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Antrag (Antrag bzgl. Darstellung der Auswirkung durch den Wegfall von vier Hausmeisterstellen auf die städtische Immobilienbewirtschaftung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
31 kB
Datum
14.06.2012
Erstellt
08.03.12, 15:34
Aktualisiert
22.05.12, 06:29
Antrag (Antrag bzgl. Darstellung der Auswirkung durch den Wegfall von vier Hausmeisterstellen auf die städtische Immobilienbewirtschaftung) Antrag (Antrag bzgl. Darstellung der Auswirkung durch den Wegfall von vier Hausmeisterstellen auf die städtische Immobilienbewirtschaftung)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 99/2012 Az.: Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82 Datum: 29.02.2012 gez. Dr. Risthaus 08.03.2012 Amtsleiter Datum Freigabe -100- BM / Dezernent - 20 - Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Finanz- und Personalausschuss Termin 20.03.2012 vorberatend Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft 19.04.2012 beschließend Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft 14.06.2012 vorberatend Betrifft: Bemerkungen Antrag bzgl. Darstellung der Auswirkung durch den Wegfall Hausmeisterstellen auf die städtische Immobilienbewirtschaftung von vier Finanzielle Auswirkungen: der Antrag berührt nicht den Etat. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Über das geplante Konzept zur Neuorganisation des Hausmeisterdienstes in Schulen wurde bereits im Schulausschuss am 28.02.2012 umfassend berichtet. Zur Intention seines Antrages hat der Antragsteller zusätzlich gegenüber der Presse Stellung genommen. Die dort vorgetragene Kritik an meiner Verwaltungsführung teile ich nicht. Ich teile allerdings die Auffassung, dass eine gute Personalausstattung im Bereich der Hausmeister sich positiv auf die Qualität unserer Schulen auswirkt. Ein guter Hausmeister ist sein Geld wert. Sofern der Vorschlag der SPD, den Personalkostenansatz in diesem Bereich zu erhöhen, in den städtischen Gremien eine Mehrheit findet, werde ich zusätzliche Hausmeister einstellen und gleichzeitig den Hausmeisterdienst so organisieren, dass auch bei kurzfristigen krankheitsbedingten Ausfällen sofort ein Ersatz zur Verfügung steht. Ich halte die Einsparung von Hausmeisterstellen unter etatistischen Gesichtspunkten für vertretbar. Die Frage, ob eine Reduzierung der Personalkosten bei den Hausmeistern dazu genutzt werden soll, die Verluste im Bereich des Eigenbetriebes und somit die entsprechende Darlehensaufnahme zu senken oder die Kassenkredite im Kernhaushalt zu reduzieren, geht am Kern des Problems vorbei. Es wäre vielmehr zu diskutieren, in welchem Umfang Gelder zur Verfügung gestellt werden müssen, um die städtischen Immobilien in einem angemessenen Zustand zu erhalten. Ich habe bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass die derzeitige Finanzausstattung nicht ausreichend ist. Dies wird auch von den Wirtschaftsprüfern und von der Gemeindeprüfungsanstalt bestätigt. Die Zuweisungen an de Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft sind mehrfach pauschal gekürzt worden. Diese Kürzungen muss der Betrieb, auch wenn dies nur teilweise möglich ist, durch Einsparungen auffangen. Die Kürzung würde in diesem Fall doppelt vorgenommen. (Dr. Rips) -2-