kreishaushalts ergibt sich bezogen auf die Jugendanntsunnlage und Allgenneine Kreisunnlage eine Steigerung von 6.831.300 EUR gegenOber denn Jahr 2014, was eine prozentuale Steigerung von 2,29 % (von derzeit 56,27 % auf dann 58,56 0/0) ausnnacht. Von der Gesamtkreisumlage in Hiihe von 124.171.200 EUR hat die Gemeinde Nettersheim nach den zugrundegelegten Umlagegrundlagen einen Anteil von 3,35 °h zu tragen. Dies macht nach den aktuell zur Verfgung stehenden Weiten einen Betrag von 4.177.000 EUR und damit ein Mehr gegenber dem Haushaltsjahr 2014 in Hiihe von rd. 307 TEUR aus. Bei der ■OPNV-Umlage wird von einer Steigerung gegenber 2014 von rd. 1,07 Mio. EUR ausgegangen. Von den damit fr 2015 angesetzten 4.596.700 EUR hat die Gemeinde Nettersheim rd. 4,86 °h der Umlagegrundlagen zu tragen. Dies ergibt nach der aktuellen Modellrechnung einen Betrag von rd. 346.300 EUR und damit ein Mehr gegenber dem aktuellen Haushaltsjahr von rd. 82 TEUR. Inwiefern sich durch weitere Vednderungen der Umlagegrundlagen der Gemeinde mit den endgültigen Festsetzungen des GFG 2015 sowie in Anbetracht der tatskhlichen Haushaltssatzung des Kreises fr 2015 noch Vednderungen der Kreisumlagebetdge ergeben werden, ist derzeit noch offen. Weitere Haushaltsvednderungen in 2015 gegenber den ursprnglichen Plandaten mit dem Haushalt 2014: Zusammenfassung der wesentlichen Ertragsve~derungen: Die auf der Grundlage der letztffihrigen Orientierungsdaten des Landes prognostizierten Gewerbesteuerertdge lo5nnen in Anbetracht der aktuellen Veranlagungen in 2014 nicht in der optimistischen H•5he aufrecht gehalten werden. Die konjunkturelle Hochlage ist nicht in dieser Form bei dem hier angesiedelten Gewerbe erkennbar, so dass es auch zu hiiheren Messbetragsherabsetzungen in einzelnen FMIen gekommen ist. Vor diesem Hintergrund wird fr 2015 auf der Basis des jetzigen Hebesatzes von 413 °h nur von einem Gewerbesteuerertrag in Hiihe von 1.250 TEUR ausgegangen. Bei der Grundsteuer B kann der auf der Grundlage der Orientierungsdaten fortgeschriebene Planansatz fik 2015 nicht in dieser Form aufrecht erhalten bleiben, da bei nicht vedndertem Hebesatz ein Minderertrag von rd. 27 TEUR angenommen werden muss. Nach entsprechenden Informationen wird in allen kreisangehiirigen Kommunen im Zuge der Haushaltsplanungen fr das Jahr 2015 von weiteren Hebesatzanhebungen ausgegangen. Die aktuellen HebesMze im Kreis Euskirchen zeigen sich derzeit wie folgt: Bad MUnstereifel Blankenheim Dahlem Euskirchen Hellenthal Kali Mechernich Schleiden Weilerswist Zdlpich Nettersheim Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer 310 % 350 % 270% 292 % 350 % 295% 281% 310% 325 % 340% 295% 490 % 450 % 413% 496 % 450 % 455% 413% 500% 425% 500% 413% 465 % 426 % 413% 475 % 426 % 455% 435% 413% 435 % 450 % 413% 6 Auf der Basis der in der Gemeinde Nettersheim über Einheitswertbescheide festgelegten Messbetdge macht jede Anhebung bei der Grundsteuer B um 10 % einen Mehrertrag von rd. 23 TEUR aus. Bei der Gewerbesteuer macht jede Anhebung um 10 % einen Mehrertrag von rd. 30 TEUR aus. Beim Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer und dem Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer haben sich auf der Grundlage der Maisteuerschtzung die bereits mit dem Haushaltsplan 2014 fr 2015 prognostizierten Werte kaum verandert. Bei den Kompensationsleistungen wird anhand der ersten Modellrechnung