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Beschlussvorlage (10_LBP Am Steinchen)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
2,5 MB
Datum
07.07.2016
Erstellt
28.06.16, 18:07
Aktualisiert
28.06.16, 18:07

Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. E 10 „Gewerbegebiet am Steinchen“ Gemeinde Langerwehe Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. E-10 „Gewerbegebiet am Steinchen“ Verfasser: VDH Projektmanagement GmbH Maastrichter Straße 8 41812 Erkelenz Sachbearbeiter: Dipl.-Ing. Marta Jakubiec Erkelenz, den 17. Juni 2016 Gemeinde Langerwehe Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. E-10 „Gewerbegebiet am Steinchen“ Inhalt 1 Anlass und Ziel ............................................................................................. 1 1.1 Planungsziel ............................................................................................................................. 1 1.2 Plangebietsbeschreibung ......................................................................................................... 1 1.3 Gesetzliche Anspruchsgrundlage ............................................................................................ 2 2 3 4 Rechtliche Rahmenbedingungen ................................................................ 3 Aufgaben und Umfang des Landschaftspflegerischen Fachbeitrages .... 3 Planungsrechtliche Vorgaben ..................................................................... 4 4.1 Regionalplan ............................................................................................................................ 4 4.2 Landesentwicklungsplan NRW- Sachlicher Teilplan großflächiger Einzelhandel.................... 5 4.3 Flächennutzungsplan ............................................................................................................... 9 4.4 Landschaftsplan ..................................................................................................................... 10 4.5 Schutzwürdige Biotope gemäß Biotopkataster LANUV NRW ............................................... 12 5 Darstellung von Bestand, Eingriff und Bewertung .................................. 13 5.1 Allgemeine Beschreibung des Vorhabens ............................................................................. 13 5.1.1 Planungsintention und städtebauliches Konzept ....................................................................13 5.1.2 Bebauungsstruktur und Erschließung .....................................................................................13 5.2 Entwässerung ........................................................................................................................ 14 5.3 Freiraumkonzept .................................................................................................................... 16 5.4 Schutzgut Wasser .................................................................................................................. 17 5.4.1 Bestand ...................................................................................................................................17 5.4.2 Vorbelastung des Schutzgutes Wasser ..................................................................................20 5.4.3 Konflikte mit dem Schutzgut Wasser durch das Vorhaben.....................................................20 5.4.4 Bewertung des Eingriffs ..........................................................................................................21 5.5 Schutzgut Boden .................................................................................................................... 22 5.5.1 Bestand ...................................................................................................................................22 5.5.2 Vorbelastung des Schutzgutes Boden ....................................................................................28 5.5.3 Konflikte mit dem Schutzgut Boden durch das Vorhaben .....................................................28 5.5.4 Bewertung des Eingriffs ..........................................................................................................28 5.6 Schutzgut Klima/Luft .............................................................................................................. 31 5.6.1 Klimafaktoren im Bestand .......................................................................................................31 5.6.2 Klimatische Vorbelastung........................................................................................................31 5.6.3 Konflikte mit dem Schutzgut Klima/Luft durch das Vorhaben ................................................32 5.6.4 Bewertung des Eingriffs ..........................................................................................................32 VDH Projektmanagement GmbH I / II Gemeinde Langerwehe Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. E-10 „Gewerbegebiet am Steinchen“ 5.7 Arten und Biotope .................................................................................................................. 32 5.7.1 Flora und Fauna / Bestand .....................................................................................................32 5.7.2 Vorbelastung für Flora und Fauna ..........................................................................................35 5.7.3 Konflikte mit dem Schutzgut Flora und Fauna durch das Vorhaben .....................................35 5.7.4 Bewertung des Eingriffs ..........................................................................................................35 5.8 Landschafts-/Ortsbild ............................................................................................................. 36 5.8.1 Bestand Landschafts-/Ortsbild ................................................................................................37 5.8.2 Vorbelastung des Landschafts-/Ortsbildes .............................................................................37 5.8.3 Konflikte mit dem Schutzgut Landschafts-Ortsbild durch das Vorhaben ...............................37 5.8.4 Bewertung des Eingriffs ..........................................................................................................37 6 Vermeidung, Minderung und Ausgleichbarkeit eines Eingriffs .............. 37 6.1 Vermeidbarkeit des Eingriffs .................................................................................................. 37 6.2 Minderung der Eingriffsfolgen ................................................................................................ 39 6.3 Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen gemäß § 15 BNatSchG ................................ 39 6.3.1 Schutzgut Tiere und Pflanzen .................................................................................................39 6.3.2 Schutzgut Boden und Wasser ................................................................................................44 6.3.3 Klima und Immissionen ...........................................................................................................45 6.3.4 Schutzgut Landschaftsbild ......................................................................................................47 6.4 Ausgleichbarkeit ..................................................................................................................... 47 7 Kompensation des Eingriffes .................................................................... 48 7.1 Bewertungsraum/Bewertungsmethodik für die Kompensationsflächen-berechnung ............ 48 7.2 Kompensationsflächenberechnung ........................................................................................ 48 7.3 Kompensationsmaßnahmen / Pflanzkonzepte ...................................................................... 50 8 Literaturverzeichnis .................................................................................... 52 VDH Projektmanagement GmbH II / II Gemeinde Langerwehe Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. E-10 „Gewerbegebiet am Steinchen“ 1 ANLASS UND ZIEL 1.1 Planungsziel Bereits seit mehreren Jahren gibt es in der Gemeinde Langerwehe Überlegungen zur Beplanung der oben vorgestellten Fläche. Diese Planungen werden durch den Arbeitskreis Gewerbegebiet gestützt, der die Ansiedlung eines Gewerbegebietes unterstützt. Daneben sieht die Gemeinde Langerwehe vor, den Einzelhandelsbesatz vor Ort zu stärken um die Versorgung der Bevölkerung langfristig zu sichern. Die Gemeinde Langerwehe beabsichtigt, die Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes mit einer Verkaufsfläche von 1.700 m² in Ergänzung zum einzigen zentralen Versorgungsbereich (Hauptzentrum) der Gemeinde. Weiterhin ist die Ansiedlung eines nichtgroßflächigen Getränkemarktes mit maximal 800 m² Verkaufsfläche vorgesehen. Innerhalb des zentralen Versorgungsbereiches (ZVB) sind keine geeigneten Flächen zur Ansiedlung mehr vorhanden. Im Einzelhandelskonzept wird die zur Ansiedlung vorgesehene Fläche als Ergänzungsstandort ausgewiesen. Die Gemeinde Langerwehe strebt eine räumliche Konzentration neuer Entwicklungen in Ergänzung zum Hauptort an. Ziel ist es, eine zentrumsnahe kleinräumige Nutzungsmischung mit kurzen Wegen zu schaffen und dabei den Hauptort Langerwehe auch hinsichtlich der Wohnbauentwicklung zu stärken. Die räumliche Verknüpfung von zentrumsnahem Wohnen, Arbeitsmöglichkeiten und der Ergänzung der Nahversorgung stehen im Mittelpunkt der Planung. 1.2 Plangebietsbeschreibung Das Plangebiet liegt im Nordosten des Hauptortes Langerwehe der Gemeinde Langerwehe. Begrenzt wird das Plangebiet im Norden und Osten von der B 264, im Süden von der Hauptstraße und im Westen von dem Mühlenweg sowie dem östlich des Gewerbebetriebes Schain verlaufenden Feldweg. Der Verfahrensbereich hat eine Größe von ca. 13,52 ha. VDH Projektmanagement GmbH Juni/2016 1 / 53 Gemeinde Langerwehe Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. E-10 „Gewerbegebiet am Steinchen“ Abbildung 1: Luftbildausschnitt des Plangebiets Quelle: Tim online 1.3 Gesetzliche Anspruchsgrundlage Durch den Bebauungsplan werden Eingriffe im Sinne des § 14 BNatSchG (BundesNaturSchutzGesetz) vorbereitet, da bei Verwirklichung der vorgesehenen Planung erhebliche Beeinträchtigungen von Landschaft und Naturhaushalt entstehen können. Laut § 14 BNatSchG sind „Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen oder Veränderungen des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels, die die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können“ Eingriffe in Natur und Landschaft. Durch § 15 BNatSchG wird der Verursacher eines Eingriffs verpflichtet, vermeidbare Beeinträchtigungen zu unterlassen und unvermeidbare Beeinträchtigungen durch geeignete Maßnahmen auszugleichen (Ausgleichsmaßnahmen) oder zu ersetzen (Ersatzmaßnahmen). Laut § 17 Abs. 4 BNatSchG sowie § 6 Abs. 2 des LG NRW (LandschaftsGesetz Nordrhein-Westfalen) sind bei einem Eingriff in Natur und Landschaft in einem Fachplan oder einem Landschaftspflegerischen Begleitplan, alle Angaben, die zur Beurteilung des Eingriffs in Natur und Landschaft erforderlich sind, zu erstellen. VDH Projektmanagement GmbH Juni/2016 2 / 53 Gemeinde Langerwehe Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. E-10 „Gewerbegebiet am Steinchen“ 2 RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN Gemäß § 1a BauGB (BauGesetzBuch) i.V.m. § 15 BNatSchG sind vermeidbare Eingriffe in Natur und Landschaft zu unterlassen und unvermeidbare Eingriffe auszugleichen oder zu kompensieren. Nach § 18 Abs. 1 BNatSchG ist bei der Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Bauleitplänen, nach den Vorschriften des BauGB, über den Umgang mit Eingriffen in Natur und Landschaft zu befinden. Gemäß § 1a Abs. 2 und 3 BauGB sind umweltschützende Belange, u.a. auch Vermeidung und Ausgleich zu erwartender Eingriffe, in der Abwägung über die Planung nach § 1 Abs. 7 BauGB zu berücksichtigen. Der Landschaftspflegerische Begleitplan dient zur Darstellung des Ausgleiches gemäß § 1 a Abs. 3 BauGB und verhilft bei der Zusammenstellung des Abwägungsmaterials über die Eingriffe in Natur und Landschaft. Er umfasst die Darstellung und Bewertung der örtlichen Gegebenheiten, des Eingriffs und der Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen. Werden aufgrund dessen den Belangen des Natur- und Landschaftsschutzes in der planerischen Abwägung größeres Gewicht als anderen Belangen eingeräumt, sollen entsprechende Maßnahmen im Bebauungsplan festgesetzt werden, die mit Satzungsbeschluss des Bebauungsplans rechtswirksam werden. Entsprechende Festsetzungen können im Bereich des Bebauungsplans dargelegt werden, aber auch gemäß § 4a LG NRW und § 9 Abs. 1a BauGB an einer anderen Stelle festgesetzt und den Grundstücksflächen zugeordnet werden, auf denen Eingriffe zu erwarten sind. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie deren Durchführung obliegen dem jeweiligen Vorhabenträger und können innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans, an Ersatzflächen oder durch Ausgleichszahlung nach Abstimmung mit der zuständigen Fachbehörde vorgenommen werden. 3 AUFGABEN FACHBEITRAGES UND UMFANG DES LANDSCHAFTSPFLEGERISCHEN Aufgaben Gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB sind bei der Aufstellung von Bauleitplänen unter anderem die Belange des Umweltschutzes zu berücksichtigen. Zusätzlich wird die Bewertung der ermittelten und beschriebenen Auswirkung eines Vorhabens auf die Umwelt in dem Landschaftspflegerische Begleitplan dargelegt, der als Fachbeitrag zum Bebauungsplan bereitgestellt wird. Er umfasst die Prüfung und Darstellung von Art, Ausmaß und Intensität des zu erwartenden Eingriffs, der möglichen Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung von Eingriffen sowie dem geeigneten Ausgleich und Ersatz von nicht vermeid- oder verminderbaren Eingriffen. Die Beurteilung gliedert sich in: - Abgrenzen des Plangebietes und des Betrachtungsraumes - Darstellung und Bewertung der ökologischen und landschaftlichen Gegebenheiten nach Bestandsaufnahme (Beschreibung + Planentwurf „Ausgangszustand des Plangebiets“) - Darstellung von Art, Umfang und zeitlichem Ablauf des Eingriffs (Beschreibung + Planentwurf „Eingriff gemäß Festsetzungen“) - Bewertung des Eingriffs anhand der Planung (Konfliktanalyse) - ggf. die Darstellung von Art, Umfang und zeitlichem Ablauf der Maßnahmen zur Verminderung, zum Ausgleich und Ersatz der Eingriffsfolgen. VDH Projektmanagement GmbH Juni/2016 3 / 53 Gemeinde Langerwehe Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. E-10 „Gewerbegebiet am Steinchen“ 4 PLANUNGSRECHTLICHE VORGABEN Vor der Bewertung des Eingriffs in Natur und Landschaft ist festzustellen, ob die Maßnahmen nach anderen rechtlichen Vorgaben (Bauleitplanung, Schutzstatus, landschaftspflegerische Zielsetzungen etc.) zulässig und prinzipiell durchführbar sind; dies ist hier geschehen. 4.1 Regionalplan Im Regionalplan ist für den östlichen Teil des Plangebietes „Gewerbe- und Industriebereich“ (GIB) und für den westlichen Teil des Plangebietes „Allgemeiner-Siedlungsbereich“ (ASB) dargestellt. Im GIB wäre die Ausweisung eines Sondergebietes für die Ansiedlung von großflächigem Einzelhandel nicht zulässig, da dieser im Regionalplan auf den ASB beschränkt ist. Die zur Ansiedlung des Vollsortimenters vorgesehene Fläche kann als im ASB gelegen betrachtet werden. Der Regionalplan weist eine zeichnerische Unschärfe auf. Bei der Beurteilung, wo genau die „zeichnerische“ Grenze verläuft, kann man sich an natürlichen Grenzen orientieren. An der Stelle der zeichnerischen Grenze kann keine natürliche Grenze ausgemacht werden. Von daher kann als Grenze des ASB zum GIB die L 12 angesehen werden. Demnach würde das zur Ansiedlung vorgesehene Gebiet noch im ASB liegen. Auch die tatsächlich vorhandenen Nutzungen können zur Beurteilung der Grenze beitragen. Die Wohnbebauung ist von Westen her inzwischen sehr nah an den GIB herangerückt. Daher ist in diesem Bereich die Entwicklung des GIBs bereits stark eingeschränkt und kann nicht mehr zur Ansiedlung stark imitierender Betriebe in Betracht gezogen werden. Daher macht es Sinn, diesen Bereich gedanklich dem ASB zuzuschlagen und hier auch andere verträgliche Nutzungen, wie z.B. den Einzelhandel, zuzulassen. In einem Abstimmungstermin mit der Bezirksregierung Köln am 24.11.2011 wurde bestätigt, dass die gedankliche Verschwenkung des ASBs mit dem Ziel der Einbeziehung des geplanten Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Einzelhandel – nahversorgungsrelevante Sortimente“ als den Zielen der Raumordnung entsprechend betrachtet Regionalplanänderung ist wird. Eine demnach nicht erforderlich. Die geplanten Wohnbauflächen und gemischten Bauflächen liegen im Bereich des ASB, die geplanten gewerblichen Bauflächen größtenteils im Bereich des GIB. Demnach ist auch hier eine Anpassung an die Ziele der Raumordnung gegeben. Eine Bestätigung der Bezirksregierung Köln vom 11.12.2012 liegt hierzu vor. Da die Planung mittlerweile geringfügig angepasst wurde, wird eine erneute landesplanerische Anfrage gestellt. Abbildung 2: Ausschnitt aus dem Regionalplan mit einem Ausschnitt der Legende VDH Projektmanagement GmbH Juni/2016 4 / 53 Gemeinde Langerwehe Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. E-10 „Gewerbegebiet am Steinchen“ 4.2 Landesentwicklungsplan Einzelhandel NRW- Sachlicher Teilplan großflächiger Seit dem 13. Juli 2013 ist der „Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen – Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel“ in Kraft, der den zum 31.12.2011 ausgelaufenen § 24a LEPro ersetzt. In diesem werden die Ziele und Grundsätze der Raumordnung bezüglich der Steuerung des großflächigen Einzelhandels auf Landesebene geregelt. Gemäß § 4 Abs. 1 ROG sind „bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen die Ziele der Raumordnung zu beachten sowie die Grundsätze und sonstigen Erfordernisse der Raumordnung in Abwägungs- oder Ermessensentscheidungen zu berücksichtigen“. Somit sind die Aussagen des sachlichen Teilplans großflächiger Einzelhandel des LEPs zu beachten. Gemäß dem Ziel 1 des LEPs NRW – Sachlicher Teilplan großflächiger Einzelhandel dürfen Sondergebiete für den großflächigen Einzelhandel gemäß § 11 Abs. 3 BauNVO nur in allgemeinen Siedlungsbereichen festgesetzt werden. Wie bereits unter 3.1.1 dargelegt wurde, kann der geplante Standort als innerhalb des allgemeinen Siedlungsbereiches gelegen betrachtet werden. Gemäß dem Ziel 2 dürfen oben erwähnte Sondergebiete für Einzelhandelsvorhaben mit zentrenrelevantem Kernsortiment weiterhin nur in zentralen Versorgungsbereichen festgesetzt werden. Der geplante Standort liegt nicht in einem zentralen Versorgungsbereich. Das Ziel 2 sieht jedoch weiterhin eine Ausnahmeregelung für Vorhaben mit nahversorgungsrelevantem Kernsortiment (als Untergruppe des zentrenrelevanten Kernsortiments) vor. Demnach dürfen Sondergebiete für Vorhaben im Sinne des § 11 Abs. 3 BauNVO mit nahversorgungsrelevantem Kernsortiment auch außerhalb zentraler Versorgungsbereiche dargestellt werden, wenn  eine integrierte Lage in den zentralen Versorgungsbereichen nicht möglich ist und  die Gewährleistung einer wohnortnahen Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs diese Bauleitplanung erfordert und  zentrale Versorgungsbereiche von Gemeinden nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Alle drei Voraussetzungen werden im vorliegenden Fall erfüllt. Bei den geplanten Sortimenten handelt es sich ausschließlich um nahversorgungsrelevante Kernsortimente. Die Realisierung eines Vorhabens in integrierter Lage kann nicht erreicht werden. Im Einzelhandelsstandort und Zentrenkonzept der Gemeinde Langerwehe1 werden daher neben dem Hauptzentrum der Gemeinde, das den einzigen zentralen Versorgungsbereich darstellt, drei mögliche Ergänzungsstandorte vorgeschlagen.  östlicher Randbereich der Ortsmitte2  nördlicher Randbereich der Ortsmitte3  Entwicklungsfläche „Am Schießberggraben“4 Die Fläche „Am Schießgraben“ ist für die Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes mit 1.700 m² Verkaufsfläche zu klein. Die erforderliche Nutzfläche sowie die dazugehörigen Stellplatzflächen können hier nicht untergebracht werden. Hier könnten kleinteilige Märkte oder ergänzende Bereiche wie Dienstleister etc. angesiedelt werden. Weiterhin wäre diese Fläche für Nutzungen aus dem Bereich Gesundheit, Gesundheitsdienstleistungen oder Gastronomie geeignet. Die Potenzialfläche im nördlichen Randbereich liegt mit einer Entfernung von 750 m zum Ortszentrum 1 BBE Handelsberatung 2010: Einzelhandelsstandort- und Zentrenkonzept Gemeinde Langerwehe. 2 BBE Handelsberatung 2010: Einzelhandelsstandort- und Zentrenkonzept Gemeinde Langerwehe, S. 67. 3 BBE Handelsberatung 2010: Einzelhandelsstandort- und Zentrenkonzept Gemeinde Langerwehe, S. 68. 4 BBE Handelsberatung 2010: Einzelhandelsstandort- und Zentrenkonzept Gemeinde Langerwehe, S. 64. VDH Projektmanagement GmbH Juni/2016 5 / 53 Gemeinde Langerwehe Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. E-10 „Gewerbegebiet am Steinchen“ zwar näher am zentralen Versorgungsbereich, weist aber städtebaulich weniger Zusammenhänge zu diesem auf. Zwischen der Potenzialfläche und dem Ortszentrum sind keine weiteren Einzelhandelsbetriebe ansässig. Entlang der Luchemer Straße, die das Gebiet erschließt, sind nur Wohngebäude vorhanden. Die Fläche im östlichen Randbereich der Ortsmitte (Eckgrundstück Hauptstraße/ Knotstraße) ist die hier zur Ansiedlung vorgesehene und wird auch von der BBE präferiert. In unmittelbarere Umgebung sind bereits Einzelhandelsnutzungen angesiedelt (Aldi, Robert Ley, Der Tierfreund, Möbel Herten, eine Tankstelle, Dursty). Fußläufig ist das 830 m entfernte Zentrum Langerwehes gut erreichbar, auch mit dem Kfz ist die Fläche bereits jetzt durch die L 12 bzw. Hauptstraße sehr gut erschlossen. Ein ÖPNVHaltepunkt ist vorhanden. Auch die zweite Voraussetzung, dass die Gewährleistung einer wohnortnahen Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs diese Bauleitplanung erfordert, wird erfüllt. Die bisherige Versorgungssituation in Langerwehe ist laut Aussage des Einzelhandelskonzeptes unzureichend. In Langerwehe selbst sind nur drei Lebensmitteldiscounter (alle kleinflächig) und ein Vollsortimenter ansässig, dessen Verkaufsfläche mit rund 900 m² nicht mehr den heutigen Anforderungen an moderne Märkte entspricht.5 Insgesamt besteht in den nahversorgungsrelevanten Sortimenten in Langerwehe bisher ein Defizit. Bei einem Kaufkraftpotenzial von ca. 36 Mio. € für nahversorgungsrelevante Sortimente steht ein Umsatz von nur ca. 24,5 Mio. € entgegen. Daraus folgt, dass ca. 11,5 Mio. € an Kaufkraft, sprich 32 %, in andere Kommunen abfließen.6 Durch die Planung können diese Kaufkraftabflüsse nun in Langerwehe gebunden werden und die Nahversorgungssituation wird deutlich verbessert. Über die Knotstraße (L 12, K 27) sind auch die neuen Wohngebiete im Süden Langerwehes sowie die Ortsteile Merode und Schlich an die Einzelhandelsbetreibe angebunden. Weitere neue Wohnlagen entstehen innerhalb des Plangebietes. In Schlich selbst wird die Versorgungssituation als unzureichend beschrieben. Inzwischen wurde der einzige Lebensmittelmarkt in Schlich geschlossen. Somit wird die Versorgungssituation auch in diesem Ortsteil und dem angrenzenden Ortsteil Merode durch den ca. 3 km entfernten Standort verbessert. Die dritte Voraussetzung beinhaltet, dass zentrale Versorgungsbereiche von Gemeinden nicht wesentlich beeinträchtigt werden dürfen. Auch Ziel 3 besagt, dass durch die Festsetzung eines Sondergebietes für Vorhaben im Sinne des § 11 Abs. 3 BauNVO mit zentrenrelevantem Kernsortiment die zentralen Versorgungsbereiche von Gemeinden nicht wesentlich beeinträchtigt werden dürfen. In der Auswirkungsanalyse der BBE Handelsberatung werden die durch den Bebauungsplan ermöglichten Nutzungen bewertet. Es werden der geplante Vollsortimenter im SO 1 mit 1.700 m² Verkaufsfläche sowie ein Getränkemarkt im SO 2 mit max. 800 m² betrachtet. Insgesamt wird das Planvorhaben somit max. 2.500 m² Verkaufsfläche umfassen. Da die Betreiber derzeit noch nicht feststehen, werden diese als Neuansiedlung in die Betrachtungen eingestellt. Die derzeit geplante Rossmann-Filiale (Baugenehmigungsverfahren) im Ortszentrum wurde als Verlagerung berücksichtigt. Ein im Umbau befindlicher Netto-Discountmarkt wird bis zu dem Markteintritt des Vorhabens „Am Steinchen“ voraussichtlich in Betrieb genommen sein und demnach ebenfalls in die Betrachtungen eingestellt. Bezüglich der Nachfragesituation kommt der Gutachter im Rahmen der Auswirkungsanalyse zu dem Ergebnis, dass sich das Einzugsgebiet der geplanten Märkte im Kerneinzugsgebiet auf die Langerweher Bevölkerung mit ca. 13.800 Personen bezieht. Das vorhabenrelevante Kaufkraftpotenzial beläuft sich bei einem statistisch ermittelten Pro-Kopf-Ausgabenbetrag von 2.575 € für nahversorgungsrelevante 5 BBE Handelsberatung 2010: Einzelhandelsstandort- und Zentrenkonzept Gemeinde Langerwehe. S. 44. 6 BBE Handelsberatung 2015: Auswirkungsanalyse zur geplanten Entwicklung eines Nahversorgungsstandorts im Baugebiet „Am Steinchen“ in der Gemeinde Langerwehe. S. 30 VDH Projektmanagement GmbH Juni/2016 6 / 53 Gemeinde Langerwehe Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. E-10 „Gewerbegebiet am Steinchen“ Sortimente und einem Kaufkraftindex von 101 auf insgesamt rund 36 Mio. € / Jahr. Hiervon stehen für rund 5,5 Mio. € für Getränke zur Verfügung. Insgesamt besteht nach aktueller Berechnung in Langerwehe ein Kaufkraftabfluss von 11 bis 12 Mio. € im Bereich der nahversorgungsrelevanten Sortimente. Im Rahmen der Auswirkungsanalyse wurden die Auswirkungen der neuen Sortimentsanteile betrachtet. Für den Supermarkt wird bei einer Flächenleistung von 4.400 €/m² ein Umsatz von ca. 7,4 Mio. € erwartet. Aufgrund der Konkurrenzsituation zu dem geplanten Getränkemarkt wird die Umsatzleistung auf rund 7,0 Mio. € reduziert. Hiervon entfallen 0,4 Mio. € auf Getränke und weitere 0,4 Mio. € auf sonstige Sortimente. Der Umsatz für einen Getränkemarkt wird bei 1,1 Mio. € liegen. Insgesamt wird das Vorhaben somit einen Umsatz von maximal 8,1 Mio. € generieren. Bezüglich der Umverteilungseffekte ist insbesondere der geplante Vollsortimenter zu berücksichtigen. Umverteilungen durch ihn werden vor allem den REWE-Supermarkt im östlich liegenden Gewerbegebiet treffen. Eine Betriebsaufgabe kann hier nicht ausgeschlossen werden. Jedoch liegt dieser Supermarkt außerhalb zentraler Versorgungsbereiche (ZVB) und die Versorgung der Bevölkerung wäre auch in diesem Falle sichergestellt. Die REWE kommt als möglicher Betreiber für den neu geplanten Vollsortimenter durchaus in Frage, so dass in diesem Falle eine Verlagerung vorläge. Weitere relevante Umverteilungen zu Lasten anderer Supermärkte liegen nicht vor. Die Wettbewerbswirkungen gegenüber den in Langerwehe ansässigen Lebensmitteldiscounters fallen mit prognostizierten Verlusten zwischen 0,3 und max. 0,5 Mio. € deutlich geringer aus, so dass betriebsgefährdende Größendimensionen durchgängig nicht erreicht werden. Hinsichtlich des geplanten Getränkemarktes ist festzuhalten, dass die sich hieraus ergebenden Umverlagerungen zum überwiegenden Teil innerhalb der Gemeinde Langerwehe stattfinden werden. Bei einer Ansiedlung eines Getränkemarktes im Plangebiet wäre der ebenfalls in Langerwehe gelegene Dursty-Markt (als bislang einziger Warengruppenspezialist in Langerwehe) betroffen, der jedoch wie auch der bestehende REWE außerhalb eines ZVB liegt. Eine Betriebsschließung aufgrund der hohen Umsatzumverteilungen kann für den Dursty-Markt nicht ausgeschlossen werden. Auch die Getränkeabteilung des nahegelegenen REWE wird deutliche Umsatzeinbußen hinnehmen müssen. Insgesamt kommt die Auswirkungsanalyse zu dem Ergebnis, dass bei Realisierung des Planvorhabens „Am Steinchen“ keine mehr als unwesentlichen Auswirkungen im Sinne von § 11 Abs. 3 BauNVO auf zentrale Versorgungsbereiche der Gemeinde Langerwehe und des Umlandes sowie auf die wohnortnahe Versorgung zu erwarten sind.7 Im Ziel 8 heißt es, dass die Gemeinden dem Entstehen neuer sowie der Verfestigung und Erweiterung bestehender zentrenschädlicher Einzelhandelsagglomerationen außerhalb Allgemeiner Siedlungsbereiche entgegenzuwirken haben. Dieses Ziel wird durch die Planung nicht berührt. Weiterhin heißt es, dass sie auch dem Entstehen neuer sowie der Verfestigung und Erweiterung bestehender zentrenschädlicher Einzelhandelsagglomerationen mit zentrenrelevanten Kernsortimenten außerhalb zentraler Versorgungsbereiche entgegenzuwirken haben. Sie haben sicherzustellen, dass eine wesentliche Beeinträchtigung zentraler Versorgungsbereiche von Gemeinden durch zentrenschädliche Einzelhandelsagglomerationen vermieden wird. Es kann durchaus zur Frage gestellt werden, ob es sich bei den Ansiedlungen der vergangenen Jahre im Gewerbegebiet südlich der Hauptstraße um eine Einzelhandelsagglomeration handelt. Eine Agglomeration ist die Konzentration in räumlicher Nähe mehrerer einzeln betrachtet nicht-großflächiger Einzelhandelsbetriebe. Die räumliche Nähe kann als Entfernung von ca. 150 m definiert werden. 7 BBE Handelsberatung 2015: Auswirkungsanalyse zur geplanten Entwicklung eines Nahversorgungsstandortes im Baugebiet „Am Steinchen“ in der Gemeinde Langerwehe. S. 34 f. VDH Projektmanagement GmbH Juni/2016 7 / 53 Gemeinde Langerwehe Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. E-10 „Gewerbegebiet am Steinchen“ Eine räumliche Nähe liegt hier für den unmittelbar benachbart angesiedelten Aldi-Lebensmitteldiscounter, ein Robert Ley Textilgeschäft und das Tierfuttergeschäft „Der Tierfreund“ vor. Jedoch existiert zwischen dem Planstandort und dem Gewerbegebiet eine räumliche Trennung durch die Hauptstraße, die die Synergieeffekte beeinträchtigt. Entlang der Hauptstraße befinden sich des Weiteren „Möbel Herten“, eine Tankstelle und ein DurstyGetränkemarkt, jedoch in mindestens 170 m Entfernung zum Projektstandort. Eine noch größere Entfernung liegt für den Norma-Discounter und den REWE-Markt vor. In beiden Fällen kann nicht von einer unmittelbaren Agglomerationswirkung in Bezug auf den Projektstandort gesprochen werden. Somit muss nicht nur zur Frage gestellt werden, ob die neue Ansiedlung wesentliche Beeinträchtigungen des zentralen Versorgungsbereiches auslöst, sondern auch, ob durch die Erweiterung der Agglomeration in dem Gewerbegebiet Schädigungen des Zentrums erfolgen können. Wie bereits angeführt, existieren in Langerwehe nur drei Lebensmitteldiscounter, von denen zwei (Aldi, Norma) in der hier zu betrachtenden Agglomeration liegen, und ein Vollsortimenter (Rewe), der ebenfalls in diesem Gewerbegebiet liegt. In der Tatsächlichkeit existieren im zentralen Versorgungsbereich somit bis auf den Netto-Discounter keine Einzelhandelsgeschäfte, die in unmittelbarer Konkurrenz zu der Planung stehen und durch sie geschädigt werden könnten. Dieser kann sich bereits heute gegen die Konkurrenz von drei Lebensmittelanbietern behaupten. Wie bei der geplanten Ansiedlung werden auch in den bestehenden Geschäften nichtzentrenrelevante oder nahversorgungsrelevante Sortimente im Kernsortiment gehandelt. Der Verkauf von zentrenrelevanten Sortimenten bleibt dem zentralen Versorgungsbereich vorbehalten. Um zentrenschädigende Auswirkungen zu vermeiden, soll bereits im Flächennutzungsplan für den geplanten Standort das „nahversorgungsrelevante Sortiment“ festgelegt werden und im Bebauungsplan eine zusätzliche Absicherung erfolgen. VDH Projektmanagement GmbH Juni/2016 8 / 53 Gemeinde Langerwehe Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. E-10 „Gewerbegebiet am Steinchen“ Abbildung 3: Einzelhandelsnutzungen und Entfernungen zum Plangebiet Für die neue Planung geht der Gutachter davon aus, dass unter dem Vorbehalt eines Ausschlusses von Einzelhandelsbetrieben mit zentrenrelevanten Sortimenten im gesamten Bebauungsplangebiet sowie dem weitergehenden Ausschluss von nahversorgungsrelevanten Kernsortimenten außerhalb von SO 1 und SO 2, keine neue zentrenschädigende Einzelhandelsagglomeration entstehen kann. Der Bebauungsplan lässt somit zu, dass im südlichen Teilbereich des Plangebiets eine Agglomeration von zwei Einzelhandelsbetrieben Getränkemarkt) entsteht. mit Mit nahversorgungsrelevanten Blick auf die Sortimenten Regelungsinhalte des (Supermarkt und landesplanerischen Agglomerationsverbots kann die Gemeinde Langerwehe am Standort „Am Steinchen“ diese Bauleitplanung umsetzen, wenn die Agglomeration der Einzelhandelsbetriebe mit nahversorgungsrelevanten Sortimenten zusammengenommen den mit Ziel 2 des sachlichen Teilplans definierten Ausnahmetatbestand erfüllt. Die übrigen Regelungen 4 – 7 und 9 des sachlichen Teilplans großflächiger Einzelhandel sind hier nicht von Relevanz, da sie sich auf großflächige Vorhaben mit nicht-zentrenrelevantem Sortiment, die Überplanung vorhandener Standorte oder regionale Einzelhandelskonzepte beziehen. Insgesamt werden die künftigen Ziele der Raumordnung durch die Planung somit nicht beeinträchtigt. 4.3 Flächennutzungsplan Im derzeitigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Langerwehe ist der nördliche Bereich der im Änderungsverfahren zu überplanenden Fläche nicht als Baufläche dargestellt. VDH Projektmanagement GmbH Juni/2016 9 / 53 Gemeinde Langerwehe Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. E-10 „Gewerbegebiet am Steinchen“ Im südlichen Bereich sind westlich eine Grünfläche, und östlich gewerbliche Bauflächen dargestellt. Im nördlichen Teilbereich werden derzeit noch Flächen für die Landwirtschaft dargestellt. Im Norden ist eine Hochspannungstrasse dargestellt. Zur Umsetzung der Planung erfolgt die 34. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Langerwehe im Parallelverfahren. Hierbei sollen die erforderlichen Wohnbauflächen, gemischten Bauflächen, gewerblichen Bauflächen, Sondergebiete und Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen dargestellt werden. Derzeitige Planungsrechtliche Situation Das Plangebiet befindet sich im Außenbereich. Abbildung 4: Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan 4.4 Landschaftsplan Im Verfahrensbereich liegen keine Schutzgebiete vor. Westlich des Plangebietes sowie nördlich der B 264 liegt ein Landschaftsschutzgebiet 2.2-1. Folgende Festsetzungen gelten für das Landschaftsschutzgebiet 2.2-1: I. Landschaftsschutzgebiete werden festgesetzt, soweit dies erforderlich ist: 1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten (§ 23 (1) Nr. 1 BNatSchG); VDH Projektmanagement GmbH Juni/2016 10 / 53 Gemeinde Langerwehe Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. E-10 „Gewerbegebiet am Steinchen“ 2. wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft (§ 23 (1) Nr. 2 BNatSchG) oder 3. wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung (§ 23 (1) Nr. 3 BNatSchG). II. In den unter Ziffer 2.2-1 bis 2.2-6 festgesetzten und näher beschriebenen Landschaftsschutzgebieten sind generell nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebietes verändern können oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen (§ 26 (2) BNatSchG in Verbindung mit § 34 (4a) ff. LG NRW). Verstöße gegen die nachfolgend aufgeführten Verbote sowie gegen die speziellen Verbote der einzelnen Landschaftsschutzgebiete können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Ordnungswidrig im Sinne des § 69 BNatSchG i.V. m. § 70 LG handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig einem oder mehreren festgesetzten Verboten zuwider handelt. Dies kann nach § 71 LG mit einer Geldbuße von bis zu 50.000,- € geahndet werden. Abbildung 5: Landschaftsplan (LP 8) – Langerwehe Quelle: Kreis Düren VDH Projektmanagement GmbH Juni/2016 11 / 53 Gemeinde Langerwehe Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. E-10 „Gewerbegebiet am Steinchen“ 4.5 Schutzwürdige Biotope gemäß Biotopkataster LANUV NRW Nordwestlich des Plangebietes befindet sich das Biotop BK-5104-0006 „Wehebach zwischen Langerwehe und Luchem“. Der Wehebach zwischen Langerwehe und Luchem hat einen gestreckten Verlauf, wird jedoch ganz überwiegend von einem dichten Ufergehölz begleitet. In Höhe der Mettler Mühle am Nordrand von Langerwehe und der weiter nördlich gelegenen Ölmühle sind zwischen dem Wehebach und dem als Mühlenteich bezeichneten Mühlengraben (ebenfalls von Ufergehölzen begleitet) Fettweiden tlw. mit Obstbäumen erhalten. Gut 600 m nördlich von Langerwehe mündet der Mühlenteich in den Wehebach. Hier ist der Bach 2 m breit, 1,5 m tief eingeschnitten mit steiniger Sohle und kleineren Kiesbänken. Am Bach stockt ein gut entwickeltes Ufergehölz aus Baumweiden und Erlen, an das beiderseits Ackerflächen unmittelbar angrenzen. Die südlicheren Abschnitte sowie der Mühlenteich werden vorwiegend von Pappeln und Schwarzerlen, im Süden lokal auch von Fichten begleitet. Durch die dichten Ufergehölze wird der Bach stark beschattet, so dass sich eine typische Krautflora nur lokal entwickeln kann. 1996 wurde südlich der Ölmühle die Bundesstraße B264 gebaut, die das Biotop in West- Ost-Richtung zerschneidet. Das kleine Gebiet ist mit den Weide-/Kleingehölzkomplex und dem Wehebach mit Mühlengraben typisch und damit repräsentativ für die Bördelandschaft. Das Gebiet hat Bedeutung als Trittsteinbiotop für Arten der Kleingehölze und des Grünlandes. Der Wehebach ist ein Vernetzungsbiotop für Arten der Fließgewässer. Diese Funktion ist jedoch durch den Ausbauzustand sowie durch den Verlauf durch Langerwehe oberhalb des hier betrachteten Abschnittes eingeschränkt. Hauptziel sollte die Erhaltung des Gebietes bei extensiver Bewirtschaftung sein. Insbesondere die Obstweide und die Ufergehölze sind zu erhalten und durch Nachpflanzung zu ergänzen. Die Anlage weiterer Streuobstbestände ist wünschenswert. Der nördliche Abschnitt Richtung Luchem sollte mit einem Wiesen- oder Hochstaudenstreifen gegen die zur Zeit unmittelbar angrenzenden Ackerflächen abgeschirmt werden (Uferstreifen), Grünland am Bach sollte keinesfalls umgebrochen werden. Als Schutzziel gilt die Erhaltung und Optimierung eines Baches mit begleitenden Ufergehölzen sowie Schutz und Optimierung von Grünland-Kleingehölzkomplexen in einer ausgeräumten Agrarlandschaft. Nordöstlich des Plangebietes angrenzend an der B 264 befindet sich das Biotop BK-5104-005 „Weiden mit Kleingehölzen Nordwestlich des Stütgerhofes“. Nordwestlich des Stütgerhofes verläuft eine Geländekante mit Grünlandbewuchs, ober- und unterhalb schließen Ackerflächen an. Laut Altbeschreibung war diese mit einer Gebüschreihe bestanden, die 2010 fehlt. Südlich anschließend Weidegrünland mit einer sehr alten Eichen- / Eschen-Baumreihe. Im Westen und Nordwesten ist das Grünland von einer Baumhecke mit ebenfalls altem Baumbestand (tlw. über 80 cm Brusthöhendurchmesser) begrenzt, außerdem alter Einzelbaum im SW. Unmittelbar nördlich des Hofes wurde ein Teil einer Ackerfläche in Grünland umgewandelt (Neuansaat), um die Pferdeweide zu vergrößern. Im Süden weist die Fläche ein unregelmäßiges Relief auf. Hier wurde offenbar vor längerer Zeit Boden abgekippt. Das kleine Gebiet ist mit den Weide-/Kleingehölzkomplex typisch und damit repräsentativ für die Bördelandschaft. Besonders der alte Baumbestand mit Baumhöhlen ist bemerkenswert. Das Gebiet hat Bedeutung als Trittsteinbiotop für Arten der Kleingehölze und des Grünlandes. Hauptziel sollte die Erhaltung des Gebietes bei extensiver Bewirtschaftung sein. Insbesondere der alte Baum- und Gebüschbestand ist zu erhalten und durch Nachpflanzung u.a. auf der Geländekante zu ergänzen. Es ist von keiner Beeinträchtigung der hier angrenzenden Biotope durch das Vorhaben auszugehen. VDH Projektmanagement GmbH Juni/2016 12 / 53 Gemeinde Langerwehe Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. E-10 „Gewerbegebiet am Steinchen“ 5 DARSTELLUNG VON BESTAND, EINGRIFF UND BEWERTUNG 5.1 Allgemeine Beschreibung des Vorhabens 5.1.1 Planungsintention und städtebauliches Konzept Für die Gesamtentwicklung des Rahmenplangebietes ist vorgesehen, einen verträglichen Übergang von den Wohngebieten in Langerwehe zu dem Gewerbegebiet zu schaffen. Die Wohnnutzung und gemischte Nutzung soll sich an das bestehende Wohngebiet im Westen des Plangebiets angliedern. Für die Lage der gewerblichen Nutzungen ist eine Orientierung an dem Verlauf der Bundesstraße 264 und der Landstraße 12 vorgesehen. Zur Erfüllung dieser Zielsetzung wird das Gebiet in Wohnbauflächen, gemischte Bauflächen, Sondergebiet für ein Vereinsheim, Sondergebiete für den Einzelhandel sowie gewerbliche Bauflächen gegliedert. Andere Flächen zwischen dem Mühlenweg und der Bundesstraße 264 (u.a. Ver- und Entsorgung) werden in den Planungsbereich einbezogen. Ziel ist es, eine zentrumsnahe kleinräumige Nutzungsmischung mit kurzen Wegen zu erreichen. Der gewerbliche Bereich soll einerseits durch Handwerks- und Dienstleitungsbetriebe geprägt sein, aber auch dem kleinflächigen und nicht-zentrenrelevanten oder nahversorgungsrelevantem Einzelhandel Entwicklungsmöglichkeiten bieten. Das Gebiet soll andererseits auch Gewerbebetriebe des produzierenden Gewerbes- und des Dienstleistungsgewerbes, auch mit Kundenverkehren, anziehen, und bildet zusätzlich eine alternative Ortseinfahrt von der B 264 bzw. L12n aus. Diese städtebaulich beabsichtigte Funktion des Gebiets wird durch entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan gesichert. 5.1.2 Bebauungsstruktur und Erschließung Die Anbindung des Plangebiets ist über die bestehenden Verkehrswege gegeben. Die innere Erschließung erfolgt über den Ausbau bestehender Feldwege. Hierzu werden teilweise Flächen der angrenzenden Grundstücke in Anspruch genommen. Die Haupterschließung des neuen Gewerbegebietes soll über eine auszubauende Straße von der Hauptstraße aus, gegenüber der Anbindung des bestehenden Gewerbegebietes, erfolgen. Die Wohnbauflächen und gemischten Bauflächen werden zudem vom Mühlenweg aus erschlossen. Von der L 12 aus erfolgt eine weitere Zufahrt im Einrichtungsverkehr über eine neue kommunale Straße, die einen Ausbau des ehemaligen Feldwegs „Am Steinchen“ darstellt und an die Jakob-Schmitz-Straße anschließt. Die innere Erschließung erfolgt für den östlichen gewerblichen Teil durch die Planstraße A, sowie die ausgebaute Straße „Am Steinchen“. Der Bereich des Misch- und Wohngebiets im westlichen Teil wird über den bestehenden Mühlenweg und eine ringförmige Erschließungsstraße erschlossen. Die Erschließung des Innenbereichs des hierdurch entstehenden Blocks erfolgt durch einen Weg, der durch einen deutlich reduzierten Querschnitt, ausschließlich diese Erschließungsfunktion erfüllen soll. In die geplanten Gewerbegebiete wird es zwei Sticherschließungen geben. Die öffentliche Sticherschließung wird im östlichen Teilbereich (GE 3) lediglich eine Länge von 35 m aufweisen, um die gewerbliche Baufläche nicht unnötig zu zerschneiden. Dadurch wird die größtmögliche Nutzbarkeit der nördlich im GE 3 gelegenen Fläche, die ohnehin aufgrund des Bodendenkmals eingeschränkt ist, gewährleistet. Eine private Erschließung innerhalb der gewerblichen Baufläche ist realisierbar. VDH Projektmanagement GmbH Juni/2016 13 / 53 Gemeinde Langerwehe Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. E-10 „Gewerbegebiet am Steinchen“ Die verkehrstechnische Machbarkeit dieser Anbindung wurde in einem Verkehrsgutachten untersucht 8. und nachgewiesen In dem Verkehrsgutachten wird neben der vorliegenden Planung auch die geplante Anbindung des Balduindreieck (Bebauungsplan E 8) und eines geplanten Gewerbegebietes an der L 12 n nördlich des Plangebiets berücksichtigt. Daneben werden Aussagen zur geplanten Anbindung der 12 n an die L 12 getroffen. Heute ist der Knotenpunt als Kreuzung ausgebaut. In den Planfeststellungsunterlagen soll diese Anbindung über einen Kreisverkehr nordöstlich des Plangebiets an der B 264 erfolgen. Die Anbindung der Planstraße A an die Hauptstraße (Kreuzung mit der Straße „Im Gewerbegebiet“) kann ohne Regelung einer LSA umgesetzt werden. Die Anbindung über einen Kreisverkehr ist hier vorgesehen. Die Kreuzung der L 12 mit der Hauptstraße ist im Bebauungsplan E 8 als Kreisverkehr festgesetzt worden. Diese Lösung ist verkehrstechnisch auch nach Realisierung des hier geplanten Gebiets möglich. Die Anbindung der Straße „Am Steinchen“ an die L 12 erfordert keine Signalisierung, da hier der Verkehr nur abfließt. Alle übrigen Anbindungen funktionieren unverändert. Das Plangebiet ist bereits an den ÖPNV angebunden. Auf der Hauptstraße befindet sich auf Höhe des bestehenden Aldi-Marktes eine Bushaltestelle, die das Plangebiet gesamtgemeindlich anbindet. Eine Verlegung der Bushaltestelle ist im Zuge der vorliegenden Planung vorgesehen. Die Hauptstraße ist bislang für Fußgänger und Radfahrer wenig attraktiv. Deshalb soll im Zuge der Erweiterung der Siedlungsflächen eine alternative Route für den Fuß- und Radverkehr ausgebaut werden. Diese soll entlang der Achse der Jakob-Schmitz-Straße/ Am Steinchen in das neue Gebiet hinein geführt werden. 5.2 Entwässerung Grundsätzlich soll das B-Plangebiet E 10 im Trennsystem entwässert werden. Die Schmutzwasserleitungen werden an das vorhandene Kanalnetz angeschlossen. Das Regenwasser kann aufgrund der hohen Grundwasserstände und der undurchlässigen Bodenverhältnisse nicht versickert werden. Daher wird ein Teil des Gebietes vorgereinigt und in die bestehende Regenwasserkanalisation eingeleitet, der übrige Teil wird in Kanälen gesammelt, soweit erforderlich vorgereinigt und über Rückhaltebecken dem Mühlenteich zugeführt. Das „Schain-Gebiet“ wird dem Teilgebiet mit Anschluss an den Mühlenteich zugeschlagen. Zurzeit ist die natürliche Vorflut des Gesamtgebietes der Mühlenteich. Der spätere Ausbau des Bebauungsplangebietes E 10 „Am Steinchen“ soll in mindestens zwei Abschnitten erfolgen. Ein erster Abschnitt besteht aus den Sondergebieten SO 1 und SO 2 sowie den Gewerbegebieten GE 1 und GE 3. Hinzu kommen die hierzu erforderlichen Straßenausbauten. Dieses Gebiet hat eine Fläche von ca. 3,7 ha. Das Gebiet wird entwässerungstechnisch an die bestehende Regenwasserkanalisation in der Hauptstraße (B264) angeschlossen und dem Geicher Bach zugeführt. Eine Vorreinigung erfolgt gemäß den Anforderungen über Behandlungsanlagen. Es wurde ein bereits bestehendes Anschlussgebiet von der Kanalisation getrennt und das Teilgebiet aus E 10 kann auf der Höhe Hauptstraße angeschlossen werden. Entsprechend der „Ausarbeitung des Wasserverbandes EifelRuhr – B-Plan Am Steinchen – Gemeinde Langerwehe“ mit Datum 23.10.2014 bestehen dafür ausreichende Kapazitäten. Demgemäß ist eine Fläche von A red = 26.400 m² vorgesehen. Die tatsächlich angeschlossene Fläche beträgt A red = 27.907,58 m². Die Einleitmenge muss daher gedrosselt werden. Im Gewerbegebiet GE 3 ist im nördlichen Teil ein Grundstück von 8.431 m² 8 Geiger und Hamburgier 2015: Verkehrstechnische Gutachten – Untersuchung der Anbindung eines Gewerbegebietes an die L 12 in Langerwehe VDH Projektmanagement GmbH Juni/2016 14 / 53 Gemeinde Langerwehe Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. E-10 „Gewerbegebiet am Steinchen“ vorgesehen, welches geländebedingt sehr tief liegt und somit zumindest teilweise in den Freispiegelkanal gepumpt werden muss. Hier ist durch die Begrenzung der Pumpenleistung auf 74 l/s eine Drosselung vorgesehen. Hierdurch wird ein Speichervolumen von 81 m³ erforderlich. Der Pumpensammelbehälter wird auf dieses Volumen ausgelegt. Siehe hierzu die beigefügte Berechnung. Grundlage ist die Fläche von 8431 m² = Ared = 6070,32 abzüglich Flächenüberschuss von 1507,58 (27907,58-26400,00 m²) = 4562,74 m² zulässige Berechnungsfläche. Bei 163,9 l/s ergibt sich die zulässige Pumpenleistung von 74,78 l/s. Damit ist die Vorgabe von A red = 26.400 m² eingehalten. Die übrigen Flächen, ca. 10,3 ha, sind zurzeit als ein zweiter Bauabschnitt geplant. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um ein WA-Gebiet sowie ein kleineres Gewerbegebiet GE 2, ein Mischgebiet MI sowie der hierzu erforderlichen Straßenkörper und Staubecken. Im Bebauungsplangebiet befinden sich dann weitere Ausgleichs- und Grünflächen, die Flächen für das Rückhaltebecken sowie Flächen für ein bestehendes Vereinsheim und der bestehenden RWE Anlagen. Diese werden hier ebenfalls berücksichtigt und in die Bilanz aufgenommen. In diesem Bereich befindet sich entlang des Mühlenweges noch ein bestehendes Gewässer, welches im Zuge des Bebauungsplans aufgegeben wird, da hier kein Einzugsgebiet und keinerlei Einleitmengen mehr vorhanden sind. Im weiteren Verlauf erfolgt die Ableitung der Regenrückhaltebecken in einen neu zu errichtenden Kanal innerhalb des Mühlenweges mit Ableitung zum Mühlenteich. Die bestehenden Entwässerungsanlagen des Vereinsheimes und die RWE-Anlagen werden im Zuge des Ausbaus an diesen Kanal an den bestehenden Einleitstellen übernommen. Das anfallende Regenwasser der neu geplanten Gebiete wird über neu zu errichtende Regenwasserkanäle gesammelt und dem Rückhaltebecken zugeführt. Für das Gewerbegebiet erfolgt ebenfalls eine Vorklärung im öffentlichen Straßenraum. Dem Regenrückhaltebecken wird ein Sandfang vorgeschaltet und im weiteren Verlauf sollen die Regenrückhaltebecken mit durchlässigem Mutterboden gestaltet werden und in einer Drainageschicht das Wasser gesammelt werden, so dass hier durch die belebte Oberbodenschicht eine zusätzliche Reinigung erfolgt. Das in den Drainageleitungen gesammelte Wasser wird einem Vereinigungsbauwerk zugeführt, in dem mittels eines Schiebers die Abgabemenge auf 10 l/Sek. und ha reduziert wird, was dem natürlichen Abfluss dieses Gebietes entspricht. Aufgrund des hoch anstehenden Grundwassers müssen die Rückhaltebecken flach gestaltet werden, damit ein ausreichender Abstand vom mindestens 0,60 m zum höchsten zu erwartenden Grundwasserspiegel eingehalten wird. Weitere Abdichtungen sollen nicht erfolgen, um bei extremen Grundwasserständen ein Aufschwemmen oder ähnliches zu verhindern. Die Beckenanlagen sollen eingezäunt werden. Die bestehenden Einleitflächen entlang der Franz-Schain-Straße werden von dem Kanal in der SchmitzStraße/Plochmühle und der Einleitstelle K abgetrennt und an die Rückhaltebecken angeschlossen. Hierzu wird die bestehende Kanalisation im Wirtschaftsweg in die Regenwasserkanalisation des Bebauungsplangebietes E 10 integriert. Hierbei handelt es sich um ca. 2,8 ha. Die genauen Berechnungen sind den Anlagen zum Entwässerungsgutachten zu entnehmen. Die Auslegung der Rückhaltebecken erfolgt für ein 100-jähriges Ereignis und ergibt ein Volumen von 2.575 m³. Hierin enthalten ist die Fläche des Flurstückes 14 (4.500 m²) aus GE 3 des 1. Bauabschnittes als Bevorratungsstauvolumen. Hier soll die Möglichkeit erhalten bleiben dieses tiefliegende Gebiet nach Errichtung des 2. Bauabschnittes im Freispiegelgefälle zu entsorgen und nicht mehr zu pumpen. Die Fläche von 4.500 m² ist somit doppelt in den Berechnungen für den Anschluss Geicher Bach und den Anschluss Mühlenteich enthalten. Ebenfalls sind die Flächen der einzelnen Gebiete in den Berechnungen aufgeführt. Zu den hier bilanzierten Flächen kommen noch die Flächen der bestehenden Straße „Knotstraße“ und „Hauptstraße“ VDH Projektmanagement GmbH Juni/2016 15 / 53 Gemeinde Langerwehe Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. E-10 „Gewerbegebiet am Steinchen“ zur Vervollständigung des Verfahrensgebietes hinzu. Die neu versiegelten Bereiche sind in der Bilanz enthalten. Abbildung 6: Rahmenplan - mögliche Bebauung 5.3 Freiraumkonzept Im nördlichen Bereich des Plangebietes verläuft eine Hochspannungstrasse zu einem Umspannwerk, die von der Bebauung freigehalten wird. Das Gelände ist hier weiterhin sehr bewegt. Hier werden Teile der erforderlichen Ausgleichsflächen angeordnet. Am Mühlenweg südlich des Umspannwerks soll ein Rückhaltebecken angelegt werden. VDH Projektmanagement GmbH Juni/2016 16 / 53 Gemeinde Langerwehe Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. E-10 „Gewerbegebiet am Steinchen“ 5.4 Schutzgut Wasser Wasser ist in seiner vielfältigen Zustandsgröße und Ausbildung ein grundlegender Baustein im Ökosystem. Hydrologisch gesehen ist Wasser als Transportmedium für die Weiterleitung von Stoffen von entscheidender Bedeutung. Wasser ist Lebensgrundlage für Pflanzen, Tiere und Menschen und bietet darüber hinaus Lebensraum für spezifische Organismengemeinschaften. 5.4.1 Bestand Im Plangebiet sind keine Oberflächengewässer vorhanden. Die Versickerungsfähigkeit der anstehenden Böden im Plangebiet (vgl. Abbildung 7) wurden durch die Firma Dipl.-Geol. Michael Eckardt, Büro für Ingenieur- und Hydrogeologie, Boden- und Felsmechanik und Umweltgeotechnik, (Februar 2014) untersucht. Das Grundwasser wurde im Januar 2014 in folgenden Tiefen erbohrt: Bohrung Nr. B15 B19 B20 B21 B22 B23 GOK Wasserstand m NN M u. GOK M NN 128,4 3,9 124,5 126,1 2,7 123,4 126,7 3,0 123,7 128,1 3,1 125,0 127,5 3,6 123,9 126,3 2,7 123,6 Datum 13.01.2014 14.01.2014 Tabelle 1: Grundwassertiefen (Januar 2014) Quelle: Dipl.-Geol. Michael Eckardt, Februar 2014 Der Grundwasserspiegel fällt in nordwestlicher Richtung ab. In der Mitte des Winterhalbjahrs kann von einem mittleren Grundwasserstand ausgegangen werden. VDH Projektmanagement GmbH Juni/2016 17 / 53 Gemeinde Langerwehe Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. E-10 „Gewerbegebiet am Steinchen“ Abbildung 7: Lageplan Bohrungen Quelle: Dipl.-Geol. Michael Eckardt, Februar 2014 In den Bohrungen B 15 und B 21 war das Grundwasser unter der lehmigen Deckschicht gespannt. Aus Grundwassergleichenkarten wird ein Grundwasserspiegel von ca. 130 m NN im Südosten bis 125 m NN in Nordwesten dargelegt. In Nasszeiten ist in dem geschichteten Baugrund mit Staunässe und Schichtenwasser bis GOK zu rechnen. In der Bohrung B 8 wurde am 03.06.2013 bei 1,75 m unter GOK Schichtenwasser erbohrt (Dipl.-Geol. Michael Eckardt, Februar 2014). Der Durchlässigkeitsbeiwert der Deckschicht wurde durch die Firma Dipl.-Geol. Michael Eckardt, Büro für Ingenieur- und Hydrogeologie, Boden- und Felsmechanik und Umweltgeotechnik, (Februar 2014) auf der -6 Grundlage örtlicher Erfahrungen zu k f ≤10 m/s abgeschätzt. VDH Projektmanagement GmbH Juni/2016 18 / 53 Gemeinde Langerwehe Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. E-10 „Gewerbegebiet am Steinchen“ Wegen der Wasserempfindlichkeit der Schluffe ist auf eine sorgfältige Entwässerung des Erdplanums besonderer Wert zu legen. Niederschlagswasser versickert in Schluffen und stark schluffigen Kiesen nur sehr langsam. Es ist zu fassen und abzuleiten. Das Erdplanum ist daher überall mit einem ausreichenden Quergefälle so anzulegen, dass Niederschlagswasser abfließen kann. Wenn Oberkante Rohfußboden oberhalb der Geländeoberfläche liegt, ist eine Abdichtung gegen Bodenfeuchtigkeit nach DIN 18195-4 hinreichend. Bauteile, die in den Boden einbinden und unterkellerte Bauwerke, sind nach DIN 18195-6, Abschnitt 9, gegen aufstauendes Sickerwasser abzudichten (Gründungssohle < 3 unter GOK). Bei Gründungstiefen größer 3,0 m unter GOK und Bauwerken, die ins Grundwasser eintauchen, ist eine Abdichtung nach Abschnitt 8 der DIN 18195- 6 erforderlich. Weiterhin wurde ergänzend eine zusätzliche Untersuchung auf den Flächen in Langerwehe, Gemarkung Jüngersdorf, Flur 3, Flurstücke 33-38 bezüglich der Möglichkeit der Versickerung von Niederschlagswasser durchgeführt (Dipl.-Geol. Michael Eckardt, Dezember 2015). Dazu wurden am 23.11.2015 neun Rammkernbohrungen nach DIN EN ISO 22475-1 ausgeführt. Außerdem wurden Versickerungsversuche in Bezug auf die Wasserdurchlässigkeit durchgeführt. Die Ergebnisse der Versickerungsversuche sind der Tabelle 2 zu entnehmen: Bohrung Tiefe Wasserspiegel Radius Wasserstand Sickermenge Zeit Durchlässigkeit Nr. m m m m m³ sec m/s 6,00 1,00 0,025 5,00 1,00E-02 60 5,3E-06 3,00 1,00 0,025 2,00 1,00E-04 360 4,5E-08 6,00 3,10 0,025 2,90 9,82E-06 360 2,3E-09 3,00 1,00 0,025 2,00 1,00E-03 2 8,1E-05 6,00 5,00 0,025 1,00 1,00E-04 100 5,4E-07 3,00 2,50 0,025 0,50 < 5,00E-05 900 <9,7E-08 3,00 2,50 0,025 0.50 < 5,00E-05 900 <9,7E-08 6,00 4,65 0,025 1,35 < 5,00E-05 900 <1,8E-08 B1 B2-1 B2-2 B3 B4 B5 B8-1 B8-2 Tabelle 2: Schichtenwasser in den Bohrungen B5, B6 und B7 Quelle: Dipl.-Geol. Michael Eckardt, Dezember 2015 In den Bohrungen B6 und B 7 (vgl. Abbildung 8) wurden wegen des hoch anstehenden Schichtwassers keine Versickerungsversuche ausgeführt. Die geringe Wasserdurchlässigkeit kann auf den hohen Feinkorngehalt zurückgeführt werden. In den Bohrungen B1 und B3 wurden größere Durchlässigkeiten bestimmt. Dies ist gemäß Gutachten auf gegebenenfalls lehmfreie Zwischenschichten zurückzuführen. Da diese Zwischenschichten bei dauerhafter Wasserzufuhr durch Schluffeinspülungen aus überlagernden Schichten zuschlämmen können, ist damit zu rechnen, dass sich die Durchlässigkeit im Laufe der Zeit verringern wird (Dipl.-Geol. Michael Eckardt, Dezember 2015). VDH Projektmanagement GmbH Juni/2016 19 / 53 Gemeinde Langerwehe Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. E-10 „Gewerbegebiet am Steinchen“ Abbildung 8: Lageplan Bohrungen Quelle: Dipl.