Daten
Kommune
Nörvenich
Größe
84 kB
Datum
08.09.2016
Erstellt
15.08.16, 11:58
Aktualisiert
15.08.16, 11:58
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Nörvenich
Vorlagen-Nr.: 283/2016
Der Bürgermeister
(Legislaturperiode 2014-2020)
HSG: 60.1
Sachbearbeiter: Elke Niederklapfer
vom 01.08.2016
Beschlussvorlage
- öffentlicher Teil An den
Haupt-, Finanz- und Umweltausschuss
Rat
25.08.2016
08.09.2016
Bebauungsplan Nörvenich G 33, 8. Änderung
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 13a BauGB
I.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Die Vorlage berührt nicht den Etat
II.
Sachdarstellung:
(bisherige Erläuterungen)
Die Gemeinde Nörvenich hat das Grundstück in der Gemarkung Nörvenich, Flur 11, Flurstück 656,
veräußert.
Die Grundstückseigentümer beabsichtigen auf diesem Grundstück ein Wohnhaus sowie im
rückwärtigen Bereich eine Stellplatz- und Garagenanlage zu errichten.
Aus diesem Grunde ist die Änderung des Bebauungsplanes Nörvenich G 33 – Ortsteil Nörvenich –
erforderlich, die neben dem vorgenannten Flurstück auch einen Teilbereich des Flurstücks 286, mit
Einverständnis des Eigentümers, mit einbezieht.
Ein Bebauungsplanentwurf, sowie die Begründung und eine Übersichtskarte sind der Vorlage als
Anlage beigefügt.
III:
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt die Aufstellung der 8. Änderung des
Bebauungsplanes Nörvenich G 33 – Ortsteil Nörvenich - im Verfahren gemäß § 13a BauGB.
Durch diese Änderung des Bebauungsplanes soll auf dem Flurstück in der Gemarkung
Nörvenich, Flur 11, Flurstück 656, die Möglichkeit geschaffen werden, ein Wohnhaus sowie im
rückwärtigen Bereich eine Stellplatz- und Garagenanlage zu errichten. Neben dem
vorgenannten Flurstück soll auch ein Teilbereich des Flurstücks 286, mit Einverständnis des
Eigentümers, mit einbezogen werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, vom Antragsteller eine Kostenübernahmeerklärung im
Rahmen eines städtebaulichen Vertrages einzuholen.
Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich
bekanntzumachen.