Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
110 kB
Datum
09.09.2014
Erstellt
05.09.14, 13:01
Aktualisiert
05.09.14, 13:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - M
Vorlage 18 /X.L.
Datum: 28.08.2014
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag:
09.09.2014
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Denkmalpflege;
Förderung kleinerer Denkmalpflegemaßnahmen
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen, auf der Grundlage des Zuwendungsbescheides der Bezirksregierung Köln vom 27.05.2014 zur Förderung kleinerer privater Denkmalpflegemaßnahmen gem. § 35 Abs. 3 Nr. 1 Denkmalschutzgesetz (DSchG) Restaurierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an privaten Baudenkmälern in der Gemeinde Nettersheim auf der Grundlage der vorliegenden Anträge wie folgt zu bezuschussen:
1.
Petrusstraße 14, Zingsheim
Erneuerung von Fenstern
2.500,00 €
2.
Auf dem Stucks 9, Pesch
Erneuerung eines Schwellbalkens im straßenseitigen Giebel sowie
von Gefachen
1.750,00 €
Hierbei kann eine Spende in Höhe von 1.800,00 € auf den zu erbringenden
gemeindlichen Eigenanteil angerechnet werden.
Begründung:
In seiner Sitzung am 18.03.2014 hat der Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und
Umweltausschuss beschlossen, bei der Bezirksregierung Köln für das Jahr 2014
Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen für Pauschalzuweisungen zur
Förderung kleinerer privater Denkmalpflegemaßnahmen in Höhe von 15.000,00 €
zu beantragen und einen Eigenanteil der Gemeinde in gleicher Höhe von
15.000,00 € im Haushaltsplan 2014 außerplanmäßig bereitzustellen.
Auf Antrag der Gemeinde Nettersheim bewilligte die Bezirksregierung Köln mit
Zuwendungsbescheid vom 27.05.2014 Pauschalzuweisungsmittel in Höhe von
15.000,00 € bei einem gleich hohen Eigenanteil von 15.000,00 €.
Einem Objektinhaber wurde bereits ein Zuschuss für die Sanierung seines denkmalwerten Gebäudes gewährt. Zwischenzeitlich wurden zwei weitere Förderanträge bei der Gemeinde Nettersheim vorgelegt.
3
Die vorgesehenen Restaurierungs- und Instandsetzungsarbeiten sind mit dem
LVR-Amt für Denkmalpflege abgestimmt. Eine Kumulativförderung im Rahmen
der Dorferneuerung ist bei den beantragten Maßnahmen nicht vorgesehen. Die
vorgeschlagenen und dargelegten Förderungsbeträge sind unter Abwägung der
Wertigkeit des Baudenkmals, der Bedeutung für das Ortsbild, des Anteils an bestandserhaltenden Restaurierungsmaßnahmen sowie der jeweiligen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Objektinhaber und der vorgesehenen Eigenleistungsanteile des jeweiligen Antragstellers ermittelt, wobei seitens der Bezirksregierung
Köln eine max. Förderhöhe von 2.500,00 € verfügt wurde.
Es ergibt sich für die nachfolgend dargelegten Objekte und Maßnahmen folgender
Förderumfang:
Lfd.
-Nr.
Objekt
Maßnahme
1.
2.
Voraussichtl.
Gesamtkosten
€
Höhe der
Fördersumme €
Fachwerkwinkelgehöft
in
Zingsheim,
Petrusstraße 14
Erneuerung von Fenstern und der Hauseingangstüre
9.244,02
2.500,00
Fachwerkwinkelhofanlage in Pesch, Auf dem
Stucks 9
Erneuerung eines Schwellbalkens im straßenseitigen Giebel sowie von Gefachen
4.920,65
1.750,00
14.164,67
4.250,00
Summe:
Es wird vorgeschlagen, die Pauschalzuweisungen in den vorgenannten Förderhöhen zu gewähren.
gez. Pracht
____________________
Bürgermeister