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Beschlussvorlage (Satzung der Gemeinde Nörvenich über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen hier: Änderung des § 3 der Satzung)

Daten

Kommune
Nörvenich
Größe
85 kB
Datum
02.06.2016
Erstellt
03.05.16, 15:30
Aktualisiert
02.06.16, 12:47
Beschlussvorlage (Satzung der Gemeinde Nörvenich über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen
hier: Änderung des § 3 der Satzung) Beschlussvorlage (Satzung der Gemeinde Nörvenich über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen
hier: Änderung des § 3 der Satzung)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Nörvenich Vorlagen-Nr.: 246/2016 Der Bürgermeister (Legislaturperiode 2014-2020) HSG: 60.1 Sachbearbeiter: Elke Niederklapfer vom 03.05.2016 Beschlussvorlage - öffentlicher Teil An den Haupt-, Finanz- und Umweltausschuss Rat 12.05.2016 02.06.2016 Satzung der Gemeinde Nörvenich über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen hier: Änderung des § 3 der Satzung I. Haushaltsmäßige Auswirkungen Die Vorlage berührt den Etat im Ergebnisplan / Finanzplan auf der Ertragsseite / Einzahlungsseite II. Sachdarstellung: (bisherige Erläuterungen) Der Rat der Gemeinde Nörvenich hat in seiner Sitzung am 01.04.1992 die 3. Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen vom 13.02.1984 beschlossen. Aufgrund der Tatsache, dass der Erhöhung von Beiträgen Vorrang zur Erhöhung der Steuern zu gewähren ist und in Anbetracht dessen, dass die derzeit gültige Satzung seit 24 Jahren Bestand hat, ist die Anpassung der Satzung in Anlehnung an die Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes NRW unabdingbar. Gegenüber den vom Städte- und Gemeindebund als rechtssicher erachteten Spielräumen bei der Festlegung des Anteils der Beitragspflichtigen, bewegen sich die von der Verwaltung im Satzungsentwurf vorgeschlagenen Anteile durchweg im unteren bis mittleren Bereich. Von der Änderung betroffen sind der § 3 sowie die Klassifizierung von Straßen in der Gemeinde Nörvenich gemäß Liste. Der Vorlage ist der überarbeitete Satzungstext beigefügt. In diesem Satzungstext sind die neu aufgenommenen Straßen in grün markiert. Die überarbeiteten Anteile der Beitragspflichtigen sind in der als Anlage II beigefügten Tabelle ebenfalls grün markiert. III: Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die 4. Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen vom 13.02.1984 in der vorgelegten Form. Die Verwaltung wird beauftragt die Satzung entsprechend zu veröffentlichen. Die Satzung tritt mit dem Tage der Bekanntmachung in Kraft.