Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
25 kB
Datum
12.06.2012
Erstellt
31.05.12, 15:38
Aktualisiert
31.05.12, 15:38
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 157/2012
Az.:
Amt: - 61 BeschlAusf.: - 65 Datum: 02.04.2012
gez. Wirtz
29.05.2012
Amtsleiter
Datum Freigabe -100-
BM / Dezernent
- 20 -
Den beigefügten Antrag der CDU-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Betrifft:
Termin
12.06.2012
Bemerkungen
beschließend
Antrag bzgl. Prüfung der Eignung der Friedhofserweiterungsfläche in ErftstadtLechenich als Wohnbauland
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Mit dem vorliegenden Antrag regt die CDU-Fraktion die Entwicklung einer Wohnbaufläche südlich
des Friedhofs in E.-Lechenich an (s. Anlageplan).
Der betreffende Bereich, der sich überwiegend im städtischen Eigentum befindet, ist im
wirksamen Flächennutzungsplan bisher als öffentliche Grünfläche, Zweckbindung: Friedhof, Spielund Bolzplatz, dargestellt. Insoweit ist planungsrechtlich eine Änderung des Flächennutzungsplans
mit der Darstellung: Wohnbaufläche und die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Da
die Fläche außerhalb des im Regionalplan dargestellten Allgemeinen Siedlungsbereichs (ASB)
Lechenich liegt, ist zudem eine Abstimmung (Anpassungsverfahren gem. § 34
Landesplanungsgesetz) mit der Regionalplanungsbehörde bei der Bezirksregierung Köln
erforderlich.
Städtebaulich bestehen gegen die Entwicklung eines Wohngebiets an dieser Stelle keine
Bedenken. Es wird jedoch darauf hingewiesen, das in einem Planverfahren insbesondere die
Erschließungsmöglichkeiten des Plangebiets darzustellen und zu untersuchen sind; zudem sind
die vorhandenen Einrichtungen (Bolzplatz, Grillhütte) zu berücksichtigen.
(Dr. Rips)