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Mitteilungsvorlage (Bericht über die Durchführung der Beschlüsse)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
105 kB
Datum
13.02.2017
Erstellt
03.02.17, 18:06
Aktualisiert
03.02.17, 18:06
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Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 30.01.2017 Amt / Abteilung: Amt für zentrale Verwaltungsaufgaben Az.: Eb Vorlagennummer: VL-33/2017 TOP Vorlage für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses Öffentlich Bericht über die Durchführung der Beschlüsse Sachdarstellung: vom: (Datum) zu TOP Beratungsgegenstand (Kurzangabe) getroffener Beschluss (Kurzangabe) Kurzbericht über die Ausführung des Beschlusses bzw. falls noch nicht ausgeführt, Grund oder derzeitiger Stand: 21.04.2016 4 Umrüstung der vorhandenen Straßenbeleuchtung auf LED-Technik Der Haupt- und Finanzausschuss stellt fest, dass die Beschwerde statthaft ist und verweist sie zur Entscheidung an den Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten. Er empfiehlt darüber hinaus dem Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten, dem Bürger vorab die Möglichkeit einzuräumen, sein Anliegen im Arbeitskreis „Energie“ vorzubringen. Der Bürger hat am 26.01.2017 in der Sitzung des Arbeitskreises Energie sein Anliegen vorgebracht. 21.04.2016 5 Energiesanierung der Europaschule Langerwehe; hier: Bürgeranregung gem. § 24 Abs. 1 GO Der Haupt- und Finanzausschuss stellt fest, dass die Bürgeranregung gem. § 24 GO NRW zulässig ist und überweist sie zur näheren Beratung an den Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten. Dieser möge eine entsprechende Beschlussempfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss bzw. den Rat aussprechen. Die Thematik wurde am 26.01.2017 in der Sitzung des AK Energie behandelt. Die Niederschrift hierzu erfolgt in Kürze. Drucksache VL-33/2017 Seite - 2 - 29.06.2016 6 Reinigungskosten der genutzten Immobilien; hier: Antrag der SPD/FDPFraktion Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Prüfung des Vorschlages auf Einsparpotential durch Neuausschreibung. Nachdem die Angebote eingeholt, geprüft und ausgewertet sind, erfolgt bei Kosteneinsparung die sofortige Umsetzung der Maßnahme. Die Vorarbeiten zur Durchführung der Ausschreibungen werden derzeit ausgeführt. 07.12.2016 4 Antrag zum Bau von behindertengerechten Sanitäranlagen für das Sportheim Wenau, An der Dostel; hier: Antrag des Vereins Jugendsport Wenau e. V. Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, die erforderlichen Mittel im Haushalt 2017 i. H. v. 18.000,00 € bereitzustellen. Die erforderlichen Mittel sind im Haushaltsplan eingestellt. Der Haushaltsplan ist noch nicht beschlossen. 07.12.2016 5 10. Änderung vom ... zur Abfallgebührensatzung vom 14.12.2006 zur Satzung über die Abfallentsorgung der Gemeinde Langerwehe vom 14.12.2005 sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 29.11.2010 in den jeweils gültigen Fassungen. Nach einer kurzen Erläuterung der Vorlage durch Herrn Bürgermeister Göbbels empfiehlt der Ausschuss dem Rat den Erlass der o.a. Satzung in der beratenen Entwurfsfassung. Der Rat hat den Erlass der Satzung beschlossen. Die Satzung wurde zwischenzeitlich öffentlich bekannt gemacht. 07.12.2016 6 10. Änderungssatzung vom …..Dezember 2016 zur Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungsgebührensatzung) der Gemeinde Langerwehe vom 01. Dezember 2006 Ohne weitere Aussprache empfiehlt der Ausschuss dem Rat den Erlass der o.a. Satzung in der beratenen Entwurfsfassung. Der Rat hat den Erlass der Satzung beschlossen. Die Satzung wurde zwischenzeitlich öffentlich bekannt gemacht. 07.12.2016 7 Erlass einer 14. Änderungssatzung zur Gebührensatzung vom 12.12.2002 zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Langerwehe vom 14.03.2014 Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat den Erlass der 14. Änderungssatzung zur Gebührensatzung vom 12.12.2002 zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Langerwehe vom 14.03.2014 mit folgender Festsetzung der Gebührensätze mit Wirkung ab 01.01.2017 in § 6 der Satzung: a) Die Schmutzwassergebühr beträgt je cbm Frischwasserbezug 3,16 € b) Die Niederschlagswassergebühr beträgt je qm angeschlossener bebauter und befestigter Grundstücksfläche 0,55 € Der Rat hat den Erlass der Satzung beschlossen. Die Satzung wurde zwischenzeitlich öffentlich bekannt gemacht. Drucksache VL-33/2017 Seite - 3 - 07.12.2016 8 Erlass einer Satzung über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die Satzung über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben) in der beratenen Entwurfsfassung zu erlassen. Der Rat hat den Erlass der Satzung beschlossen. Die Satzung wurde zwischenzeitlich öffentlich bekannt gemacht. 07.12.2016 9 Erlass einer I. Änderungssatzung zur Friedhofssatzung vom 09.12.2015 Nach den Ausführungen des Bürgermeisters empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat, den Erlass der I. Änderungssatzung zur Friedhofssatzung vom 09.12.2015 in der beratenen Entwurfsfassung. Der Rat hat den Erlass der Satzung beschlossen. Die Satzung wurde zwischenzeitlich öffentlich bekannt gemacht. 07.12.2016 11 Erlass einer IX. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Langerwehe vom 06.09.1996 Ohne weitere Aussprache empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat, die IX. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Langerwehe vom 06.09.1996 in der beratenen Entwurfsfassung zu erlassen. Der Rat hat den Erlass der Satzung beschlossen. Die Satzung wurde zwischenzeitlich öffentlich bekannt gemacht. Der Bürgermeister (Göbbels)