Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
648 kB
Datum
30.09.2014
Erstellt
19.09.14, 13:00
Aktualisiert
19.09.14, 13:00
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1. Ungepriiftes Jahresrechnungsergebnis 2013
Das bisher noch ungeprfte Jahresrechnungsergebnis 2013 der Gemeinde Nettersheim bel.uft sich derzeit auf einen Jahresfehlbetrag in Hiihe von rd.
-50 TEUR. Im Zuge der Prfung kann es noch zu Vednderungen kommen.
Geplant war mit den Haushaltsplanungen fr das Jahr 2013 ein Jahresberschuss
von 419.470,00 EUR.
Wesentliche Abweichungen zu den Planungen zeigten sich beispielsweise wie
folgt:
Mehrertrag aus Gewerbesteuern i. H. v. rd. 520 TEUR
Minderertdge aus Ausgleichserstattungen i. H. v. 559 TEUR
Minderertdge aus der Aufliisung von Instandhaltungsrckstellungen i. H.
v. rd. 88 TEUR
Minderertdge aus der Aufliisung von Pensionsrckstellungen i. H. v. rd. 68
TEUR
Minderaufwand durch aktivierte Personalkosten i. H. v. 118 TEUR
Minderaufwand bei Energiekosten i. H. v. rd. 50 TEUR
Hiihere Abschreibungen i. H. v. rd. 157 TEUR
Hiihere Gewerbesteuerumlage i. H. v. rd. 50 TEUR
Hiihere Umlage an den Schulzweckverband i. H. v. 150 TEUR
In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass der Jahresabschluss des
Schulzweckverbandes Blankenheim-Nettersheim fr das Jahr 2013 noch nicht
fertiggestellt ist, so dass eine Spitzabrechnung der Umlage noch aussteht. Bisher
noch nicht abgerechnet, sind die Nebenkostenanteile der Gemeinde fr die auBerschulische Nutzung des HauptschulgeMudes und der Turn- und Schwimmhalle Nettersheim fr den Zeitraum 01.08.2013 bis 31.12.2013.
Die sich zu gegebener Zeit aus der Spitzabrechnung ergebende Oberzahlung
bzw. Restforderung gegenber der Gemeinde ist im Jahr 2014 periodenfremd zu
verbuchen.
2. Zwischenbericht zur Haushaltswirtschaft 2014
Der Haushaltsplan 2014 der Gemeinde wurde mit einem Jahresberschuss i. H.
v. 113.970 EUR geplant.
Eine aktuelle Prognose des voraussichtlichen Jahresergebnisses 2014 zeigt einen
voraussichtlichen Fehlbetrag von rd. -460 TEUR. Diese negative Entwicklung der
Haushaltswirtschaft begreindet sich im Wesentlichen mit nachstehenden Haushaltsvednderungen:
Minderertdge aus Gewerbesteuer i. H. v. rd. 400 TEUR
Minderertdge aus Grundsteuer i. H. v. rd. 11,5 TEUR
Minderertdge aus Ausgleichserstattungen (5kokonto) i. H. v. 239 TEUR
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Minderertrge aus Sponsoring i. H. v. 24 TEUR
Minderertr.ge aus Grundsteickserltisen i. H. v. 150 TEUR
Mehrertnge aus der Aufkisung von Rckstellungen rd. 130 TEUR
Mehraufwendungen bei den Personalkosten in Bezug auf htihere Tarifsteigerung und kderung des Besoldungsgesetzes sowie Rckfhrung der Reinigungsleistungen von Fremdvergabe in eigene Regie in Hstihe von rd. 82
TEUR
Minderaufwendungen bei Reinigungsfremdleistungen i. H. v. rd. 72 TEUR
Minderaufwendungen an Gewerbesteuerumlage von rd. 61 TEUR
Minderaufwendungen an Umlagezahlungen fr den Schulzweckverband 1.
H. v. rd. 49 TEUR
Minderaufwand an CIPNV-Umlage i. H. v. rd. 17 TEUR
Minderaufwand an Zinsen i. H. v. rd. 30 TEUR
Da die Ausgleichsrcklage zu Beginn des Haushaltsjahres noch einen Bestand
von rd. 1.979 TEUR hatte, kann dieser Fehlbetrag noch in voller Hstihe hierber
ausgeglichen werden.
