Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
93 kB
Datum
23.06.2014
Erstellt
20.06.14, 15:00
Aktualisiert
20.06.14, 15:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB I
Vorlage 4 /X.L.
Datum: 13.06.2014
An den
Gemeinderat
Sitzungstag:
23.06.2014
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Zuteilung der Ausschussvorsitze
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Sachverhalt:
Das Verfahren über die Zuteilung der Ausschussvorsitze ist in § 58 Absatz 5 der
Gemeindeordnung (GO) geregelt.
Haben sich nach dieser Vorschrift die Fraktionen über die Verteilung der Ausschussvorsitze geeinigt und wird dieser Einigung nicht von einem Fünftel der
Ratsmitglieder widersprochen, so bestimmen die Fraktionen die Ausschussvorsitzenden aus der Mitte der den Ausschüssen angehörenden stimmberechtigten
Ratsmitglieder.
Kommt eine solche Einigung nicht zustande, werden den Fraktionen die Ausschussvorsitze in der Reihenfolge der Höchstzahlen zugeteilt, die sich durch Teilung der Mitgliederzahlen der Fraktionen durch 1, 2, 3 usw. ergeben; mehrere
Fraktionen können sich zusammenschließen. Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet das Los, das der Bürgermeister zu ziehen hat.
Die Fraktionen benennen die Ausschüsse, deren Vorsitz sie beanspruchen in der
Reihenfolge der Höchstzahlen und bestimmen die Vorsitzenden.
Das vorgenannte Verfahren gilt ebenfalls für die stellvertretenden Ausschussvorsitzenden.
Unter Punkt 4 der Tagesordnung der konstituierenden Sitzung wird über den Vorschlag zur Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Nettersheim beraten.
Unter § 10 des Vorschlags zur Neufassung wird vorgeschlagen, die bisherigen
Ausschüsse beizubehalten. Entsprechend der Eigenbetriebsverordnung wird lediglich vorgeschlagen, den bisherigen Werksausschuss in „Betriebsausschuss“
umzubenennen.
Vorbehaltlich des entsprechenden Gemeinderatsbeschlusses über die Neufassung
der Hauptsatzung sind die Vorsitzenden und stellv. Vorsitzenden nach dem o.
Verfahren für folgende Ausschüsse zu benennen:
Rechnungsprüfungsausschuss
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Ausschuss für Schule, Familie, Jugend, Soziales und Sport
Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft
Betriebsausschuss (bisher Werksausschuss - s. Vorschlag zur Neufassung
der Hauptsatzung)
Wahlprüfungsausschuss
Den Vorsitz im Haupt- und Finanzausschuss führt nach § 57 Abs. 3 GO der Bürgermeister. Der Haupt- und Finanzausschuss wählt aus seiner Mitte einen oder
mehrere Stellvertreter.
3
Den Vorsitz im Wahlausschuss führt nach § 2 Kommunalwahlgesetz der Bürgermeister als Wahlleiter.
gez. Pracht
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Bürgermeister