Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Satzung Liquiditätssicherung)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
16 kB
Datum
15.12.2016
Erstellt
06.12.16, 18:06
Aktualisiert
06.12.16, 18:06
Beschlussvorlage (Satzung Liquiditätssicherung)

öffnen download melden Dateigröße: 16 kB

Inhalt der Datei

Satzung über die Festsetzung des Höchstbetrags der Kredite zur Liquiditätssicherung der Gemeinde Langerwehe für das Haushaltsjahr 2017 Aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der aktuellen Fassung, hat der Rat der Gemeinde in seiner Sitzung am ________ folgende Satzung zur Liquiditätssicherung beschlossen: §1 Kredit zur Liquiditätssicherung Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung, die im Haushaltsjahr 2017 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 35.000.000 € festgesetzt. §2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 01.01.2017 in Kraft. BEKANNTMACHUNGSANORDNUNG Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt, b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- und Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Langerwehe, den _____________ ( Göbbels ) Bürgermeister