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Beschlussvorlage (Denkmalpflege; Förderung kleinerer Denkmalpflegemaßnahmen)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
110 kB
Datum
09.09.2014
Erstellt
05.09.14, 13:01
Aktualisiert
05.09.14, 13:01
Beschlussvorlage (Denkmalpflege;
Förderung kleinerer Denkmalpflegemaßnahmen) Beschlussvorlage (Denkmalpflege;
Förderung kleinerer Denkmalpflegemaßnahmen) Beschlussvorlage (Denkmalpflege;
Förderung kleinerer Denkmalpflegemaßnahmen)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - M Vorlage 18 /X.L. Datum: 28.08.2014 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 09.09.2014 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Denkmalpflege; Förderung kleinerer Denkmalpflegemaßnahmen Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Es wird beschlossen, auf der Grundlage des Zuwendungsbescheides der Bezirksregierung Köln vom 27.05.2014 zur Förderung kleinerer privater Denkmalpflegemaßnahmen gem. § 35 Abs. 3 Nr. 1 Denkmalschutzgesetz (DSchG) Restaurierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an privaten Baudenkmälern in der Gemeinde Nettersheim auf der Grundlage der vorliegenden Anträge wie folgt zu bezuschussen: 1. Petrusstraße 14, Zingsheim Erneuerung von Fenstern 2.500,00 € 2. Auf dem Stucks 9, Pesch Erneuerung eines Schwellbalkens im straßenseitigen Giebel sowie von Gefachen 1.750,00 € Hierbei kann eine Spende in Höhe von 1.800,00 € auf den zu erbringenden gemeindlichen Eigenanteil angerechnet werden. Begründung: In seiner Sitzung am 18.03.2014 hat der Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss beschlossen, bei der Bezirksregierung Köln für das Jahr 2014 Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen für Pauschalzuweisungen zur Förderung kleinerer privater Denkmalpflegemaßnahmen in Höhe von 15.000,00 € zu beantragen und einen Eigenanteil der Gemeinde in gleicher Höhe von 15.000,00 € im Haushaltsplan 2014 außerplanmäßig bereitzustellen. Auf Antrag der Gemeinde Nettersheim bewilligte die Bezirksregierung Köln mit Zuwendungsbescheid vom 27.05.2014 Pauschalzuweisungsmittel in Höhe von 15.000,00 € bei einem gleich hohen Eigenanteil von 15.000,00 €. Einem Objektinhaber wurde bereits ein Zuschuss für die Sanierung seines denkmalwerten Gebäudes gewährt. Zwischenzeitlich wurden zwei weitere Förderanträge bei der Gemeinde Nettersheim vorgelegt. 3 Die vorgesehenen Restaurierungs- und Instandsetzungsarbeiten sind mit dem LVR-Amt für Denkmalpflege abgestimmt. Eine Kumulativförderung im Rahmen der Dorferneuerung ist bei den beantragten Maßnahmen nicht vorgesehen. Die vorgeschlagenen und dargelegten Förderungsbeträge sind unter Abwägung der Wertigkeit des Baudenkmals, der Bedeutung für das Ortsbild, des Anteils an bestandserhaltenden Restaurierungsmaßnahmen sowie der jeweiligen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Objektinhaber und der vorgesehenen Eigenleistungsanteile des jeweiligen Antragstellers ermittelt, wobei seitens der Bezirksregierung Köln eine max. Förderhöhe von 2.500,00 € verfügt wurde. Es ergibt sich für die nachfolgend dargelegten Objekte und Maßnahmen folgender Förderumfang: Lfd. -Nr. Objekt Maßnahme 1. 2. Voraussichtl. Gesamtkosten € Höhe der Fördersumme € Fachwerkwinkelgehöft in Zingsheim, Petrusstraße 14 Erneuerung von Fenstern und der Hauseingangstüre 9.244,02 2.500,00 Fachwerkwinkelhofanlage in Pesch, Auf dem Stucks 9 Erneuerung eines Schwellbalkens im straßenseitigen Giebel sowie von Gefachen 4.920,65 1.750,00 14.164,67 4.250,00 Summe: Es wird vorgeschlagen, die Pauschalzuweisungen in den vorgenannten Förderhöhen zu gewähren. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister