Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Errichtung von zwei Hallen zur Lagerung von Heu und Stroh sowie einer Allzweckhalle)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
18 kB
Datum
23.06.2016
Erstellt
14.06.16, 18:06
Aktualisiert
14.06.16, 18:06
Beschlussvorlage (Errichtung von zwei Hallen zur Lagerung von Heu und Stroh sowie einer Allzweckhalle) Beschlussvorlage (Errichtung von zwei Hallen zur Lagerung von Heu und Stroh sowie einer Allzweckhalle)

öffnen download melden Dateigröße: 18 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 06.06.2016 Amt / Abteilung: Bauamt Az.: Meur. Vorlagennummer: VL-120/2016 TOP Vorlage für die Sitzung des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Errichtung von zwei Hallen zur Lagerung von Heu und Stroh sowie einer Allzweckhalle Sachdarstellung: Mit Datum vom 12.10.2015 wurde bei der Gemeinde Langerwehe über die Kreisverwaltung Düren ein Antrag zum Neubau von landwirtschaftlichen Betriebsgebäuden in der Gemarkung Geich-Obergeich, Flurstücke 39 und 41 eingereicht. Der Ausschuss für Bauund Planungsangelegenheiten hat in seiner Sitzung vom 03.12.2015 beschlossen, das Einvernehmen nicht zu erteilen, da keine Privilegierung eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes vorlag. Der Betrieb einer gewerblichen Pferdehaltung wurde ursprünglich mit Datum vom 22.08.2014 durch den Kreis Düren genehmigt und somit die Entprivilegierung eines landwirtschaftlichen Betriebes in gewerbliche Pferdehaltung vollzogen. Mit Datum vom 25.04.2016 und 30.05.2016 wurden bei der Gemeinde Langerwehe weitere Stellungnahmen zum o.g. Bauvorhaben aus 2015 ( Errichtung von zwei Lagerhallen für Heu und Stroh und einer Allzweckhalle ) eingereicht. Eine erneute Prüfung der als Anlage beigefügten Stellungnahmen hat folgendes ergeben: Im Mai 2016 wurde vom Antragsteller die gewerbliche Vermietung von Pferdeställen beim Gewerbeamt angemeldet. Um bei voller Belegung die Versorgung aller 22 Pferde mit Heu und Stroh zu ermöglichen, reicht die geringe Lagermöglichkeit nicht aus. Die beantragte Allzweckhalle soll zudem eine artgerechte Tierhaltung auch bei schlechter Wetterlage ermöglichen. Die Errichtung der beantragten Betriebsgebäude steht somit in direktem Zusammenhang mit der genehmigten Pferdehaltung und ist für dessen Fortbestand erforderlich. Somit liegen die Voraussetzungen gem. § 35 Abs. 1 Satz 4 BauGB vor. Nach erfolgter Prüfung des Sachverhaltes kommt die Verwaltung zu dem Ergebnis, dass das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt werden kann. Finanzielle Auswirkungen: Drucksache VL-120/2016 Seite - 2 - keine Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten beschließt, das Einvernehmen gem. § 36 BauGB zu erteilen. Der Bürgermeister (Göbbels)