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Beschlussvorlage (Ausnahme nach § 31 Abs. 1 BauGB vom Bebauungsplan E 4a Jüngersdorf)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
19 kB
Datum
23.06.2016
Erstellt
14.06.16, 18:06
Aktualisiert
14.06.16, 18:06
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Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 06.06.2016 Amt / Abteilung: Bauamt Az.: Meur. Vorlagennummer: VL-121/2016 TOP Vorlage für die Sitzung des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Ausnahme nach § 31 Abs. 1 BauGB vom Bebauungsplan E 4a Jüngersdorf Sachdarstellung: Mit Datum vom 08.10.2015 wurden gem. § 67 BauGB die Unterlagen zu einem Bauvorhaben in der Gemarkung Jüngersdorf, Flur 7, Flurstück 283 eingereicht. Die Unterlagen zu diesem Bauvorhaben wurden von der Gemeinde Langerwehe geprüft. Da keine Abweichungen zu Bebauungsplan festgestellt wurden, konnte mit der Errichtung des Einfamilienhauses mit Garage begonnen werden. Nach Fertigstellung von Rohbau und Dach wurde von Anwohnern der Verdacht geäußert, die Garage sei zu hoch gebaut worden. Eine Überprüfung durch das Bauordnungsamt des Kreises Düren ergab, dass Garage und Wohnhaus eine Sockelhöhe aufweisen, die nicht dem Bauplan entsprechen. Hinsichtlich der Garage hat das Bauordnungsamt festgestellt, dass eine nachträgliche Genehmigung dieser Garage aufgrund der Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht möglich ist. Daraufhin wurde zwischenzeitlich durch die Kreisverwaltung Düren der Rückbau der dieser Garage veranlasst. Bezogen auf das Wohnhaus hat das Bauordnungsamt festgestellt, dass die Oberkannte des fertigen Fußbodens im Erdgeschoss des Wohnhauses 7 cm höher liegt als der maximal lt. Bebauungsplan E 4 a in Ausnahmefällen erlaubte Wert. Nach § 31 Abs. 1 BauGB können Ausnahmen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zugelassen werden, die in dem Bebauungsplan nach Art und Umfang ausdrücklich vorgesehen sind. Aufgrund der geringen Höhendifferenz und dem weiten Baufortschritt empfiehlt die Verwaltung nach Abstimmung mit der Kreisverwaltung Düren einer Ausnahme gem. § 31 Abs. 1 BauGB von den Festsetzungen des Bebauungsplans zuzustimmen. Drucksache VL-121/2016 Seite - 2 - Finanzielle Auswirkungen: Keine finanziellen Auswirkungen Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten beschließt, dass gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu der Ausnahme nach § 31 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Der Bürgermeister (Göbbels)