-Geol. Michael Eckardt, Dezember 2015 5.4.2 Vorbelastung des Schutzgutes Wasser Bedingt durch die bisherige Nutzung der Fläche als landwirtschaftliche Fläche im südlichen Bereich ist ggf. eine Auswaschung von Düngemittel- und Biozideinträgen in das Grundwasser zu erwarten. In Naßzeiten bildet sich örtlich Schichtenwasser oder Staunässe aus. 5.4.3 Konflikte mit dem Schutzgut Wasser durch das Vorhaben Durch die Neuversiegelung des Plangebietes in Folge der Erschließung und Bebauung in einer Größenordnung von ca. 1.665 m² ist eine Grundwasserneubildung auf diesen Flächen nicht möglich. Gemäß § 51 a LWG NW ist das Niederschlagswasser von Grundstücken, die nach dem 1. Januar 1996 erstmals bebaut, befestigt oder an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden, zu versickern, zu verrieseln oder ortsnah direkt oder ohne Vermischung mit Schmutzwasser über eine Kanalisation in ein Gewässer einzuleiten, sofern dies ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit möglich ist. Generell kommt es durch Überbauung und Versiegelung bisheriger Freiflächen zu einer Reduzierung der Versickerungsfähigkeit. Dies kann zu einer Minderung der Grundwasserneubildungsrate sowie zu einer VDH Projektmanagement GmbH Juni/2016 20 / 53 Gemeinde Langerwehe Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. E-10 „Gewerbegebiet am Steinchen“ Beeinträchtigung der Lebensräume für Pflanzen und Tiere führen. Jedoch ist die ursprüngliche Bodenstruktur bereits verändert worden, da die Fläche zum größten Teil bebaut ist. Die Neuversiegelung beläuft sich auf ca. 80 % im Verhältnis zum gesamten Plangebiet von ca. 6.174 m². Bezogen auf das Plangebiet entspricht die Neuversiegelung einem Anteil von ca. 30 %. Bisher waren ca. 50 % der Plangebietsfläche versiegelt (3.272 m²). Grundsätzlich soll das B-Plangebiet E 10 im Trennsystem entwässert werden. Die Schmutzwasserleitungen werden an das vorhandene Kanalnetz angeschlossen. Das Regenwasser kann aufgrund der hohen Grundwasserstände und der undurchlässigen Bodenverhältnisse nicht versickert werden. Daher wird ein Teil des Gebietes in die bestehende Regenwasserkanalisation eingeleitet, der übrige Teil wird in Kanälen gesammelt, soweit erforderlich vorgereinigt und über Rückhaltebecken dem Mühlenteich zugeführt. 5.4.4 Bewertung des Eingriffs Die Grundwasserschutzfunktion steht in engem Zusammenhang mit der Filter- und Pufferfunktion der Böden. Insofern wirken Schutzmaßnahmen für die Böden des Plangebiets auch auf das Grundwasser. Schädigungen des Grundwassers können insbesondere von Eingriffen in den natürlichen Wasserhaushalt (Flächenversiegelung und Ableitung von Niederschlagswasser) und Schadstoffeinträgen ausgehen. Gemäß § 51 a LWG NW ist das Niederschlagswasser von Grundstücken, die nach dem 1. Januar 1996 erstmals bebaut, befestigt oder an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden, zu versickern, zu verrieseln oder ortsnah direkt oder ohne Vermischung mit Schmutzwasser über eine Kanalisation in ein Gewässer einzuleiten, sofern dies ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit möglich ist. Regeln für die Bemessung von Versickerungsanlagen finden sich im Regelwerk der Abwassertechnischen Vereinigung e.V. (ATV). Gemäß dem Arbeitsblatt DWA-A 138 „Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser“ wird ein Durchlässigkeitsbeiwert für Versickerungsanlagen kf ≥ 1*10 -6 m/s gefordert. Dieser Wert wurde nur in zwei von vier Versuchen in Tiefen zwischen 4 m und 5 m unter GOK erreicht. Bei kf-Werten < 1*10 zeitweiliger Speicherung -6 nicht m/s ist eine Entwässerung ausschließlich durch Versickerung mit von vorneherein gewährleistet, so dass eine ergänzende Ableitungsmöglichkeit vorzusehen ist. In dem Runderlass des Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft des Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft (MURL) vom 18.05.1998, Niederschlagsbeseitigung gemäß § 51 a Landeswassergesetz, ist als Grenzdurchlässigkeitsbeiwert kf ≥ 5*10-6 m/s festgesetzt. Bei einer geringeren Durchlässigkeit kann keine Versickerung im Sinne des § 51 a LWG gefordert werden. Sie ist aber zulässig, wenn die erforderlichen höheren Aufwendungen in Kauf genommen werden. Für zentrale Versickerungsanlagen (Versickerungsbecken), die als hydraulisch hoch belastet gelten, wird in der Regel ein Durchlässigkeitsbeiwert kf ≥ 1*10-5 m/s gefordert. Im Bereich des zunächst geplanten Versickerungsbeckens (Bohrungspunkte B19-B23, vgl. Abbildung 6) wurde dieser Wert in einem von fünf Versuchen erreicht. Bei den weiteren Planungen ist hierbei der hohe Grundwasserstand zu beachten Dipl.-Geol. Michael Eckardt, Februar 2014). Weiterhin wurde ergänzend eine zusätzliche Untersuchung auf den Flächen in Langerwehe, Gemarkung Jüngersdorf, Flur 3, Flurstücke 33-38 bezüglich der Möglichkeit der Versickerung von Niederschlagswasser durchgeführt (Dipl.-Geol. Michael Eckardt, Dezember 2015). Dazu wurden am 23.11.2015 neun Rammkernbohrungen nach DIN EN ISO 22475-1 ausgeführt. Versickerungsversuche wurden in 6 Bohrungen ausgeführt, nur in 2 Bohrungen wurde der geforderte Durchlässigkeitsbeiwert (gemäß dem Arbeitsblatt DWA-A 138 „Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser“) nachgewiesen. Auf der Grundlage dieser Ergebnisse ist VDH Projektmanagement GmbH Juni/2016 21 / 53 Gemeinde Langerwehe Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. E-10 „Gewerbegebiet am Steinchen“ eine dauerhafte Versickerung von Niederschlagswasser nicht sichergestellt (Dipl.-Geol. Michael Eckardt, Dezember 2015). Grundsätzlich soll das B-Plangebiet E 10 im Trennsystem entwässert werden. Die Schmutzwasserleitungen werden an das vorhandene Kanalnetz angeschlossen. Das Regenwasser kann aufgrund der hohen Grundwasserstände und der undurchlässigen Bodenverhältnisse nicht versickert werden. Daher wird ein Teil des Gebietes vorgereinigt und in die bestehende Regenwasserkanalisation eingeleitet, der übrige Teil wird in Kanälen gesammelt, soweit erforderlich vorgereinigt und über Rückhaltebecken dem Mühlenteich zugeführt. Das „Schain-Gebiet“ wird dem Teilgebiet mit Anschluss an den Mühlenteich zugeschlagen. Zurzeit ist die natürliche Vorflut des Gesamtgebietes der Mühlenteich. 5.5 Schutzgut Boden 5.5.1 Bestand Abbildung 8: Bodenkarte, Quelle: Geologischer Dienst NRW Das Plangebiet befindet sich in der naturräumlichen Einheit Zülpicher Börde in der Untereinheit der Erper Lößplatte, welche den eigentlichen Kern der Zülpicher Börde darstellt. Dieses Gebiet ist fast vollständig 9 mit einer 1 bis 2 m mächtigen Schicht aus Löß bedeckt. Diese sind weitestgehend entkalkt und liegen den Hauptterrassenschottern auf. Mit einem mittleren bis hohen Nährstoffgehalt bieten die vorhandenen 10 Braunerde - und Parabraunerdeböden, trotz Neigung zur Staunässebildung, gute Voraussetzungen für 9 Löß ist ein Ablagerungsgestein (Sediment). Es zeichnet sich durch eine gelbliche Färbung und besondere Feinheit aus. Der in Europa vorhandene Löß entstand während der Eiszeit und entstammt den Schotterterrassen großer Flüsse. Quelle: KOPPE, W.: Geografie Infothek. Klett Verlag Leipzig, 2012 10 Braunerden entstehen durch die natürliche Verwitterung vorhandener Gesteine. Sie erhalten ihren Namen von der typischen braunen Farbe, die durch das Oxidieren von im Boden enthaltenen Eisenbestendteilen und anderen Mineralen hervorgerufen wird. VDH Projektmanagement GmbH Juni/2016 22 / 53 Gemeinde Langerwehe Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. E-10 „Gewerbegebiet am Steinchen“ die Landwirtschaft (Weizen-, Gerste und Zuckerrübenanbau). Aus diesem Grund wurden große Teile der Platte gerodet. Nur einzelne Gehölzinseln und Gehölzbestände entlang der Bachniederungen sind noch vorhanden. 11 Zur Bewertung des Schutzgutes Boden werden die Kartierungen zum Boden der Geobasisdaten der Vermessungs- und Katasterverwaltung NRW (www.tim-online.nrw.de) und die Bodenkarte (M. 1:50.000) des geologischen Dienstes NRW zur Hilfe genommen. Zeitalter der Bodenentwicklung (Auszug) System Serie Stufe Alter (ca.) Holozän Holozän 11.700 J.v.Chr. bis heute Jungpleistozän (Tarantium) Mittelpleistozän Quartär Pleistozän (Ionium) Altpleistozän (Calabrium) tiefer tiefer 126.000 v.Chr. bis 11.700 v.Chr. 781.000 v.Chr. bis 126.000 v.Chr. 1,8 Mio. v.Chr. bis 781.000 v.Chr. Gelasium 2,6 Mio. v.Chr bis 1,8 Mio. v.Chr. tiefer älter Tabelle 3: Zeitalter der Bodenentwicklung, Quelle: Deutsche Stratigrafische Kommission: Stratigrafische Tabelle von Deutschland, Potsdam 2002 Innerhalb der nordwestlichen Ecke des Plangebietes befindet sich laut der verwendeten Karten typisches 12 Kolluvium , das in Teilen pseudovergleyt 13 ist. Als oberste Schicht wird 8 bis 10 dm mächtiger, lehmiger Schluff aufgeführt, der schwach humose und schluffig lehmige bis schwach humose Eigenschaften aufweist. Er setzt sich zusammen aus Kolluvium des Holozän (Vgl.: Tabelle 3). Hiervon überdeckt wird eine 5 bis 10 dm mächtige Bodenschicht. Sie wird von der Bodenkarte beschrieben als lehmiger Schluff, meist schwach humos, zum Teil karbonathaltig und schluffiger Lehm, meist schwach humos, zum Teil karbonathaltig. Sie setzt sich ebenfalls zusammen aus Kolluvium des Holozäns. Zuletzt führt die Auch typisch ist eine Verlehmung des Bodens durch die Verwitterung des Ausgangsmaterials. Die Kornzusammensetzung des Bodens wird hierdurch dauerhaft verkleinert und verschiebt sich in den Bereich der Tone. Ausgehend von den ursprünglichen Bestandteilen können die Eigenschaften von Braunerde deutlich variieren. Bei Parabraunerde wurden die feinen Tonbestandteile bereits aus dem Oberboden ausgewaschen und in einem Übergangshorizont angereichert. Quelle: KOPPE, W.: Geografie Infothek. Klett Verlag Leipzig, 2012 11 GLÄSSER, Ewald: Die naturräumlichen Einheiten auf Blatt 122/123 Köln-Aachen, 1. Auflage, Bonn-Bad Godesberg: Bundesanstalt für Landeskunde und Raumordnung Selbstverlag, 1978, S. 38 12 Kolluvisole werden den anthropogenen Böden zugeordnet. Das heißt, dass ein ursprünglich vorhandener Boden durch menschliche Eingriffe verändert bzw. überlagert wurde. Solche Bindungen sind meist stark geschichtet. Kolluvien, die nach dem 19. Jahrhundert entstanden sind, weisen einen deutlich höheren Humusgehalt auf. Quelle: http://www.geodz.com/deu/d/Kolluvium, abgerufen am 06.05.2014 13 Pseudogleye tragen ihren Namen da sie ein Gley zu sein scheinen. Tatsächlich stehen sie aber nicht unter dem Einfluss des Grundwassers. Die vergleichbaren Eigenschaften und die entsprechende Erscheinung resultieren stattdessen aus einem zeitlich begrenzten Einfluss durch Staunässe. Quelle: https://bodenkunde.uni-hohenheim.de/67044, abgerufen am 24.04.2014 VDH Projektmanagement GmbH Juni/2016 23 / 53 Gemeinde Langerwehe Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. E-10 „Gewerbegebiet am Steinchen“ Bodenkarte in diesem Bereich eine Schicht aus Kies, Sand und vereinzelt lehmigem Sand auf. Diese entstammt aus Terrassenablagerungen des Alt-, Mittel- und Jungpleistozäns. Die Kationenaustauschkapazität 14 liegt im Bereich des typischen Kolluviums in einem hohen Bereich. Somit gibt der Boden in hohem Maße Nährstoffe an aufwachsende Pflanzen ab. Für die Durchwurzelungstiefe und die Nutzbare Feldkapazität 15 werden sogar sehr hohe Werte angegeben, wodurch Wurzeln bis in tiefe Bodenschichten eindringen und hier große Mengen Wasser aufnehmen können. Nur die Luftkapazität 16 des Bodens ist gering. Eine Versorgung der Wurzeln mit Sauerstoff und potenziellem Wurzelraum besteht damit nur untergeordnet. Aufgrund dieser Eigenschaften werden für die beschriebenen Böden Wertzahlen der Bodenschätzung von 70 bis 90 angegeben. Damit ist die Fruchtbarkeit als sehr hoch zu beschreiben. Der Begriff der Bodenschätzung bezeichnet die Bewertung der Bodenentwicklung nach ihrer ertragssteigernden Wirkung; die Zustandsstufe dient der Feststellung des Bodenwertes. Es gibt für Ackerland sieben Zustandsstufen mit abnehmender Güte von 1 – 7 (Unter Stufe 1 wird die mit der höchsten und unter Stufe 7 die mit der geringsten Leistungsfähigkeit verstanden). Bei der Funktionserfüllung orientiert man sich bundesweit an einer Bodenwertzahl (Bodenzahl bzw. Grünlandgrundzahl) von 60, oberhalb der die Vorrausetzung von § 12 Abs. 8 der BBodSchV (Bundesbodenschutzverordnung) angenommen wird. Der vorliegende Boden überschreitet den Wert von 60 deutlich. Bezogen auf ihre Ertragsfähigkeit ist er somit als sehr schutzwürdig einzustufen. Der Boden befindet sich in einer mäßig wechselfeuchten, ökologischen Feuchtestufe. Aufgrund einer hohen gesättigten Wasserleitfähigkeit besteht eine hohe Durchlässigkeit für anfallendes Wasser. Ein Einfluss durch Grundwasser besteht nicht. Der Grenzflurabstand, also der Abstand zwischen der Geländeoberfläche und dem anstehenden Grundwasserspiegel, ist entsprechend sehr hoch. Die Einflüsse durch Stauwasser sind nur schwach und es besteht eine hohe Gesamtfilterfähigkeit. Insgesamt ist gemäß Bodenkarte dennoch davon auszugehen, dass keine Eignung für eine Versickerung besteht. Zur Erkundung der Baugrund- und Grundwasserverhältnisse wurde ein Bodengutachten im Bebauungsplanverfahren erstellt (Dipl.