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Beschlussvorlage (Bauantrag zur Errichtung eines Schleuderbetonmastes mit Technikeinheit, Am Parir 16a. hier: Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans E3 Gewerbegebiet.)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
18 kB
Datum
27.04.2017
Erstellt
18.04.17, 18:06
Aktualisiert
18.04.17, 18:06
Beschlussvorlage (Bauantrag zur Errichtung eines Schleuderbetonmastes mit Technikeinheit, Am Parir 16a.
hier: Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans E3 Gewerbegebiet.) Beschlussvorlage (Bauantrag zur Errichtung eines Schleuderbetonmastes mit Technikeinheit, Am Parir 16a.
hier: Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans E3 Gewerbegebiet.)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 20.03.2017 Amt / Abteilung: Bauamt Az.: Meur. Vorlagennummer: VL-67/2017 TOP Vorlage für die Sitzung des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Bauantrag zur Errichtung eines Schleuderbetonmastes mit Technikeinheit, Am Parir 16a. hier: Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans E3 Gewerbegebiet. Sachdarstellung: Mit Datum vom 01.03.2017 ist bei der Gemeinde Langerwehe ein Bauantrag zur Errichtung einer Basisstation für ein Mobilfunknetz in Jüngersdorf, Am Parir 16a eingegangen. Für dieses Bauvorhaben gelten die Festsetzungen des Bebauungsplanes E3 Gewerbegebiet. Der Bebauungsplan gibt eine Firsthöhe von max. 12 Meter vor. Der beantragte Mobilfunkmast wird eine Höhe von 40,45 Meter erreichen. Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten hat in der Sitzung vom 20.08.2015 den Bau dieses Mobilfunkmastes befürwortet. Ein positiver Beschluss des Gemeinderates erging am 27.08.2015. Die Niederschriften sind als Anlage beigefügt. Die Verwaltung empfiehlt daher, der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes E3 Gewerbegebiet diesbezüglich zuzustimmen. Finanzielle Auswirkungen: keine Beschlussvorschlag: Drucksache VL-67/2017 Seite - 2 - Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten beschließt, der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans E3 Gewerbegebiet gem. § 31 (2) BauGB zuzustimmen. Der Bürgermeister (Göbbels)