von einem Minderertrag ggü. den ursprnglichen Plandaten von rd. 6 TEUR ausgegangen. Bei der Schlsselzuweisung zeigt sich nach der 1. Modellrechnung ein Minderertrag zu den ursprnglichen Planungen in Hiihe von rd. 184,5 TEUR. Da hinsichtlich der angestrebten Ausgleichszahlungen im Rahmen des (5kokontos bisher kein nennenswerter Erfolg verzeichnet werden konnte, ist auch hier über eine Reduzierung des Ertragskontos (bisher 250 TEUR) nachzudenken. Auch der Mehrertrag aus Grundstëickserbsen in Hiihe von 80 TEUR ist vor dem Hintergrund, dass Vedaerungen von Grundstcken bzw. Immobilien, die nicht den Bereich der laufenden Verwaltung betreffen, ergebnisneutral über die Allgemeine Rcklage zu verbuchen sind, in seiner Hiihe auf den Prfstand zu stellen. Die Auswirkungen des GFG 2015 auf die Ertragslage der Gemeinde sind oben bereits beschrieben. Zusammenfassung der wesentlichen Aufwandsve~derungen: Im Bereich des Feuerwehrwesens ist der Kostenanteil an das Gemeindewasserwerk fr die Liischwasserbevorratung in Hëhe von j'hrlich rd. 13.000 EUR zustzlich in Ansatz zu bringen. Dieser Anteil wird seit dem Jahr 2012 bernommen, ist jedoch bisher im Rahmen der Haushaltsplanungen nicht separat in Ansatz gebracht worden. Durch die Rckfhrung der Fremdreinigung in gemeindlichen GeMuden und Durchfhrung in Eigenregie kann der Ansatz fr sonstige Dienstleistungen Reinigung gestrichen werden. In Anbetracht des erheblich zurckgegangenen Gewerbesteuerertrags flIt auch die zu zahlende Gewerbesteuerumlage der Gemeinde geringer aus, so dass der Betrag dort korrespondierend zur Reduzierung des Ertragskontos um rd. 65 TEUR gesenkt werden kann. Bei der Kostenstelle Schulzweckband kann der Ansatz in Hëhe von 19,5 TEUR fr die Geschgtsfeihrungskosten an die Gemeinde Blankenheim gestrichen werden, da dieser über den Verband zu tragen ist und damit über die Umlage finanziert wird. Die Mehraufwendungen durch die aktuellen Berechnungen zur Allgemeinen Kreisumlage und Jugendamtsumlage sowie zur differenzierten (5PNV-Umlage sind oben dargelegt. 7 4. Kredite fr Investitionen Unter dem Begriff „Kredite fr Investitionen" wird das unter der Verpflichtung zur Rckzahlung von Dritten aufgenommene Kapital verstanden, das gesetzlich beschrnkt, nur zur Finanzierung von Investitionen eingesetzt werden darf. In diesem Zusammenhang wird der Begriff „Investitionen" durch die Festlegung der im Finanzplan unter der Investitionsdtigkeit auszuweisenden Einzahlungen und Auszahlungen bestimmt. Daraus folgt, dass Auszahlungen aus laufender Verwaltungsdtigkeit, die ordentliche Tilgung von Krediten fr Investitionen sowie die Geldanlage nicht mit Krediten finanziert werden dijden. GemâI3 § 86 Absatz 2 GO NW geiten Kreditermchtigung bis zum Ende des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres und, wenn die Haushaltssatzung fijr das Libernchste Jahr nicht rechtzeitig iiffentlich bekanntgemacht wird, bis zum Erlass dieser Haushaltssatzung. Im Zuge der Haushaltswirtschaft 2013 wurde die Kreditermchtigung fr Investitionen in Hi5he von 1.000.000 EUR nicht in voller Hijohe in Anspruch genommen. Der verbliebene Kreditrahmen in Hi5he von 980 TEUR gilt noch bis 31.12.2014 und wurde bisher nach wie vor nicht in Anspruch genom men. Fr das Haushaltsjahr 2014 wurden zustzlich zur Abwicklung der InvestitionsmaBnahmen Krediterrchtigungen in Hi5he von 860.000 EUR festgesetzt. Dieser Kreditrahmen wurde bisher ebenfalls noch nicht in Anspruch genommen. Er gilt bis 31.12.2015. Eine zustzliche Kreditermchtigung soli in der Haushaltssatzung 2015 nicht vorgesehen werden. 5. Verpflichtungsernichtigungen Mit der Festsetzung von Verpflichtungsermchtigungen im Rahmen der Investitionsdtigkeit wird der gemeindlichen Verwaltung das Eingehen von Verpflichtungen, die knftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen fijr Investitionen belasten (Verpflichtungsermchtigungen), ermi5glicht (vgl. § 85 GO NRW i. V. m. § 13 GemHVO NRW). Die Verpflichtungsermchtigungen sind nicht erforderlich fr die Geschffte der laufenden Verwaltung, auch wenn diese Geschgte, z.B. der Abschluss von Mietvertrgen oder Personalentscheidungen, sich belastend auf knftige Haushaltsjahre auswirken kiinnen. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermchtigungen fr InvestitionsmaBnahmen der Gemeinde wurde in der Haushaltssatzung 2014 auf insgesamt 400.000,00 EUR festgesetzt. Bisher wurden diese nicht in Anspruch genommen. 6. Kredite zur LiquidiMssicherung Die Gemeinde hat ihre Liquididt einschliefflich der Finanzierung der Investitionen sicherzustellen, sowie die Verpflichtung, eine angemessene Liquididtsplanung vorzunehmen (vgl. § 89 Abs. 1 GO NRW). Die Sicherstellung der Zahlungsf& -ligkeit, kann nur ge~rleistet werden, wenn dabei auch der Rahmen zur Kreditaufnahme nach § 86 GO NRW fr Kredite fr Investitionen und nach § 89 Abs. 2 GO NRW fr Kredite zur Liquididtssicherung beachtet wird. Dem Gebot in § 75 Abs. 6 GO NRW, die Liquididt sicherzustellen, damit die gemeindlichen Zahlungsverpflichtungen erfijIlt werden ki5nnen, kann die Gemeinde nur nachkommen, wenn es ihr ermiiglicht wird, zur rechtzeitigen Leistung ih- 8 rer Auszahlungen bei Bedarf auch Kredite zur Liquididtssicherung (vgl. § 89 GO NRW) aufnehmen zu ktinnen. Wenn die Deckung des Liquididtsbedarfs der Gemeinde aber nicht durch die üblichen Finanzquellen zeitgerecht rrgiglich ist, bedarf es einer gesonderten Ermkhtigung des Rates der Gemeinde um fr die Deckung des auftretenden Auszahlungsbedarfs vorbergehend auch Kredite zur Liquididtssicherung aufnehmen zu drfen. Der jahresbezogene Bedarf an Krediten zur Liquididtssicherung, der im Rahmen der Ausfhrung der gemeindlichen Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr bentitigt wird, ist im Zuge der Haushaltsplanung nicht betragsgenau bestimmbar, da er oftmals von verschiedenen, meistens erst im Verlauf des Haushaltsjahres auftretenden Faktoren abMngig ist, so dass der tatskhliche Liquididtsbedarf der Gemeinde sich regelmHig nur tagesaktuell ergibt. Der rrgigliche Bedarf an kurzfristigen Krediten fr das Haushaltsjahr ist daher zu schtzen. Dabei ist zu beri:icksichtigen, dass rrgiglicherweise mehrere Kredite nebeneinander bestehen keinnen, so dass es gilt, einen mëglichen HCichstbetrag fr die Aufnahme von Krediten zur Liquididtssicherung fr das Haushaltsjahr zu bestimmen. Der ermittelte Htichstbetrag der Kredite zur Liquididtssicherung ist dann in der gemeindlichen Haushaltsatzung festzusetzen. In den Jahren bis 2013 war die Inanspruchnahme von Liquididtskrediten fr die laufende Verwaltungsdtigkeit wie auch zur Vor- und Zwischenfinanzierung von investiven MaBnahmen nicht erforderlich. Erstmalig im Haushaltsjahr 2013 wurden Liquididtskredite auch im Kernhaushalt (in den Eigenbetrieben war dies auch vorher schon Ongige erforderliche Praxis) notwendig. Im Haushaltsjahr 2014 muss seit Beginn der volle Kassenkreditrahmen in 1-145he von 3 Mio. EUR in Anspruch genommen werden. Dies hauptskhlich auch zur Vor- bzw. Zwischenfinanzierung der Rirderprojekte Archologischer Landschaftspark und Bahnhof Nettersheim. Die Auszahlung der Rirdermittel nimmt leider aus verwaltungstechnischen Greinden einen langen Zeitraum in Anspruch, so dass eine Uberbrckung mit Liquididtskrediten derzeit unumOnglich ist. Aktuell liegen die Zinskonditionen der laufenden Kassenkredite fr die Gemeinde und Eigenbetriebe bei 0,15 %. Im Zuge der kommenden Haushaltssatzung ist je nach Auszahlungsstand der Rirdermittel ggf. eine Erheihung des Kassenkreditrahmens in Erwgung zu ziehen. Eine Kompletttilgung bis 31.12.2014 wird nach aktuellen Erkenntnissen nicht mstiglich sein, zumal eine in den nkhsten Tagen anstehende Gewerbesteuerrckerstattung von rd. 300 TEUR unseren Liquididtsengpass zusazlich versdrken wird. 7. Festsetzung der RealsteuerhebesMze GemH § 25 des Grundsteuergesetzes bestimmt die hebeberechtigte Gemeinde den Hebesatz f'r ein oder mehrere Kalenderjahre. Fr die Gewerbesteuer gilt diese Ermkhtigung auf der Grundlage des § 16 Gewerbesteuergesetz. Erstmalig wurden im Jahr 2011 die Hebestze der Gemeinde Nettersheim mit der Hebesatz-Satzung durch Gemeinderatsbeschluss vom 22.02.2011 festgesetzt. Eine Verriderung des Hebesatzes fr die Grundsteuer B durch Angleichung an den fiktiven Hebesatz gemH Gemeindefinanzierungsgesetz auf 413 v. H. mit der 9 1. ;6■ nderungssatzung vom 18.12.2012 fiihrte zu einer Verbesserung der Selbstfinanzierungskraft der Gemeinde. Die Hebes.Mze fr Grundsteuer A und Gewerbesteuer wurden nicht vedndert. Die HebesMze sind in der Hebesatz-Satzung der Gemeinde Nettersheim verankert, so dass se in der Haushaltssatzung nur deklaratorischen Charakter haben. ber eine Vednderung der Realsteuerhebestze im kommenden Haushaltsjahr w.ke - auch unter Beteiligung der Haushaltskommission - zu entscheiden. 8. Haushaltsausgleich / Entwicklung der Ausgleichsrcklage Der Haushaltsausgleich nach § 75 Abs. 2 der Gemeindeordnung NW ist dann erreicht, wenn der Gesamtbetrag der Ertdge die Hëhe des Gesamtbetrages der Aufwendungen erreicht oder übersteigt. In den Jahren 2009 und 2010 konnte ein solcher Haushaltsausgleich nur durch die Inanspruchnahme der AusgIeichsrcklage erreicht werden. In den Jahren 2011 und 2012 wurde der Haushaltsausgleich durch positive Jahresergebnisse erzielt. Das Jahr 2013 schlieSt nach aktuellen Erkenntnissen mit einem voraussichtlichen Defizit von rd. 50 TEUR. Nach der aktuellen, eingangs beschriebenen Prognose der Haushaltswirtschaft 2014 wird hier ein Haushaltsausgleich nur durch die Inanspruchnahme der AusgleichsrckIage mëglich sein. Auch fr das kommende zu planende Haushaltsjahr 2015 erscheint derzeit das Erreichen eines Haushaltsausgleichs ohne Inanspruchnahme der Ausgleichsrcklage kaum mëglich. Zum 01.01.2014 betrug der Stand der AusgIeichsrckIage - vorbehaltlich von ;6■ nderungen im Zuge der JahresabschIussprfung 2013 - rd. 1,979 Mio. EUR. 9. bisherige Entwicklung der Ausgleichsrcklage Haushalts'a r Erëffnungsbilanz 2009 2010 2011 2012 2013 (voraussichtlich) Jahresrechnungsergebnis -1.662.041,94 EUR -153.884,89 EUR 459.319,94 EUR 109.392,94 EUR -50.000,00 EUR Stand der Ausgleichsriicklage 3.275.914 EUR 1.613.872 EUR 1.459.987 EUR 1.919.307 EUR 2.028700 EUR 1.978700 EUR