3. Entwicklung der Ertrge und Aufwendungen 2015
Gemeindefinanzierungsgesetz 2015:
Das Landeskabinett hat in seiner Sitzung vom 24. Juni d. J. fr den Entwurf des
Gemeindefinanzierungsgesetzes eine Teilumsetzung der Empfehlungen des FiFoGutachtens beschlossen. Aus der Aktualisierung der Grunddaten und den gendeden methodischen Grundlagen ergeben sich Verkderungen der Gewichtungen
der Parameter bei den Bedarfsans.kzen.
Struktur des Steuerverbundes 2015:
Bei den Verbundgrundlagen und der Verbundquote von (bereinigt) 21,83 °h soli
es keine ;dknderungen geben. Die Kommunen sollen auch weiterhin in Hstihe des
Verbundsatzes an 4/7 des Aufkommens des Landes aus der Grunderwerbsteuer
beteiligt werden.
Finanzieller Rahmen des Steuerverbundes 2015:
Im Ergebnis steht im Steuerverbund 2015 eine verteilbare Finanzausgleichsmasse in 1-105he von 9.611.891.100 Euro zur Verfeigung. Dies bedeutet gegenber
dem Steuerverbund 2014 eine Steigerung um 147,8 Mio. Euro (+1 ,56 %).
An der Aufteilung und Verteilung der Finanzausgleichsmasse soli sich gegenber
den Steuerverbnden der Vorjahre nichts .ndern. Mit 8,19 Mrd. Euro werden
85,21 °h der verteilbaren Finanzausgleichsmasse als allgemeine Deckungsmittel
bereitgestellt. Mit insgesamt 1,421 Mrd. Euro pauschaler zweckgebundener Zuweisungsmittel ergibt sich im Steuerverbund 2015 eine Quote von 14,79 % fr
an Rahmenvorgaben gebundene Mittel.
Die Schulpauschale/Bildungspauschale und die Sportpauschale bleiben im GFG
2015 mit 600 Mio. Euro bzw. 50 Mio. Euro konstant. Fr die Sonderbedarfszuweisungen werden 34,3 Mio. Euro zur Verfgung gestellt.
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Schlsselzuweisungen 2015:
Der im Jahr 2012 eingefiihrte Demografiefaktor bleibt auch im GFG 2015 unverkidert. Die auf den Stichtag 31. Dezember 2013 fortgeschriebenen Zensusdaten
sollen generell im Gesetzentwurf bercksichtigt werden.
Schiileransatz:
Fr GanztagsschWer wird ein Gewichtungswert von 2,23 und fr Halbtagsschler
von 0,85 (bisher: 2,02 und 0,62) zugrunde gelegt.
Soziallastenansatz:
Der Indikator fr den Soziallastenansatz bleibt die Zahl der SGB IIBedarfsgemeinschaften. Der ermittelte Gewichtungswert wird im GFG 2015 bei
15,76 (bisher: 13,85) liegen.
Zentralidtsansatz:
Der Gewichtungswert des Indikators wird fr das GFG 2015 bei 0,48 Normeinwohnern je sozialversicherungspflichtig Beschftigtem am Arbeitsort liegen (bisher: 0,46 Normeinwohner).
FIchenansatz:
Der Gewichtungsfaktor fik den FIchenansatz soli im GFG 2015 mit 0,18 angesetzt werden (bisher: 0,14).
Ermittlung der normierten Einnahmekraft:
Die vom FiFo-Gutachten vorgeschlagene Absenkung der fiktiven Hebestze wird
nicht vollzogen. Folgende fiktive Hebestze sollen im GFG 2015 zugrunde gelegt
werden:
Grundsteuer A:
Grundsteuer B:
Gewerbesteuer:
213
423
415
(Vorjahr 209)
(Vorjahr 413)
(Vorjahr 412)
Das Ministerium fr Inneres und Kommunales (MIK) hat zwischenzeitlich dem
Kabinett den Gesetzentwurf des GFG 2015 (Drucksache 16/6502) vorgelegt, der
auf den vom Kabinett vor der Sommerpause bereits beschlossenen Eckpunkten wie sie oben dargestellt wurden - beruht. Das Kabinett hat den Entwurf gebilligt
und in den Landtag eingebracht. Der Ausschuss fr Kommunalpolitik wird voraussichtlich am 19.09.2014 über das weitere Verfahren beschlieBen. Die 05ffentliche Anhikung zu dem Gesetzentwurf dOrfte voraussichtlich im Oktober erfolgen.
