Daten
Kommune
Nörvenich
Größe
130 kB
Datum
07.04.2016
Erstellt
29.03.16, 11:10
Aktualisiert
29.03.16, 11:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Nörvenich
Vorlagen-Nr.: 221/2016
Der Bürgermeister
(Legislaturperiode 2014-2020)
HSG: 20.1
Sachbearbeiter: Thomas Reimer
vom 11.03.2016
Beschlussvorlage
- öffentlicher Teil An den
Rat
07.04.2016
Einbringung des Entwurfs des Jahresabschlusses 2015 der Gemeinde Nörvenich
I.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Die Vorlage berührt nicht den Etat
II.
Sachdarstellung:
(bisherige Erläuterungen)
Gemäß § 95 GO NRW wird der Entwurf des Jahresabschlusses vom Kämmerer aufgestellt und
dem Bürgermeister zur Bestätigung vorgelegt. Der Bürgermeister leitet den von ihm bestätigten
Entwurf innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres dem Rat zu.
Zudem ist der durch den Bürgermeister und den Kämmerer bestätigte Entwurf den
Kommunalaufsichtsbehörden im Rahmen der Berichtspflichten über die Umsetzung des
Stärkungspaktgesetzes bis zum 15.04.2016 vorzulegen.
Nach Abschluss der Wirtschaftsprüfung und Erstellung des Prüfberichtes durch die Sozietät KBHT
(ehemals Müller & Kollegen, Leverkusen), erfolgt durch die Verwaltung erneute Vorlage in
feststellungsfähiger Form – wie bereits in den bisherigen Prüfungs- und Feststellungsverfahren
praktiziert.
III:
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Nörvenich nimmt Kenntnis vom Entwurf des Jahresabschlusses per
31.12.2015. Nach Abschluss der Wirtschaftsprüfung und Erstellung des Prüfberichtes
erfolgt durch die Verwaltung erneute Vorlage.