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Beschlussvorlage (04 Stellungnahmen Öffentlichkeit)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
6,6 MB
Datum
07.07.2016
Erstellt
28.06.16, 18:07
Aktualisiert
28.06.16, 18:07

Inhalt der Datei

Niederschrift über die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß§ 3 (1) BauGB zur 34. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes E 10 Gewerbegebiet Am Steinchen Dienstag, 29.04.2014 Ort: Sitzungszimmer des Rathauses Langer wehe Beginn: 17.00 Uhr E n de : 18.20 Uhr Anwesende: siehe Teilnehmerliste .. /„- /"" (_ � ·;\... ( Frau Mielke begrüßt die Anwesenden und erklärt den Anlass für die heutige Öffentlichkeitsbeteiligung. Zudem erfolgt eine E r läuter u ng der Vorschriften des Baugesetzbuches. Herr Jan Schmidt vom bea uft r agt e n Planungsbüro VOH, Erkelenz, erläutert anhand eingehencj einesl/ortages den Inhalt der 34. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des Bebauungsplanes E-10 Gewerbegebiet Am Steinchen. Im Anschluss daran werden seitens der Verwaltung Fragen zur Entwässerungssituation sowie zur verkehrlichen Erschließung beantwortet. Anregungen und Bedenken werden nicht vorgebracht. Die Verwaltung weist daraufhin, d ass evtl. Anregungen und Bedenken noch bis zum 30.05.2014 eingereicht werden können. Langerwehe, den 06.0S.2Q14 ( ( (,/· Au fgest e l lt : Der Bürgermeister fm Auftrag f1(·1 1 (1 r'. h J._„..J.( \)\1t;;:� ( o�ni� las�"h ilJ�pg) ÖL Gemeindeverwaltung La ngerwe h e Herrn Bürgermeister Heinrich Göbbels Schönthaler Straße 4 52379 Langerwehe den 2·1. Mai 2014 ( Sehr geehrter Herr Göbbels, am 28.04.2014, um 17.00 Uhr fand im Sitzungszimmer Ihres Rathauses Langerwehe die Offenlage u n d 1. Bürgerbeteiligung zu der vom Ausschuss für Bau - und Planungsangelegenheiten der Gemeinde La ngerwe he in seiner Sitzung vom 15.03.2012 gein. $ 2 Abs. 1 BauGB beschlossener Aufstellung des Bebauungspla nes E 10 11Gewerbegebiet Am Steinchen " statt. Wir sind Eigentümer der Grundstücke Jüngersdorf Flur Nr. . u nd welche sich gegenüber de r von I hnen beplanten Flächen befinden. c ( l. Lage: Man kann es auch wie folgt umschreiben: Unsere Flächen befinden sich am Fuße des von Ihnen beplanten Sondergebietes, Gewerb�bietes, Misc h gebietes und a llge m einen Wohngebietes . Diese von Ihnen beplanten Gebiete befindensich größtenteils in Hanglage. t,Jnsere Flächen sind etwas tiefer g elegen . Des weiteren haben Sie In unmittelbarer Nähe eine Versi ckerung geplant, die sich schräg gegenüber unserer Grundstücke befindet. Das Gelände für die Aufstellung des B eba uung s planes E iO „Gewerbegebiet Am Steinchen' weist ausschiießlich Klei- und Ton h altige Böden auf, verbunden mi-C einem hohen Gnmdwasserspiegel. !m Rahmen der Offenfage und ·1. Bürgerbeteiligung zu dem von f hnen geplanten „Gewerbegebiet Am Steinchen " legten Si e ein geologisches Gutachten vor, aus dem ebenfalls hervorgeht, daß dievon Ihnen gepl a nten zu bebauenden Flächen auf sc hl uffigem Boden mit relativ l1ol1 em Grundwasser­ spiegel stattfinden soll, verbunden mit den entsprechenden Empfehlungen für di� Baumaßnahmen. Hierbei findet die T atsache daß der Grundwasserspiegel nach Beendigung des Braunlcohlenlagebaus an steig t , keine Berüc!<sichtigung. , \/Vir haben ei nen landwirtschaftlichen Betrieb und bewirtschaften unsere Grundstücke wie folgt Jüngersdorf Flur Nr., und· Lage:. 1. Acl<erilächen für den Anbau v on Feldfrüchten 2. Wiesenflächen mit aufstehender Bebauung für Rinder-Weide-Haltung die Bebauung dient u.a. ais Maschinenhalle IA�r unterhalten dort ebenfalls ein Gebäude Ö3 .. .· :··" 30.05.2014 Betr. Entwicklung Baugebiet Mühlenweg. Sehr geehrte Damen und Herren, grundsätzlich begrüße ich die positive Entwicklung und die Ausweisung der Flächen am Steinchen. ( �:(� ( Im Unterschied zum 1. Entwurf würde ich aber begrüßen, das Mischgebiet weiter hoch auf bis den Hügel bei Geich zu ziehen um dann diese Fläche mit ein zu beziehen! Mit freundlichem Gruß ( \ . c ( .... \ . ·• _. .. . Gemeinde Langerwehe Bauamt Frau Mielke Schönthaler Strasse 4 52379 L ange rweh e ( ( 22. April 2014 (( ·. ·, Bebauungsplan Gewerbegebiet „Am Steinchen" Antrag auf Änderung des Bebauungsplanentwulies Erwerb von betrieblich erforderlichen Gewerbeflächen Sehr geehrte Frau Mielke, Bezug nehme nd auf d ie bereits erfolgten Planungen zur Errichtung des Gewerbegebietes „Am Sl<inchen" beant rage n wir hiermit Folgendes: 1. Erwerb von Teilflächen zur Standortsicherung un s eres Transportunternehmens am jetzigen Standort Die e rforde r l ich en Flächen sind in der als Plan 1" bezeichneten Anlage rot schraffiert dargestellt. Unter bindung der Installation einer D urchga ngs straße in der Verlängerung der Jakob-Schmitz­ Straße in die Straße "Am Steinchen" durch Sperrung dieses Bereichs für den Durchgangsverkehr und Einrichtung einer S ackgasse ( zwischen Mühlenweg und Franz-Schain-Straße). Bedingt durch den Flächenerwerb zu Punkt 1. entsprechende Verschiebung der geplanten Erschließungswege („Planstraße A" etwa drei Meter in östliche Richtung und die Straße . 2. 3. " _ „Am Steinchen zwischen „Planstraße A" und „Franz-Schain-Straße" etwa zehn Meter in nördliche Richtung) gemäß der beigefügten weiteren Anlage, als Plan 2 bezeichnet. " Zur Begründung unserer Anträge verweisen wir auf die b et rie b lich en Abläufe innerhal b unseres Firmengeländes und den geplanten Erweiterungen bei den L agerh a llen. Wir be treiben bekanntlichin dem Komplex östl i ch der „Franz-Schain-Straße" u n serer Transportunternehmen mit den Logistikhallen. Diese Halfen werden s owohl von der „Franz-Schain-Straße", als auch von der Rückseite, die nur durch die Einfahrt in der Straße „Am Steinchen" erreicht werden kann, l ogist isch und l agertechnisch genu!zi. Dies bedeutet, das unsere Lastwagen offen von einer Seite zur anderen Seite bewegt werden müssen, ohne jedes Mal die komplette Beplanung sch ließen zu müssen. Dies ist allerdings zwingend vorgeschrteben, wenn öffentliche Straßen benutzt werden müssen. Weiterhin fahren G a bel stap ler von einer S�ite zur Anderen um die Lastwagen be- oder entladen zu können. !m Ü brig en sind auf der westlichen Seite der „Franz-Schain-Straße" weitere Lagerhallen gep!anl. Nach Errichtung wird s ich dieser innerbetriebliche Verkehr z wi s chen Hoffläche (Parzellen 344, 384 und 347) Ob er die bisherige Straße „Am Steinchen" im Bereich zwischen „Planstraße A" und „Franz-Schain-Straße" noch stark au sweiten Wenn hier möglicherweise dadu rch Probleme entstünden, das dieser Berekh der Straße „Am Stei n chen als öffentliche Verkehrsfläche benutzt werden müsste, wäre der jetz ig e Standort . " aus den genannten Gründen wirtschaftlich nicht mehr nutzbar. '•... „/ :.., ( 779 c„. - „ \. cl ---------------------::�------------------ 32 1 � �� S, Vorqezogene 6r.onHiohksil'!bs!Eilig.n;J Dar Voramwurl dies sä Plenss hsiz1Ev� - .......... „ • .. ,l 0-/7>0 5, Ausl§lt.np=be� D sr FM der Gorr b1 .„ ...... „ ... ....... An die Gemeindeverwaltung Langerwehe z.Hd. Frau Mielke, Frau Schilling 52379 Langerwehe Betreff: Erschließung Gewerbegebiet „Am Steinchen" Einspruch gegen das geplante Wohngebiet WAii und Beantragung einer Tempo-30"Zone für die zukünftige Durchgangsstraße „Am Steinchen" ( /"' Sehr geehrte Frau Mielke, sehr geehrte Frau Schilling, vielen Dank für das informative und konstruktive Gespräch am 07 .05.2015. Nachfolgend fassen wir noch einmal unsere Bedenken wegen lnteressenskonflikts zwischen unserer Firma und den zukünftigen Wohneinheiten gemäß Bebauungsplan zusammen: eines möglichen Eigentümern d er Fester Bestandteil unseres Transportbetriebs sind die fast durchgängig stattfindenden LKW­ An- und Abfahrten zwischen Sonntag Nacht ab ca. 22.00 Uhr und Samstag Nachmittag. Durchgängig bedeutet in diesem Fa!! ebenfalls An- und Abfahrten zwischen 22.00 Uhr und 06.00 Uhr. Diese Zeiten sind bedingt durch den deshalb nicht optional. Die sich dadurch ergebende oberen Drittel des geplanten Wohngebiets, und ganz w urde unserer Ansicht nach in dem Lärmgutachten Schichtbetrieb unserer Großkunden und nächtliche Lärmbelästigung (vor allem im besonders ab Höhe Franz-Schain Straße) nicht berücksichtigt. Die Lärmbelästigung und der besteht nicht „nur" d urch das Vorbeifahren, sondern auch durch das Abbremsen {Motorbremse) Beschleunigen und durch das Aufpumpen Luftfederung (bis zu 1O Minuten Standbetrieb im Leerlauf) auf dem LKW-Hof. Wir haben b egründete Befürchtungen, dass zukünftigen Anwohner (selbst wenn sie beim Kauf eines Grundstücks über die Beeinträchtigungen informiert w ürde n ), uns eve n tuell mit Klagen überhäufen werden und die Fortführung unseres Betriebs langfristig gefährdet sein wird. Bezüglich der geplanten Durchgangsstrasse ,.Am Steinchen" halten wir eine Tempo-30- Zone für sehr wünschenswert, da wir als Anlieger aus eigener Beobachtung wissen, wie gerne diese Straße als Rennstrecke genutzt wird. Im Moment ist sie nur deshalb so ruhig, weil die Franz-Schain Straße aufgrund ihres schlechten Zustands für den Durchgangs­ verkehr von der Tankstelle zum Wohngebiet Pochmüh!enweg uninteressant geworde n ist. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen . . . . . . . • oA .i;n.n �- -...,.�,---._._ „.„„ Der Bürgermeister Bauamt • • ; · /..\'rr�' lL-=. 2: „.....!-t,....y·„ ..... .,_ j· .„. " ,._ ._1 ' /" " ' „•• f .. ;.. ...._ ti ,„, ...�ß· r-· .,-;:'r i�;;ß'c:;r'' .� ·:' 1 .:2-„.-./ - .:f/'-�--.J / „/ Niederschrift im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung zur 34. Ä nder {;' ---!. Vermerk: � :� Flächennutzungsplanes in Verbindung mit der Aufstellung des Bebauungs pianes E10 Gewerbegebiet Am Steinchen. Es erscheinen und 11 Langerwehe-Jüngersdorf, zur Aufstellung des , Bebauungsplanes E i 0 Gewer b eg e bie t Am Steinchen und geben folgende Anregung zu Protokoll: ( (,­ �-\ - ( Es soll geprüft werden, ob die geplante Mischgebietsfläche auf die geplante Gewerbegebielsfläche GE 4a-GE 4c ausgedehnt werden und somit die Gewerbegebietsfläche h albie rt werden kann ( sie he beigefügter Plan). Aufgrund der extremen Hanglage im GE 4 a Ge4c Bereich sei eine gewe1bliche Bebauung der Fläche durch Hallen etc. kaum umsetzbar und somit unattraktiv. Durch eine gemischte Baufläche sei eine Bebauung mit nicht störendem G ewe rbe also auch mit Wohnhäusern leichter - umsetzbar. Langerwehe, den aufgestellt: ( / : \ .;_'\ -f! -'s �,,.-1·,i(\; ---. -1y��,.---:;)·' "�·.;' �"';� 1 �·· � ;l.;·; , ,:- , .tt,,�.. �{1l�,ff t ... r.-.(.!f"(1..,.:!r�· •l„: ,,t.vrs Gemeinde Langerwehe ÖS --� 08.0ß.2014 gesehen und zugestimmt: .;.� t1�.:;,,;;,.� • Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Bauamt Vermerk: l J I ' {�r�rnsit1·n�1 ,......r LäWJei\f!0h�§5.1. „-, , ,,_p!§f:·' 'G tffi.'I ·r.i !(!(? Ci. .:t/' 1'i tJ ;) , '1,;;-,1 1'.. .,, 1 \:J t' ...,„ .; ,... .:-�"'"""""·'�..,,,,,.·i01·F· . • r.t,l'fr-J ( 1 ��-r-+.�� ·-r;.Y�=-�· �-�-�- „��� Y' _, . ,ef, & ff' Niederschrift im Rahmen der Offenlage zu r 34. Änderung es Flächennutzungsplanes in Verbin du ng mit der Aufstellung des Bebauungsplanes E7.10 Gewerbegebiet Am Steinchen. un ur Aufstellung des Bebauungsplanes E i O Gewerbegebiet Am Steinchen und geben folgende Anreg ung zu Protokoll: Es erscheinen ( " ( ' ( ( Es soll ge pr üft werden, ob die geplante F läc h e für „Maßnahmen un d Flächen zum Schutz der Natur, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft (FB 3)" entsprechend der ursprüngl�hen Planung doch be b aut werden kann. Inwieweit dies möglich ist soll das Planungsbüro prüfen. Zur Erlä uter u ng ist dieser Niederschrift ein entsprechender Plan beigefügt. Langerwehe, den 04.05.201 5 aufgestellt: . / '• '· gesehen und zugestimmt: /'· _:,-.. .---��� U GEMEINDE LJ\N GERWEJ-(.„ · .--.,,_ r--.. ' ' � Bebauungsplan Nr. E 10 Gewerbegebiet "Am Steinc e11 ���' ==---=-- .1.:=:..„_ -„„• ) -- --- .:f:z.�if.i1tw�M „_„___ _ -------·----- -.......·-- -------- �-==---====:-„. ----·------­ =-� - ----·---·--„ "'�..!.--_...., IEJ-­ IEII­ �­ raL=.::::...'-"kb.t.J ö ::=:::. .. ... ·-.t�� -- --' ---_ - 1� ---„------- ':�u8 ::_?2===:� IEZl - - ,__:_ i;r :::::::--�-:;::.-·--:;:-·=---�===== o-·-- ·----- �.:::-::: -=--=__..:.._. ·----- --- ·- •• =:-.:=-�:„-:=-------„ �� �·:� .,,.�� .-:17' „:::r- 7.:0 -- ��� �\1d\ Gef �\DCJ.\t\­ }JJ6def\ \-\\ 1 w?r . �:::_ - - ==·:: __ - ---------------- �- l - - - ------- ��...::::=.::=--==-= 1/ (ff-'',p{; ·· „-„_. =-==-- --- --- · . • „ ::.:::::..- --:.=::=---- ... ·----1·.., - -- - -------------- -- - ----------------------------- :!�__,.,., a. 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Ftf.o.lt-11-4'-lTKCI 1-..cnw. lsu:<o � ...... 1.,-d' ·-·�,. lr1..._:ii tJ.OJJO\J Gemeinde Langerwehe Bauamt Frau Mie!ke Schöntha!er Str . 52379 Langerwehe c Lange�·rehe, 22. April 2014 . -----· ' ' i \.. ( Projekt Nr. 10�74/ JFS Sehr geehrte Frau Mie!ke, Wir beantragen die Zurücknahme des Abstandes der B augren ze zur privaten Grünfläche von 5,00 auf 0,00 m. Begründung: Der Abstand der Baugrenze zur nicht öffentlichen Grünfläche FB't entlang der B 264 in eineiBreite von 5,00m ist unnötig groß und weder städtebaulich noch planerisch begründet. Er begrenzt die nutzbare Baufläche in erheblichem Maße. Da es sich bei den Grünf!ächer:t um private Grünflächen handelt, kann die Pflege dieser GrünUächen ( \. c r' problemlos über die angrenzenden Bauflächen erfolgen. <_.. Die Festsetzung der Baugrenze von 5,00 m Abstand ist daher auf 0,00 rn zurückzunehmen. Mit freundlichen Grüßen Gemeindeveiwaltung Langeiwehe -BauamtSchönthaler Straße 4 52379 Langeiwehe ( ( ::.,·("· Sehr geehrte Damen und Herren1 · der Bebauungsplanentwurf für das Gewerbegebiet ".l\ m Steinchenn wurde irn Rahmen der 1. Bürgerbeteiligungvorgestellt. �r sieht die Erschließung des Mühlenweges vor; jedoch mit einer einse iti gen _ östlichen Bebauung. Unsere Vorstel.Jung zur Aufstellung eines Bebauungsplanes sieht wiederum eine Bebauung westlich des Mühlenweges vor. Wie Sie der Anlage entnehmen kö.nnen1 gibt es schon konkrete Plan rn :igen für ei n e h arm o ni sche Verbindung zvvischen dem Baugebiet "Am S te i nchen" und unserer Planfläche "An de r Mühleu. Eine o rganis c h e Siedlungsstruktur wäre somit gegebe n . Für un sere Flächen wurden bei der Bezirl<sregierung Köln die Ziele der Ra�mordnung und Landesplanung gemäß§ 34 Landesplanungsgesetzes angefragt. Die Bezirksregierung Köln hat die Aufllebung des Landschaftsschutzes in Aussicht gestellt . Bei Umsetzung eJner einseitigen Bebauung sehen wir einen lnteressen�konflikt zvvischen einer Wohnbebauung und der zur Zeit landwirt?chaftrichen Nutzung u nse re r Flächen. r Einwände und B e den ke n wurden Ihnen durch . Landwirt schriftlich mitgeteilt. Wir als Ejgentümer der Grundstücksgemeinschaft teile n die darin enthaltenen Bedenken und bitten · diese im Rahmen der Bürgerbeteiligung zu b erücksichtigen. Seite 1 von2 Wir beantragen somit die Erweitung des Bebauungsplanes "Am Steinchen" u.m unsere Grundstücke GemarkungJüngersdorf Flur 2, Nr. 62/5 und 4. Mit freundlichen Grüßen f Anlage ( ( (. " Seite 2 von 2 MÜHLENWEG. BEBAUUNGSVORSCHLA� 1 GEI\.nEINDE LANGER\NEHE BEBAUUNG Gemarku1nig Jüngersdorf Flur�� Nr= 62/5� 4, 138 tw'. M • • • • • • . . • • . • • . - • • . . • • · - · · · . . . · . · • . . • • . • • . • • · . • • . • ·- . ( . . . . .- .. .. . . . .. ... - ··..... .. . : ··· .. . . . . . .... . . . . . .. :. . . . � . . . . . . . ; :. . . . . · .. ...... . . . . ' . .:.... . . .... . . .. • ;_ . . • . t . . . . . . . . . . . • . . . • . • . . . . . . · . . . . . • . . . • • . • . - . • . . . . • . . . . . · . •• . „ . . � . . • • . . . . . . . . . . . . • . . . . . . • . . . • . . „ . . . . . • . . . . . . • • • � . • . • . • • . . . FLÄCHE FÜR . MASSNAHMEN ZUM SCHUTZ, ZUR PFLEGE'UND ZUR ENJWIGl<LUNG VON �TURUJ:lD !.ANDSCHAFT .· · :· PLANUNGSBÜRO B A VA J DIPL.-ING. ARCHrTEKT TEL. 0241/874404 FAX 0241/874438 52074 AACHEN MUFFETER WEG 30 . . . ... . . . . . 1: 100\0 ca, 2s.01.2012 . . . . .. . . . . . . . . ' .. . . . .. . . .. . .. . . . . . . . . . . ...... .. ... .. .. . . .. . . .. . . . .. . . . . . . ... . . . .... . .·.·. ·. . .. · ·.·.· . · · . · ·.·· . · .·.· . ·.·.·.·. · s �--· .. . . . - . . ·�· . . . . :.:.: .:.:.:.. :·. : .:.:.:·.:· .:· . :.: . : .:...·:. : : . : ·· : .: .. .: . :.: : : ':':.:.: .:.:.:.:.. .:.:.. .·.. . ................( . . ·.· . . .ei:1w·eg· �·. · ·.· ·. · . .· . .· . · . . ·. . . M u bt · · - · · · · ·.. .· · · ··. .· ..· . . · .· · ·:·� -�! � · . . . . . am . . . . . - . . . . . . . . . . . . . . . • • . . . • • • • • · . · . . · . · . . . . . . • . . . . . . , . . . • .„ . . . . . . . . . • • . . • . · . . . • • . . . . . . . . . • . . · . • • . . . . . • . . . . . . . . • . . • . 1 . . . • . . . • . . . . . . ' . . . . . - . • · . . . · . . • . . . . •• . • . . . . . • · . . . . . . . „ • . . • . · . , . • • . . • • c c . . 