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Beschlussvorlage (Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze für das Haushaltsjahr 2017 (Hebesatzsatzung))

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
85 kB
Datum
15.12.2016
Erstellt
06.12.16, 18:06
Aktualisiert
06.12.16, 18:06
Beschlussvorlage (Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze für das Haushaltsjahr 2017 (Hebesatzsatzung)) Beschlussvorlage (Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze für das Haushaltsjahr 2017 (Hebesatzsatzung))

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Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 30.11.2016 Kämmerei/Finanz- und Steuerverwaltung, Liegenschaftsverwaltung Az.: Di. Vorlagennummer: VL-273/2016 Amt / Abteilung: TOP Vorlage für die Sitzung des Rates der Gemeinde Langerwehe Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze für das Haushaltsjahr 2017 (Hebesatzsatzung) Sachdarstellung: In der Regel werden die Realsteuerhebesätze im Rahmen der Haushaltssatzung festgesetzt. Von dieser Regel muss jedoch abgewichen werden, wenn die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr noch nicht beschlossen ist, so dass die Heranziehung zu Grund- und Gewerbesteuer nicht auf Grundlage einer rechtsbeständigen Haushaltssatzung erfolgen kann. Sowohl der Gemeinde als auch den Steuerpflichtigen ist daran gelegen, dass die Heranziehung möglichst zu Beginn des betreffenden Haushaltsjahres erfolgt, um hohe Nachzahlungen zu vermeiden. Ein Entwurf der Hebesatzsatzung für das Jahr 2017, basierend auf dem eingebrachten Haushaltsentwurf 2017 ist als Anlage beigefügt. Im vergangenen Jahr wurden alle Hebesätze angehoben, die Entwicklung bis 2017 zeigt sich wie folgt: Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer 2015 240 413 413 2016 340 560 493 2017 350 625 498 Mehrertrag von 2016 nach 2017 800 € 346.000 € 175.600 € Die weitere Erhöhung der Realsteuerhebesätze war bereits im Haushalt 2016 angekündigt worden. Auch in den folgenden Jahren sind sie notwendig um den Haushaltsausgleich im Jahr 2021 wieder herstellen zu können. Nur so kann die Handlungsfreiheit der Kommune gesichert werden. Einsparungen die umgesetzt werden, können die Erhöhungen mindern. Drucksache VL-273/2016 Seite - 2 - Finanzielle Auswirkungen: Es werden Mehrerträge in Höhe von insgesamt 522.400 € in den Haushalt 2017 eingeplant. Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Langerwehe beschließt den Erlass der Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze für das Jahr 2017 (Hebesatzsatzung) in der vorgelegten Entwurfsfassung. Der Bürgermeister (Göbbels)