Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
74 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
14.11.14, 13:01
Aktualisiert
14.11.14, 13:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
SFB III -
Vorlage 110 /X.L.
Datum: 12.11.2014
An den
Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft
Sitzungstag:
18.11.2014
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
09.12.2014
Gemeinderat
Sitzungstag:
16.12.2014
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Waldwegebau
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Rat nimmt die Ausführungen zum Waldwegebau zur Kenntnis.
Begründung:
Bei den geplanten Waldwegebaumaßnahmen ist der Wirtschaftsweg im Bereich
Roderath noch nicht instandgesetzt worden. Der geplante Wirtschaftswegebau
von Bergrath ist Richtung Eicherscheid ist durch die Stadt Bad Münstereifel
durchgeführt worden.
Nach der nun abgelaufenen Förderrichtlinie konnte der Wegebau (Erst- und
Zweitbefestigungen) bei Kommunen nur dann gefördert werden, wenn die
Kommunen mit den Wegen Mitglied in Forstbetriebsgemeinschaften waren. Daneben konnten auch Teilnehmergemeinschaften in Flurbereinigungsverfahren
Zuwendungsempfänger für Wegebaumaßnahmen sein.
Für die Zukunft ist geplant (gültige Förderrichtlinie liegt noch nicht vor), die Teilnehmergemeinschaften nicht mehr zu fördern und als Ersatz dafür sogenannte
Wegeunterhaltungsgemeinschaften als Zuwendungsfähig zu etablieren. Die Wegeunterhaltungsgemeinschaften sind bislang noch nicht definiert worden. Das
Regionalforstamt wird die Gemeinde über alle Fördermöglichkeiten auf dem Laufenden halten.
Bezüglich der Zweitbefestigung in Roderath sowie sonstigen Erst- und Zweitbefestigungen, ausgenommen Wegeunterhaltungsmaßnahmen, sollte bis zur Bekanntgabe
der neuen Förderrichtlinie Zurückhaltung geübt werden.
gez. Pracht
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Bürgermeister