Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Haushaltssicherungskonzept 2016)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
128 kB
Datum
07.07.2016
Erstellt
28.06.16, 18:07
Aktualisiert
28.06.16, 18:07

Inhalt der Datei

Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Langerwehe für das Haushaltsjahr 2016 Allgemeines Nach § 75 der Gemeindeordnung NRW muss der Haushalt in jedem Jahr in Planung und Rechnung ausgeglichen sein. Diese Verpflichtung gilt als erfüllt, wenn der Fehlbetrag im Ergebnisplan bzw. in der Ergebnisrechnung durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt werden kann. Sofern die Ausgleichsrücklage aufgezehrt ist, muss die Gemeinde unter bestimmten Voraussetzungen ein Haushaltssicherungskonzept (im Folgenden HSK) aufstellen. § 76 Abs. 1 GO NRW zählt drei Voraussetzungen auf, unter denen ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen ist. Danach ist ein HSK zu erstellen, wenn • durch Veränderungen des Haushalts innerhalb eines Haushaltsjahres der in der Schlussbilanz des Vorjahres auszuweisende Ansatz der allgemeinen Rücklage um mehr als ein Viertel verringert wird oder • in zwei aufeinanderfolgenden Jahren geplant ist, den in der Schussbilanz des Vorjahres auszuweisenden Ansatz der allgemeinen Rücklage jeweils um mehr als ein Zwanzigstel zu verringern oder • innerhalb des Zeitraumes der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung die allgemeine Rücklage aufgebraucht wird. Was bedeutet „Haushaltssicherungskonzept”? Maßgeblich hierfür ist § 76 Abs. 2 GO NRW: Das Haushaltssicherungskonzept dient dem Ziel, im Rahmen einer geordneten Haushaltswirtschaft die künftige, dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde zu erreichen. Es bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehörde. Die Genehmigung soll nur erteilt werden, wenn aus dem Haushaltssicherungskonzept hervor geht, dass spätestens im zehnten auf das Haushaltsjahr folgende Jahr der Haushaltsausgleich nach § 75 Abs. 2 wieder erreicht wird. Im Einzelfall kann durch Genehmigung der Bezirksregierung auf der Grundlage eines individuellen Sanierungskonzeptes von diesem Konsolidierungszeitraum abgewichen werden. Die Genehmigung des Haushaltssicherungskonzeptes kann unter Bedingungen und Auflagen erteilt werden. Situation in Langerwehe Die Gemeinde Langerwehe hat zum 01.01.2009 ihre Haushaltswirtschaft auf das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) umgestellt. Der erste NKF-Haushalt für das Jahr 2009 weist im Jahresabschluss ein Defizit in Höhe von 4.218.755,51 € aus, das noch durch die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt werden kann. Damit weist die Ausgleichsrücklage zum 01.01.2010 einen Bestand in Höhe von 1.138.653,49 € aus. Der Haushalt für das Jahr 2010 weist im Jahresabschluss ein Defizit in Höhe von 3.728.377,41 € aus. Zum Ausgleich dieses Fehlbetrages muss die Ausgleichsrücklage aufgelöst und weiterhin eine Eigenkapitalentnahme in Höhe von 2.589.723,92 € vorgenommen werden. Auch aufgrund der Fehlbeträge der Jahresabschlüsse für 2011 von 3.246.518,78 €, für 2012 mit 3.229.342,35 € sowie für 2013 mit 4.039.897,13 € müssen in entsprechender Höhe Mittel aus der allgemeinen Rücklage entnommen werden. Auch für die in den Folgejahren entstehenden voraussichtlichen Fehlbeträge für 2014 von 2.552.880 € sowie für 2015 mit 4.192.700 € müssen in entsprechender Höhe Mittel aus der allgemeinen Rücklage entnommen werden. Der Restbestand der allgemeinen Rücklage wird zum Jahresabschluss 2015 somit voraussichtlich 16,6 Mio € betragen. - 2 - Aufstellung des Haushaltssicherungskonzeptes für die das Jahr 2016 Aus den zuvor gemachten Erläuterungen ist zu ersehen, dass die Fehlbeträge in den Haushaltsjahren 2010 bis 2014 erheblich über der zulässigen Rücklagenentnahme von 1/20 (siehe § 76 Abs. 1 Nr. 3 GO NRW) liegen. Danach wird in den aufeinander folgenden Jahren 2015 bis 2017 die Inanspruchnahme der Allgemeinen Rücklage mit jeweils mehr als 5 % erwartet. Somit besteht für die Gemeinde Langerwehe die Pflicht, ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen. Nach der Änderung des § 76 Abs. 2 GO NRW konnte das HSK für das Jahr 2012 bereits im Jahre 2021 mit 42.050 € einen Überschuss erzielen. Dies Vorgabe konnte auch für die Vorjahre 2013/2014 sowie für das HSK 2016 eingehalten werden; der Überschuss im Haushaltsplan für das Jahr 2021 beträgt 561.180 €, so dass wie in den vergangenen Jahren eine Genehmigung der Aufsichtsbehörde zum fortgeschriebenen HSK zu erwarten ist. Aufwendungen: Die systematische Prüfung und Reduzierung der ordentlichen Aufwendungen bildet einen entscheidenden Bestandteil und Erfolgsfaktor eines HSK. Daher wird vorausgesetzt, dass die Gemeinde die Wahrnehmung ihrer Aufgaben in einem kontinuierlichen Prozess kritisch überprüft. Als Anhaltspunkt für die Prüfung der geplanten ordentlichen Aufwendungen im Haushaltsjahr und im weiteren Zeitraum der Ergebnis- und Finanzplanung sind die Orientierungsdaten des Landes heranzuziehen. Die festgesetzten Orientierungsdaten wurden bei der Aufstellung des Haushalts und der Finanzplanung beachtet, außer in den Fällen, bei denen eine genauere Berechnung möglich war. • Personalaufwendungen Dem Stand der Personalaufwendungen und ihrer Entwicklung ist besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Die aufgabenkritische Prüfung des Personalbestandes ist als Daueraufgabe zu verstehen. Im HSK ist das Ziel einer Konsolidierung der Personalaufwendungen zu verfolgen. Seit mehreren Jahren wird ein Personalkostenkonsolidierungskonzept erstellt und kontinuierlich fortgeführt. Trotz tariflicher Erhöhungen konnte eine nur geringe Erhöhung der Personalausgaben erzielt werden. • Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Die Gemeinde soll die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen regelmäßig sowohl bei pflichtigen als auch bei freiwilligen Aufgaben auf Kosteneinsparungen prüfen und darlegen. Bereits seit Erstellung des HSK im Jahre 2010 hat sich die Verwaltung entsprechend verhalten. Auch in den kommenden Jahren werden diese Kosten, hier auch insbesondere die Bewirtschaftungskosten überwacht und nach Möglichkeiten gesucht, diese zu mindern. • Bilanzielle Abschreibungen Die Gemeinde soll im Rahmen eines nachhaltigen Vermögensmanagements das Anlagevermögen auf Optimierungspotentiale überprüfen, um wirksam einer hohen Abschreibungslast entgegen zu wirken. Bei der Prüfung ist jedoch zu beachten, dass eine unzulässige Belastung nachfolgender Generationen durch eine Verschiebung von Aufwand in die Zukunft - 3 - vermieden wird. Dazu ist es erforderlich, den vorhandenen Gebäudebestand sowie den Fuhrpark - soweit möglich - an den vorhandenen Bedarf anzupassen. • Transferaufwendungen Allgemein gilt für die Gemeinde, dass auch bei den pflichtigen Transferaufwendungen alle Möglichkeiten einer Reduzierung auszuschöpfen sind. Bei Art, Umfang und Ermessensausübung sind die Haushaltsgrundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit verstärkt zu beachten. Unter die Transferaufwendungen fallen zu nahezu 80 % die Kreisumlagen, weitere 10 % die Umlage an den Wasserverband Eifel-Rur, die nicht zu beeinflussen sind. • Sonstige ordentliche Aufwendungen Diese Aufwendungen sind regelmäßig auf die gegebenen gesetzlichen Leistungsverpflichtungen zu begrenzen. Auch diese Bereiche wurden bisher bei der Haushaltserstellung kritisch geprüft. • Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen Zahlungswirksame Ertragsverbesserungen sind vorrangig zur Rückführung der Kredite zu Liquiditätssicherung zu verwenden. Darlehen zur Finanzierung von Investitionen wurden seit etlichen Jahren nicht mehr aufgenommen. Hierdurch