-Geol. Michael Eckardt vom Februar 2014). Dazu wurde in der Zeit vom 06.01. bis 14.01.2014 an bauseits vorgegebenen Stellen 16 Rammkernbohrungen nach DIN EN ISO 22475-1 durchgeführt. In neun dieser Bohrungen wurden Versickerungsversuche nach USBR EarthManual ausgeführt. Zu den Bohrungen B 1 und B 8 sowie die Sondierung DPH 1 wurden aus dem bereits erstellten Bericht 2903-1 übernommen (vgl. Abb. 2). 14 Nährstoffe kommen in der Natur als Kationen vor. Die Kationenaustauschkapazität bezeichnet also die Menge an Nährstoffen, die ein Boden bezogen auf seine Masse binden und abgeben kann. Abhängig von der hiermit ermittelten Menge an verfügbaren Nährstoffen unterteilt die Bodenkarte NRW die Kationenaustauschkapazität in Werte von „sehr niedrig“ bis „extrem hoch“. Quelle: http://www.gd.nrw.de/g_bkkati.htm, abgerufen am 04.07.2014 15 Unter der Feldkapazität versteht man die Mange an Wasser, die ein Boden gegenüber der Schwerkraft binden kann. Nutzbar ist der Teil der Wassermenge, der wieder an Pflanzen abgegeben werden kann. Sind weder Stau- noch Sickerwasser vorhanden, steht die nutzbare Feldkapazität in unmittelbarem Zusammenhang zur pflanzenverfügbaren Wassermenge. Quelle: http://www.gd.nrw.de/g_bknufe.htm, abgerufen am 04.07.2014 16 Bei der Luftkapazität handelt es um den Porenraum im Boden, der nur kurzfristig mit Wasser gefüllt ist und somit für Sauerstoff oder als Wurzelraum zur Verfügung steht. Quelle: http://www.gd.nrw.de/g_bkluft.htm, abgerufen am 04.07.2014 VDH Projektmanagement GmbH Juni/2016 24 / 53 Gemeinde Langerwehe Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. E-10 „Gewerbegebiet am Steinchen“ Abbildung 9: Lageplan Bohrungen Quelle: Dipl.-Geol. Michael Eckardt, Februar 2014 Der Lageplan in Abbildung 6 enthält noch den ursprünglichen Rahmenplan. Mittlerweile ist eine abweichende Gliederung des Plangebietes in gemischte Bauflächen, Wohnbauflächen, Gewerbegebiete und Sondergebiete vorgesehen. Die Änderung der Planung hat jedoch keine Auswirkung auf die durchgeführten Bohrungen. In der Deckschicht (Schicht 1 trafen die Bohrungen unter dem Mutterboden auf Löß-, Schwemm- und Tallehm in der Kornverteilung von feinsandigem bis stark sandigem, kiesigem und tonigem Schluff. In der Deckschicht hatten die Schluffe zum Zeitpunkt der Baugrunderkundung (mit natürlichen Wassergehalten zwischen 8 % und 25 %, im Mittel bei 19 %) überwiegend weiche bis steife Konsistenz. Die Schluffe haben damit nur geringe Festigkeit. VDH Projektmanagement GmbH Juni/2016 25 / 53 Gemeinde Langerwehe Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. E-10 „Gewerbegebiet am Steinchen“ Bei der Bohrung B8 wurden bis 2,0 m unter Geländeoberkante (GOK) angefüllte Schluffe und kiesige Schluffe mit geringen Beimengungen an Ziegeln angetroffen. Dies könnten Hinweise auf Bombentrichter sein. Derartige Störungen sind auch an anderen Stellen möglich. Bei der Bohrung B 12 wurde die Deckschicht bis 5 m (126,3 m NN) unter der Geländeoberkante nicht durchstoßen. Es handelt sich hierbei um eine mit Schwemmlehm gefüllte Erosionsrinne, deren weiterer Verlauf mit den bisher ausgeführten Bohrungen nicht erkundet wurde. B1 weist die minimalste Deckschicht von 0,7 m unter GOK auf. Im Mittel liegt die Deckschicht bei 2,0 m unter GOK. Die Bohrungen der 2. Schicht waren überwiegend schwer bis sehr schwer, lagenweise auch mittel bohrbar. Sie sind mindestens mitteldicht gelagert. Festigkeitsmindernd wirken Schlufflagen. In der Schicht zwei konnten Terrassensedimente in der Kornverteilung von schluffigen bis stark schluffigen und sandigen bis stark sandigen Kiesen vorgefunden werden. Teilweise muss mit groben Geröllen und Blöcken gerechnet werden. Im Mittel sind in der 2. Schicht ca. 57, 3 % Kies, 25,5 % Sand und 17,2 % Schluff vorhanden. Die Schicht 3 (tertiär) wurde nur an der Westseite erbohrt. In den Bohrungen B15, B20, B21 und B23 wurden die Terrassensedimente durchstoßen. Bohrung Terrassenkies Tertiär Nr. Dicke Untergrenze Obergrenze Bodenart B15 0,8m 3,0 m u. GOK 125,4 m NN Schluff, Braunkohle B20 2,2m 4,4 m u. GOK 122,3 m NN Schluff, Braunkohle B21 0,7m 4,2 m u. GOK 123,9 m NN Braunkohle B23 1,8m 3,8 m u. GOK 122,5 m NN Braunkohle Tabelle 4: Tertiäre Schicht in den Bohrungen B15, B20, B21 und B23 Quelle: Dipl.-Geol. Michael Eckardt, Februar 2014 Aufgrund der Schluffe ist der Boden sehr wasserempfindlich. Sie weichen bei wasserzutritt und/oder dynamischer Belastung schnell unter Verlust an Festigkeit auf. Die Schluffe und die schluffigen Kiese sind zudem sehr frostempfindlich. In den Bereichen der Schluffe, kann Schichtenwasser in die kiesigen Schichten abgeleitet werden. Wegen der Wasserempfindlichkeit der Schluffe ist auf eine sorgfältige Entwässerung des Erdplanums besonderer Wert zu legen. Abgesehen von den Auffüllungen in der Bohrung B8 (angefüllte Schluffe und kiesige Schluffe mit geringen Beimengungen an Ziegel) wurde nur gewachsener Boden erbohrt, der nach organoleptischer Prüfung unauffällig war. Insgesamt ist mit keinen Altlasten zu rechnen. Die Schluffe können nur bei trockener Witterung und nach Abtrocknen wieder eingebaut werden. Die Einbaufähigkeit kann durch Bodenverbesserung (z.B. mit Feinkalk) verbessert werden. In Naßzeiten können die Schluffe nicht wieder eingebaut werden. Sandige Kiese und kiesige Sande kommen, sofern sie beim Aushub getrennt gewonnen werden, für den Wiedereinbau in Frage. Sie eignen sich jedoch nicht für den Einbau in Leitungszonen und Frostschutzschichten (Dipl.-Geol. Michael Eckardt, Februar 2014). VDH Projektmanagement GmbH Juni/2016 26 / 53 Gemeinde Langerwehe Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. E-10 „Gewerbegebiet am Steinchen“ Nach DIN EN 1998 gehört Langerwehe zur Erdbebenzone 3 sowie zur Untergrundklasse T (Baugrundklasse C-T). Weiterhin wurde ergänzend eine zusätzliche Untersuchung auf den Flächen in Langerwehe, Gemarkung Jüngersdorf, Flur 3, Flurstücke 33-38 bezüglich der Möglichkeit der Versickerung von Niederschlagswasser durchgeführt (Dipl.-Geol. Michael Eckardt, Dezember 2015). Dazu wurden am 23.11.2015 neun Rammkernbohrungen nach DIN EN ISO 22475-1 ausgeführt. In den Bohrungen B1-B5 und B 8 wurden Versickerungsversuche nach USBR Earth-Manual zu Bestimmung der Durchlässigkeit des Bodens ausgeführt. Abbildung 10: Lageplan Bohrungen Quelle: Dipl.-Geol. Michael Eckardt, Dezember 2015 In der Deckschicht (Schicht 19 trafen die Bohrungen unter dem Mutterboden auf Löß-, Schwemm- und Tallehm in der Kornverteilung von feinsandigem bis stark feinsandigem und kiesigem Schluff. Bei den Bohrungen B5 und B7 lagert der Oberboden unmittelbar den Talschottern auf. In den Bohrungen der 2. Schicht konnten Talschotter in der Kornverteilung von schluffigen bis stark schluffigen und sandigen bis stark sandigen Kiesen vorgefunden werden. Die Kiese sind generell nur VDH Projektmanagement GmbH Juni/2016 27 / 53 Gemeinde Langerwehe Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. E-10 „Gewerbegebiet am Steinchen“ sehr schlecht gerundet. Dies ist auf kurze Transportwege von den benachbarten Höhenzügen der Eifel zurückzuführen. Örtlich muss in dieser Schicht mit mächtigeren Schlufflagen und mit groben Geröllen und Blöcken gerechnet werden. Bei der Auswertung der Kornverteilungskurven ist zu beachten, dass Kieskorn über 25 mm im Querschnitt nur bruchstückweise gefördert werden kann. In der Schicht 3 (tertiär) wurden schluffige bis stark schluffige Fein- und Mittelsande mit wechselnden Anteilen an Braunkohlebeimengungen vorgefunden. Grundwasser wurde als Schichtenwasser im November 2015 in den Bohrungen B 5, B6 und B7 angetroffen. Bohrung GOK Wasserstand Nr. m NHN m u. GOK m NHN B5 139,70 5,10 134,60 m NN B6 139,99 2,30 137,69 m NN B7 139,95 2,60 137,35 m NN Datum 23.11.2015 Tabelle 5: Schichtenwasser in den Bohrungen B5, B6 und B7 Quelle: Dipl.-Geol. Michael Eckardt, Dezember 2015 5.5.2 Vorbelastung des Schutzgutes Boden Die Bohrkernuntersuchungen der Bohrungen gemäß Abbildung 6 ergaben keine Auffälligkeiten in Bezug auf Verunreinigungen. Bei der Bohrung B8 (Abbildung 6) wurden bis 2,0 m unter Geländeoberkante (GOK) angefüllte Schluffe und kiesige Schluffe mit geringen Beimengungen an Ziegeln angetroffen. Dies könnten Hinweise auf Bombentrichter sein. Derartige Störungen sind auch an anderen Stellen möglich. Chemische Analysen können beim Antreffen von auffälligen Schichten erforderlich werden. In Naßzeiten bildet sich örtlich Schichtenwasser oder Staunässe aus (Abbildung 6). Auch in den ergänzenden Untersuchungen auf den Flächen in Langerwehe, Gemarkung Jüngersdorf, Flur 3, Flurstücke 33-38 sind im Gutachten keine Auffälligkeiten in Bezug auf Verunreinigungen des Bodens genannt worden (Abbildung 8). In den Bohrungen der ergänzenden Untersuchungen wurde Schichtenwasser angetroffen. 5.5.3 Konflikte mit dem Schutzgut Boden durch das Vorhaben Generell ist Boden empfindlich gegenüber Eingriffen und Veränderungen der Schichtenfolge und anderen mechanischen Einwirkungen (z.B. Verdichtung). Insbesondere im Rahmen von Baumaßnahmen wird die Bodenstruktur durch Flächenversiegelung, Verdichtung, Abtragungen und Aufschüttungen negativ verändert. Eine Belastung erfolgt auch durch den Eintrag von Schadstoffen, die erstens die Bodenfunktionen negativ beeinflussen können und zweitens auch andere Schutzgüter belasten können, insbesondere durch Auswaschung in das Grundwasser. 5.5.4 Bewertung des Eingriffs Die Verwirklichung der Planung führt zu einem dauerhaften Eingriff in die Bodenstruktur. Bei Beachtung entsprechender Maßgaben kann dieser jedoch auf das nötigste Maß beschränkt werden. Dazu müssen bei den Baumaßnahmen unnötige Befahrungen und Bodenbewegungen unterbleiben. Abgetragener Oberboden muss fachgerecht gelagert und nach Möglichkeit wieder eingebaut werden. Es bleibt festzustellen, dass die Bodenstruktur durch den Eingriff wahrscheinlich weitgehend geändert wird, um die Tragfähigkeit zu erreichen. Durch den Einsatz von natürlichen Schüttgütern kann jedoch ein schädlicher Eintrag in den Boden verhindert werden. Generell ist Boden empfindlich gegenüber Eingriffen und VDH Projektmanagement GmbH Juni/2016 28 / 53 Gemeinde Langerwehe Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. E-10 „Gewerbegebiet am Steinchen“ Veränderungen der Schichtenfolge und anderen mechanischen Einwirkungen (z.B. Verdichtung). Insbesondere im Rahmen von Baumaßnahmen wird die Bodenstruktur durch Flächenversiegelung, Verdichtung, Abtragungen und Aufschüttungen verändert. Die jetzigen Bodenschichten bestehen aus Mutterboden, Löß-, Schwemm- und Tallehm in der Kornverteilung von feinsandigem bis stark sandigem, kiesigem und tonigem Schluff mit einer geringen Festigkeit, und sehr wasser-/ frostempfindlichen Schluffen, die bei Wasserzutritt oder dynamischer Belastung ihre Festigkeit verlieren. Die 2. Schicht besteht aus Terrassensedimenten, die bessere Tragfähigkeit vorweist und nicht zusammendrückbar ist. Die Schluffe können nur bei trockener Witterung und nach Abtrocknen wieder eingebaut werden. Die Einbaufähigkeit kann durch Bodenverbesserung (z.B. mit Feinkalk) verbessert werden. In Naßzeiten können die Schluffe nicht wieder eingebaut werden. Sandige Kiese und kiesige Sande kommen, sofern sie beim Aushub getrennt gewonnen werden, für den Wiedereinbau in Frage. Sie eignen sich jedoch nicht für den Einbau in Leitungszonen und Frostschutzschichten (Dipl.