Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Antrag (Antrag bzgl. Prüfung der Eignung der Friedhofserweiterungsfläche in Erftstadt-Lechenich als Wohnbauland)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
25 kB
Datum
12.06.2012
Erstellt
31.05.12, 15:38
Aktualisiert
31.05.12, 15:38
Antrag (Antrag bzgl. Prüfung der Eignung der Friedhofserweiterungsfläche in Erftstadt-Lechenich als Wohnbauland)

öffnen download melden Dateigröße: 25 kB

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 157/2012 Az.: Amt: - 61 BeschlAusf.: - 65 Datum: 02.04.2012 gez. Wirtz 29.05.2012 Amtsleiter Datum Freigabe -100- BM / Dezernent - 20 - Den beigefügten Antrag der CDU-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Betrifft: Termin 12.06.2012 Bemerkungen beschließend Antrag bzgl. Prüfung der Eignung der Friedhofserweiterungsfläche in ErftstadtLechenich als Wohnbauland Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Mit dem vorliegenden Antrag regt die CDU-Fraktion die Entwicklung einer Wohnbaufläche südlich des Friedhofs in E.-Lechenich an (s. Anlageplan). Der betreffende Bereich, der sich überwiegend im städtischen Eigentum befindet, ist im wirksamen Flächennutzungsplan bisher als öffentliche Grünfläche, Zweckbindung: Friedhof, Spielund Bolzplatz, dargestellt. Insoweit ist planungsrechtlich eine Änderung des Flächennutzungsplans mit der Darstellung: Wohnbaufläche und die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Da die Fläche außerhalb des im Regionalplan dargestellten Allgemeinen Siedlungsbereichs (ASB) Lechenich liegt, ist zudem eine Abstimmung (Anpassungsverfahren gem. § 34 Landesplanungsgesetz) mit der Regionalplanungsbehörde bei der Bezirksregierung Köln erforderlich. Städtebaulich bestehen gegen die Entwicklung eines Wohngebiets an dieser Stelle keine Bedenken. Es wird jedoch darauf hingewiesen, das in einem Planverfahren insbesondere die Erschließungsmöglichkeiten des Plangebiets darzustellen und zu untersuchen sind; zudem sind die vorhandenen Einrichtungen (Bolzplatz, Grillhütte) zu berücksichtigen. (Dr. Rips)