Daten
Kommune
Nörvenich
Größe
89 kB
Datum
07.07.2016
Erstellt
20.06.16, 14:01
Aktualisiert
20.06.16, 14:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Nörvenich
Vorlagen-Nr.: 269/2016
Der Bürgermeister
(Legislaturperiode 2014-2020)
HSG: 60.1
Sachbearbeiter: Elke Niederklapfer
vom 20.06.2016
Beschlussvorlage
- öffentlicher Teil An den
Haupt-, Finanz- und Umweltausschuss
Rat
30.06.2016
07.07.2016
Bebauungsplan Nörvenich K2 - Ortsteil Rath;
hier: Aufstellungsbeschluss im Verfahren gemäß § 2 (1) BauGB
I.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Die Vorlage berührt nicht den Etat
II.
Sachdarstellung:
(bisherige Erläuterungen)
Die Eigentümer der Grundstücke in der Gemarkung Rath, Flur 9, Flurstücke 2 und 51 und 33 tlw.
sowie der künftige Investor haben einen Antrag zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich
der eingangs erwähnten Grundstücke gestellt.
Da ein Eigentümer, und zwar östlich des vorhandenen Wirtschaftsweges derzeit nicht bereit ist, diese
Fläche zu veräußern, wird die Fläche nach Norden hin vergrößert und in den Bebauungsplan mit
eingezogen was zur Folge hat, dass der Flächennutzungsplan der Gemeinde Nörvenich geändert
werden muss.
Hierzu ergeht separate Vorlage. Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes und zur
Änderung des Flächennutzungsplanes soll im Parallelverfahren durchgeführt werden.
Ziel und Zweck der Planung ist es, die bestehenden Grünflächen zu allgemeinen Wohngebieten zu
entwickeln und über eine Erschließungsstraße, ausgehend von der Straße „Im Kleinefeldchen“
abknickend nach Westen zu erschließen, um dort über kleine Stiche drei Wohngruppen zu entwickeln.
Insgesamt können entsprechend dem beigefügten städtebaulichen Entwurf ca. 32 Wohneinheiten in
offener Bauweise errichtet werden.
III:
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nörvenich
K 2 – Ortsteil Rath – gemäß § 2 Abs. 1 BauGB.
Durch diese Aufstellung des Bebauungsplanes soll auf den Grundstücken in der Gemarkung
Rath, Flur 9, Flurstücke 2, 51 und 33 tlw. die Möglichkeit zur Errichtung von 32 Wohneinheiten
in offener Bauweise geschaffen werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, von den Antragstellern im Rahmen eines Städtebaulichen
Vertrages eine Kostenübernahmeerklärung einzuholen.
Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt
zu machen und das Verfahren mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3
Abs. 2 und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB fortzuführen.
Das Verfahren wird im Parallelverfahren mit der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der
Gemeinde Nörvenich fortgeführt.