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Mitteilungsvorlage (Einführung des neuen Personalausweises zum 01.11.2010; hier: Prognose zur Gebührenentwicklung)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
16 kB
Datum
28.09.2010
Erstellt
20.09.10, 18:06
Aktualisiert
20.09.10, 18:06
Mitteilungsvorlage (Einführung des neuen Personalausweises zum 01.11.2010;
hier: Prognose zur Gebührenentwicklung) Mitteilungsvorlage (Einführung des neuen Personalausweises zum 01.11.2010;
hier: Prognose zur Gebührenentwicklung)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 10.08.2010 - Der Bürgermeister Az: 33-20-90 Nr. der Ratsdrucksache: 307-IX __________________________________________________________________________ Sitzungsfolge Termin Haupt- und Finanzausschuss 28.09.2010 Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung der Mitteilung: Einführung des neuen Personalausweises zum 01.11.2010; hier: Prognose zur Gebührenentwicklung __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Reidenbach __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ 1. Sachverhalt: Aufgrund der bisherigen Gebührenfestsetzung und des bisherigen Aufwandes, verblieb von den Kosten für die Ausstellung der Personalausweise bei der Stadt ein jährlicher Anteil von rd. 1.000 Euro. Mit dem „Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (PAuswG)“ vom 18. Juni 2009 (BGBl. I S.1346) und den hierzu ergangenen bzw. ergehenden Verordnungen wird bundesweit der neue Personalausweis (nPA) eingeführt, der neue Funktionen enthält. Die Abläufe bei der Beantragung und Ausstellung von neuen Personalausweisen werden erweiterte Anforderungen an die Personalausweisbehörden und ihre Mitarbeiter stellen. Rechtzeitig zum Inkrafttreten des Gesetzes wird das Bundesministerium des Innern (BMI) Verwaltungsvorschriften oder vorläufige Durchführungsvorschriften zum PAuswG in Kraft setzen, die sich an die bestehenden Regelungen für das Passwesen anlehnen. Der Bundesrat hat der Personalausweisgebührenverordnung der Bundesregierung unter Maßgabe von Änderungen zugestimmt. Dabei wurden mit der teilweisen Erhöhung der Personalausweisgebühren, der Reduktion der Gebührenbefreiungstatbestände sowie der Einführung einer Evaluierungsklausel zentrale Forderungen der kommunalen Spitzenverbände berücksichtigt. Seite 2 von Ratsdrucksache 307-IX Trotz dieser Erhöhungen und trotz des Wegfalls der Gebührenbefreiung verbleibt auch hier ein kommunaler Restanteil, der durch den erhöhten Zeitaufwand erheblich steigen und den Haushalt in diesem Produkt belasten wird. Die Bundesregierung wird aller Voraussicht nach die vom Bundesrat beschlossenen Änderungen in die Verordnung übernehmen. Möchte die Bundesregierung hingegen vom Beschluss des Bundesrates abweichen, wäre die Verordnung erneut dem Bundesrat zur Zustimmung vorzulegen. 2. Rechtliche Würdigung § 31 des Personalausweisgesetzes legt zur Bestimmung der Gebührenhöhe das Kostendeckungsprinzip fest. Ein möglichst hoher Kostendeckungsgrad wird angestrebt. Gleichwohl ist zu berücksichtigen, dass der Personalausweis als staatliches Pflichtdokument eine sozialverträgliche Kostenstruktur aufweisen muss. Durch Gebührenermäßigungen und befreiungen zur Vermeidung sozialer Härten kann es daher regional zu einer Belastung kommunaler Haushalte in unterschiedlicher Höhe kommen. 3. Finanzielle Auswirkungen Der vom Bundesrat geänderte Entwurf einer Gebührenverordnung für den neuen Personalausweis und die Herstellungspreise der Bundesdruckerei führen zu einer erheblichen Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt. Die konkreten Zahlen betragen: Aufwand/Ertrag Alter Personalausweis Neuer Personalausweis Gebühreneinnahmen: Bisherige Gebührenfreiheit bei erstem Ausweis bei Jugendlichen Zwischensumme: 2.300 x 8,00 € = 18.400,00 € 350 gebührenfreie Personalausweise x 8,00 € = 2.800,00 € abzuziehen 15.600,00 € 2.300 x 28,80 € = 66.240,00 € Gebührenfreiheit entfällt künftig Herstellungskosten: (an die Bundesdruckerei abzuführen) 2.300 x 7,24 € = 16.652,00 € 2.300 x 22,80 € = 52.440,00 € 66.240,00 € Überschuss/Unterdeckung: - 1.052,00 € + 13.800,00 € Personal-/Sachaufwand: mittlere Bearbeitungszeit x 0,73 €¹ x 2.300 7,5 Minuten² x 0,73 € x 2.300 rd. 5,48 € x 2.300 = 12.604,00 € 22,5 Minuten³ x 0,73 € x 2.300 rd. 16,43 € x 2.300 = 37.789,00 € Fehlbetrag: 13.656,00 € 23.989,00 € ¹ Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes bei der Festlegung der nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen zu erhebenden Verwaltungsgebühren RdErl des Innenministeriums vom 20.07.2009 –MBl NRW 2009 S307 (Stundensatz für den mittleren Dienst: 44,- € entspricht 0,73 €/Minute) ² Durchschnittlicher Wert auf der Basis der in den „Feldtestkommunen“ gemessenen Werte (Antrag) und geschätzter Werte(Lieferung/Ausgabe) ³ Durchschnittlicher auf der Basis der Handlungsanweisungen für die Bearbeitung des Personalausweises von verschiedenen Städten prognostizierter Wert 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Gemessen an der Normalarbeitszeit eines in Vollzeit tätigen tariflich Beschäftigten löst der zeitliche Mehraufwand für die Bearbeitung des nPA einen personellen Zusatzbedarf von 0,3 Stellen aus. Durch die Zusammenführung von Aufgaben aus dem Rats- und Bürgermeisterbüro (Bereiche Statistik und Wahlen) beim Einwohnermeldeamt und künftigen Bürgerbüro kann das zusätzliche Personal für den zusätzlichen Zeitaufwand bei der Ausstellung von Ausweisen für die Zeit außerhalb von Wahlen gewonnen werden, um die sonst enorm ansteigenden Wartezeiten größtenteils zu kompensieren.