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Beschlussvorlage (36. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes A 2 Hamich „Am Eulenbaum“; hier: Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
75 kB
Datum
23.06.2016
Erstellt
14.06.16, 18:06
Aktualisiert
14.06.16, 18:06
Beschlussvorlage (36. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes A 2 Hamich „Am Eulenbaum“;
hier: Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 
4 (1) BauGB) Beschlussvorlage (36. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes A 2 Hamich „Am Eulenbaum“;
hier: Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 
4 (1) BauGB)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 06.06.2016 Amt / Abteilung: Bauamt Az.: Schi Vorlagennummer: VL-119/2016 TOP Vorlage für die Sitzung des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen 36. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes A 2 Hamich „Am Eulenbaum“; hier: Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB Sachdarstellung: Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten hat in seiner Sitzung am 19.04.2016 die Aufstellung der 36. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren zur Aufstellung eines entsprechenden Bebauungsplanes gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen. Anmerkung: Der Bebauungsplan trägt den Arbeitstitel A 2 Hamich Am Eulenbaum. Das vom Antragsteller beauftragte Planungsbüro hat zwischenzeitlich auch unter Mitwirkung der Anregungen des Arbeitskreises Flächennutzungsplan einen Vorentwurf eines städtebaulichen Konzeptes erarbeitet. Hervorzuheben ist, dass eine Wohneinheitenbegrenzung von unter 20 Wohneinheiten gefordert werden sollte, da durch diese Festsetzung eine bauliche Dichte sichergestellt wird, die der Siedlung im ländlichen Raum entspricht. Großvolumige Gebäude werden somit in diesem Baugebiet vermieden und das Verkehrsaufkommen auf ein entsprechendes Maß begrenzt. Im Plangebiet ist eine zusätzliche Ausweisung von Stellplätzen vorgesehen, um den Verkehrsraum durch parkende Autos freizuhalten. Weiterhin ist die Option der Erweiterung des Plangebietes nach Westen durch die Festsetzung einer Grünfläche vorgesehen. Als Anlage beigefügt sind der Entwurfsplan zur 36. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie der Entwurf eines städtebaulichen Konzeptes als Grundlage für den späteren Drucksache VL-119/2016 Seite - 2 - Bebauungsplan A 2. Dieser wird die Festsetzungen des angrenzenden Bebauungsplanes A 1 Hamich, 4. Änderung übernehmen (WA/II/o/^/0GRz 0,4/GFZ 0,8). Hinweis: Die Bezirksregierung Köln hat zwischenzeitlich bestätigt, dass die Ziele der Raumordnung und Landesplanung unter der Voraussetzung angepasst sind, dass die vorrangegangenen Planungen in der Gemarkung Wenau, Flur 9, Flurstücke 1132 (Maarfeld) und 25 (neben Meierskamp) nicht weiter verfolgt werden. Die Ausweisungen von Siedlungsflächen auf den vorgenannten Flurstücken sind somit nicht mehr an die Ziele der Raumordnung angepasst. Finanzielle Auswirkungen: Keine. Es besteht ein städtebaulicher Rahmenvertrag zwischen der Gemeinde Langerwehe und dem Vorhabenträger, der sich zur Übernahme aller der durch das Bauleitplanverfahren anfallenden Kosten verpflichtet hat. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten beschließt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB für das vorgelegte städtebauliche Konzept als Grundlage für den Bebauungsplan A 2 Hamich Am Eulenbaum im Parallelverfahren zur 36. Änderung des Flächennutzungsplanes. Der Bürgermeister (Göbbels)