Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
79 kB
Datum
15.12.2016
Erstellt
06.12.16, 18:06
Aktualisiert
06.12.16, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 29.11.2016
Kämmerei/Finanz- und Steuerverwaltung,
Liegenschaftsverwaltung
Az.:
Di.
Vorlagennummer: VL-272/2016
Amt / Abteilung:
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Rates der Gemeinde Langerwehe
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Satzung zur Liquiditätssicherung für das Haushaltsjahr 2017
Sachdarstellung:
Gemäß § 89 Absatz 1 Gemeindeordnung (GO) ihre Zahlungsfähigkeit durch eine
angemessene Liquiditätsplanung sicherzustellen. Nach Absatz 2 dieser Vorschrift kann
die Gemeinde zur rechtzeitigen Leistung ihrer Ausgaben auch Kredite zur Liquiditätssicherung bis zu dem in der Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrag aufnehmen.
Für den Fall, dass die Haushaltssatzung zu Beginn des Haushaltsjahres noch nicht
erlassen ist, gilt gemäß § 89 Absatz 2 GO die Ermächtigung des Vorjahres weiter. Der
Höchstbetrag aus der Haushaltssatzung 2016 von derzeit 30.000.000 € reicht derzeit noch
aus um die Zahlungsfähigkeit sicherzustellen. Bei Abwicklung des Haushaltsjahres 2017
wird eine Erhöhung sehr wahrscheinlich nicht zu vermeiden sein.
Da die Haushaltssatzung 2017 erst im Laufe des Jahres 2017 beschlossen werden wird,
muss die Festsetzung des Höchstbetrages der Liquiditätskredite deshalb in einer
besonderen Satzung erfolgen, für deren Erlass der Rat nach den §§ 7 und 41 der GO
zuständig ist. Es wird ein Höchstbetrag von 35.000.000 € empfohlen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Inanspruchnahme von Liquiditätskrediten kann bis zu einem Betrag von 35.000.000 €
erfolgen.
Drucksache VL-272/2016
Seite - 2 -
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Langerwehe beschließt für das Haushaltsjahr 2017 die als Anlage
beigefügte Satzung über die Festsetzung des Höchstbetrages der Kredite zur Liquiditätssicherung.
Der Bürgermeister
(Göbbels)