Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
19 kB
Datum
23.06.2016
Erstellt
14.06.16, 18:06
Aktualisiert
14.06.16, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 06.06.2016
Amt / Abteilung: Bauamt
Az.:
Meur.
Vorlagennummer: VL-121/2016
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Ausnahme nach § 31 Abs. 1 BauGB vom Bebauungsplan E 4a Jüngersdorf
Sachdarstellung:
Mit Datum vom 08.10.2015 wurden gem. § 67 BauGB die Unterlagen zu einem Bauvorhaben in der Gemarkung Jüngersdorf, Flur 7, Flurstück 283 eingereicht. Die Unterlagen zu
diesem Bauvorhaben wurden von der Gemeinde Langerwehe geprüft. Da keine
Abweichungen zu Bebauungsplan festgestellt wurden, konnte mit der Errichtung des
Einfamilienhauses mit Garage begonnen werden.
Nach Fertigstellung von Rohbau und Dach wurde von Anwohnern der Verdacht geäußert,
die Garage sei zu hoch gebaut worden. Eine Überprüfung durch das Bauordnungsamt
des Kreises Düren ergab, dass Garage und Wohnhaus eine Sockelhöhe aufweisen, die
nicht dem Bauplan entsprechen.
Hinsichtlich der Garage hat das Bauordnungsamt festgestellt, dass eine nachträgliche
Genehmigung dieser Garage aufgrund der Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht
möglich ist. Daraufhin wurde zwischenzeitlich durch die Kreisverwaltung Düren der
Rückbau der dieser Garage veranlasst.
Bezogen auf das Wohnhaus hat das Bauordnungsamt festgestellt, dass die Oberkannte
des fertigen Fußbodens im Erdgeschoss des Wohnhauses 7 cm höher liegt als der
maximal lt. Bebauungsplan E 4 a in Ausnahmefällen erlaubte Wert.
Nach § 31 Abs. 1 BauGB können Ausnahmen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zugelassen werden, die in dem Bebauungsplan nach Art und Umfang ausdrücklich vorgesehen sind.
Aufgrund der geringen Höhendifferenz und dem weiten Baufortschritt empfiehlt die
Verwaltung nach Abstimmung mit der Kreisverwaltung Düren einer Ausnahme gem. § 31
Abs. 1 BauGB von den Festsetzungen des Bebauungsplans zuzustimmen.
Drucksache VL-121/2016
Seite - 2 -
Finanzielle Auswirkungen:
Keine finanziellen Auswirkungen
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten beschließt, dass gemeindliche
Einvernehmen nach § 36 BauGB zu der Ausnahme nach § 31 Abs. 1 BauGB zu erteilen.
Der Bürgermeister
(Göbbels)