Mit einer Verabschiedung ist in unmittelbarer zeitlicher Verbindung mit dem Landeshaushalt 2015 zu rechnen. Dies kiinnte am 3./4./5. oder am 17./18. Dezember 2014 der Fall sein.
Der Gesetzentwurf enthlt den bereits im Umfeld der ersten Modellrechnung gedtigten Hinweis des MIK, dass Grundlage der ermittelten Zuweisungsbetdge die
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Mai-Steuerschtzung 2014 ist. Aufgrund der zu beobachtenden Entwicklung der
Steuereinnahnnen der letzten Monate ist es wahrscheinlich, dass die nach Vorliegen der Ist-Ergebnisse zur VerfOgung stehende Finanzausgleichsnnasse geringer
ausfUt als inn Gesetzentwurf noch zugrunde gelegt. Das Land hat bereits angekOndigt, inn Oktober eine zweite Modellrechnung basierend auf den IstSteuereinnahnnen in der Referenzperiode vorzulegen.
Die erste Modellrechnung legt fOr die Genneinde Nettersheinn inn Zuge des Finanzausgleichs 2015 nachstehende Zahlungen dar:
SchlOsselzuweisung 2015
Sportpauschale 2015
Schulpauschale 2015
Investitionspauschale 2015
Anteil an der Einkonnnnensteuer 2015
Anteil an der Unnsatzsteuer 2015
Konnpensationsleistung 2015
1.050.175,00 EUR
40.000,00 EUR
200.000,00 EUR
698.464,23 EUR
3.085.559,00 EUR
186.696,00 EUR
304.750,00 EUR
Kreisumlage
Mit denn am 28.09.2012 vertiffentlichten Unnlagegenehnnigungsgesetz wurde
auch § 55 der Kreisordnung NRW entsprechend eines Vorschlags des Sddte- und
Genneindebundes NW unnfassend geikIdert. An die Stelle des bisherigen Beteiligungsverfahrens nnit der ME•glichkeit, zu allen Inhalten der Haushaltssatzung und
ihren Anlagen Stellung zu nehnnen, ist eine Benehnnensregelung zur Festsetzung
der Kreisunnlage getreten. GennH § 55 Abs. 1 Satz 2 Kr0 NW ist das Benehnnen
sechs Wochen vor Aufstellung des Entwurfs der Haushaltssatzung einzuleiten.
Der Kreis Euskirchen hat nnit Schreiben vonn 12.08.2014 das Benehnnen der
Konnnnunen eingeleitet, die bis zunn 25.09.2014 Gelegenheit zur Stellungnahnne
haben.
Bei der Benehnnensherstellung handelt es sich unn ein qualifiziertes
Stellungnahnneverfahren, das jedoch nicht auf die Herstellung eines Einvernehmens abzielt. Eine etwaige Stellungnahnne wird denn Kreistag nnit der Zuleitung
des Entwurfs der Haushaltssatzung nnit ihren Anlagen zur Kenntnis gegeben. Sofern die Genneinde es wOnscht, hat sie danach Gelegenheit zur Anhtirung.
Es wurde analog zu den Vorjahren eine genneinsanne Stellungnahnne aller Komnnunen des Kreises erarbeitet, die in den nkhsten Tagen gegenOber denn Kreis
abgegeben werden soli. In dieser Stellungnahnne wird neben fornnellen Aspekten
zunn Benehmensverfahren inn Kreis Euskirchen auf die Auswirkungen der dargelegten Unnlageentwicklung auf die ohnehin sehr angespannte Finanzsituation der
kreisangehtirigen Konnnnunen eingegangen.
Der eigentliche Entwurf der Haushaltssatzung des Kreises fOr das Haushaltsjahr
2015 soli Ende September 2014 aufgestellt werden.
GennH den nnit denn Benehnnensverfahren vorgelegten Eckdaten des Kreishaushalts ergibt sich bezogen auf die Jugendanntsunnlage und Allgenneine Kreisunnlage
eine Steigerung von 6.831.300 EUR gegenOber denn Jahr 2014, was eine prozentuale Steigerung von 2,29 % (von derzeit 56,27 % auf dann 58,56 0/0) ausnnacht.
Von der Gesamtkreisumlage in Hiihe von 124.171.200 EUR hat die Gemeinde
Nettersheim nach den zugrundegelegten Umlagegrundlagen einen Anteil von
3,35 °h zu tragen. Dies macht nach den aktuell zur Verfgung stehenden Weiten
einen Betrag von 4.177.000 EUR und damit ein Mehr gegenber dem Haushaltsjahr 2014 in Hiihe von rd. 307 TEUR aus. Bei der ■OPNV-Umlage wird von einer
Steigerung gegenber 2014 von rd. 1,07 Mio. EUR ausgegangen. Von den damit
fr 2015 angesetzten 4.596.700 EUR hat die Gemeinde Nettersheim rd. 4,86 °h
der Umlagegrundlagen zu tragen. Dies ergibt nach der aktuellen Modellrechnung
einen Betrag von rd. 346.300 EUR und damit ein Mehr gegenber dem aktuellen
Haushaltsjahr von rd. 82 TEUR.
Inwiefern sich durch weitere Vednderungen der Umlagegrundlagen der Gemeinde mit den endgültigen Festsetzungen des GFG 2015 sowie in Anbetracht der
tatskhlichen Haushaltssatzung des Kreises fr 2015 noch Vednderungen der
Kreisumlagebetdge ergeben werden, ist derzeit noch offen.
Weitere Haushaltsvednderungen in 2015 gegenber den ursprnglichen Plandaten mit dem Haushalt 2014:
Zusammenfassung der wesentlichen Ertragsve~derungen:
Die auf der Grundlage der letztffihrigen Orientierungsdaten des Landes prognostizierten Gewerbesteuerertdge lo5nnen in Anbetracht der aktuellen Veranlagungen in 2014 nicht in der optimistischen H•5he aufrecht gehalten werden. Die konjunkturelle Hochlage ist nicht in dieser Form bei dem hier angesiedelten Gewerbe
erkennbar, so dass es auch zu hiiheren Messbetragsherabsetzungen in einzelnen
FMIen gekommen ist. Vor diesem Hintergrund wird fr 2015 auf der Basis des
jetzigen Hebesatzes von 413 °h nur von einem Gewerbesteuerertrag in Hiihe von
1.250 TEUR ausgegangen.
Bei der Grundsteuer B kann der auf der Grundlage der Orientierungsdaten fortgeschriebene Planansatz fik 2015 nicht in dieser Form aufrecht erhalten bleiben,
da bei nicht vedndertem Hebesatz ein Minderertrag von rd. 27 TEUR angenommen werden muss.
Nach entsprechenden Informationen wird in allen kreisangehiirigen Kommunen
im Zuge der Haushaltsplanungen fr das Jahr 2015 von weiteren Hebesatzanhebungen ausgegangen.
Die aktuellen HebesMze im Kreis Euskirchen zeigen sich derzeit wie folgt:
Bad MUnstereifel
Blankenheim
Dahlem
Euskirchen
Hellenthal
Kali
Mechernich
Schleiden
Weilerswist
Zdlpich
Nettersheim
Grundsteuer A
Grundsteuer B
Gewerbesteuer
310 %
350 %
270%
292 %
350 %
295%
281%
310%
325 %
340%
295%
490 %
450 %
413%
496 %
450 %
455%
413%
500%
425%
500%
413%
465 %
426 %
413%
475 %
426 %
455%
435%
413%
435 %
450 %
413%
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Auf der Basis der in der Gemeinde Nettersheim über Einheitswertbescheide festgelegten Messbetdge macht jede Anhebung bei der Grundsteuer B um 10 % einen Mehrertrag von rd. 23 TEUR aus.
Bei der Gewerbesteuer macht jede Anhebung um 10 % einen Mehrertrag von rd.
30 TEUR aus.
Beim Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer und dem Gemeindeanteil an der
Umsatzsteuer haben sich auf der Grundlage der Maisteuerschtzung die bereits
mit dem Haushaltsplan 2014 fr 2015 prognostizierten Werte kaum verandert.
Bei den Kompensationsleistungen wird anhand der ersten Modellrechnung von
einem Minderertrag ggü. den ursprnglichen Plandaten von rd. 6 TEUR ausgegangen.
Bei der Schlsselzuweisung zeigt sich nach der 1. Modellrechnung ein Minderertrag zu den ursprnglichen Planungen in Hiihe von rd. 184,5 TEUR.
Da hinsichtlich der angestrebten Ausgleichszahlungen im Rahmen des (5kokontos
bisher kein nennenswerter Erfolg verzeichnet werden konnte, ist auch hier über
eine Reduzierung des Ertragskontos (bisher 250 TEUR) nachzudenken.
Auch der Mehrertrag aus Grundstëickserbsen in Hiihe von 80 TEUR ist vor dem
Hintergrund, dass Vedaerungen von Grundstcken bzw. Immobilien, die nicht
den Bereich der laufenden Verwaltung betreffen, ergebnisneutral über die Allgemeine Rcklage zu verbuchen sind, in seiner Hiihe auf den Prfstand zu stellen.
Die Auswirkungen des GFG 2015 auf die Ertragslage der Gemeinde sind oben
bereits beschrieben.
Zusammenfassung der wesentlichen Aufwandsve~derungen:
Im Bereich des Feuerwehrwesens ist der Kostenanteil an das Gemeindewasserwerk fr die Liischwasserbevorratung in Hëhe von j'hrlich rd. 13.000 EUR zustzlich in Ansatz zu bringen. Dieser Anteil wird seit dem Jahr 2012 bernommen, ist jedoch bisher im Rahmen der Haushaltsplanungen nicht separat in Ansatz gebracht worden.
Durch die Rckfhrung der Fremdreinigung in gemeindlichen GeMuden und
Durchfhrung in Eigenregie kann der Ansatz fr sonstige Dienstleistungen Reinigung gestrichen werden.
In Anbetracht des erheblich zurckgegangenen Gewerbesteuerertrags flIt auch
die zu zahlende Gewerbesteuerumlage der Gemeinde geringer aus, so dass der
Betrag dort korrespondierend zur Reduzierung des Ertragskontos um rd. 65 TEUR
gesenkt werden kann.
Bei der Kostenstelle Schulzweckband kann der Ansatz in Hëhe von 19,5 TEUR fr
die Geschgtsfeihrungskosten an die Gemeinde Blankenheim gestrichen werden,
da dieser über den Verband zu tragen ist und damit über die Umlage finanziert
wird.
Die Mehraufwendungen durch die aktuellen Berechnungen zur Allgemeinen
Kreisumlage und Jugendamtsumlage sowie zur differenzierten (5PNV-Umlage sind
oben dargelegt.
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4.
Kredite fr Investitionen
Unter dem Begriff „Kredite fr Investitionen" wird das unter der Verpflichtung zur
Rckzahlung von Dritten aufgenommene Kapital verstanden, das gesetzlich beschrnkt, nur zur Finanzierung von Investitionen eingesetzt werden darf.
In diesem Zusammenhang wird der Begriff „Investitionen" durch die Festlegung
der im Finanzplan unter der Investitionsdtigkeit auszuweisenden Einzahlungen
und Auszahlungen bestimmt. Daraus folgt, dass Auszahlungen aus laufender
Verwaltungsdtigkeit, die ordentliche Tilgung von Krediten fr Investitionen sowie
die Geldanlage nicht mit Krediten finanziert werden dijden.
GemâI3 § 86 Absatz 2 GO NW geiten Kreditermchtigung bis zum Ende des auf
das Haushaltsjahr folgenden Jahres und, wenn die Haushaltssatzung fijr das
Libernchste Jahr nicht rechtzeitig iiffentlich bekanntgemacht wird, bis zum Erlass dieser Haushaltssatzung.
Im Zuge der Haushaltswirtschaft 2013 wurde die Kreditermchtigung fr Investitionen in Hi5he von 1.000.000 EUR nicht in voller Hijohe in Anspruch genommen.
Der verbliebene Kreditrahmen in Hi5he von 980 TEUR gilt noch bis 31.12.2014
und wurde bisher nach wie vor nicht in Anspruch genom men.
Fr das Haushaltsjahr 2014 wurden zustzlich zur Abwicklung der InvestitionsmaBnahmen Krediterrchtigungen in Hi5he von 860.000 EUR festgesetzt. Dieser
Kreditrahmen wurde bisher ebenfalls noch nicht in Anspruch genommen. Er gilt
bis 31.12.2015. Eine zustzliche Kreditermchtigung soli in der Haushaltssatzung
2015 nicht vorgesehen werden.
