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Beschlussvorlage (10. Änderung vom …… zur Abfallgebührensatzung vom 14.12.2006 zur Satzung über die Abfallentsorgung der Gemeinde Langerwehe vom 14. 12. 2005 sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 29.11.2010 in den jeweils gültigen Fassungen)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
74 kB
Datum
15.12.2016
Erstellt
06.12.16, 18:06
Aktualisiert
06.12.16, 18:06
Beschlussvorlage (10. Änderung vom …… zur Abfallgebührensatzung vom 14.12.2006 zur Satzung über die Abfallentsorgung der Gemeinde Langerwehe vom 14. 12. 2005 sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 29.11.2010 in den jeweils gültigen Fassungen) Beschlussvorlage (10. Änderung vom …… zur Abfallgebührensatzung vom 14.12.2006 zur Satzung über die Abfallentsorgung der Gemeinde Langerwehe vom 14. 12. 2005 sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 29.11.2010 in den jeweils gültigen Fassungen)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 29.11.2016 Ordnungsamt / Standesamt / Bürgerbüro / Soziale Angelegenheiten Az.: Schwarz Vorlagennummer: VL-268/2016 Amt / Abteilung: TOP Vorlage für die Sitzung des Rates der Gemeinde Langerwehe Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen 10. Änderung vom …… zur Abfallgebührensatzung vom 14.12.2006 zur Satzung über die Abfallentsorgung der Gemeinde Langerwehe vom 14. 12. 2005 sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 29.11.2010 in den jeweils gültigen Fassungen Sachdarstellung: Der Entwurf der o.a. Satzung und die Gebührenberechnung sind als Anlagen beigefügt. Für das Jahr 2017 können die Gebührensätze für die Restmüll- und Biomüllentsorgung wieder leicht gesenkt werden, da auch im Bereich der RegioEntsorgung AöR sowie der AWA Entsorgung GmbH Eschweiler die Gebührensätze stabil geblieben sind. Insgesamt ist seit Jahren ein positiver Trend bei den Abfallgebühren zu erkennen. Finanzielle Auswirkungen: Geringfügige Einsparungen. Drucksache VL-268/2016 Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt den Erlass der o.a. Satzung in der beratenen Entwurfsfassung. Der Bürgermeister (Göbbels) Seite - 2 -