523 79 Langerwel1e Bebauungsplan „Am Steinchen" Sehr geehrte Frau Mielke, die im B auungsplan ausgewiesenen Flächen für Versorgungsanlagen und Abwasserbeseitigung und - unter Punkt 8) genannten Planungen - Nutzungsregelungen Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen zum Schutz für Pflege und zur Entwicklung v. Natur und Landschaft, betreffend das ( Mühlenfeld, welche sich in meinem B esitz befinden, stehen nicht zum Verkauf an ( Ich bitte um entsprechende Berücksichtigung bei der Planung. Zudem bitte ich um eine kurze Rückbestätigung des Erhalts dieses Schreibens . .lvfit freundlichen Grüßen (' - i ( ,.- '·- . '519094 Gemeindeverwaltung Langerwehe Schönthaler Straße 4 52379 Langerwehe: )AA), , , per fax: 02423/409189 ,... l�lorin' ' ( ( Köln; den 22. Januar 2016 '. · : die 34. Änderung des Flächennutzungs- plans der Gemein�e Langerwehe für den Bereich des Gewerbe­ . Steinchen im Rahmen der zweiten Offenlegung !· gebiets Am :: g Einwendungen ge en !· : : Sehr· geehrte Damen und Herren, ( c · : hiermit zeigen wir a , dass wir die � ten durch die GbR, vertre- BD•aadlD, Ulmmlmi�.Qi!ID Qßl\ diese vertreten durch ihren Geschäftsführer Herrn vertreten. Ein · N�chweis unserer Bevollmächtigung liegt bei. " Unsere Mandantin ·ist Eigentümerin der Liegenschaft 52379 Langerwehe,,auf der ein Markt betrieben wird. : Die obengenannte Änderung des Flächennutzungsplans der Gemein­ de Langerwehe soll u. a. die planungsrechllichen Grundlagen für die Ansiedlung vc;in zwei nahversorgungsrelevanten Einzelhandelsbetrie­ ben schaffen. Deren Ansiedlung wird - daraus machen auch die Planunterlagen für die o. g. Planung keinen Hehl - zu empfindlichen Umsatzeinbußen, wenn nicht sogar zum Schließen des Marktes auf ch.-Öko dem Grundstück unserer M a n dantin führen. Daher kann unsere Mandan ti n die vorliegende Planung nicht hinnehmen, erst recht da sie mit erheblichen rechtlichen und planerischen Feh­ lern behaftet ist. Im Einzelnen: 1. Die Planung ist nicht nach§ 1 Abs. 4 BauGB an die Ziele der Raumordnung an!;Je­ passt. Der Flächennutzungsplan ist unwirksam, weil er übergeordneten P l anungen wider­ spricht. Die Ziele des sachlichen Teilplans zum großflächigen Einzelhandel des Lan­ ( ( desentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen sind nicht eingehalten. ; 1 ' a) ' ' Zunächst isCZiel 1 nicht eingehalten. Gemäß Ziel .1 muss sich ein Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel ' in einem regi­ onalplanerlsch festgelegten allgemeinen Siedlungsbereich befinden. Das in der vor\le­ ; genden Fläqhennutzungsplanänderung vorgesehene Sondergebiet 1 liegt ' ebenso wie S on derge biet 2 jedoch in einem regionalplanerisch ausgewiesenen GIB. Es wird auch nicht etwa nw randlich von diesem GIB geschnitten; vielmehr liegt es vollständig darin. Um eine Anpassung an dieses Ziel der Raumordnung zu erreichen, müsste also ein e _ Regionalplanänderung oder ein Zielabweichungsverfahren durchgeführt. werden. Nicht (. nachvollziehbar erscheint hier die Auffassung, die in der Begründung zungsplanänderung (_ � zitiert zur Flächennüt­ wird, man könne die Grenze zwischen ASB und GIB „ge­ danklich ver chwenken". Zwar ist korrekt, dass regionalplanerische Ausweisu ngen nie � . . ! � parzellenschprf sein können. Da es aber hi.er nicht nur um eine randliche Diskrepanz geht, sonderr der Standort vollständig im regionalplanerisch ausgewiesenen GlB liegt, hat der Sachverhalt mit planerischer Unschärfe nichts mehr zu tun. Eine Anpassung Jst schlicht nicht gegeben. b) � Auch das Zi�l 2 ist nicht ei ngehalten da sich das Sondergebiet nicht in einem zentral n , Versorgungsbereich befindet. ' · Die Plangeberin hat hier auch zugestanden, dass dieses Ziel nicht eingehalten ist. Sie macht aber die in Ziel 2 des sachlichen Tei l pl a n s geregelte Ausnahme für sich g eltend. Indes ist auch diese hier nicht anwendbar. Seite 2/8 aa.) Zunächst wurde nicht dargelegt, warum eine Lage in den zentralen Versorgungsberei­ chen aus städtebaulichen oder siedlungsstrukturellen Gründen nicht in Betracht kommt. Sieht man sich den zentralen Versorgungsbereich in Langeiwehe an, so weist dieser durchaus au'ch unbebaute Flächen auf. Sollte er gesättigt sein, könnte man zudem über eine Änder ung oder Vergrößerung nachdenken. Dies setzte aber eine Änderung des '! Einzelhandelskonzepts voraus. Stattdessen eine unzureichende Ausweisung zentraler Versorgungsbereiche einfach so zu belassen, um damit die Möglichkeit zu eröffnen, großflächigen Einzelhandel ungesteuert auch außerhalb des zentralen Versorgungsbe­ reichs zuzulassen, überdehnt die genannte Ausnahme im sachlichen Teilplan zum ( großflächigen Einzelhandel. So kann keine Anpassung an die Ziele der Raumordnung ( begründet werden. \_ ;: bb) Auch die zweite Ausnahmevoraussetzung wird nicht begründet. Hierfür wäre erforder­ lich, dass das nun im Flächennutzungsplan vorgesehene Sondergebiet städtebaulich:in­ tegriert ist. Dies ist jedoch nicht der Fall, weil es von allen vier Seiten umgeben ist von gewerblichen Bauflächen. Dahn schließen teilweise gemischte Bauflächen an, und erst dahinter erkennt man die ersten Wohnbauflächen. Städtebauliche Integration verlan.gt aber gerade; dass Wohngebiete in großer Nähe liegen. Insbesondere ist auch die fuß . ­ läufige Erreichbarkeit relevant. c cc) Auch die dritte Voraussetzung für ' die Ausnahme von Ziel 2 ist sehr zweifelhaft. Der zentrale Versorgungsbereich verliert weiter an Bedeutung, sollte der Ergänzungsstand­ ( ort mit der vorliegenden Flächennutzungsplanänderung weiter vergrößert und gestärkt '·· werden. Die· Abweichung des Faktischen von der Planung im Einzelhandelskonzept wird vertieft. ,Das Einzelhandelskonzept stellt sich eher als Makulatur dar, wenn der ein . ­ i. zige zentral� Versorgungsbereich lediglich einen Discount-Markt aufweis!, während E;iin ,. sorgungsrelevanten Bereich umfasst und nun noch gestärkt wird. • Ergänzungs�tandort Verkaufsflächen von mehreren tausend Quadratmetern im nahv�r­ Die Austrocknung des zentralen Versorgungsbereiches der Gemeinde Lange rwehe wird deutlich, wenn man zum einen seine wenig leistungsfähige Ausstattung mit Ank er, Betrieben betrachtet und diese zum anderen gegenüberstellt mit der beträchtlichen Äg- glomeratiön :an nahversorgungsrelevanten Verkaufsflächen in der Umgebung der v\}r- Seite 3/8 --· ! • ._. , , ._ ..... ,...., ,u.vOJ liegenden Flächennutzungsplanänderung. So ist auch in der Auswirkungsanalyse ;der BBE bereits .die Rede von „grundsätzlich zwei Versorgungsschwerpunkten" (S. 23). Bei einem Grundzentrum, wie Langerwehe es darstellt, wäre die Behauptung unrealis­ tisch, d ass qer zentrale Versorgungsbereich lediglich zentrenrelevante, nicht aber nah­ versorg ungsrelevante Sortimente aufweist. Vielmehr hat ein zentraler Versorgungsbe­ reich eines Grundzentrums stets auch eine große Bedeutung für die Nahversorgung. Öem ist auch hier so. Dementsprechend heißt es in der Auswirkungsanalyse der BBE, es würden dort neben nahversorgungsrelevanten Gütern au ch mittelfristige Bedarfsgü­ ( ter angeboten werden, größter Anbieter sei aber eine Filiale der Drogeriekette Ross­ mann ( "es. 23) - also ein Ankerbetrieb mit nahversorgungsrelevantem Sortiment. Auch ein weitereri Ankerbetrieb weist nahversorgungsrelevante Sortimente auf; es handelt sich um die �etto-Filiale. Daneben gibt es weiteres nahversorgungsrelevantes Angeqot, nämlich kleiriteilige Anbieter, die sich vorwiegend dem Lebensmittelhandwerk zuordnen lassen, wie Bäckereien, Metzgereien, Naturkostläden etc. (S. 23). Diese Betrachtung zeigt. dass der zentrale Versorgungsbereich der Gemeinde Langer­ . . wehe, wie dies für ein Grundzentrum auch üblich ist, einen nahversorgungsrelevan(�n ( :: '-· Schwerpunkt hat. Dieser wird in direkter Konkurrenz zur peripheren Einzelhande;lsAgglomeration stehen, d ie durch die vorliegende Flächennutzungsplanänderung noch d eutlich gestarkt wird. Um nicht zu sagen: Die Flächennutzungsplanänderung besiegelt die Entwicklung, dass i der faktische. zentrale Versorgungsbereich an den Standort der Einzelhandelsagglome- � ration, also in das Gebiet der vorliegenden Flächennutzungsplan-Änderung, wand rn und der im Einzelhandelskonzept eigentlich vorgesehene zentrale Versorgungsberefr: h !t ausbluten wir,d. Dies gerade· will aber die übergeordnete Planung. insbesondere der Landesentwick­ lungsplan, Teilplan großflächiger Einzelhandel, verhindern. Bei einer derartigen Beeinträchtigung eines zentralen Versorgungsbereichs durch die übertriebene :Stärkung einer peripheren Einzelhandels-Agglomeration kann keine Über­ einstimmung ·mit den Zielen der Raumordnung