5.
Verpflichtungsernichtigungen
Mit der Festsetzung von Verpflichtungsermchtigungen im Rahmen der Investitionsdtigkeit wird der gemeindlichen Verwaltung das Eingehen von Verpflichtungen, die knftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen fijr Investitionen belasten
(Verpflichtungsermchtigungen), ermi5glicht (vgl. § 85 GO NRW i. V. m. § 13
GemHVO NRW). Die Verpflichtungsermchtigungen sind nicht erforderlich fr die
Geschffte der laufenden Verwaltung, auch wenn diese Geschgte, z.B. der Abschluss von Mietvertrgen oder Personalentscheidungen, sich belastend auf knftige Haushaltsjahre auswirken kiinnen.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermchtigungen fr InvestitionsmaBnahmen
der Gemeinde wurde in der Haushaltssatzung 2014 auf insgesamt 400.000,00
EUR festgesetzt. Bisher wurden diese nicht in Anspruch genommen.
6.
Kredite zur LiquidiMssicherung
Die Gemeinde hat ihre Liquididt einschliefflich der Finanzierung der Investitionen
sicherzustellen, sowie die Verpflichtung, eine angemessene Liquididtsplanung
vorzunehmen (vgl. § 89 Abs. 1 GO NRW). Die Sicherstellung der Zahlungsf& -ligkeit, kann nur ge~rleistet werden, wenn dabei auch der Rahmen zur Kreditaufnahme nach § 86 GO NRW fr Kredite fr Investitionen und nach § 89 Abs. 2
GO NRW fr Kredite zur Liquididtssicherung beachtet wird.
Dem Gebot in § 75 Abs. 6 GO NRW, die Liquididt sicherzustellen, damit die
gemeindlichen Zahlungsverpflichtungen erfijIlt werden ki5nnen, kann die Gemeinde nur nachkommen, wenn es ihr ermiiglicht wird, zur rechtzeitigen Leistung ih-
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rer Auszahlungen bei Bedarf auch Kredite zur Liquididtssicherung (vgl. § 89 GO
NRW) aufnehmen zu ktinnen. Wenn die Deckung des Liquididtsbedarfs der Gemeinde aber nicht durch die üblichen Finanzquellen zeitgerecht rrgiglich ist, bedarf es einer gesonderten Ermkhtigung des Rates der Gemeinde um fr die Deckung des auftretenden Auszahlungsbedarfs vorbergehend auch Kredite zur Liquididtssicherung aufnehmen zu drfen.
Der jahresbezogene Bedarf an Krediten zur Liquididtssicherung, der im Rahmen
der Ausfhrung der gemeindlichen Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr bentitigt
wird, ist im Zuge der Haushaltsplanung nicht betragsgenau bestimmbar, da er
oftmals von verschiedenen, meistens erst im Verlauf des Haushaltsjahres auftretenden Faktoren abMngig ist, so dass der tatskhliche Liquididtsbedarf der Gemeinde sich regelmHig nur tagesaktuell ergibt. Der rrgigliche Bedarf an kurzfristigen Krediten fr das Haushaltsjahr ist daher zu schtzen. Dabei ist zu beri:icksichtigen, dass rrgiglicherweise mehrere Kredite nebeneinander bestehen keinnen, so dass es gilt, einen mëglichen HCichstbetrag fr die Aufnahme von Krediten zur Liquididtssicherung fr das Haushaltsjahr zu bestimmen. Der ermittelte
Htichstbetrag der Kredite zur Liquididtssicherung ist dann in der gemeindlichen
Haushaltsatzung festzusetzen.
In den Jahren bis 2013 war die Inanspruchnahme von Liquididtskrediten fr die
laufende Verwaltungsdtigkeit wie auch zur Vor- und Zwischenfinanzierung von
investiven MaBnahmen nicht erforderlich.
Erstmalig im Haushaltsjahr 2013 wurden Liquididtskredite auch im Kernhaushalt
(in den Eigenbetrieben war dies auch vorher schon Ongige erforderliche Praxis)
notwendig.