und insbesondere durch den Abschluss von Verträgen mit variablen Zinssätzen konnten die Zinsbelastungen kontinuierlich gesenkt werden. Ein hohes Risiko besteht allerdings hinsichtlich der Kredite, die zur Liquiditätssicherung aufgenommen wurden. Der Markt wird regelmäßig beobachtet, so dass im Falle eines Zinsanstieges rechtzeitig Festzinsvereinbarungen über einen längeren Zeitraum als einen Monat abgeschlossen werden könnten. Erträge Zu den Erfolgsfaktoren eines HSK gehört, dass die Gemeinde ihre Möglichkeiten zur Erzielung von ordentlichen Erträgen ausschöpft. Die Planung dieser Erträge muss aber auch realistisch sein, weil andernfalls das Ziel der Wiederherstellung und Sicherung der dauerhaften Leistungsfähigkeit der Gemeinde verfehlt wird. • Steuern und ähnliche Abgaben Die Hebesätze der Realsteuern wurden für das Haushaltsjahr 2016 erstmals deutlich erhöht auf: Grundsteuer A 340 v.H. Grundsteuer B 560 v.H. Gewerbesteuer 493 v.H. Für die Folgejahre sind Erhöhungen aller Hebesätze vorgesehen, um den geplanten Haushaltsausgleich im Jahre 2021 sicherzustellen. • Leistungsentgelte, Kostenerstattungen und Kostenumlagen Die Gemeinde hat die Finanzierung ihrer Leistungen, vor allem der Aufwendungen für kostenrechnende Einrichtungen, vorrangig durch spezielle Entgelte und erst nachrangig durch - 4 - Steuern oder Kredite zu decken. Dieser Verpflichtung kommt die Gemeinde in vollem Umfange nach. • Finanzerträge Bei den Finanzerträgen ist zu prüfen, ob gemäß § 109 GO durch stärkere Teilhabe der Beteiligungen an einer Konsolidierung des Haushalts gegebene Finanzerträge erhöht werden können. Zusätzliche Prüfaspekte • Pflichtaufgaben (pflichtige Leistungen) Die Gemeinde muss die Aufwendungen für Pflichtaufgaben einer systematischen Prüfung unterziehen. Diese Prüfungen sind noch vorzunehmen. • Freiwillige Aufgaben (freiwillige Leistungen) Bei allen freiwilligen Leistungen, die die Gemeinde erbringt, hat sie im Einzelnen zu prüfen, ob diese aufgegeben werden können. Soweit freiwillige Leistungen nicht völlig aufgegeben werden können, sind Möglichkeiten zur Reduzierung des Aufwands zu prüfen. Darüber wird ist eine Liste über die freiwilligen Leistungen erstellt und diese der Aufsichtsbehörde zusammen mit dem HSK vorgelegt. Eine Liste der freiwilligen Leistungen liegt bei. • Ermächtigungsübertragungen Im Rahmen der Konsolidierung ist es erforderlich, von Ermächtigungsübertragungen möglichst gar nicht oder nur sehr zurückhaltend Gebrauch zu machen. Die Gemeinde muss vor dem Hintergrund der schlechteren Finanzlage auch in vorangegangenen Jahren beabsichtigte und anfinanzierte Projekte, für die Ermächtigungsübertragungen vorgesehen sind, erneut überprüfen. Von Ermächtigungsübertragungen wird im Haushaltsjahr 2016 kein Gebrauch gemacht. • Kostenrechnende Einrichtungen Der Zuschussbedarf für kostenrechnende Einrichtungen ist konsequent durch Reduzierung von Aufwand und/oder Steigerung von Erträgen zu begrenzen. In den Gebührenhaushalten dürfen keine Unterdeckungen entstehen. Dieser Vorgabe wird in der Gemeinde Langerwehe voll entsprochen. Spätestens dann, wenn der Haushaltsplan 2016 der Kommunalaufsicht zur Genehmigung vorgelegt wird, ist auch ein beschlossenes Haushaltssicherungskonzept für den gesamten Finanzplanungszeitraum mit Angaben zur haushaltswirtschaftlichen Situation, zu den Ursachen der finanziellen Situation und zu den beabsichtigten Konsolidierungsmaßnahmen vorzulegen. - 5 - Maßnahmen zur Konsolidierung Seit dem Jahre 1995 hat sich die Gemeinde Langerwehe bis zur Umstellung auf NKF permanent in der Haushaltssicherung befunden. Seit damals wurden regelmäßig durch den Rat Konsolidierungsmaßnahmen beschlossen, die in die Veranschlagungen einflossen. Sie waren Grundlagen für die teilweise erteilten Haushaltsgenehmigungen und wurden für die Folgejahre fortgeschrieben. Die finanziellen Auswirkungen dieser Konsolidierungsmaßnahmen finden sich deshalb auch in den Veranschlagungen des aktuellen Haushaltssicherungskonzeptes wieder. Von Ende des Jahres 2006 bis Anfang des Jahres 2007 hat eine überörtliche Prüfung der Gemeinde durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW stattgefunden. Der Prüfbericht enthält Empfehlungen und Feststellungen zur Haushaltskonsolidierung. Aufgrund des Prüfberichtes wurde eine aus Mitgliedern des Rates und der Verwaltung bestehende Arbeitsgruppe eingerichtet, die sich mit der Umsetzung der Empfehlungen der GPA intensiv auseinandergesetzt hat, um bereits für das Haushaltsjahr 2008 Konsolidierungsmaßnahmen auf den Weg zu bringen. Aufgrund der Empfehlungen der Arbeitsgruppe hat der Rat folgende weitere Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung beschlossen: jährl. finanzielle Auswirkungen • Nutzungsentgelte für Sportstätten • Einführung Gebühren für Gemeindebücherei • Wegfall Zuwendungen an Verbände und Vereine • Verzicht auf Geldgeschenke für Alters- und Ehejubiläen • Durchführung Seniorennachmittage nur alle zwei Jahre • Erhöhung Eintrittspreise Töpfereimuseum 12.500 € 3.000 € 6.600 € 2.000 € 4.500 € 2.000 € Für das Jahr 2013 wurde in der Sitzung des Rates am 13. Dezember 2012 die Hebesatzsatzung beschlossen, bei der der Hebesatz für die Grundsteuer B auf 413 v.H. angehoben wurde; die Hebesätze für Grundsteuer A und Gewerbesteuer wurden in der Höhe des Vorjahres belassen. Für das Haushaltsjahr 2016 wurden wie zuvor erläutert deutliche Erhöhungen aller Realsteuerhebesätze vorgenommen. Ebenfalls auf Anregung der GPA hat der Rat beschlossen, zunächst in 2008 und dann regelmäßig alle fünf Jahre Hundebestandsaufnahmen durchzuführen. Die letzte Hundebestandsaufnahme wurde im Jahr 2013 durchgeführt. Die Hundesteuer wurde für das Haushaltsjahr 2016 erhöht. Im Bereich der im Prüfbericht der GPA angesprochenen interkommunalen Zusammenarbeit werden derzeit Ansätze sowohl im gesamten Kreisgebiet als auch mit Nachbarkommunen erarbeitet. Die Einnahmen und sonstigen ordentlichen Erlöse, z.B. aus Vermögensveräußerungen, werden grundsätzlich zur Verringerung der Liquiditätskredite verwendet. Generell ist anzumerken, dass viele Kommunen trotz ihrer Sparanstrengungen kaum in der Lage sind, ihre Haushalte auszugleichen. Dies dürfte ohne Hilfe des Bundes sowie des Landes kaum möglich sein. - 6 - Kostenstelle Bezeichnung Gesamtbetrag 11111100 Bürgermeister 11111300 Rathaus Repräsentationen, Ehrungen, Jubiläen Verfügungsmittel Gesamt Mitgliedsbeiträge 11111707 Bürgerhaus Pier Alle Aufwendungen 35900 24450 11111800 Städtepartnerschaft Alle Erträge Gesamt = Zuschussbedarf Alle Aufwendungen 12126000 Feuerwehr allgemein Zuweisung lfd. übrige Bereiche 4.150,00 € 21243001 GHS Inden Alle Aufwendungen 5.200,00 € 21243002 St. Angela Gymnasium Alle Aufwendungen 6.700,00 € 25252000 Töpfereimuseum Alle Aufwendungen 75.050,00 € 25263000 Musikschule Alle Erträge Gesamt = Zuschussbedarf Zuweisung lfd. übrige Bereiche 25272000 Gemeindebücherei 62.320,00 € 4.750,00 € 31351001 Seniorennachmittage Alle Aufwendungen Alle Erträge Gesamt = Zuschussbedarf Alle Aufwendungen 36367000 Jugendheim Juwel Alle Aufwendungen 5.500,00 € 1.100,00 € Jugendheim Jil Alle Erträge /Auflösung Sonderposten Gesamt = Zuschussbedarf Alle Aufwendungen 42421000 Sportförderung Auflösung Sonderposten Gesamt = Zuschussbedarf Personalaufwendungen 55555000 Land- u. Forstwirtschaft Steuern, Versicherungen, Schadensfälle 57573000 Kulturhalle 36367001 Alle Aufwendungen Alle Erträge Gesamt = Zuschussbedarf Gesamtsumme 3.000,00 € 2.500,00 € 5.500,00 € 1.598,00 € 11.450,00 € 3.550,00 € 321.500,00 € 246.450,00 € 3.580,00 € 57.570,00 € 200,00 € 4.400,00 € 14.010,00 € 3.050,00 € 10.960,00 € 1.500,00 € 200,00 € 209.050,00 € 24.550,00 € 184.500,00 € 547.508,00 €