attestiert werden . . . • ' ;: !. Seite 4/8 c) Aus dem g leichen G rund ist auch sehr zweife lhaft, dass Ziel 3 nicht beein trächtigt s·e in soll. Es ist g eradE? eine B eeinträ chtigung des zentralen Versorg ungsbereichs gegeben, wenn dieser nahezu keine Ankerbetriebe im nahversorg u ngsrelevanten Bereich aufweist, während a n anderer Stelle eine Ansammlung solcher Betriebe entsteht. · ' d) Hieraus folgt des Weiteren, dass auch das Ziel 8 Agg lomerati�men c Das ( Zi e l sieht ' vor, dass außerhalb zentraler Versorg ungsbereiche dem Entstehen Sortimenten entgegenzuwirken Dass die Ansammlung von ist. !: . eine Einzelhandels­ Planun­ ter!agen einQeräumt (beispielsweise BBE, Auswirkungsanalyse, S. 40). U m die unzulässig e Einzelhandels-Agglomeration zu der BBE a l lein d iese ( zentrenreleva n ten So wird dies auch in den we rd e n . . sowie Einzelhandelsbetrieben Bereich d er vorliegenden Flächennutzu ngsplanänderung Aggl omeration darstel lt, kann ni c ht bestritten i. EinzeJhandels­ n icht e ingeha lten ist. der Verfestigung bestehender Einzelhandels-Agglomerationen mit im (- hinsichtlich der a ls rechtfertig en, wird im G utachten die Ausnahmevoraussetzungen von Ziel 2 Bezug genommen und auf geg eben betrachtet. Dies wird als einziger Grund a ngeführt, aus dem keine unzulässige Einzelhandels-Agglomera tion vorliegen solJ. Oben wurde. jed o ch ausführlich darges!ellt, dass die Ausnahmevoraussetzungen von ,; ., Ziel 2 hier • ; g(:;rade nicht e rfüllt sind. Folge davon ist a lso auch, dass Ziel 8 hinsichtlich der Einzelhal_ldels-Agglomerationen nicht e ingehalten wird. Aufgrund dieser vielfä ltig e n Verstöße gegen die Ziele der Raumordnung ist die Flä­ chen n utzungspla nänderung nicht g enehmigungsfähig. 2. W i ders p ru c h zwi schen Darstellungen der Flächennutzu ngs planände rung u ri d zugru n d e l i egenden G utachten a) Sowoh l d u rchweg i n der Begründung zur Flächennutzungsplanänderung al s Gutachten der Plangebiet ein BBE nicht wird davon a usgegangen , dass neben einem auch im Vollsortim ente r i m großflächiger G etränkema rkt entsteht. Seite 5/8 .. r':. Dies g reifen d i e textlichen Darstellungen d e r Flächennutzungsplanänderung jedoch ge­ rade nicht a uf. Dort heißt es, im S ondergebiet S O 2 sei ein „nicht großflächiger Einzel­ handelsbetrieb" zu lässig . , . Dam it e n ts p re chen d ie Auswirkungen , die g u tachterlich untersucht wurden, nicht denen, ; , die d ie Flächen nutzungsplanänderung tatsächlich habe n wird . Ein beliebiger Leben s n:i it­ tel-Einzelha n d e l s betrieb ka n n n icht nur ein Getränkemarkt, sondern eben beispielswei­ se auch ein Lebensmittel-Disco unter sein, der deutlich höhe re Umsätze und d a m it eine deutlich höhere U mverteilungswirkung in der U mgebung i · ; . b) . hat a ls ein Getränkem a rkt. textliche Da rstellung genau Hinzu komm't n och, dass - liest man d ie - noch nicht einmal die Beschrä n k u n g auf ein Lebensmittels ortiment zweifelsfrei aus der Darste llung her­ vorgeht. Es : i heißt im Text lediglich , es sei ein „ ni ch t großflächiger Einzelhande lsbetrieb mit einer Verkaufsfläche von maximal 800 qm" zulässig . Eine Beschränkung auf Le­ be n s mittel findet a ber nicht statt. c) Auch ein weiterer Widerspruch der textlichen Darstellungen zum B S E-Gutachten ist , offe n s ichtlich . .! Um eine Ein h a ltung des Ziels 8 des s ach lichen Teilp lans g roßflächiger Einzelhandel des ·; La ndesentwicklungsplans NRW zu gewäh rleiste n , werden i m B SE-Gutachten mehrere ( Voraussetzun g e n genannt (_ (S. 40). U .a. heißt es dort, dass im gesamten Plangebiet zu­ nächst Betriebe mit zentre n re!evanten Kernsortime n ten auszuschließen sind. Dies ist in d e n textlichen Darste llungen der Flächenn utzungs p l a n -Änderung a ber nicht , . erfolgt , . Lediglich e i n Ausschluss in den gewerblichen Bauflächen wurde in die textlichen Da rstellungen ü bernommen. I n den gemischten Bauflächen sind jedoch nach wie vo r Einze l h a ndelsbetriebe mit zentrenrelevanten Kernso rtime n ten zulässig . d) Des Weite re n heißt es in der Auswi rkungsana lyse von BBE, d ass nicht nur der Vollsor­ timente r und. der Geträ n kemarkt a uf Höchstverkaufsflächen zu fixieren sind , sondern d a s s zusätzlich weitere Betriebe mit n a hversorg u ng s relevanten s a m te n P l a n gebiet a uszu sch ließen sind (S. 40). textlichen Da.rs tel!ungen nicht übern o m m e n . Seite ; ; 6/8 Kernsortimente n im g >3- Auch diese Vorg a be wurde in den D a m it erfüllen d i e textlichen Darstellungen d e r Fläche n n utzungsplanänderung an meh­ reren S t e l l e n n icht d i e Vorg a ben aus der Auswirkungsanalyse der B B E. Diese Auswir­ kungsanalyse kan n d aher auch nicht als Beg ründung hera ngezogen werden Fläch e n n utzungsplanä nderung mit d e n Z i e len der Raumordnung , dass die ü berein sti m m t , keine Beeinträch tig ung zen traler Versorg ungsbereiche mit s ich bringt oder nicht zu e i ne r un­ zul ässige n Einzelh a n d els-Ag g lomera tion führt . Dies e r N achweis ist für d ie vorli eg e n d e Flächennutzungsplanänderung also g erade nicht g eführt. Vielmehr i s t gemäß dieser Flächen nutzungsplanänderung eine sehr viel weiter g e he nd e und d ichtere E i nzelhandels-Ag g lomeration ohne weiteres zulässig . Dann würde aber nicht nur der zentra l e Versorgungsbereich von Langerwehe ausbluten. Vielmehr wäre . b e i e i n e r solch en M assierung v on zentren- bzw. nahversorg ungsrelevanlen Einzelh in­ d elsbetrieben auch e i n e Gefährdung weiter e n tfernt liegender zentraler Versorgungsbe reiche zu 3. ll �. ­ erwarten. Fre i raumkonzept I n der auf BegrQndung S. 1 2 zur Flächenn utzungsplanänderung heißt es zum Freirau mkonzept ledig lich sehr kurz, es könnten Ausg leichsflächen im n ö rd li che n Bereich des Pla ng ebi ets unterhalb einer Hochspari n un gstrasse gefunden werden. j Dem steht e n e G röße der Flächennutzungsplanänderung von 1 3 ,5 ha gegenüber. Die r derzeitige N u tzu n g zeigt, dass der we i taus überwiegende Teil der Flächen d e rzeit u· vers i e g e l t und la n dwirtschaftlich g enutzt ist. ; ·! ; : _; ' Bei eine·r b a � lic h e n N u tzung d ieser Flächengrö ßen wird nach e i n e r Eingriffs-Ausgleich�­ Bila nzie rung : e rh eblicher Ausgleichsbedarf entstehen. Aufg rund d ieser Größen ordnung wäre zu erwarten gewesen, dass b e reits a u f der Ebene d e r Fläche n nutzung s p lanänd·e­ rung ko nkrete A u s g l eichsfl äc hen i n d e r Begründung benannt oder g a r in der Flächen­ n u tzungsplanänd e rung selbst d a rg estellt werd e n . Zumindest müsste aber de utlich werde n , d a s s überhaupt Au s g l eichsflächen in ausre i­ che n d e m U mfan g zu r Ve rfügung stehe n . Dass e i n schmaler Bereic h , der ohn e h i n - zu m Schutz e i ne r . Hochspannu ngsleitung - der Bebauung nicht zugeführt werden kann, als Se ite 7/8 j. - - • ...,. ,� c.... .._, , ..._. I V . VO Ausgleichsfiäche für eine derart großflächige Versiegelung wird ausreichen könn.e n, ; · li eg t n i cht sehr nahe. Es bed ü rfte zumindest zusätzlicher q ua ntitativer Erläuterungen. flä­ ; g ru n qle­ Aufgrund d ieser Mängel geht unsere Mandantin davon aus, dass von der Änderung des c h ennutzungsplans in der vorliegenden Form Abstand genommen ode r s i e g e n d übera rbeite t und erneut der Öffentlichkeitsbeteiligung zugeführt wird. () l Mit fre nt füchen Grüßen ( \ � '. . · 1 : ( ( !· ' · : � S eite 8/8 zumindest ' Auf Grund der Vielzahl der Anlagen zu diesem Tagesordnungspunkt sind die unten aufgeführten Unterlagen auf der Internetseite der Gemeinde Langerwehe unter „Ratsinformationssystem" (auf der Startseite ganz unten rechts) einsehbar oder können bei Bedarf von der Bauabteilung entsprechend zugestellt werden: Umweltbericht Landschaftspflegerischer Begleitplan Anlage Plan LBP Bestand o o Anlage Plan LBP Planung Artenschutzrechtliche Prüfung Stufe 1 o Protokoll einer Artenschutzprüfung - Gesamtprotokoll A.) Antragsteller (Angaben zum PlanNorhaben); Typische „Allerweltsarten" der Gebüsche und Gehölze (Rotkehlchen, Zaunkönig, Amsel) B.) Antragsteller (Anlage „Art-für-Art-Protokoll") • ( ( 1, • Artenschutzrechtliche Prüfung Stufe II Ausgleichsschätzung Verkehrstechnisches Gutachten (Untersuchung der Anbindung eines Gewerbegebiets an die L 1 2 in Langerwehe) + Nachtrag Auswirkungsanalyse zur geplanten Entwicklung eines Nahversorgungsstandorts im Baugebiet „Am Steinchen" in der Gemeinde Langerwehe Schalltechnisches Prognosegutachten Rahmenplanung Langerwehe Nord-Ost, Teil 2, Ergebnis der Bodenerkundung ( ( Rahmenplanung Langerwehe Ost, Teilfläche Tankstellengelände, Ergebnis der Bodenerkundung Entwässerungsplanung Archäologisches Gutachten :•::-: mfj "m · . • • E m IJ . i 4 1 :/ 11 11 11 . ; II ll · · ' ; l II E 3 1 / 0 5 / 20 1 6 1 ö :4 7 ; •.. 1 ; . ' . : ! . 1 .l : ; ! ' ' . l : . : ! - : : • ! i J 1 E-Mail Telefax ' .: 1 . . ! t Langerwehe GbR, vertre­ , : ::· i : i ., � �. 5235 1 D ü re n , vertre- -Ö S ' "?' t .· ...... I :r • : �o;::;t C& I 1 V Gll I.. � V l / U O / .C:::U I O I C L "+ f ·' i � E'.S0T�-A�-Wf LT1f : ,· ! l , ! ! l . 1 D�r ö b enge h an h. te Beba L ungsp lan der Gemeinde Langerwehe und die entsprechende Ände·· rung : d �;s Fl�ch � nn �tzun g splans j i m Bereich des Gewerbegebiets „Am Steinchen" soll u . a. die .- ' :p!�. n rigsretjhtli q�� � . Gru �dlage � für die Ansiedlung von zwei nahversorgungsrelevanten Ein· z�·l h �dd,elsb;e tri�be � sch �ffen. � ie vorliegende Planung ist m it erheblichen rechtlichen un? 'p/ an � ri�c he � F� hle rln be h aftet. � ollte der Bebauungsplan in der offengelegten Form in Kraft ' ' • . y 1 ;1 ; ; l . ' . 1 : -. i • , • . • : l i ! l J. j 1 � . ? :; ' . � . ; 1 1 1 . ! 1 treten,Jühre'n diese izu seiner Unwirksamkeit. . : ' i l rii E n �elne : ! j h . ;·: 1: ,:i ! 1 ' 1 . Ji i; _ 1' :; ' i ! oer � eb� uu �gsplJ n wär� unwirksam, weil er übergeordneten Planungen widerspricht. !oie ±iel � de b sa �hlichen! Teilplans zum großflächigen Einzelhandel des Landesent; ßauGB., T 1 1 i :· Die : . PiI:lanµ: ng! : ist nicht 1 l a r'.1 die Ziele der Raumordnung angepasst nach § 1 Abs. 4 ! • l i. -' i 1: :! ! 1 Jwickl � ng �pla �s N �rdrhei +Westfalen sind nicht eingehalten. 1 . l \ : ;· ' · . . : ;; �. i ! : :Ziel : : : ;_ l � 1 l ist: nicrt e i � get:m l�en ;' .; l, :i . -� 1 , :! N. ach!: Zi �l: 1 d! ürte rl Sond ' �rgebiete für großflächigen Einzelhandel nur in regiona lplane�.. ' . . . ! . ! r!sch J teslgel tgte nj Allgei einen ! J 1 Siedlungsbereichen darg estellt und festgesetzt wer� !den. :sov(ohl j das in dem 1 Bebauungsplan vorgesehene Sondergebiet 1 als auch das i s ond erg bie 2 li gt jed ch vollständig in einem regionalplanerisch ausgewiesenen ! i6is. !. $ t � i1J· . ! : :: ; . 1- . � 1 1,. 1 : ; 1A uch i , ein:e td ndesp laneri $ che Zustimmung der Bezirksregierung, auf die die Abwä:_ . ! !- . \ä ge �er Veraltung unter Berufung auf ein Schreiben der Bezirksregiejd tmg �vor;sch (r � ng ;K öl � vo r 1 1 j 1 2.20 1 f verweisen, vermag diesen Verstoß nicht zu heilen. An die.,. . ! . ;: ·; 1 !ser S:telle sei zunächst d�rauf hingewiesen, dass ausweislich der Stellungnahm e der . i : i , jVerw� ltu � g , pie l � ndespl�nerische Zustimmung der Bezirksregierung Köln auf einen ! ! 1 ; 1 .} 1 :Zeitp 0 nk( datiert, l in deni der Landesentwicklungsplan NRW - Sachlicher Teilplan ; ' 1, :. :g ro ßfl äch:i ge n Eintßlhand � I - noch nicht in Kraft war. Zu diesem Zeitpunkt konnten die. • ; : 1 : i: 1 ! 1 •. '. • ! :Ziele i de � L�ndes;e ntwicklungsplans NRW daher naturgemäß dem Vorhaben nicht i: ! ! :� ntg e;gen'.g eh r lten i werde � . So entfalten Ziele der Raumordnung und Landesp lanung, ' ·, !' i • fi� Pläne h: , d i � erst·' in der :l Aufstellung, Änderung oder Ergänzung begriffen sind, noch' k eine; un rn itt$ 1bar� n Rec tswirkungen nach § 1 Abs. 4 BauGB (vgl. VG Oldenburg, ,Urt. v'. 23 � 1 1 . � 965L A 1 6 � /64 A; Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, § 1 Rn. 40). : ' 1 ; . , 'i i . . ; �: : 1.: . �: „ !' : ' � 1 ' 1 1 i '/ · ! 1 !: i 1 :j i :· ·i ' ·; !· . ! 1 1 ! Seite 2/1 0 i. : : ! ; .. j; ! :. ' ': R B q ti T '4 A N W � LT I:: 1 i ! ·„ : ! 1 ' . � : bie Ziel$ dJr R�umord 0 ung enthalten Festlegungen, die in der Bauleitplanung als ' . i . : ! . ! ' ' verbi:n dllthe i vordaben hinzunehmen sind. Daraus folgt, dass die Regelung in § 2 1 4 1 : ! 1 '. ' 1 ' Abs.? S .i 1 BauGS, won�ch für die Abwägung die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt l � J iM ( �Ve &.:G J Be�� hl. v. � 4.05.2007 - 4 BN 8/07). Insoweit kann i n zeitlicher Hinsicht ' ; � er � es clhlu sfas ung u er den Bebauungsplan maßgebend ist, n icht heranzuziehen i ; ' 1 1 ., 1 : nicht! aufideQ Sat�ungsbeschluss abgestellt werden. Vielmehr kommt es auf den Zeiti ! � .; . ! : : ; punk'.t de$ gJwollt�n lnkr�fttretens, also die Bekanntmachung, an. Selbst wenn zeitlich : • : i l . ! i . : nach Beschlussfa'.s sung eines Bebauungsplans ein Ziel der Raumordnung rechtswirk;. . i ;1 1 ; . J· · �am !wird, d�s eiMe Anpassungspflicht begründet, darf der Bebauungsplan nicht be•. . ' . . ;: i . '. f.! :, i 1 : !: ·' \: :· f:: ; ( " . . � ! i '.; i. •! i :: � 4' � 1 Vorli ge h d i t de Lande b entwicklungsplan N RW - Sachlicher Teilplan großflächiger 1 : Einz$1haf1de( - zi,Vischen �. eitlich in Kraft getreten. Er ist daher für die Bauleitplanung : ' !• . 1 : yerbi� dli � h. ! . :: i '. .A.l,.lc� ist jd ar� uf h �nzuwei h en, dass ein Bebauungsplan, der einem Ziel der Raumord� ' : ' ' 1 g wiqersprich� § 1 Aqs. 4 BauGB auch dann verletzt, wenn er aus dem Flächen� ' ' ! i . - . kanntgerpac�t werden {v$ 1. BVerwG, Beschl. v. 1 4.05.2007 - 4 BN 8/07). 1 ; : • i : ' ' i ! Ö t:m ! i "j 1 j j 1 • 1 1- i � utzi ng �p la t en1ick�lt turde (vgL BVerwG, Urt. v. 30.01 . 2003 - 4 CN 1 4/01 ). : schlibßiibh i J t antumerk� n, dass zwar aus Sicht der Bezirksregierung eine Regionalt t: : I! ' 1 i 1 i plan� nd � rung od �r ein Z! elabweichungsverfahren ggf. nicht erforderlich sein kann. In ! aer vbrli�ge�den .konstellation - Planung eines Sondergebietes für den großflächigen • . � � l � ; ' � i.n z lh � del m itt n in e i nem G I B - kann Rechtssicherheit ausschließlich über ein i.Zielabweichyngsv�rfahreh herbeigeführt werden. : . j: ! .. !. j j: ·j i � i :i i 1 ; i ! ! lbie „�bs� im � ung,� n" m itJ der Bezirksregierung ändern demgegenüber nichts daran� ; � ass i die : Pl�nung! objekt�v nicht an die Ziele der Raumordnung angepasst und das i'(orh � be � m it Blic � auf § r Abs. 4 BauGB eklatant rechtswidrig ist. ; ' j . . i . i ! ' !- j 1 ; 1 ; lnsmveit pbliegt e� allein �iner richterlichen Entscheidung in einem Normenkontrollver.o ' fphre d iese Ve stoß f stzustellen und abschließend über die Rechtmäßigkeit de� ' :�. : . ". ' � � � !Yorh � be6.s spwie J.iber etYtaige sich in Folge der Unwirksamkeit ergebenden Amtshaf� t� ng � �-n s:p rü fh e z � entsc� eiden. : ' ! • ' ! i . ' j ,, � ! 1! · ! ;· 1 ! j i ! ! i i ;· i ,·, i Seite 3/1 0 R E ÖHTSA N WÄ,. LT E . 1 1: i ; !. 1i :L 1 1 : : i � . ! . 1 : ;'� t l : ; : i 1 j • !� i i : ! :.Auch ist' ziJI1 2 nlcht ei�gehalten, da sich das Sondergebiet nicht in einem zent! i 1 ;�ale � Ve s o�gun �sberei h befindet und auch die in Ziel 2 geregelten Ausnahmen ; : ' : 1 t 1 nicht eingreifen. � II: � : i 1 1 .; . . i; . 1 ! 1 j i ; p ! 1 : : !' '.i 1 1 : ; :Es wÜ rd � ni d ht d d rge i�gt \ weshalb eine Lage in den zentralen Versorg ungsbereiche � ·1 > i •' . ; . • i :aus �tädteba'.u lichen oder!siedlungsstrukturellen Gründen nicht in Betracht kommt. i· ! ! : . . . ' ,. ! 1 ! • . �. . i iDer Abw�guhgsvörschlad geht sachlich nicht darauf ein, weshalb unbebaute Flächen 1 ; ! ! i i :iin zentrale n ! VersÖrgungsbereich in Langerwehe nicht genutzt werden. und weshalb ' . .. ; • ( ;'. 2f :: 1 1 i ! l 1 ' . 1 „ 1 . ' ! I· 1 : i stattcl essen Wird � ine mqgliche unzureichende Ausweisung zentraler Versorgu ngsbe� 1 :rbich � s ei bel asseh und d � mit die Möglichkeit eröffnet, g roßflächigen Einzelhandel un..,' . 1 1 g est� ue rt au� h a � ßerhal � zentraler Versorg ungsbereiche zuzulassen. Diese Vorge' Mens�ei�e ü erdJhnt die l genannte Ausnahme im sachlichen Teilplan zum g roßflächi.1 ' 1 1 : . gen E inzelh a:n del b ei weit� m. „ ' : nicht 1vorgentj>mmen wird . ! i! • '- ;·. ' 1 .; gegeben�nfalls ei(le Anderung oder Vergrößerung des zentralen Versorgungsbereichs : ! . . i : . ! ; ' 1 ; ! � ::s; o k�j.nn k: ein:1e An P,1 assung! an die Ziele der Raumordnung begründet werden. ! : L ! � � ; Ö ie iin Abw�gungsvorsc H lag enthaltene Argumentation tritt auch hinsichtlich der zwei-' ' :: !' 1 1 j j ' . . • 1 1 . ten l,\usnahrneregelung äer Argumentation in unserem Einwendungsschreiben vom .'. ! l ; ! i l . 22.01 .20;1 6 r)icht $ubstanfiiert entgegen. b y � e! e{ f : as or es 1hen Sonde . gebiet ist städtebaulich nicht integriert, weil es von allen vier ; Seiten von g;ewerblichen iBauflächen umgeben ist. Dann schließen teilweise gemisch• ii; '· !· . • . !� �t . ! ! ! 1 j i j ; i !: .1 ; 1 !