Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
103 kB
Datum
30.09.2014
Erstellt
21.08.14, 13:00
Aktualisiert
21.08.14, 13:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
SFB BilKul - Wi
vor
Vorlage 41 /X.L.
Datum: 18.08.2014
An den
Ausschuss für Schule, Familie, Jugend, Soziales und Sport Sitzungstag:
26.08.2014
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
23.09.2014
Gemeinderat
Sitzungstag:
30.09.2014
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Betreuungsangebote am Grundschulverbund Gemeinde Nettersheim
hier: Kostenbeteiligung
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Nettersheim beschließt, die Beiträge für das Programm
„Schule von acht bis eins“ und „Dreizehn plus“ im Schuljahr 2014/2015 in der
bisherigen Höhe beizubehalten und die entstehende Unterdeckung weiterhin zu
bezuschussen.
Begründung:
In der Sitzung des Rates vom 08. April 2014 wurde die Entscheidung über eine
etwaige Bezuschussung der Elternbeiträge für das Programm „Dreizehn plus“ bis
zum Abschluss der Bedarfsermittlung und des Vorliegen des Bewilligungsbescheides vertagt.
Zwischenzeitlich hat die Bezirksregierung mit Bescheid vom 26. Juni 2014 die
beantragten Gruppen für den Grundschulverbund, drei Gruppen „Schule von acht
bis eins“ und zwei Gruppen „Dreizehn plus“ bewilligt. Die Förderung für das
Schuljahr 2014/2015 beträgt insgesamt 22.000 Euro.
Die Bedarfsermittlung für das Schuljahr 2014/2015 hat folgenden Sachstand:
Grundschulverbund
Schule von acht bis eins
Dreizehn plus
Standort Marmagen
29
19
Standort Zingsheim
39
22
Die Elternbeiträge waren im Schuljahr 2013/2014 wie folgt festgesetzt:
Einkommensgruppe
bis 15.000,00 €
bis 25.000,00 €
bis 37.000,00 €
bis 50.000,00 €
bis 62.000,00 €
über 62.000,00 €
montl. Beitrag 8-1
10,00
15,00
20,00
25,00
30,00
35,00
€
€
€
€
€
€
monatl. Beitrag 13+
gemeindl. hälftiger
Zuschuss bereits berücksichtigt)
12,00 €
20,00 €
30,00 €
40,00 €
52,00 €
64,00 €
Um eine Deckung der Kosten für die Betreuung zu erreichen, müssten die Elternbeiträge ohne Bezuschussung deutlich angehoben werden, und zwar um durchschnittlich 22,00 €/Monat im Programm „Dreizehn plus“.
3
Der Zuschussbedarf liegt nach jetzigem Anmeldestand bei ca. 10.000,00 Euro.
Aus der Erfahrung der vorangegangenen Jahre wird sich die Anmeldesituation im
Laufe des neuen Schuljahres noch nach oben verändern, so dass auch der Zuschussbedarf noch steigt. Die Verwaltung schlägt vor, die Bezuschussung der Elternbeiträge im Programm „Dreizehn plus“ (hälftiger Anteil) beizubehalten, um
die Eltern weiterhin zu entlasten.
gez. Pracht
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Bürgermeister