Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
82 kB
Datum
07.12.2016
Erstellt
28.11.16, 18:06
Aktualisiert
28.11.16, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 24.11.2016
Amt / Abteilung: Bauamt
Az.:
750-00/Bo
Vorlagennummer: VL-256/2016
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Friedhofsgebühren für das Haushaltsjahr 2017
Sachdarstellung:
Bei der Kalkulation der Friedhofsgebühren sind die Anzahl und Arten der Bestattungen
der Jahre 2014, 2015 und des laufenden Jahres 2016 zugrunde gelegt worden. Anhand
der für das Jahr 2016 hochgerechneten und für 2017 angesetzten Fallzahlen wird von
durchschnittlich 125 Beerdigungen, aufgeteilt in 34 Sarg- und 91 Urnenbestattungen,
ausgegangen. In 2016 ist ein Anteil an Sargbestattungen mit 20 % und Urnenbestattungen mit 80 %, überwiegend in pflegefreien Grabstätten, zu verzeichnen.
Seit Mitte Oktober ds. Jahres steht auf den Friedhöfen D’horn und Heistern das neue
Bestattungsangebot „Urnenstele“ zur Verfügung. Die Einsegnung fand am 25.10. statt.
Bisher wurden drei Urnennischen belegt und mehrere Urnennischen reserviert. Diese
Grabart ist mit einem Urnenwahlgrab vergleichbar, sie bedarf allerdings keinerlei Pflege
durch die Angehörigen. Es wird daher davon ausgegangen, dass für 2017 schätzungsweise 10 Urnennischen in Anspruch genommen werden und die pflegefreien Rasenreihengrabstätten für Urnen um diese Anzahl zu kürzen ist.
Weiterhin waren in diesem Jahr größere Sanierungsmaßnahmen (u.a. Erneuerung des
Bodens in der Leichenhalle Langerwehe) und ein hoher Pflegeaufwand auf allen
Friedhöfen (Grünflächen- und Baumpflege), erforderlich, was eine Veränderung bei den
Personalkosten zur Folge hatte. Da diese Maßnahmen nunmehr weitestgehend
abgeschlossen sind und die Mitarbeiter der Grünflächenpflege im gesamten Gemeindegebiet durch das Friedhofspersonal unterstützt werden, sind die Personalaufwendungen
in der Kalkulation 2017 anteilmäßig gesenkt worden.
Die Abrechnung 2016 wird voraussichtlich eine Unterdeckung i. H. v. ca. 23.000,00 €
ausweisen, die mit zu berücksichtigenden Erstattungen aus Vorjahren abgedeckt ist.
Drucksache VL-256/2016
Seite - 2 -
Die voraussichtlichen Gesamtkosten für 2017 (Anlage 1) betragen nach Abzug des
Grünflächenanteils 201.950,00 €. Nach Abzug der kalkulierten Gebührenerträge
(Anlage 2) ergibt sich bei gleichbleibenden Gebührensätzen eine Unterdeckung von
8.000,00 €, die jedoch mit den restierenden Erstattungen aus Vorjahren aufgefangen
werden kann. Da die Rücklagen soweit aufgebraucht sind, wird eine Erhöhung der
Grabgebühren für 2018 unumgänglich sein.
Finanzielle Auswirkungen:
Durch Anpassung bei den sonstigen Unterhaltungskosten reduziert sich der prozentuale
Grünflächenanteil, der aus dem allgemeinen Haushalt zugeführt werden muss, von
72.000,00 € auf 65.000,00 €.
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, der Gebührenkalkulation 2017 unter
Berücksichtigung unveränderter Gebührensätze gegenüber dem Vorjahr, zuzustimmen.
Der Bürgermeister
(Göbbels)