Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
85 kB
Datum
15.12.2016
Erstellt
06.12.16, 18:06
Aktualisiert
06.12.16, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 30.11.2016
Kämmerei/Finanz- und Steuerverwaltung,
Liegenschaftsverwaltung
Az.:
Di.
Vorlagennummer: VL-273/2016
Amt / Abteilung:
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Rates der Gemeinde Langerwehe
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze für das Haushaltsjahr 2017
(Hebesatzsatzung)
Sachdarstellung:
In der Regel werden die Realsteuerhebesätze im Rahmen der Haushaltssatzung
festgesetzt. Von dieser Regel muss jedoch abgewichen werden, wenn die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr noch nicht beschlossen ist, so dass die Heranziehung zu
Grund- und Gewerbesteuer nicht auf Grundlage einer rechtsbeständigen Haushaltssatzung erfolgen kann.
Sowohl der Gemeinde als auch den Steuerpflichtigen ist daran gelegen, dass die
Heranziehung möglichst zu Beginn des betreffenden Haushaltsjahres erfolgt, um hohe
Nachzahlungen zu vermeiden.
Ein Entwurf der Hebesatzsatzung für das Jahr 2017, basierend auf dem eingebrachten
Haushaltsentwurf 2017 ist als Anlage beigefügt.
Im vergangenen Jahr wurden alle Hebesätze angehoben, die Entwicklung bis 2017 zeigt
sich wie folgt:
Grundsteuer A
Grundsteuer B
Gewerbesteuer
2015
240
413
413
2016
340
560
493
2017
350
625
498
Mehrertrag von 2016 nach 2017
800 €
346.000 €
175.600 €
Die weitere Erhöhung der Realsteuerhebesätze war bereits im Haushalt 2016 angekündigt
worden. Auch in den folgenden Jahren sind sie notwendig um den Haushaltsausgleich im
Jahr 2021 wieder herstellen zu können. Nur so kann die Handlungsfreiheit der Kommune
gesichert werden. Einsparungen die umgesetzt werden, können die Erhöhungen mindern.
Drucksache VL-273/2016
Seite - 2 -
Finanzielle Auswirkungen:
Es werden Mehrerträge in Höhe von insgesamt 522.400 € in den Haushalt 2017
eingeplant.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Langerwehe beschließt den Erlass der Satzung über die
Festsetzung der Realsteuerhebesätze für das Jahr 2017 (Hebesatzsatzung) in der
vorgelegten Entwurfsfassung.
Der Bürgermeister
(Göbbels)