Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
83 kB
Datum
02.09.2014
Erstellt
29.08.14, 11:00
Aktualisiert
29.08.14, 11:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - Cr
Vorlage 53 /X.L.
Datum: 25.08.2014
An den
Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft
Sitzungstag:
02.09.2014
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Befreiungen von der Baumschutzsatzung
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft beschließt folgende Befreiungen von
der Baumschutzsatzung:
1.
Drei Birken, Antrag des Grundstückeigentümers Frankenstraße 47, 53947
Nettersheim-Marmagen
2.
Ein Mammutbaum, Antrag des Grundstückeigentümers Frankenstraße 17,
53947 Nettersheim-Marmagen
3.
Zwei Fichten, Antrag des Grundstückeigentümers Bahnhofstraße 24, 53947
Nettersheim
4.
Eine Blaufichte, eine Douglasie und drei Fichten, Antrag des Grundstückeigentümers Höhenweg 19, 53947 Nettersheim
Begründung:
Zu 1:
Im Garten des Anwesens Frankenstraße 47 in Nettersheim-Marmagen stocken
drei Birken.
Die Bäume haben einen nur sehr geringen Abstand zueinander, so dass sie sich
in ihrer Entwicklung gegenseitig behindern. Weiterhin könnte durch die Entnahme
der Bäume der ortstypische Baumbestand auf dem Grundstück gefördert werden.
Aufgrund des Vorgenannten ist für die drei Birken eine Befreiung von der Baumschutzsatzung auszusprechen.
Auf eine Ersatzbepflanzung ist zu verzichten, da der ortstypische Bewuchs auf
dem Grundstück bereits sehr vielfältig ist.
3
Zu 2:
Auf dem Grundstück Frankenstraße 17 in Nettersheim-Marmagen befindet sich in
Richtung Straße ein Mammutbaum, der unter den Schutzbereich der Baumschutzsatzung fällt.
Aufgrund der Nähe zum Wohnhaus könnten bei Windbruch Schäden entstehen.
Weiterhin hebt der Wurzelwuchs des Baumes das Pflaster der Zuwegung bzw. der
Zufahrt.
Aufgrund des Vorgenannten ist für den Mammutbaum eine Befreiung von der
Baumschutzsatzung auszusprechen.
Auf eine Ersatzbepflanzung ist zu verzichten, da der Bewuchs auf dem Grundstück bereits sehr vielfältig ist.
Zu 3:
Auf dem Grundstück Bahnhofstraße 24 befinden sich zwei Fichten, die unter den
Schutzbereich der Baumschutzsatzung fallen.
Eine Fichte stockt in der Nähe des Wohnhauses auf der Terrasse. Durch den
Wurzelwuchs wurden die Steinplatten bereits angehoben. Darüber hinaus können
aufgrund der geringen Nähe zum Wohnhaus Schäden bei Windbruch nicht ausgeschlossen werden.
Die zweite Fichte befindet sich auf dem Gartengrundstück in Richtung Urft in unmittelbarer Nähe eines Birnbaumes. Der Birnbaum wird durch die Fichte in seiner
Entwicklung beeinträchtigt.
Aufgrund des Vorgenannten ist für die zwei Fichten eine Befreiung von der
Baumschutzsatzung auszusprechen.
Als Ersatz ist die Pflanzung von zwei Obstbäumen zu fordern, die sehr gut mit
dem bestehenden Birnbaum in das Gartengrundstück integriert werden können.
4
Zu 4:
Auf dem Grundstück Höhenweg 19 befinden sich eine Blaufichte, eine Douglasie
sowie drei Fichten, die unter den Schutzbereich der Baumschutzsatzung fallen.
Das Grundstück wird durch die Bäume sehr stark verschattet. Weiterhin haben
die Bäume nur sehr geringe Abstände zueinander und behindern sich gegenseitig
in ihrer Entwicklung. Durch die Entnahme der Bäume könnte zudem der ortsbildprägende Bewuchs auf dem angrenzenden öffentlichen Grundstück gefördert
werden.
Aufgrund des Vorgenannten ist für die genannten Bäume eine Befreiung von der
Baumschutzsatzung auszusprechen.
Auf eine Ersatzbepflanzung ist zu verzichten, da der Bewuchs auf dem Grundstück bereits sehr vielfältig ist.
gez. Pracht
____________________
Bürgermeister