Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
18 kB
Datum
27.04.2017
Erstellt
18.04.17, 18:06
Aktualisiert
18.04.17, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 09.03.2017
Amt / Abteilung: Bauamt
Az.:
Meur.
Vorlagennummer: VL-60/2017
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Bauantrag zum Neubau eines Dreifamilienwohnhauses
Gemarkung Luchem, Mittelstraße
Sachdarstellung:
Mit Datum vom 06.12.2016 wurde bei der Gemeinde Langerwehe ein Bauantrag zum
Neubau eines Dreifamilienwohnhauses in der Gemarkung Luchem, Flur 8, Flurstück 18/1
eingereicht. Mit Eingangsdatum vom 10.März 2017 wurde zu diesem Bauvorhaben ein
Änderungsnachtrag eingereicht.
Gem. § 34 BauGB richtet sich die Zulässigkeit von Bauvorhaben innerhalb der im
Zusammenhang bebauten Ortslage nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der
Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll. Das Bauvorhaben muss
der Eigenart der näheren Umgebung entsprechen. Im unbeplanten Innenbereich nach
§ 34 BauGB ist die äußere Hülle des Baukörpers mit der vorhandenen Bebauung zu
vergleichen.
Die Firsthöhe des Bauvorhabens (dreigeschossig) überragt die vorhandene Bebauung um
ca. 31 cm und das vorgesetzte Treppenhaus als Glas-Stahlkonstruktion wirkt nach Ansicht
der Verwaltung störend und dominant. Damit wird eine Situation geschaffen, die zur
Nachahmung berechtigt. Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass der Maßgabe des
Einfügens in die Umgebung nicht genüge getan wird. Aus diesen Gründen wurde mit
Stellungnahme vom 14.12.2016 das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.
Nach einer örtlichen Überprüfung am 20.12.2016 teilt der Kreis Düren mit Schreiben vom
29.12.2016 und 13.01.2017 mit, dass er die Auffassung der Gemeinde nicht teilt. Er bittet,
die Versagung nochmal zu überdenken.
Der Kreis Düren weist darauf hin, dass ein Rechtsanspruch der Bauherren auf Erteilung
einer Baugenehmigung besteht.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Drucksache VL-60/2017
Seite - 2 -
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten beschließt, das Einvernehmen zu
dem geplanten Bauvorhaben gem. § 36 BauGB nicht zu erteilen.
Der Bürgermeister
(Göbbels)