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Beschlussvorlage (LEADER-Region Eifel - Förderphase ab 2015)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
122 kB
Datum
30.09.2014
Erstellt
05.09.14, 13:01
Aktualisiert
05.09.14, 13:01
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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - M Vorlage 21 /X.L. Datum: 28.08.2014 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 09.09.2014 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 23.09.2014 Gemeinderat Sitzungstag: 30.09.2014 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: LEADER-Region Eifel - Förderphase ab 2015 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe nachfolgende Begründung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Es wird beschlossen, im Falle des Erfolges im Landeswettbewerb zur Auswahl der LEADER-Regionen die Förderphase ab 2015 bis zum Ende des maximalen Durchführungszeitraumes zu unterstützen und jeweils im Haushaltsjahr eine KoFinanzierung von jeweils 2.100,00 €/Jahr seitens der Gemeinde Nettersheim zur Verfügung zu stellen und im Haushaltsplan entsprechend zu veranschlagen. Begründung: LEADER ist ein Förderprogramm der Europäischen Union zur Entwicklung des ländlichen Raumes. LEADER steht dabei für „Liaison entre actions de dévelopement de I´economie rurale“ (Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft). Das Programm ist Teil des Europäischen Landwirtschaftsfonds. Ziel der Förderung ist die Unterstützung einer eigenständigen und nachhaltigen Regionalentwicklung in ländlichen Gebieten. An der LEADER-Region Eifel sind insgesamt 15 Kommunen aus den Kreisen Euskirchen, Düren und Aachen seit dem Jahre 2008 beteiligt. In dieser Zeit wurden viele Projekte realisiert bzw. in Angriff genommen, so z. B. Planen, Bauen und Gestalten – Baukultur und Dorfgestaltung in der Eifel, Kompetenznetzwerk Streuobstwiesen, Auftritt auf der Internationalen Grünen Woche 2012, Straßen der Römer, Nahversorgung erhalten und stärken etc. Derzeit wird das LEADERProjekt „Landschaftsbildanalyse“ durchgeführt, die durch den Kreis Euskirchen initiiert und federführend begleitet wird. Ziel ist es, die Kommunen bei der Entscheidung zur Auswahl von Standorten für Windenergieanlagen, Industrie etc. zu unterstützen und zu beraten. Die derzeitige EU-Förderperiode läuft zum Ende 2014 aus. Am 25.02.2014 fand in Nettersheim die Beschlusssitzung der Städte und Gemeinden, der Kreise und des Koordinierungskreises der LAG Eifel zur Beteiligung am für den Sommer 2014 erwarteten Landeswettbewerb zur Auswahl der LEADER-Region der neuen EU-Förderperiode ab 2015 statt. Alle kommunalen Partner haben sich für eine Wiederbewerbung in der bisherigen bewährten Konstellation 3 ausgesprochen. Gleichzeitig wurde eine geringfügige räumliche Anpassung der LEADER-Region im Stadtgebiet Stolberg beschlossen. Mit der Beteiligung an der LEADER-Region auch in der zukünftigen Förderphase ist für die Städte, Gemeinden und Kreise die Bereitschaft zur fortgesetzten jährlichen Mitfinanzierung der LAG-Verwaltungskosten in gleichbleibender Größenordnung wie in der Vergangenheit verbunden. Um diese Bereitschaft mit der LEADER-Bewerbung dokumentieren zu können, sind die Beteiligten aufgefordert, eine formale Erklärung zur Ko-Finanzierung der LAG-Verwaltungskosten, vorzulegen. Nach derzeitigem Stand wird der maximale Durchführungszeitraum ab dem Haushaltsjahr 2015 bis 2023 erfolgen. Für den Fall des Erfolges im Landeswettbewerb zur Auswahl der LEADER-Regionen ist ein Ko-Finanzierungsanteil für die Kosten der LAG-Verwaltung in Höhe von insgesamt 2.100,00 €/Jahr von den beteiligten Städten, Kommunen und Kreisen zu übernehmen. Dieser Betrag enthält 2.000,00 € zur Ko-Finanzierung eines LEADER-Förderprojektes für die LAG-Verwaltung (Regionalmanagement) 100,00 € für die Deckung nicht-förderfähiger Ausgaben der LAG- Verwaltung. Es wird vorgeschlagen, im Falle des Erfolges im Landeswettbewerb zur Auswahl der LEADER-Regionen die Förderphase ab 2015 bis zum Ende des maximalen Durchführungszeitraumes zu unterstützen und jeweils im Haushaltsjahr eine KoFinanzierung von jeweils 2.100,00 €/Jahr seitens der Gemeinde Nettersheim zur Verfügung zu stellen und im Haushaltsplan entsprechend zu veranschlagen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister