Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
16 kB
Datum
28.09.2010
Erstellt
20.09.10, 18:06
Aktualisiert
20.09.10, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 10.08.2010
- Der Bürgermeister Az: 33-20-90
Nr. der Ratsdrucksache: 307-IX
__________________________________________________________________________
Sitzungsfolge
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
28.09.2010
Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung der Mitteilung:
Einführung des neuen Personalausweises zum 01.11.2010;
hier: Prognose zur Gebührenentwicklung
__________________________________________________________________________
Berichterstatter: Herr Reidenbach
__________________________________________________________________________
( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
1. Sachverhalt:
Aufgrund der bisherigen Gebührenfestsetzung und des bisherigen Aufwandes, verblieb von den
Kosten für die Ausstellung der Personalausweise bei der Stadt ein jährlicher Anteil von rd. 1.000
Euro.
Mit dem „Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (PAuswG)“
vom 18. Juni 2009 (BGBl. I S.1346) und den hierzu ergangenen bzw. ergehenden Verordnungen
wird bundesweit der neue Personalausweis (nPA) eingeführt, der neue Funktionen enthält. Die
Abläufe bei der Beantragung und Ausstellung von neuen Personalausweisen werden erweiterte
Anforderungen an die Personalausweisbehörden und ihre Mitarbeiter stellen. Rechtzeitig zum
Inkrafttreten des Gesetzes wird das Bundesministerium des Innern (BMI) Verwaltungsvorschriften
oder vorläufige Durchführungsvorschriften zum PAuswG in Kraft setzen, die sich an die
bestehenden Regelungen für das Passwesen anlehnen.
Der Bundesrat hat der Personalausweisgebührenverordnung der Bundesregierung unter Maßgabe
von Änderungen zugestimmt. Dabei wurden mit der teilweisen Erhöhung der
Personalausweisgebühren, der Reduktion der Gebührenbefreiungstatbestände sowie der
Einführung einer Evaluierungsklausel zentrale Forderungen der kommunalen Spitzenverbände
berücksichtigt.
Seite 2 von Ratsdrucksache 307-IX
Trotz dieser Erhöhungen und trotz des Wegfalls der Gebührenbefreiung verbleibt auch hier ein
kommunaler Restanteil, der durch den erhöhten Zeitaufwand erheblich steigen und den Haushalt
in diesem Produkt belasten wird.
Die Bundesregierung wird aller Voraussicht nach die vom Bundesrat beschlossenen Änderungen
in die Verordnung übernehmen. Möchte die Bundesregierung hingegen vom Beschluss des
Bundesrates abweichen, wäre die Verordnung erneut dem Bundesrat zur Zustimmung vorzulegen.
2. Rechtliche Würdigung
§ 31 des Personalausweisgesetzes legt zur Bestimmung der Gebührenhöhe das
Kostendeckungsprinzip fest. Ein möglichst hoher Kostendeckungsgrad wird angestrebt.
Gleichwohl ist zu berücksichtigen, dass der Personalausweis als staatliches Pflichtdokument eine
sozialverträgliche Kostenstruktur aufweisen muss. Durch Gebührenermäßigungen und befreiungen zur Vermeidung sozialer Härten kann es daher regional zu einer Belastung
kommunaler Haushalte in unterschiedlicher Höhe kommen.
3. Finanzielle Auswirkungen
Der vom Bundesrat geänderte Entwurf einer Gebührenverordnung für den neuen Personalausweis
und die Herstellungspreise der Bundesdruckerei führen zu einer erheblichen Verschlechterung der
finanziellen Situation der Stadt. Die konkreten Zahlen betragen:
Aufwand/Ertrag
Alter Personalausweis
Neuer Personalausweis
Gebühreneinnahmen:
Bisherige Gebührenfreiheit
bei erstem Ausweis bei
Jugendlichen
Zwischensumme:
2.300 x 8,00 € = 18.400,00 €
350 gebührenfreie
Personalausweise x 8,00 €
= 2.800,00 € abzuziehen
15.600,00 €
2.300 x 28,80 € = 66.240,00 €
Gebührenfreiheit entfällt künftig
Herstellungskosten:
(an die Bundesdruckerei
abzuführen)
2.300 x 7,24 € = 16.652,00 €
2.300 x 22,80 € = 52.440,00 €
66.240,00 €
Überschuss/Unterdeckung: - 1.052,00 €
+ 13.800,00 €
Personal-/Sachaufwand:
mittlere Bearbeitungszeit
x 0,73 €¹ x 2.300
7,5 Minuten² x 0,73 € x 2.300
rd. 5,48 € x 2.300 = 12.604,00 €
22,5 Minuten³ x 0,73 € x 2.300
rd. 16,43 € x 2.300 = 37.789,00 €
Fehlbetrag:
13.656,00 €
23.989,00 €
¹ Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes bei der Festlegung der nach dem Gebührengesetz für
das Land Nordrhein-Westfalen zu erhebenden Verwaltungsgebühren RdErl des Innenministeriums vom 20.07.2009 –MBl
NRW 2009 S307 (Stundensatz für den mittleren Dienst: 44,- € entspricht 0,73 €/Minute)
² Durchschnittlicher Wert auf der Basis der in den „Feldtestkommunen“ gemessenen Werte (Antrag) und geschätzter
Werte(Lieferung/Ausgabe)
³ Durchschnittlicher auf der Basis der Handlungsanweisungen für die Bearbeitung des Personalausweises von
verschiedenen Städten prognostizierter Wert
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Gemessen an der Normalarbeitszeit eines in Vollzeit tätigen tariflich Beschäftigten löst der zeitliche
Mehraufwand für die Bearbeitung des nPA einen personellen Zusatzbedarf von 0,3 Stellen aus.
Durch die Zusammenführung von Aufgaben aus dem Rats- und Bürgermeisterbüro (Bereiche
Statistik und Wahlen) beim Einwohnermeldeamt und künftigen Bürgerbüro kann das zusätzliche
Personal für den zusätzlichen Zeitaufwand bei der Ausstellung von Ausweisen für die Zeit
außerhalb von Wahlen gewonnen werden, um die sonst enorm ansteigenden Wartezeiten
größtenteils zu kompensieren.