- 1 � 1 te B $ ufläch � n an j und erst dahinter erkennt man die erste Wohnbaufläche. Städte � : tiauli bhe< lnt�g rati b n verl � ngt aber gerade, dass Wohngebiete in Nähe liegen und der '. ! Markt d e r N�hversorgung dient bzw. von dem überwiegenden Teil der Kunden fußläu ­. ; ' fig erreicht �erdet;i kann. ! �1 1 'i . j ; i Die "f:ats ch . da s die B�zirksregierung Köln bezüglich der Ausnahmevoraussetzun'g:en tj es � iel � 2 z� itlich �or I nkrafttreten des sachlichen Teilplans zum großflächigen � � � � i Einz lhar:idel . des j Land � sentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen keine Bedenken_· , . �orgebra cht h at, ä ndert wie bereits oben erläutert - nichts daran, dass das Vorha- ; " :: :; ; ! : j 1 ·I I! l ! j ! i 1· 1 1 i Seite 4/1 0 • ;.... ....... . ........ · - - . „ �: l . „ _! „ 3: ' u o ' �u 1 0 11 1 o ; L+ o . R E:c H TS'A N WA LTE ' 1 . . ! 1 i j .j . : •'. ' i ;: c ;: . v '· . ;; . · 1 i ; � i ! j :. ben � egen f'.iel 2: der R�umordnung verstößt und der Bebauungsplan daher unwirk. • sam :" ' . ' l i' ' ' :seitj \yi r� . !: 1 ' 1. ! 1· 1 : Auc6 sind d'.e m Abwägu � gsvorschlag keine überzeugenden Argumente dafür zu enl1 : · i ; . 1 ; ' i nehmen� dass die dritte Voraussetzung für die Ausnahme von Ziel 2 vorliegt. . ; i· i i 1 . : An tj ies �r s telle 4ei dara;uf hingewiesen, dass alle drei Voraussetzungen für die Aus: hah rh e �on b ei � kumul htiv vorliegen m üssen. Sondergebiete für nahversorgungsre; ' 1 ; : 1 , leva � te Ker� sorti � ente 9 ürfen daher nicht außerhalb zentraler Versorg ungsbereiche ' · ,. :• ! 1. ·I ' 1 � ! dargestellt Lind festgesetzt werden, wenn nur eine der d rei Voraussetzungen für die ! AusJ a h � e �icht � reift. der Nachweis für das Vorliegen der Ausnah mevoraussetzun: = ! .: : gen !st d,urc� die Gemeiride zu führen (vgl. Begründung des Landesentwicklungsplans llL ... .. ; :. IV.: ; ' ; ; ' i i ' 1 '! 1 : 1 · ,Aue� ist Ziel 3 ni,b ht eingehalten. I· : · " ' ! :; 1 i ' ! ; ; i ' 1 1 j : 'j 1 [ 1 • i 1 ' ;Es i�t g ? racie ei b e Bee (nträchtigung des zentralen Versorgungsbereichs gegeben, ·1 ' ; ; -� 1. . i j i �en 1 ! di � ser ! nah �zu kei � e Ankerbetriebe ini nahversorgungsrelevanten Bereich auf;vreisf: w � hre pd an; ander� r Stelle eine Ansammlung solcher Betriebe e ntsteht. . ii ! : ! ; .; ! : 1 ! j " ! i i' 1. : i -� •. · :Aus r e � v4 rste � enden 1 folgt, dass auch Ziel 8 hinsichtlich der unstreitig vorlie'genci'.e n Ein:iethahdefs.4gglomeration nicht eingehalten ist. � . w\rd �ach �dem A�wägungsvorschlag deshalb überwunden, weil es sich Ull}. :11ahversqrguilgsre,l evantes Sortiment handelt und die Anforderungen der Ziele 1 bis 3 i· !eingehalfen werden. Unklar bleibt, aus welchen Gründen Ziel 8 überwunden werden .�iel : : _. \ ; N RW - Sac�lich�r Teilpl � n großflächiger Einzelhandel). ! i : : l '. . ;:J: i· . ' :} 'i ! : · J '.könn�n sollt� . we � n das :G esamtvorhaben den - hier nicht erfüllten -- Anforderungen ' · · ·. • ,; L;iel ' � l 1 ! .• ' :1 l � · ka h n l als tuferle �en eines bestimmten Handelns - nicht weiter g ehen als Ziel [2 od �r 5. 1 Es / iegt f aher it planerischen Ermessen einer Gemeinde, Einzelhandelsag� . 'g lom$rati:Oneh im i Sinne ;von Ziel 8 mit nahversorgungsrelevanten Kernsortimenten i ! . :; : l 1 ;a, der ! zeritrerirele v� nten �andsortimenten außerhalb zentraler Versorgungsbereiche � :; . :; .• ;q er z;i ele i 1 u 0d 3 �ntspricbt. • ': ' 1 : : " 1 ; .: l ! '. : j : ! ' 1 ! .1 ! 1 ·1 l : u,nteride � in .fiel 2j bzw. 5l genannten Voraussetzungen nicht entgegenzuwirken. Oben· ' w urd � jedoc� dargestellt, ! dass die Ausnahmevoraussetzungen von Ziel 2 vorliegend . gerade nicht :erfüllt sind. �olge davon ist also auch, dass Ziel 8 hinsichtlich der Einzeh h a nd$1s-Agglpmer�tionen! nicht eingehalten wird. 1 i i l : 1 ! j i ! ' i : ! ! Seite 5/1 0 .· . :' � E �: 8 T S A � Wf. LT q ,. . '. ! ! i : j : !! :· :' '. . ' , · ; 1 1 ,Widerspruch zwischen textlichen Festsetzungen und dem zugrundeliegenden : '. , '. ! .l : Guta ? ht� n 8; : : !i i 1 ·! l LJnstreitig ist) dass im Rahmen der Auswirkungsanalyse die Nutzung hinsichtlic h eines . · ;.. ' ;Getr�nkemar;ktes b utachterlich bewertet wurde. Die geplanten textlichen Festsetzun„ 1 ; ! j : 1 ; :gen im S:eba'u ung�plan g reifen dies aber nicht auf. Dort heißt es im Sondergebiet SO . ! t : : l : i : ; i i 1 i ; 1 ! :2 sei iein :„nicht g rqßflächiger Lebensmittel-Einzel handelsbetriebt VK max. 800 qm" zu, i . j ; ! 1 t 'l�ssig . . ! j ! ! i ' ! . � '.Damit eritspriecheh die Auswirkungen, die g utachterlich untersucht wurden, nicht de.: :} . !�� n , ! die! de � Be �., auung � plan tatsächlich haben wird. Ein beliebige r Lebensmittel. _. ; ! i· ;' ! . . . 1. . i 1 ;EinzJlhandel�betr\eb kan h nicht nur ein Getränkemarkt, sondern eben beispielsweise i : ·' 1 ! 1 1 i�; uch i eirn Le�ens � ittel'"Dik counter sein, .· ! . !' i 1 der deutlich höhere Umsätze und damit eine :deutlich höhere UmweltV,erteilungswirkung in der Umgebung hat als ein Getränke'" .1 ::'i i 1 j j ; !per ,4; bw:�gu � gsv d. rschla d geht letztlich dahin, dass im Falle der Ansiedlung eines Lei . ; : ! :rhark�. , j ; .:. !, 'i: ;j � . ! i�enslTiittel-E flnzelhandelsbetriebes, dessen Verträglich keit über ein entsprechendes ; ' i1 : ·1 i !G uta9hten n � chzJweise d wäre. Der für jeden Einzelfall zu fordernde Nachweis de � ' 7 ; !g en ;nd ?er fusw tkungsr nalyse nicht auflösen. 1 ' ;.· ; i: !• : i ; l l Vertrf gli 1hk6i it ka n hing fgen den Widerspruch zwischen den textlichen Festsetzun� i . Auch ! g e�t d � r Hi �weis a � f die diesbezügliche Abstimmung mit der Bezirksregierung.. > i :l}öln � us ide n; obe � g enan'.n ten Gründen fehl. i ' !. : 1 1· :1 ·i ; '1 '. 1 ' ' 1 1 !1 11 .• ' ', 1 : :. \: : . !Qie irjl Abwä;g ungsvorscHlag enthaltene Argumentation bezüglich der textlichen Fest2' ; ! 1 ) i :�:ietzunge:n überzeÜgt nict-\t. Aus der textlichen Darstellung geht die Beschränkung auf i ; i ; ein L� bersm;ittels ? rtimen \ nicht zweifelsfrei hervor. Hier heißt es: ,,Im Sondergebiet • . . ' 1 2 ;ist eir Einze:thancfelsbetrfeb für die Nahversorgung mit einer Gesamtverkaufsfläche ' . ; fr, axfmal, aoo!qm zul�ssig. • Vom Wortlaut der textlichen Darstellung sind daher -� auch i Einzelhandeisbetriebe erfasst, deren Sortiment sich nicht auf Lebensmittel be� : :: j: . l; : von .; ;_ : : : i : ·;· ! � :i ! II . l .,; !s chr�n kt. Zw�r ist.! die Ü b� rschrift deutlich enger gefasst, indem sie die Zweckbestim� ! i ! i 1 1 ; i 1 j '.rjiung „nicht großflächigef: Lebensmittel-Einzelhandelsbetrieb VK max. , . i ; 800 qm" formu- :liert. Dieser Beschränkung auf den Betrieb eines Lebensmittel-Einzelh ande ls w ird die . ! ; : ! 1 n achfolgende textliche Festsetzung hingegen nicht gerecht. Dies wird um so deutl i�, � :: : ; . . i i : ! ;· ! ' : ;-1 l 1 1 1 1 Seite 6/1 0 :: ·, : . V : . ; ·; t; . : i •! 1 / U ;J / GV I U I U . c.+ 0 R E:C H TSA N WA LT E ; j ' 1; �;: , : :; : ; i, ;. -i:• !1 ! . . ! . i i ! ; eher; als. gemäß ;,Langer\weher Sortimentsliste" des Einzelhandelskonzeptes der Ge' ,· � ! � ein1d e Lan erwJ he au clh Apotheken, kosmetische Erzeugnisse und Drogerieartikel ' zum '.nahyer�brgu Q gsreleyanten Sortiment zählen. ' i ; .; ; .: : i : i l : i �t l '. Hierd urch entsteht ein w·i derspruch in den textlichen Festsetzungen und besteht drin- :, · ·, : . . C· ; . ! '! ! ' gender Klars.tellurigsbed�rf. '; U: nb�.i :stimm,heit .:j: i· ;per textlichen ! Festsetzung ! :: • 1 1 ·. ! i : 1 .1 ! Nr. 2 . 1 . ! : Bebciuungspjäne unterliegen als Rechtsnormen dem verfassungsrechtlich im Rechts-: ! i „ ; ; staat� pri h zip ! verah kerte � Bestimmtheitsgebot (BVerwG, Beschl. v. 1 4 . 1 2.1995 - 4 N j 1 : n en f:estF et�unge h (OV� Münster, ; : 2/95 . Di �s d ilt so'.wohl fdr den Bebauungsplan als solchen als auch für seine einzel' 1 : · • i Uin 1 ies+ m 1 e 1 .! ' Urt. v. 1 3.02.201 4 - 7 D 1 02/1 2.N E). . �esti r!i mthei�sgebot zu genügen, kann eine Höhenfestsetzung nach § 1 B ! :i ! j Abs. j 1 B:a u � VO � uf Bez� gspunkte im Geltungsbereich des Bebauungsplans abstel' 1 1en, d ie bestihimt 9der be:1s timmbar sind. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung ; ; : : : ! : 1 • : i ! ·: i 1 ! i �t di� F�sts�tzung fehler�aft und unwirksam ( Ernst u.a., BauNVO, § 1 8 Rn. 3). „ ' .· 1 • [ Die t�xtli�he 1 Fes!Ltzu nJ N r. 2 . 1 erfüllt nicht die Beslimmtheitsanforderungen, die an i l .i : F;est� etzy ng$n in �inem �ebauungsplan gestellt werden. Hier heißt es: : 1 · i' '; · ' . ! . ! 