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Beschlussvorlage (Entwidmung von Wirtschaftswegen Gemeindliche Grundstücke Gemarkung Roderath, Flur 2 Nr. 40, Flur 1 Nr. 49 und 24 (tlw.) Gemarkung Pesch, Flur 1 Nr. 41)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
81 kB
Datum
30.09.2014
Erstellt
05.09.14, 13:01
Aktualisiert
05.09.14, 13:01
Beschlussvorlage (Entwidmung von Wirtschaftswegen
Gemeindliche Grundstücke Gemarkung Roderath, Flur 2 Nr. 40, Flur 1 Nr. 49 und 24 (tlw.)
Gemarkung Pesch, Flur 1 Nr. 41) Beschlussvorlage (Entwidmung von Wirtschaftswegen
Gemeindliche Grundstücke Gemarkung Roderath, Flur 2 Nr. 40, Flur 1 Nr. 49 und 24 (tlw.)
Gemarkung Pesch, Flur 1 Nr. 41) Beschlussvorlage (Entwidmung von Wirtschaftswegen
Gemeindliche Grundstücke Gemarkung Roderath, Flur 2 Nr. 40, Flur 1 Nr. 49 und 24 (tlw.)
Gemarkung Pesch, Flur 1 Nr. 41)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - M Vorlage 27 /X.L. Datum: 05.08.2014 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 09.09.2014 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 23.09.2014 Gemeinderat Sitzungstag: 30.09.2014 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Entwidmung von Wirtschaftswegen a) Gemeindliche Grundstücke Gemarkung Roderath, Flur 2 Nr. 40, Flur 1 Nr. 49 und 24 (tlw.) b) Gemarkung Pesch, Flur 1 Nr. 41 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Es wird beschlossen, das Verfahren zur Entwidmung und Einziehung der gemeindlichen Wirtschaftswege a) Gemarkung Roderath Flur 2 Nr. 40 Flur 1 Nr. 49 Flur 1 Nr. 24 (teilweise) b) Gemarkung Pesch, Flur 1 Nr. 41 (teilweise) einzuleiten. Begründung: a) Die Wirtschaftswege Gemarkung Roderath, Flur 2 Nr. 40, Flur 1 Nr. 49 und Nr. 24 (teilweise) grenzen an der im Privatbesitz befindlichen landwirtschaftlichen Fläche Gemarkung Roderath, Flur 2 Nr. 42 an. Der Eigentümer dieses Grundstückes hat einen Antrag auf Erwerb dieser Wirtschaftswegeflächen gestellt um diese mit bewirtschaften zu können. Das Grundstück Gemarkung Roderath, Flur 2 Nr. 42 grenzt an die Kreisstraße (K 34) Roderath – Pesch, an. In südlicher Richtung wird es darüber hinaus noch von einem weiteren Wirtschaftsweg tangiert, so dass die wegemäßige Erschließung grundsätzlich gegeben ist. Die Wirtschaftswege Gemarkung Roderath, Flur 2 Nr. 40, Flur 1 Nr. 49 und Nr. 24 (teilweise) haben daher aus Sicht der Gemeinde Nettersheim als Straßenbaulastträger keine Verkehrsbedeutung mehr, so dass diese eingezogen werden könnten. Die betroffenen Wegeflächen sind im beigefügten Planauszug (s. Anlage 1a) und b) schraffiert dargestellt. b) Der Wirtschaftsweg Gemarkung Pesch, Flur 1 Nr. 41 grenzt in westlicher Richtung an das in Privatbesitz befindliche Grundstück Gemarkung Pesch, Flur 1 Nr. 121 an. Der Eigentümer dieses Grundstückes zeigt Interesse an dem Erwerb eines Teils dieser Wegefläche im Bereich seines Grundstückes, 3 da dieser in seiner Funktion seit längerem nicht mehr genutzt wird Die angrenzenden Grundstücke werden im weiteren Verlauf durch andere Wirtschaftswege tangiert, so dass diese wegemäßig erschlossen bleiben. Die zuvor beschriebene Teilfläche hat aufgrund dessen aus Sicht der Gemeinde Nettersheim als Straßenbaulastträger keine Verkehrsbedeutung mehr, so dass diese eingezogen werden könnte. Die betroffene Wegefläche ist im beigefügten Planauszug (s. Anlage 2a) und b) schraffiert dargestellt. Vor Einziehung der Wirtschaftswege ist ein Entwidmungsverfahren mit ortsüblicher Bekanntmachung durchzuführen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister