Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
82 kB
Datum
13.02.2017
Erstellt
03.02.17, 18:06
Aktualisiert
03.02.17, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 09.01.2017
Ordnungsamt / Standesamt / Bürgerbüro /
Soziale Angelegenheiten
Az.:
voS-Rö
Vorlagennummer: VL-7/2017
Amt / Abteilung:
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Erlass der ordnungsbehördlichen Verordnung über die Freigabe verkaufsoffener
Sonntage im Jahr 2017
Sachdarstellung:
Gemäß § 6 Abs. 4 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz LÖG NRW) wird die örtliche Ordnungsbehörde ermächtigt, maximal vier verkaufsoffene Sonntage nach § 6 Abs. 1 LÖG NRW durch Verordnung freizugeben.
An diesen verkaufsoffenen Sonntagen dürfen die Verkaufsstellen im gesamten Gemeindegebiet für die Dauer von fünf Stunden geöffnet bleiben.
In Absprache mit der IV Pro Langerwehe sollen, wie in den vergangenen Jahren, an
folgenden Terminen verkaufsoffene Sonntage, jeweils im Zeitraum von 12.00 bis 17.00
Uhr festgesetzt werden:
30.04.2017 – Frühlingsfest im Gewerbegebiet
10.07.2017 – Sommerfest
27.11.2017 – Töpfermarkt
Damit nicht nur die an diesen Verkaufsveranstaltungen direkt beteiligten Einzelhändler
hiervon profitieren, soll sich die Festsetzung der verkaufsoffenen Sonntage auf das
gesamte Gemeindegebiet beziehen.
Laut § 6 Abs. 4 LÖG sind vor Erlass der Rechtsverordnung zur Freigabe der verkaufsoffenen Sonntage die zuständigen Gewerkschaften, Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände
und Kirchen, die jeweiligen Industrie- und Handelskammern sowie die Handwerkskammer
zu hören.
Die Anhörungen wurden durchgeführt. Bedenken wurden seitens der Gewerkschaft ver.di
geäußert, welche einen Verstoß gegen die aktuelle Rechtsprechung vermutet.
Drucksache VL-7/2017
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Da die Festsetzung der verkaufsoffenen Sonntage jedoch lediglich „begleitenden
Charakter“ zu den eh jährlich stattfindenden Veranstaltungen besitzt und somit ein
konkreter Anlassbezug vorhanden ist, sind die Bedenken der Gewerkschaft ver.di jedoch
unbegründet.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss
ordnungsbehördlichen Verordnung.
Der Bürgermeister
(Göbbels)
empfiehlt
dem
Rat
den
Erlass
der
o.a.