1: ' i :t 1 . ;f i ! i, : . „Oie !Höhe ibaulich�r Anlagen wird über die Gebäudehöhe definiert ( . . . ). " : !. i' .·: 1 l �� : u m � en :A, nf�rderp' ngen � n das Bestimmtheitsgebot zu genügen, ist es erforderlich, ' · . '. ·. · . i 1 . 1 :dass ider :Plahinhalt sich iumindest durch Auslegung zweifelsfrei ermitteln lässt. Dabei önn n wa un e stimm te Rechtsbegriffe verwendet werden, jedoch muss imme� 1 f � f \ �i : 'noch : hinteicfttend jgenau !zu ersehen sein, welches Vorhaben danach innerhalb des' � ; 1 'i � ! ! ! ! ! .Plan F bi�ts zul �'s sig i t und wann dies '. t is/Kr�utzberger/LÖhr, BayGB, § 9 Rn. 7). : i ; ; '• . :. : ! : ; i nicht mehr der Fall ist (Bat.: .Wed � r difekt J nochi durch Äuslegung kann vorliegend ermittelt werden, welchen oberen � : ! ' 1 . Bezugspunkt! die Festset?ung bestimmt. Die Festsetzung präzisiert nicht, an welcher . Stell � der ba L lich J n Anla k e die Höhe zu messen ist. In Betracht kommen Traufhöhe, ; 1 ; First�öhe , o b erk d nte (Zi ff. 2.8 der Anlage zur PlanZV) und di� Wandhöhe (Fer; ;0 er/Krönir ge VAsc r ke, B �uGB, § . 1 · i l _; : 1 8 Rn. 2). Es bleibt daher unklar, welche Vorhaben , ,in we!chem � mfang durcM diese Festsetzung zulässig sind. 1 '. ; � ! : � ! ! ! : Seite 7/1 0 .• ' . . : ! ·- R E'.C H TS A N WA LT E i' i i 1. !. 1 ',:1 i barü,b er hincius is'.t auch p er untere Bezugspunkt nicht hinreichend bestimmt oder be; ' ; ., 1 : stimrnbat. l n !den textlichen Festsetzungen heißt es hierzu: ' 1 ! ! ! : : . 1 ' . . ! ' l ! !• j: 1 l 1 ! '. ' 1 l : . „Als 'aezu�spunkt für die Bemessung der festgesetzten Gebäudehö- � h �n ilt di� Höhehlage der endgültig hergestellten an das Grundstück 1 ; . ' ; ( . 1 , l : : � ; • ' 1 .1 1 1 ' l g(entend�n Verkehrs- bzw. Erschließungsf!äche (Oberkante Gehweg , f '. � 1 � ! b w. an d r Gre ze zwischen Verkehrsfläche und Grundstücksfläche) in Hohe d�r Mitte! der überbaubaren Grundstücksfläche. Bei Eckgrundl: i sfück;en is:t die E�ke der überbaubaren Grundstücksfläche (Oberkante . 1 : 1 Gehweg bzw. Straße an der Grenze zwischen Verkehrsfläche und ' . 1 � sk 1 � ' � j i �; ! l�ge� e m�ßgebe�d. " ; i . � $ eb �uu 1. gspl�n ve rw:e ist auf die Höhe der jeweiligen an das G rundstück grenzenl ! er i : den Verkehr�- b zW . Erscf;iließungsfläche als unteren Bezugspunkt; diese Flächen sind i. ': . ! . ; i :! ! rio ch ;nic �t fefi"tig estellt. ! U nklar bleibt zunächst, was der Plangeber unter Verkehrs� . - 1 errun sta sfläch �) maßgebend. Bei mehreren Ecken ist die höchstge- : . i ' i bzw. ! ·: , ! • � ! Er�chließungsfläche versteht. Sollte als erschließend diejenige Straßenfront, � . '. ! : : ! l 1 : über :die pas /Gruridstück jmit dem . ' i·: ! ' .: erreicht wird, angesehen werden, bleibt unklar,. lwa nr� aui die� e u rld wan �1 im Gegensatz auf die Verkehrsfläche abgestellt wird. � : ; l • • . !. 1 i: 1 : \ ·i 't 1 ; KFZ i 1 : � im njt t d�r P ange b er zur i Bestimmung der Gebäudehöhe als unteren Bezugspunkt auf i c:Jie �öh� ei �er E fschlie�ungsstraße Bezug, die noch nicht vorhanden ist, muss die ' · ' !riöch j hei;zus ,ellen p e Höh;e der Straße bereits durch den Plan hinreichend festgelegt • • ' 1 : :�ein; 1es reic�t nich t, die Festsetzung : ! '. ; i i ! der Höhenlage späteren Vorg aben von Verwal- itt.mg�stelien �es Plangebers zu überlassen (OVG Münster, Urt. v. 1 3.02.20 1 4 . ' : : 1, i i1. 02f 1 2 . N,E ). ; : . D. 1 : � i ! ! • l . ; 1 - ehe ist h ier nJcht erfolgt. !Die Höhenlage des Bezugspunktes steht weder fest, noch ist : !� ie b �sti m m ��:ir. D�r Plan / leidet folglich an einem weiteren materiellen Mangel. ·. • . . i � � � 1 1 1 i .; . D �ine s ol he rfor erliche Festlegung der Höhe der Verkehrs- bzw. Erschließungsflä� '. ; 1 : j -7 � : ; ' 1- i ; :, ·1 ! :� � •• • ; 1 1 : ,YViderspruct;t in qer Beg rü ndung Nr. 5.1 .6 i. i .. : ! i i In der U bers�hrift jder Begründung Nr. 5.1 .6 heißt es: „Sondergebiet 2 {SO 2) mit der : . • ! i. ' i : ' ; 1 1 ! :zweckbe�lim�m un g „nicht! g roßflächiger Lebensmittel-Einzelhandelsbetrieb! VK max. 1 ·� .800 qm" ge rtj.. § 1 1 Abs. � BauNVO" . : : i 1 i i: !' ! 1 i ; Seite 8/1 0 R EÖH TSiA N WÄ LT� . : i. . : . ' ; : : 1 : ! 1 i '; i l ! 1 ! . '. Im Text heiß� es �ingege'.n: „Hier soll künftig ein weiterer g roßflächiger Einzelhandels- , bN � ;betriJb d r ahve1rsorgu g angesiedelt werden." Hieraus ergibt sich ein deutlicher Wi: '. 1 ! : . ! i '1 l iders J? ruch. i ,. iVerkehr . : ; : ! '. 1 t ! .i j. i ! • :Die BewältigLng der dur�h das Planvorhaben ausgelösten Verkehre ist unzureichend. i : ' " i i ; Das yer�ehr�g uta;c hten �ieht den Knoten B 264/L 1 2 in die Betrachtung mit e in. H ier . : :heißti. e s :auf is. 4:! „Es ist geplant, diesen Knoten um eine zusätzliche Zufahrt, die L • l ; : 1 ! : ! i ! ! ; 1 2n, �u �rw�itern.l Die > ! : ;:: l '. i 1 L i pn bildet die Verbindung zu einer ebenfalls noch zu bauen: ;den rieuen Anschlussstell.e an der Autobahn A 4. Der Knoten ist als Kreisverkehrsplatz �. : :; i: ·1 1 ;bereits planfestge�tellt." !Das Gutachten berücksichtigt für die Bewältigung der vorha. ' i 1 " • ; 1. ' i 1 �benbedingt �usge'lösten Verkehre danach Verkehrsinfrastruktur, die nicht vorhanden 1 " : :ist un'd deren1 Vorhandendein zum maßgeblichen Zeitpunkt noch gar nicht feststeht. " :, : : '1 ::1 1 i : 1 '.11 R� h �en �er BJewertuf g der Verkehrsbelange fällt auf, dass lediglich ein bestimm � :tes V,o rhaber) (Getränken)arkt i n SO 2 ) in die Abwägung eingestellt haben, das aber - . :' ! ! i : - :wie d�rg�legt - rlicht allein zum Gegenstand des vorhabenbezogenen Bebauungs:. ;. !� : '. . . : 1: -� : ;plansi 'und d�s Sa(zungsb1e schlusses gemacht worden ist; auch insoweit ist die Bewäl1 ; ' 1 't igun � der V�rkeh fsprobl� matik unzureichend. 1 : .i • i ! ' ' ; 1 Anq � ru Ö g ; .! .i :; „!' i' ! . !34. l ·; 1 d�s Fläqhennutzungsplans der Gemeinde Langerwehe für den �; ! ;s e rejch d es j Gew,_erbegebiets „Am Steinchen" ! . " " i. :i ! .„ . 1 . 1' i! ·; ! j i O ie Änderung deS; Flächennutzungsplans im Bereich des Gewerbegebiets „Am Stein-. l :C�hen'i : erfolgt! anlä�slich Jnd im Parallelverfahren zu dem o.g. Bebauungsplan sowie : 1 ; 'i : .� it i 9 �ntisch r m 9 1anung � ziel. Daher beziehen sich die geltend gemachten E inwen:d ung�n ents � rech�nd auf� d ie Änderung des Flächennutzungsplans. . l ! . : ! l 1 i ; ! ; ! i : Aufgr;und der aufg e'zeigt&n Män'g el geht unsere Mandantin davon aus, dass von dem Be· 1 sth lu s$ '. des Bebau ngs lans iri der vorliegenden Form sowie der 34. Änderung des Flä· . l : L h 1 i 1 1· '.1 1 ch.enn0tzungspl�ns !Abst�nd geriommen oder diese zumindest grundlegend überarbeitet und : :;. ; ! .L ·; ! J ! e(nellt i der Qffer:itlictikeit�beteiligüng zugeführt werden. Sollte der Bebauungsplan in der vor · r i 1 ; 1 i ! Seite 9/1 0 · V -- . . . . ... · • „ =� �· . l i, i 10:4� l , „_ � ; . .! liegenden Form in kraft \gesetzt werden, behält sich unsere Mandantin gerichtliche Schritte vor. !! ! ' � . i. �i '. � � � _ ! '. � .� \ ! · l / U O / �U -1 0 i Mit " j � �; 1 fi.eundlicihen' GrÜßern j · ·- ' ! ' ! 1 1 !l A J ; ! ! „ ; i, : i" ; ; i i ! ' ; ' l ' .. ' 1 ; : ; ' i ' : . '. . : � ' : l ' ' : : . .1 : : ' . . Seite 1 0/1 0 Ö �O Bewo h n e r des Sen iore n h eimes M ü h lenweg 4 52379 Lang erwehe Gemeinde Langerwehe -BauamtSchönthaler Straße 4 52379 Langerwe he Lang erwehe, 27 .05.201 6 Einspruch zum Bebauu ngsplan E 1 0 Gewerbegebiet „Am Steinchen" Sehr geehrte Damen und Herren, die a ktuelle P l a n u n g zum Bebauungsplan E 1 0 „Am Stei nchen" (2. Offe n l egung) So sol l wei chen in erheblichem Maße von der bisherigen Planung a b . im südwestl ichen Senioren h e i m Bereich, in u n m ittel barer Nähe z u d e m M ü h lenweg, n u n m e h r eine als Gewerbegebiet a usgewiesene Fläche a n g renzen. ( GE2,3) D i e U msetzu ng d i eses P l a n u ngssta n des würde eine erh ebliche , nicht tolerierbare bedeuten. Einschränkung der Woh n- und Lebensqualität für u ns Gegen diese P l a n u n g l egen wir deshalb h iermit Widerspruch ein und beantragen die U mwand l u n g dieser Flächen in ein allgemei n es Woh n gebiet, wie es u rsprü n g l ich g eplant war. Um den Richtung möglichen Durchgangsverkehr Jakob-Sch m itz-Straße verhi ndern, beantragen Stei nchen für den vorbei wir zusätzlich, Verkehr zu von an der Bundesstraße unseren diesen sperren. Tei l Eine in Wohnu ngen zu der Straße am entsprechende Straßen planung ist i m Bebauungsplan zu berücksichtigen. Mit freundl ichen G rüßen Anlage: Untersch riften l iste Bewohner Seniorenheim am Müh lenweg 4. UNTERSCH RIFTENLISTE z u m Einspruchsch reiben vom 27.05.2016 an d i e G emeinde La ngerweh e Beba uu ngsplan " Gewerbegebiet Am Steinchen" Bürg er M ü h l enweg , ! '. ,, • . . : 4 .. ....