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Beschlussvorlage (Einbringung des Entwurfs des Jahresabschlusses 2015 der Gemeinde Nörvenich)

Daten

Kommune
Nörvenich
Größe
130 kB
Datum
07.04.2016
Erstellt
29.03.16, 11:10
Aktualisiert
29.03.16, 11:10
Beschlussvorlage (Einbringung des Entwurfs des Jahresabschlusses 2015 der Gemeinde Nörvenich)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Nörvenich Vorlagen-Nr.: 221/2016 Der Bürgermeister (Legislaturperiode 2014-2020) HSG: 20.1 Sachbearbeiter: Thomas Reimer vom 11.03.2016 Beschlussvorlage - öffentlicher Teil An den Rat 07.04.2016 Einbringung des Entwurfs des Jahresabschlusses 2015 der Gemeinde Nörvenich I. Haushaltsmäßige Auswirkungen Die Vorlage berührt nicht den Etat II. Sachdarstellung: (bisherige Erläuterungen) Gemäß § 95 GO NRW wird der Entwurf des Jahresabschlusses vom Kämmerer aufgestellt und dem Bürgermeister zur Bestätigung vorgelegt. Der Bürgermeister leitet den von ihm bestätigten Entwurf innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres dem Rat zu. Zudem ist der durch den Bürgermeister und den Kämmerer bestätigte Entwurf den Kommunalaufsichtsbehörden im Rahmen der Berichtspflichten über die Umsetzung des Stärkungspaktgesetzes bis zum 15.04.2016 vorzulegen. Nach Abschluss der Wirtschaftsprüfung und Erstellung des Prüfberichtes durch die Sozietät KBHT (ehemals Müller & Kollegen, Leverkusen), erfolgt durch die Verwaltung erneute Vorlage in feststellungsfähiger Form – wie bereits in den bisherigen Prüfungs- und Feststellungsverfahren praktiziert. III: Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Nörvenich nimmt Kenntnis vom Entwurf des Jahresabschlusses per 31.12.2015. Nach Abschluss der Wirtschaftsprüfung und Erstellung des Prüfberichtes erfolgt durch die Verwaltung erneute Vorlage.