Im Haushaltsjahr 2014 muss seit Beginn der volle Kassenkreditrahmen in 1-145he
von 3 Mio. EUR in Anspruch genommen werden. Dies hauptskhlich auch zur
Vor- bzw. Zwischenfinanzierung der Rirderprojekte Archologischer Landschaftspark und Bahnhof Nettersheim. Die Auszahlung der Rirdermittel nimmt leider
aus verwaltungstechnischen Greinden einen langen Zeitraum in Anspruch, so
dass eine Uberbrckung mit Liquididtskrediten derzeit unumOnglich ist.
Aktuell liegen die Zinskonditionen der laufenden Kassenkredite fr die Gemeinde
und Eigenbetriebe bei 0,15 %.
Im Zuge der kommenden Haushaltssatzung ist je nach Auszahlungsstand der
Rirdermittel ggf. eine Erheihung des Kassenkreditrahmens in Erwgung zu ziehen. Eine Kompletttilgung bis 31.12.2014 wird nach aktuellen Erkenntnissen
nicht mstiglich sein, zumal eine in den nkhsten Tagen anstehende Gewerbesteuerrckerstattung von rd. 300 TEUR unseren Liquididtsengpass zusazlich versdrken wird.
7.
Festsetzung der RealsteuerhebesMze
GemH § 25 des Grundsteuergesetzes bestimmt die hebeberechtigte Gemeinde
den Hebesatz f'r ein oder mehrere Kalenderjahre. Fr die Gewerbesteuer gilt
diese Ermkhtigung auf der Grundlage des § 16 Gewerbesteuergesetz.
Erstmalig wurden im Jahr 2011 die Hebestze der Gemeinde Nettersheim mit der
Hebesatz-Satzung durch Gemeinderatsbeschluss vom 22.02.2011 festgesetzt.
Eine Verriderung des Hebesatzes fr die Grundsteuer B durch Angleichung an
den fiktiven Hebesatz gemH Gemeindefinanzierungsgesetz auf 413 v. H. mit der
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1. ;6■ nderungssatzung vom 18.12.2012 fiihrte zu einer Verbesserung der Selbstfinanzierungskraft der Gemeinde. Die Hebes.Mze fr Grundsteuer A und Gewerbesteuer wurden nicht vedndert. Die HebesMze sind in der Hebesatz-Satzung der
Gemeinde Nettersheim verankert, so dass se in der Haushaltssatzung nur deklaratorischen Charakter haben.
ber eine Vednderung der Realsteuerhebestze im kommenden Haushaltsjahr
w.ke - auch unter Beteiligung der Haushaltskommission - zu entscheiden.
8.
Haushaltsausgleich / Entwicklung der Ausgleichsrcklage
Der Haushaltsausgleich nach § 75 Abs. 2 der Gemeindeordnung NW ist dann
erreicht, wenn der Gesamtbetrag der Ertdge die Hëhe des Gesamtbetrages der
Aufwendungen erreicht oder übersteigt.
In den Jahren 2009 und 2010 konnte ein solcher Haushaltsausgleich nur durch
die Inanspruchnahme der AusgIeichsrcklage erreicht werden. In den Jahren
2011 und 2012 wurde der Haushaltsausgleich durch positive Jahresergebnisse
erzielt. Das Jahr 2013 schlieSt nach aktuellen Erkenntnissen mit einem voraussichtlichen Defizit von rd. 50 TEUR.
Nach der aktuellen, eingangs beschriebenen Prognose der Haushaltswirtschaft
2014 wird hier ein Haushaltsausgleich nur durch die Inanspruchnahme der AusgleichsrckIage mëglich sein.
Auch fr das kommende zu planende Haushaltsjahr 2015 erscheint derzeit das
Erreichen eines Haushaltsausgleichs ohne Inanspruchnahme der Ausgleichsrcklage kaum mëglich.
Zum 01.01.2014 betrug der Stand der AusgIeichsrckIage - vorbehaltlich von
;6■ nderungen im Zuge der JahresabschIussprfung 2013 - rd. 1,979 Mio. EUR.
9.
bisherige Entwicklung der Ausgleichsrcklage
Haushalts'a r
Erëffnungsbilanz
2009
2010
2011
2012
2013 (voraussichtlich)
Jahresrechnungsergebnis
-1.662.041,94 EUR
-153.884,89 EUR
459.319,94 EUR
109.392,94 EUR
-50.000,00 EUR
Stand der Ausgleichsriicklage
3.275.914 EUR
1.613.872 EUR
1.459.987 EUR
1.919.307 EUR
2.028700 EUR
1.978700 EUR