·� {\ · "'\ ( . „ ,: , -;,:.:.· , , ,.�-� .• ·· . • i · ..• · ,.. , ./" .;i.:,.•:· ·' -1 . . \ ....._ l/ f 't 1 / 1/ . ( /·�-- �/ " . ( Af!/J·-/)/?/2 ClA ,.._.. ,;' ( �l"/,, f/L ;J;l / r �,� . ;/ , . ,r · . . . ·: 1 . · · , . . · ·m&>· : •/ . ·- . 0·:l·�yffli�Jli�h:ti_�_· . . . . .i · . . · - . . !\ ' ' /� f " II( {1 f'i f r-..., (' A ,, .... -�-i- <• ) J / .! I C.v) . - - , f/-/!.C�[/} C{/J/YI /l fl -;r 11 . -/ _/-;/'.-.· "'"..-.:r <:V ,;r( I . / 1 1' „ / {.y 1 !d •.( ,--. � o l �/�t � „.. ( A����§�· l . ""'" (. ·-·�„ , . . / ·. . „ „ . , .< L,'(.) < (1 • ?t. „ -;.- ' /' (' ;• I ,i�·!; �-7 . (! r -� / '1 \ ,;-- hi . I �� , •'"1j .R/Y1 ,vv>i...u1 . l/ I " ( 11 ) lt (\ 7 ·�' !/ �„ i [/ � lt 1 . ,{·'L.{ l>J, �,··t�.1'--l.t:...1/"). y·„ ( - 1 � .:J (jlttA 1- !--- / • i " · 1; · /IJ, ... J . (� '.(\ '· l'.7·• fl " ( ·, ,;::'· / 1 {_,,,t v1 i . (,, · l I i:_ /',,. 7 •' /(j�]_/)�a/l1ß 1;r-. .. . . I [ }/ti:.1�-- te.+-:r / /3 f� ;V �S' ('.. / „„.-,:/yf / _,:,::�t., \,A ·- · - l ,.. L n tµn ,,.... ,: . .� (r/ (] / ) [\I IJ-/cif;(-Y;.·'t/(?../- c---.tC' V! /� )/;:l:[CZ:J " , (.1:. //-': �5'? /j c.; (/ 1 . J i9IQ.�Hl� ' : J,_.,L<::X_.1'1"'lo ..._::;. : u v' ? () / .. -�1t'.�- 1�- c „ {J'-,L'- -l-- (. - .. . ; . . I /lt te.<L/.?k 0 \ �- „ / -,J :) JGl!t'lv)C--; /,0 c \' CL, t-:) r) 1\,.\ · - r „. �,..r""_·:_. ., I 111f,\.., v· "' " . . .„ '-ll.. · t- D/l . .Älc „f> - 0 ·· · · /// �1 t -tt --1'-(/?''? /\, 't"·"'/ ·rc: /� ·--'L/l {, ") · \ ) I.,,._"'-, . „- .) 1·„ '1 · . . •. k' (;:::. /'\/ L�· /( . · Name, . ·. •• . . . . . •. •. , , ,. ) �t l( l( ( . {( -{ l/ ;;. '\ I „4'f'„ , , ._ U NTERSCHRIFTENLISTE zum Einspruchschreib e n vom 27.05.2016 an die Gemein d e Langerwehe Bebau u ngsplan "G ewerbegebiet Am Steinchen" Bürger Mühlenweg 4 / l,� /7 ;,;� --" · l 1-' /)t:.t":'(;�.' I : . t,...-· . 1 . Vorname .N,ar.ne · · ·1 �,. hn ,c__ !' ' 4 ·- . . ,, } / Vn,ter$c�rift . li. . ,J ' · / r r-E . ....-:;. T> rit � . l. l„ - 1:-1 '! Adresse 1 : ' ·' !) '/ /11 j,_„! ./J •' ;\ 1 . ...l . · . , (":'i,. .. , < ;.l (_t·l.,/;„f(; l / .' 8 / !/. f' : ' · , !.. , "'./ � V ·. t- ·l ... ·l L . .• /. / )/! ..,_ - ,. t!_ . C�t _.../ . -� -�., .. (AL-lr/lc � 1 .„l ü . Y C (, .r . � „. ' „ ':'.'· .... .. < � :z, t- . „,... I •„ f"�- öM Tel . : 52379 Langerwehe Gemeinde Langerwehe -Baua mt- Schönthaler Straße 4 52379 La n gerwehe Langerwehe, 23.05.201 6 Einspruch zum Bebauungsplan ElO Gewerbegebiet „Am Steinchen" Sehr geehrte Damen und Herren, mit großem Erstaunen musste ich bei der Einsicht des derzeitigen Planungsstandes des o.a. Bebauungsplanes feststellen, dass die aktuelle Planung im Bereich Jakob-Schmitz Straße / Barbarastraße deutlich von der ursprünglichen Planung abweicht. Mir gegenüber wurde von Seiten der Gemeinde mehrfach versichert, dass direkt angrenzend zu den bestehenden Wohngebieten keine Gewerbefläche ausgewiesen werden. Diese Zusage wird mit dem j etzigen Plan, in dem genau dort eine Gewerbegebietsfläche ausgewiesen wird (GE2,3), gebrochen. Der jetzige Planungszustand ist für die unmittelbar betroffenen Anwohner nicht hinnehmbar. Im Übrigen ist es mir völlig unverständlich, wie der derzeitige Planungsstand mit der besonderen Schutzwürdigkeit der Bewohner des gegenüberliegenden Seniorenheims in Einklang zu bringen ist. . Ich lege deshalb hiermit Widerspruch gegen diese Planung ein und beantrage, die ursprüngliche Planung beizubehalten. Des Weiteren beantrage ich, den möglichen Durchgangsverkehr von der Bundesstraße in Richtung Jakob-Schmitz-Straße sowie den potentiellen LKW-Verkehr der ansässigen Transportfirma in Richtung Jakob-Schmitz-Straße durch bereits im Bebauungsplan festgelegte bauliche Maßnahmen zu verhindern. Eine Kopie dieses Schreibens geht an die Bezirksregierung Köln, Dezernat 3 2 Mit freundlichen Grüßen Tel . : 52379 Langerweh e Gemeinde La ngerwehe -Baua mt- S c h ö nthaler Straße 4 52379 Langerwehe Langerwehe, 22.05.201 6 E i n s p ruch zum Beba u u n gsplan E 1 0 Gewerbegebiet „Am Ste i n c h e n " Sehr geehrte Damen u n d Herre n , die aktuel l e P l a n u n g z u m Beba u u n gsplan E1 0 „ A m Stei nchen" weiche n i n erheblichem Maße von der bisherigen Planung ab. (2. Offe n legung) So soll im s üdwestlichen Bereich , in u n m ittelbarer N ähe zu den Woh ngebieten Jakob­ Schm itz-Stra ße u n d B arba rastraße, n u n mehr eine als Gewerbegebiet (GE2 , 3) ausgewiese n e Fläche a n g renze n . Darüber h i naus liegt d iese Fläche unm ittel bar geg e n ü ber dem Sen iore n heim Mü hlenstra ße. Die U msetzung dieses E inschränkung P l a n u n gsstandes würde eine erhebliche, der Wohn- und Lebensq ual ität der B ü rger in n icht tolerierbare den angrenzenden Woh ngebieten bedeute n . G e g e n d iese P l a n u n g l e g e ich deshalb hiermit Widerspruch e i n und beantrage d ie U mwa n d l u n g d ieser Flächen i n e i n all gemei nes Wohngebiet. Des Weiteren beantrage ich h iermit bereits im Bebauu ngsplan bau liche Maßnah men festzuleg e n , um den mögl ichen D u rchgangsverkehr von der Bundesstraße in Richtu ng Jakob-Schm itz-Straße (Abkürzung) zu verhi ndern. Mit freu n d l ichet;l Gpqßen öß Anwohner der Barbarastr. und Jakob-Schmitz-Straße 52379 Langerwehe Gemeinde Langerwehe -Bauamt- Scböntbaler Straße 4 52379 Langerwehe Langerwehe, 27.05.20 1 6 Einspruch z u m Bebauungsplan E l O Gewerbegebiet „Am Steinchen" Sehr geehrte Damen und Herren, beiliegend übersenden wir, die Anwohner der Barbarastraße und der Jakob-Schmitz-Straße beiliegende Unterschriftenliste. aktuellen Planung zum Die unterzeichnenden Bebauungsplan ,,Am Bürger widersprechen hiermit Steinchen" (2.0ffenlegung). Entgegen der der ursprünglichen Planung so11 nunmehr im Bereich Jakob-Schmitz-Straße eine Gewerbefläche (G2,3) mit dreigeschossiger Bebauung ausgewiesen werden. Hierdurch entstünden für die Anwohner des Wolmgebietes unzumutbare Geräusch- und Verkehrsbelastungen sowie eine erhebliche Wertminderung Ilrres Wohneigentums. Gegen diese Planung l egen wir deshalb hiermit Widerspruch ein und beantragen die Umwandlung aller an der Straße Richtung Luchem liegenden Flächen in ein allgemeines Wohngebiet. Um den möglichen Durchgangsverkehr von der Bundesstraße in Richtung Jakob-Schmitz-Straße vorbei an unseren Wohnungen zu verhindern, beantragen wir zusätzlich, diesen Teil der Straße „Am Steinchen" für den Verkehr zu sperren. Eine entsprechende Straßenplanung ist im Bebauungsplan rechtskräftig zu berücksichtigen. Mit freundlichen Grüßen Die Unterzeichner Anlage: Unterschriftenliste : · · ·.. '1 '\�} •.\' -�„)��� .. \(\ .:)>, :'.�<- U NTERSCHRIFTENLISTE zum Einspruchschreiben vom 27.05. 2016 an die Gemeinde Langerwehe Bebauungsplan " G ewerbegebiet Am Stei nchen11 der betroffenen Bürger Barbarastraße u n d Jakob-Schmitz-Straße Name {-fei··n Vorname e...rn Cl V) v1 s °Cf.QJ Q(C)ft/(1\\) rt\ �1 �:r/ .� lJ. �� /(:1 r f 1 . /� ,,/ (j- .1 J/olf/ir; 'U � 'l.f '() ,_ l a� ;i;; �/)1 (' Ck, lV cJ 9c�c c ' ra �cA_ / l1cub 'rp c r/11'C2t' .I 11ri 1h I /l//e v e(e/ ·'}}; c .r d.cst � - --;:!'. - { ·---- _...-·· _ .„ . • /((c1 1rc,uS . . �(Q(]_ 7&/}1/'i" ·i--q_ ·ft-q J1 1 '/! (,/;fJ; ( /·t e..-f/(, c·· r<s-(-· 1 }, " . A .. I 11. V- t . l/J! )n\ - .. l( -- ( --- ( --p __:y:::-_( 'j) �ä , „7 B V ( (. (- 7 Q Cl l( J6 �·c,,f //c." .2/.(� ;n ·- lt r; ' (< (/ ' ·- 1}z �jl.r: /, :r· � /( -·---„ � r l\ 7w /7& 6 •.J s\e e\'\O. vi i c.. :. „,fo, lco ,S� ��-� V . - s fc-p � C:t V) - lr (J_ [> d / rß/�· . Adress.e. . .. · � )f-�t�ktu�· _, .. U�t�rs,chrift / I /" lC{ .· „ Jc1 � C / - ./. . � /I· \ . . .. . .. · ?./ t( foIDi.,o ' )� �· Ct -:7l!t -� . �)7 · ( . t' . .-{o:J S�-h 7fz__ - in r.J� ro' �·f jr 1lo.r bo.;r a S \y, „ L; ,- '3 � sO- c:-::.) U NTERSCH RIFTENLISTE (�:::;.::,'-·--\�·-,, ···r ...„. ""· zum Einspruchschreiben vom 27.05 .2016 an die Gemei nde Langerweh e Bebauungsplan ·-� \.::::: •.. ___ ( -.• " •' . 11Gewerbegebiet Am Steinchen11 der b etroffenen Bürger Barbarastra ße u nd J akob-Schmitz-Straße · 1/ /fc:2 Name C '2 f . es?t/ 6L · -+- . �:: c'J)-.ßr-1/ tii'h 1 .,. n„ ·h Vorname //e //1 0fJ CtiJ r/1YI cvr<2 'R.a'o 'oc}z_ P/a_s a. J \ L./ .' C(C[7 c ,,L_-.. , Acl.r�sse \" {--· <' O'ui o ci-1 24 . �a,c/ U11t�i'$Ch�ift r' / ---:,, I ß-// 6? ··-� c'(\:<\c;...,\-\l(\.c___ . . ·- , !' / / ' 12/ Jctv;/-'-< t./? ,,/'7-., ( � \/ ·� // // / _f.ft. . 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