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Beschlussvorlage (Zuteilung der Ausschussvorsitze)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
93 kB
Datum
23.06.2014
Erstellt
20.06.14, 15:00
Aktualisiert
20.06.14, 15:00
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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB I Vorlage 4 /X.L. Datum: 13.06.2014 An den Gemeinderat Sitzungstag: 23.06.2014 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Zuteilung der Ausschussvorsitze Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Sachverhalt: Das Verfahren über die Zuteilung der Ausschussvorsitze ist in § 58 Absatz 5 der Gemeindeordnung (GO) geregelt. Haben sich nach dieser Vorschrift die Fraktionen über die Verteilung der Ausschussvorsitze geeinigt und wird dieser Einigung nicht von einem Fünftel der Ratsmitglieder widersprochen, so bestimmen die Fraktionen die Ausschussvorsitzenden aus der Mitte der den Ausschüssen angehörenden stimmberechtigten Ratsmitglieder. Kommt eine solche Einigung nicht zustande, werden den Fraktionen die Ausschussvorsitze in der Reihenfolge der Höchstzahlen zugeteilt, die sich durch Teilung der Mitgliederzahlen der Fraktionen durch 1, 2, 3 usw. ergeben; mehrere Fraktionen können sich zusammenschließen. Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet das Los, das der Bürgermeister zu ziehen hat. Die Fraktionen benennen die Ausschüsse, deren Vorsitz sie beanspruchen in der Reihenfolge der Höchstzahlen und bestimmen die Vorsitzenden. Das vorgenannte Verfahren gilt ebenfalls für die stellvertretenden Ausschussvorsitzenden. Unter Punkt 4 der Tagesordnung der konstituierenden Sitzung wird über den Vorschlag zur Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Nettersheim beraten. Unter § 10 des Vorschlags zur Neufassung wird vorgeschlagen, die bisherigen Ausschüsse beizubehalten. Entsprechend der Eigenbetriebsverordnung wird lediglich vorgeschlagen, den bisherigen Werksausschuss in „Betriebsausschuss“ umzubenennen. Vorbehaltlich des entsprechenden Gemeinderatsbeschlusses über die Neufassung der Hauptsatzung sind die Vorsitzenden und stellv. Vorsitzenden nach dem o. Verfahren für folgende Ausschüsse zu benennen: Rechnungsprüfungsausschuss Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Ausschuss für Schule, Familie, Jugend, Soziales und Sport Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft Betriebsausschuss (bisher Werksausschuss - s. Vorschlag zur Neufassung der Hauptsatzung)  Wahlprüfungsausschuss      Den Vorsitz im Haupt- und Finanzausschuss führt nach § 57 Abs. 3 GO der Bürgermeister. Der Haupt- und Finanzausschuss wählt aus seiner Mitte einen oder mehrere Stellvertreter. 3 Den Vorsitz im Wahlausschuss führt nach § 2 Kommunalwahlgesetz der Bürgermeister als Wahlleiter. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister