Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
81 kB
Datum
30.09.2014
Erstellt
05.09.14, 13:01
Aktualisiert
05.09.14, 13:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - M
Vorlage 27 /X.L.
Datum: 05.08.2014
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag:
09.09.2014
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
23.09.2014
Gemeinderat
Sitzungstag:
30.09.2014
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Entwidmung von Wirtschaftswegen
a) Gemeindliche Grundstücke Gemarkung Roderath, Flur 2 Nr. 40, Flur 1 Nr. 49
und 24 (tlw.)
b) Gemarkung Pesch, Flur 1 Nr. 41
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
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Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen, das Verfahren zur Entwidmung und Einziehung der
gemeindlichen Wirtschaftswege
a) Gemarkung Roderath
Flur 2 Nr. 40
Flur 1 Nr. 49
Flur 1 Nr. 24 (teilweise)
b) Gemarkung Pesch, Flur 1 Nr. 41 (teilweise)
einzuleiten.
Begründung:
a)
Die Wirtschaftswege Gemarkung Roderath, Flur 2 Nr. 40, Flur 1 Nr. 49 und
Nr. 24 (teilweise) grenzen an der im Privatbesitz befindlichen landwirtschaftlichen Fläche Gemarkung Roderath, Flur 2 Nr. 42 an. Der Eigentümer
dieses Grundstückes hat einen Antrag auf Erwerb dieser Wirtschaftswegeflächen gestellt um diese mit bewirtschaften zu können.
Das Grundstück Gemarkung Roderath, Flur 2 Nr. 42 grenzt an die Kreisstraße (K 34) Roderath – Pesch, an. In südlicher Richtung wird es darüber
hinaus noch von einem weiteren Wirtschaftsweg tangiert, so dass die wegemäßige Erschließung grundsätzlich gegeben ist. Die Wirtschaftswege
Gemarkung Roderath, Flur 2 Nr. 40, Flur 1 Nr. 49 und Nr. 24 (teilweise)
haben daher aus Sicht der Gemeinde Nettersheim als Straßenbaulastträger
keine Verkehrsbedeutung mehr, so dass diese eingezogen werden könnten.
Die betroffenen Wegeflächen sind im beigefügten Planauszug (s. Anlage
1a) und b) schraffiert dargestellt.
b)
Der Wirtschaftsweg Gemarkung Pesch, Flur 1 Nr. 41 grenzt in westlicher
Richtung an das in Privatbesitz befindliche Grundstück Gemarkung Pesch,
Flur 1 Nr. 121 an. Der Eigentümer dieses Grundstückes zeigt Interesse an
dem Erwerb eines Teils dieser Wegefläche im Bereich seines Grundstückes,
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da dieser in seiner Funktion seit längerem nicht mehr genutzt wird
Die angrenzenden Grundstücke werden im weiteren Verlauf durch andere
Wirtschaftswege tangiert, so dass diese wegemäßig erschlossen bleiben.
Die zuvor beschriebene Teilfläche hat aufgrund dessen aus Sicht der Gemeinde Nettersheim als Straßenbaulastträger keine Verkehrsbedeutung
mehr, so dass diese eingezogen werden könnte.
Die betroffene Wegefläche ist im beigefügten Planauszug (s. Anlage 2a)
und b) schraffiert dargestellt.
Vor Einziehung der Wirtschaftswege ist ein Entwidmungsverfahren mit ortsüblicher Bekanntmachung durchzuführen.
gez. Pracht
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Bürgermeister