Daten
Kommune
Nörvenich
Größe
78 kB
Datum
25.08.2016
Erstellt
15.08.16, 11:58
Aktualisiert
15.08.16, 11:58
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Nörvenich
Vorlagen-Nr.: 287/2016
Der Bürgermeister
(Legislaturperiode 2014-2020)
HSG: 03.1
Sachbearbeiter: Heinz-Willi Strack/Kle
vom 12.08.2016
Beschlussvorlage
- öffentlicher Teil An den
Haupt-, Finanz- und Umweltausschuss
25.08.2016
Bestellung eines Landschaftswartes durch den Kreis Düren für die Jahre 2017-2020;
hier: Benennung einer befähigten Person
I.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Die Vorlage berührt nicht den Etat
II.
Sachdarstellung:
(bisherige Erläuterungen)
Am 3.8.2015 hat der Landrat auf Vorschlag des Beirates bei der Unteren Landschaftsbehörde des
Kreises Düren gemäß Empfehlung der Gemeinde Nörvenich Herrn Friedrich Rey, Nörvenich, zum
Landschaftswart für den Dienstbezirk Nörvenich bestellt.
Diese Neubestellung war erforderlich, da der vorherige Lanschaftswart seine Tätigkeit wegen
Umzugs nicht mehr fortgeführt hat.
Nunmehr fragt der Kreis Düren an, ob es seitens der Gemeinde Nörvenich Vorschläge für die
Besetzung der Position Landschaftswart für die Zeit von 2017 - 2020 geben würde.
Die Anfrage wird damit begründet, dass die Wahlzeit des jetzigen Landschaftswartes am
31.12.2016 abläuft.
Seitens der Verwaltung wurde mit dem derzeitigen Landschaftswart, Herrn Rey, Rücksprache
genommen, inwiefern er bereit wäre, diese Funktion auch weiterhin auszuüben.
Herr Rey erklärte, dass er die Position gerne weiter ausüben würde.
Aufgrunddessen schlägt die Verwaltung vor, Herrn Rey auch für die Zeit ab 1.1.2017 bis
31.12.2020 als Landschaftswart für den Bereich der Gemeinde Nörvenich vorzuschlagen.
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III:
Beschlussvorschlag:
Der Haupt-, Finanz- und Umweltausschuss des Rates der Gemeinde Nörvenich beschließt,
Herrn Friedrich Rey, Annastraße 5, 52388 Nörvenich-Irresheim, für das Amt des Landschaftswartes für den Bereich der Gemeinde Nörvenich in der Zeit vom 1.1.2017 bis
31.12.2020 vorzuschlagen.
Die Verwaltung wird beauftragt, dem Kreis Düren -Amt für Landschaftspflege und Naturschutz- eine entsprechende Meldung zeitnah vorzulegen.