Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
75 kB
Datum
23.06.2016
Erstellt
14.06.16, 18:06
Aktualisiert
14.06.16, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 06.06.2016
Amt / Abteilung: Bauamt
Az.:
Schi
Vorlagennummer: VL-119/2016
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
36. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren zur Aufstellung des
Bebauungsplanes A 2 Hamich „Am Eulenbaum“;
hier: Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und
4 (1) BauGB
Sachdarstellung:
Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten hat in seiner Sitzung am
19.04.2016 die Aufstellung der 36. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren zur Aufstellung eines entsprechenden Bebauungsplanes gemäß § 2 (1) BauGB
beschlossen.
Anmerkung: Der Bebauungsplan trägt den Arbeitstitel A 2 Hamich Am Eulenbaum.
Das vom Antragsteller beauftragte Planungsbüro hat zwischenzeitlich auch unter
Mitwirkung der Anregungen des Arbeitskreises Flächennutzungsplan einen Vorentwurf
eines städtebaulichen Konzeptes erarbeitet.
Hervorzuheben ist, dass eine Wohneinheitenbegrenzung von unter 20 Wohneinheiten
gefordert werden sollte, da durch diese Festsetzung eine bauliche Dichte sichergestellt
wird, die der Siedlung im ländlichen Raum entspricht. Großvolumige Gebäude werden
somit in diesem Baugebiet vermieden und das Verkehrsaufkommen auf ein entsprechendes Maß begrenzt.
Im Plangebiet ist eine zusätzliche Ausweisung von Stellplätzen vorgesehen, um den
Verkehrsraum durch parkende Autos freizuhalten.
Weiterhin ist die Option der Erweiterung des Plangebietes nach Westen durch die
Festsetzung einer Grünfläche vorgesehen.
Als Anlage beigefügt sind der Entwurfsplan zur 36. Änderung des Flächennutzungsplanes
sowie der Entwurf eines städtebaulichen Konzeptes als Grundlage für den späteren
Drucksache VL-119/2016
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Bebauungsplan A 2. Dieser wird die Festsetzungen des angrenzenden Bebauungsplanes
A 1 Hamich, 4. Änderung übernehmen (WA/II/o/^/0GRz 0,4/GFZ 0,8).
Hinweis: Die Bezirksregierung Köln hat zwischenzeitlich bestätigt, dass die Ziele der
Raumordnung und Landesplanung unter der Voraussetzung angepasst sind, dass die
vorrangegangenen Planungen in der Gemarkung Wenau, Flur 9, Flurstücke 1132
(Maarfeld) und 25 (neben Meierskamp) nicht weiter verfolgt werden. Die Ausweisungen
von Siedlungsflächen auf den vorgenannten Flurstücken sind somit nicht mehr an die
Ziele der Raumordnung angepasst.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine. Es besteht ein städtebaulicher Rahmenvertrag zwischen der Gemeinde Langerwehe und dem Vorhabenträger, der sich zur Übernahme aller der durch das Bauleitplanverfahren anfallenden Kosten verpflichtet hat.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten beschließt die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 (1)
und 4 (1) BauGB für das vorgelegte städtebauliche Konzept als Grundlage für den
Bebauungsplan A 2 Hamich Am Eulenbaum im Parallelverfahren zur 36. Änderung des
Flächennutzungsplanes.
Der Bürgermeister
(Göbbels)