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Beschlussvorlage (Waldwegebau)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
74 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
14.11.14, 13:01
Aktualisiert
14.11.14, 13:01
Beschlussvorlage (Waldwegebau) Beschlussvorlage (Waldwegebau)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER SFB III - Vorlage 110 /X.L. Datum: 12.11.2014 An den Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft Sitzungstag: 18.11.2014 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 09.12.2014 Gemeinderat Sitzungstag: 16.12.2014 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Waldwegebau Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat nimmt die Ausführungen zum Waldwegebau zur Kenntnis. Begründung: Bei den geplanten Waldwegebaumaßnahmen ist der Wirtschaftsweg im Bereich Roderath noch nicht instandgesetzt worden. Der geplante Wirtschaftswegebau von Bergrath ist Richtung Eicherscheid ist durch die Stadt Bad Münstereifel durchgeführt worden. Nach der nun abgelaufenen Förderrichtlinie konnte der Wegebau (Erst- und Zweitbefestigungen) bei Kommunen nur dann gefördert werden, wenn die Kommunen mit den Wegen Mitglied in Forstbetriebsgemeinschaften waren. Daneben konnten auch Teilnehmergemeinschaften in Flurbereinigungsverfahren Zuwendungsempfänger für Wegebaumaßnahmen sein. Für die Zukunft ist geplant (gültige Förderrichtlinie liegt noch nicht vor), die Teilnehmergemeinschaften nicht mehr zu fördern und als Ersatz dafür sogenannte Wegeunterhaltungsgemeinschaften als Zuwendungsfähig zu etablieren. Die Wegeunterhaltungsgemeinschaften sind bislang noch nicht definiert worden. Das Regionalforstamt wird die Gemeinde über alle Fördermöglichkeiten auf dem Laufenden halten. Bezüglich der Zweitbefestigung in Roderath sowie sonstigen Erst- und Zweitbefestigungen, ausgenommen Wegeunterhaltungsmaßnahmen, sollte bis zur Bekanntgabe der neuen Förderrichtlinie Zurückhaltung geübt werden. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister