Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
87 kB
Datum
16.02.2017
Erstellt
07.02.17, 18:06
Aktualisiert
07.02.17, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 18.01.2017
Amt / Abteilung: Amt für zentrale Verwaltungsaufgaben
Az.:
000-05 Mü.
Vorlagennummer: VL-12/2017
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Rates der Gemeinde Langerwehe
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Langerwehe;
hier: Änderung der Entschädigungsverordnung zum 01.01.2017
Sachdarstellung:
Die Zweite Verordnung zur Änderung der Entschädigungsverordnung ist zum 01.01.2017
in Kraft getreten. Diese Änderung sieht u. a. erstmals den 1-fachen Satz der Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende vor.
Ausgenommen von der zusätzlichen Entschädigung des Ausschussvorsitzes sind der
Wahlprüfungsausschuss, die durch den Hauptverwaltungsbeamten besetzten Ausschussvorsitze und die durch die Hauptsatzung ausgeschlossenen Ausschüsse. Da bisher keine
Ausschussvorsitze in der Hauptsatzung ausgeschlossenen waren, wurde zum 01.01.2017
eine zusätzliche Entschädigung an die Vorsitzenden folgender Ausschüsse gezahlt:
Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten,
Ausschuss für Kultur, Naherholung und Umweltangelegenheiten,
Ausschuss für Jugend und Sozialangelegenheiten,
Ausschuss für Schul- und Sportangelegenheiten und
Rechnungsprüfungsausschuss.
Da sich die Gemeinde Langerwehe im Haushaltssicherungskonzept befindet, sind alle
denkbaren Einsparmöglichkeiten zur Konsolidierung des Haushalts auszuschöpfen.
Aus diesem Grunde wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, die Hauptsatzung der
Gemeinde so zu ändern, dass nach § 46 Satz 2 GO NRW alle Ausschüsse von der
Regelung zur Zahlung einer Aufwandsentschädigung für den Vorsitzenden ausgeschlossen werden.
Weiterhin wurde in der EntschVO u. a. nun eine landeseinheitliche Vorgabe zum
Verdienstausfall (Regelstundensatz von 8,84 Euro/Stunde, der in der Hauptsatzung noch
erhöht werden kann, sowie eine fixe Höchstgrenze von 80,00 Euro festgesetzt.)
Hier ist die Hauptsatzung der Gemeinde Langerwehe unter § 11 Abs. 3 Buchstabe f)
entsprechend zu ändern. Die bisherigen Sätze lauteten nachrichtlich 8,84 Euro/Stunde
Drucksache VL-12/2017
Seite - 2 -
und 64,00 Euro/Tag.
Aufgrund der zwischenzeitlichen Anpassung der Höhe der Aufwandsentschädigung für
Ortsvorsteher (zum 01.01.2016) sollten die entsprechenden Absätze der Hauptsatzung
angepasst werden. Diese sind in der Anlage aufgeführt.
Die Änderung der Hauptsatzung ist als Entwurf dieser Vorlage beigefügt.
Hinweis für die Beratung im Rat:
Für die Änderung der Hauptsatzung ist gemäß § 7 Absatz 3 Satz 3 GO NRW die Mehrheit
der gesetzlichen Zahl der Mitglieder erforderlich. Dies bedeutet, dass mindestens 14
Mitglieder für die Änderung stimmen müssen, unabhängig von der Zahl der Anwesenden.
Der Bürgermeister ist in der Angelegenheit stimmberechtigt.
Finanzielle Auswirkungen:
Wenn in der Hauptsatzung die Änderungen zu den Ausschussvorsitzenden nicht getroffen
werden, werden folgende Mehraufwendungen ab 2017 jährlich entstehen:
5 x 211,90 €/monatlich = 1.059,50 € x 12 Monate = 12.714,00 € jährlich.
Die übrigen Anpassungen der Entschädigungsverordnung sind durch gemeindliche
Regelungen nicht zu beeinflussen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Langerwehe beschließt die 12. Änderungssatzung der Hauptsatzung in der beratenen Entwurfsfassung.
Der Bürgermeister
(Göbbels)