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Beschlussvorlage (Betreuungsangebote am Grundschulverbund Gemeinde Nettersheim hier: Kostenbeteiligung)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
103 kB
Datum
30.09.2014
Erstellt
21.08.14, 13:00
Aktualisiert
21.08.14, 13:00
Beschlussvorlage (Betreuungsangebote am Grundschulverbund Gemeinde Nettersheim
hier:	Kostenbeteiligung) Beschlussvorlage (Betreuungsangebote am Grundschulverbund Gemeinde Nettersheim
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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER SFB BilKul - Wi vor Vorlage 41 /X.L. Datum: 18.08.2014 An den Ausschuss für Schule, Familie, Jugend, Soziales und Sport Sitzungstag: 26.08.2014 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 23.09.2014 Gemeinderat Sitzungstag: 30.09.2014 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Betreuungsangebote am Grundschulverbund Gemeinde Nettersheim hier: Kostenbeteiligung Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Nettersheim beschließt, die Beiträge für das Programm „Schule von acht bis eins“ und „Dreizehn plus“ im Schuljahr 2014/2015 in der bisherigen Höhe beizubehalten und die entstehende Unterdeckung weiterhin zu bezuschussen. Begründung: In der Sitzung des Rates vom 08. April 2014 wurde die Entscheidung über eine etwaige Bezuschussung der Elternbeiträge für das Programm „Dreizehn plus“ bis zum Abschluss der Bedarfsermittlung und des Vorliegen des Bewilligungsbescheides vertagt. Zwischenzeitlich hat die Bezirksregierung mit Bescheid vom 26. Juni 2014 die beantragten Gruppen für den Grundschulverbund, drei Gruppen „Schule von acht bis eins“ und zwei Gruppen „Dreizehn plus“ bewilligt. Die Förderung für das Schuljahr 2014/2015 beträgt insgesamt 22.000 Euro. Die Bedarfsermittlung für das Schuljahr 2014/2015 hat folgenden Sachstand: Grundschulverbund Schule von acht bis eins Dreizehn plus Standort Marmagen 29 19 Standort Zingsheim 39 22 Die Elternbeiträge waren im Schuljahr 2013/2014 wie folgt festgesetzt: Einkommensgruppe bis 15.000,00 € bis 25.000,00 € bis 37.000,00 € bis 50.000,00 € bis 62.000,00 € über 62.000,00 € montl. Beitrag 8-1 10,00 15,00 20,00 25,00 30,00 35,00 € € € € € € monatl. Beitrag 13+ gemeindl. hälftiger Zuschuss bereits berücksichtigt) 12,00 € 20,00 € 30,00 € 40,00 € 52,00 € 64,00 € Um eine Deckung der Kosten für die Betreuung zu erreichen, müssten die Elternbeiträge ohne Bezuschussung deutlich angehoben werden, und zwar um durchschnittlich 22,00 €/Monat im Programm „Dreizehn plus“. 3 Der Zuschussbedarf liegt nach jetzigem Anmeldestand bei ca. 10.000,00 Euro. Aus der Erfahrung der vorangegangenen Jahre wird sich die Anmeldesituation im Laufe des neuen Schuljahres noch nach oben verändern, so dass auch der Zuschussbedarf noch steigt. Die Verwaltung schlägt vor, die Bezuschussung der Elternbeiträge im Programm „Dreizehn plus“ (hälftiger Anteil) beizubehalten, um die Eltern weiterhin zu entlasten. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister