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Beschlussvorlage (Satzung zur Liquiditätssicherung für das Haushaltsjahr 2017)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
79 kB
Datum
15.12.2016
Erstellt
06.12.16, 18:06
Aktualisiert
06.12.16, 18:06
Beschlussvorlage (Satzung zur Liquiditätssicherung für das Haushaltsjahr 2017) Beschlussvorlage (Satzung zur Liquiditätssicherung für das Haushaltsjahr 2017)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 29.11.2016 Kämmerei/Finanz- und Steuerverwaltung, Liegenschaftsverwaltung Az.: Di. Vorlagennummer: VL-272/2016 Amt / Abteilung: TOP Vorlage für die Sitzung des Rates der Gemeinde Langerwehe Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Satzung zur Liquiditätssicherung für das Haushaltsjahr 2017 Sachdarstellung: Gemäß § 89 Absatz 1 Gemeindeordnung (GO) ihre Zahlungsfähigkeit durch eine angemessene Liquiditätsplanung sicherzustellen. Nach Absatz 2 dieser Vorschrift kann die Gemeinde zur rechtzeitigen Leistung ihrer Ausgaben auch Kredite zur Liquiditätssicherung bis zu dem in der Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrag aufnehmen. Für den Fall, dass die Haushaltssatzung zu Beginn des Haushaltsjahres noch nicht erlassen ist, gilt gemäß § 89 Absatz 2 GO die Ermächtigung des Vorjahres weiter. Der Höchstbetrag aus der Haushaltssatzung 2016 von derzeit 30.000.000 € reicht derzeit noch aus um die Zahlungsfähigkeit sicherzustellen. Bei Abwicklung des Haushaltsjahres 2017 wird eine Erhöhung sehr wahrscheinlich nicht zu vermeiden sein. Da die Haushaltssatzung 2017 erst im Laufe des Jahres 2017 beschlossen werden wird, muss die Festsetzung des Höchstbetrages der Liquiditätskredite deshalb in einer besonderen Satzung erfolgen, für deren Erlass der Rat nach den §§ 7 und 41 der GO zuständig ist. Es wird ein Höchstbetrag von 35.000.000 € empfohlen. Finanzielle Auswirkungen: Die Inanspruchnahme von Liquiditätskrediten kann bis zu einem Betrag von 35.000.000 € erfolgen. Drucksache VL-272/2016 Seite - 2 - Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Langerwehe beschließt für das Haushaltsjahr 2017 die als Anlage beigefügte Satzung über die Festsetzung des Höchstbetrages der Kredite zur Liquiditätssicherung. Der Bürgermeister (Göbbels)