-Geol. Michael Eckardt, Februar 2014). Wenn Oberkante Rohfußboden oberhalb der Geländeoberfläche liegt, ist eine Abdichtung gegen Bodenfeuchtigkeit nach DIN 18195-4 hinreichend. Bauteile, die in den Boden einbinden und unterkellerte Bauwerke, sind nach DIN 18195-6, Abschnitt 9, gegen aufstauendes Sickerwasser abzudichten (Gründungssohle < 3 unter GOK). Bei Gründungstiefen größer 3,0 m unter GOK und Bauwerken, die ins Grundwasser eintauchen, ist eine Abdichtung nach Abschnitt 8 der DIN 18195- 6 erforderlich. Die Gründungssohlen sind zum Schutz vor Witterungseinflüssen sofort mit Beton abzudecken. Aufgeweichte Schichten, gestörte Böden und Auffüllungen sind durch Beton zu ersetzen. Nach DIN EN 1998 gehört Langerwehe zur Erdbebenzone 3 sowie zur Untergrundklasse T (Baugrundklasse C-T) (Dipl.-Geol. Michael Eckardt, Februar 2014). Die Bohrkernuntersuchungen ergaben keine Auffälligkeiten in Bezug auf Verunreinigungen. Bei der Bohrung B8 wurden bis 2,0 m unter Geländeoberkante (GOK) angefüllte Schluffe und kiesige Schluffe mit geringen Beimengungen an Ziegeln angetroffen. Dies könnten Hinweise auf Bombentrichter sein. Derartige Störungen sind auch an anderen Stellen möglich. Chemische Analysen können beim Antreffen von auffälligen Schichten erforderlich werden. In Naßzeiten bildet sich örtlich Schichtenwasser oder Staunässe aus (Dipl.-Geol. Michael Eckardt, Februar 2014). Weiterhin wurde ergänzend eine zusätzliche Untersuchung auf den Flächen in Langerwehe, Gemarkung Jüngersdorf, Flur 3, Flurstücke 33-38 bezüglich der Möglichkeit der Versickerung von Niederschlagswasser durchgeführt (Dipl.-Geol. Michael Eckardt, Dezember 2015). In den ergänzenden Untersuchungen auf den Flächen in Langerwehe, Gemarkung Jüngersdorf, Flur 3, Flurstücke 33-38 sind im Gutachten keine Auffälligkeiten in Bezug auf Verunreinigungen des Bodens genannt worden (Abbildung 8). In den Bohrungen der ergänzenden Untersuchungen wurde Schichtenwasser angetroffen. Aufgrund der vorliegenden Gutachten und weiterer Erkenntnisse aus der frühzeitigen Beteiligung werden nachfolgende Hinweise in den aus dem Flächennutzungsplan zu entwickelnden Bebauungsplan aufgenommen: 1. Erdbebengefährdung Das Planungsgebiet ist der Erdbebenzone 3 mit geologischer Untergrundklasse T zuzuordnen. Bei Planung und Bemessung üblicher Hochbauten sind die Technischen Baubestimmungen des Landes NRW mit DIN 4149:2005-04 "Bauten in deutschen Erdbebengebieten" zu berücksichtigen. Zur Planung und Bemessung spezieller Bauwerkstypen müssen bei Berücksichtigung der gültigen Regelwerke die Hinweise zur Berücksichtigung der Erdbebengefährdung beachtet werden. Hier wird oft auf die Einstufung nach DIN 4149:2005 zurückgegriffen. VDH Projektmanagement GmbH Juni/2016 29 / 53 Gemeinde Langerwehe Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. E-10 „Gewerbegebiet am Steinchen“ 2. Ingenieurgeologie Aus ingenieurgeologischer Sicht ist vor Beginn von Baumaßnahmen der Baugrund objektbezogen zu untersuchen und zu bewerten. 3. Baugrundverhältnisse Wegen der Bodenverhältnisse im Auegebiet sind bei der Bauwerksgründung ggf. besondere bauliche Maßnahmen, insbesondere im Gründungsbereich, erforderlich. Hier sind die Bauvorschriften der DIN 1054 "Baugrund- Sicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau", der DIN 18 196 "Erd- und Grundbau; Bodenklassifikation für bautechnische Zwecke" sowie die Bestimmungen der Bauordnung des Landes Nordrhein- Westfalen zu beachten. 4. Grundwasserverhältnisse Der natürliche Grundwasserspiegel steht nahe der Geländeoberfläche an. Der Grundwasserstand kann vorübergehend durch künstliche oder natürliche Einflüsse verändert sein. Bei den Abdichtungsmaßnahmen ist ein zukünftiger Wiederanstieg des Grundwassers auf das natürliche Niveau zu berücksichtigen. Hier sind die Vorschriften der DIN 18 195 "Bauwerksabdichtungen" zu beachten. Bereits bei der Planung von unterirdischen Anlagen (Keller, Garage, etc.) sind bauliche Maßnahmen (z.B. Abdichtungen) zum Schutz vor hohen Grundwasserständen vorzunehmen. Es darf keine Grundwasserabsenkung bzw. -ableitung - auch kein zeitweiliges Abpumpen - nach Errichtung der baulichen Anlage erfolgen. Weiterhin dürfen keine schädlichen Veränderungen der Beschaffenheit des Grundwassers eintreten. Der Bereich des Planungsgebietes ist nach den der Bezirksregierung Arnsberg vorliegenden Unterlagen (Grundwasserdifferenzenpläne mit Stand: Oktober 2012 aus dem Revierbericht, Bericht 1, Auswirkungen der Grundwasserabsenkung, des Sammelbescheides 2000-1-) von durch Grundwasserabsenkungen Berücksichtigung finden: Sümpfungsmaßnahmen des betroffen. Planungen Die Bei den - 61.42.63 - Braunkohlenbergbaus Grundwasserabsenkungen sollte werden, bedingten folgendes bedingt bereits durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch über einen längeren Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstände im Planungsgebiet in den nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand nicht auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten. 5. Bergbautätigkeit Das Planungsbiet liegt über dem auf Steinkohle, Eisenerz, Blei und Galmei verliehenen Bergwerksfeld "Gute Hoffnung", sowie über dem auf Braunkohle verliehenen Bergwerksfeld "Zukunft-Erweiterung". Eigentümer des Bergwerksfeldes "Gute Hoffnung" ist die EBV Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Myhler Straße 83 in 41836 Hückelhoven. Eigentümer des Bergwerksfeldes "ZukunftErweiterung" ist die RV Rheinbraun Handel und Dienstleistungen GmbH, hier vertreten durch die RWE Power AG, Abt. Liegenschaften und Umsiedlung in 50416 Köln. Nach den der Bezirksregierung Arnsberg vorliegenden Unterlagen ist im Bereich der Planungsfläche kein einwirkungsrelevanter Bergbau dokumentiert. Mit bergbaulichen Nachwirkungen auf die Planungsfläche ist danach nicht zu rechnen. VDH Projektmanagement GmbH Juni/2016 30 / 53 Gemeinde Langerwehe Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. E-10 „Gewerbegebiet am Steinchen“ Über mögliche zukünftige bergbauliche Tätigkeiten ist der Bezirksregierung Arnsberg nichts bekannt. 5.6 Schutzgut Klima/Luft Das lokale Kleinklima bildet die Grundlage insbesondere für die Vegetationsentwicklung. Darüber hinaus ist das Klima unter dem Aspekt der Niederschlagsrate auch für den Wasserhaushalt und die Grundwasserneubildung verantwortlich. Luft wiederum ist lebensnotwendig zum Atmen für Mensch und Tier. Zudem übernimmt die Atmosphäre Funktionen als Schutz- und Übertragungsmedium für Stoffflüsse. Ein ausgewogenes Klima und eine regelmäßige Frischluftzufuhr sind Grundlage für gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse. 5.6.1 Klimafaktoren im Bestand Das Klima in Langerwehe ist warm und gemäßigt. Es gibt das ganze Jahr über deutliche Niederschläge in Langerwehe. Selbst der trockenste Monat weist noch hohe Niederschlagsmengen auf. In Langerwehe herrscht im Jahresdurchschnitt eine Temperatur von 9,9 °C. Im Durchschnitt fallen 818 mm Niederschlag innerhalb eines Jahres (Website: http://de.climate-data.org/location/14966/, Zugriff am 27.02.2015). Die örtlich klimatischen und lufthygienischen Verhältnisse bestimmen oftmals das Ausmaß von Luftverunreinigungen. Lokalklimatische Gegebenheiten in Verbindung mit der Bebauungsstruktur und den Nutzungen in der Umgebung können hierbei von Bedeutung sein. Das Plangebiet selbst ist Offenland und Kaltluftentstehungsgebiet, jedoch ist die klimatische Funktion durch die geringe, bzw. temporär fehlende Vegetationshöhe infolge der Bewirtschaftung, eingeschränkt. Aufgrund der flachen Ausprägung hat das Plangebiet wenig Wirkung für die Frischluftzufuhr in die angrenzenden Wohngebiete. Besondere Luftschadstoffbelastungen sind im Plangebiet und dessen Umgebung nicht bekannt. Die Fläche und die Umgebung sind jedoch bereits heute durch Immissionen des Verkehrs vorbelastet. 5.6.2 Klimatische Vorbelastung Die örtlich klimatischen Luftverunreinigungen. Es und lufthygienischen bestehen im Verhältnisse gesamten Plangebiet bestimmen insgesamt das keine Ausmaß von hochwertigen Grünstrukturen. Der überwiegende Teil wird derzeit intensiv ackerbaulich genutzt (Mais und Getreideanbau). Im Norden des Plangebietes befindet sich ein Umspannwerk mit mittelalten Begleitgehölzen (Birke, Ahorn, heimische Sträucher). Südlich davon grenzt unmittelbar ein Vereinsheim, ebenfalls von jungen bis mittelalten Gehölzen umstanden, an. Entlang der B 264 stocken lokal junge Bäume (Büro Kreutz, Naturschutz, Planung, Recht: Artenschutzrechtliche Prüfung Stufe I, Januar 2015). Die hier beschriebenen Bäume werden im Hinblick auf das Verfahren nicht gefällt werden. Auch die vorhandenen Gebäude können weiterhin bestehen bleiben. Es ist davon auszugehen, dass das Plangebiet keine besondere klimatische Funktion erfüllt. Vorbelastend ist hier die Verkehrsbelastung, durch die das Plangebiet umrahmende (östlich und nördlich) Bundesstraße B 264, die bereits gegenwärtig durch die Abgasemissionen auf die Schutzgüter Klima und Luft wirkt. Das Plangebiet wird im Süden von der stark befahrenen Hauptstraße begrenzt, an die sich ein Lebensmittelmarkt anschließt. Der Verkehr gilt insgesamt als einer der Hauptverursacher von Luftschadstoffen und setzt NO2, flüchtige organische Verbindungen, Dieselrußpartikel oder CO2 frei. VDH Projektmanagement GmbH Juni/2016 31 / 53 Gemeinde Langerwehe Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. E-10 „Gewerbegebiet am Steinchen“ 5.6.3 Konflikte mit dem Schutzgut Klima/Luft durch das Vorhaben Die klimatischen Funktionen der Freiflächen stehen in engem Zusammenhang mit dem Vegetationsbestand. Bei Verlust der Vegetation gehen auch die kleinklimatischen Wirkungen weitgehend verloren. Eine zusätzliche negative klimatische Wirkung erfolgt bei Bebauung der Flächen, da versiegelte Flächen sich schneller erwärmen und eine ungünstigere Strahlungsbilanz besitzen. 5.6.4 Bewertung des Eingriffs Bisher sieht die Planung vor, die wertvolleren Gehölz- und Baumstrukturen bestehen zu lassen. Der Eingriff erfolgt hauptsächlich in die Bereiche, in denen heute landwirtschaftlich genutzte Flächen sind. Die Beanspruchung dieser Flächen wird in Bezug auf das Klima keine nennenswerte Beeinträchtigung auslösen. Diesen beschriebenen, negativen Auswirkungen wirken die Umsetzung der geplanten Begrünungsmaßnahmen und die Anlage von bioklimatisch bedeutsamen Grünstrukturen entgegen. Es ist grundsätzlich davon auszugehen, dass aufgrund der umliegenden Siedlungsnutzungen und den Verkehrsflächen keine bedeutenden Veränderungen gegenüber dem Ist-Zustand auftreten werden. Zudem sind keine Besonderheiten (z.B. luftverschmutzende Industrien) zu vermerken, die eine starke Beeinträchtigung der Luft im Gebiet hervorrufen würden. 5.7 Arten und Biotope Tiere und Pflanzen sind ein zentraler Bestandteil des Naturhaushaltes. Als Elemente der natürlichen Stoffkreisläufe, als prägende Bestandteile der Landschaft, als Bewahrer der genetischen Vielfalt und als wichtiger Einflussfaktor für andere Schutzgüter (z.B. Reinigungs- und Filterfunktion für Luft, Wasser und Boden, klimatischer Einfluss der Vegetation, Nahrungsgrundlage für den Menschen) sind Tiere und Pflanzen in ihrer natürlichen, standortgerechten Artenvielfalt zu schützen. 5.7.1 Flora und Fauna / Bestand Potenzielle natürliche Vegetation Die heutige potenzielle natürliche Vegetation (HpnV) bezeichnet die Gesamtheit der Pflanzengesellschaften, die sich aufgrund der am jeweiligen Standort herrschenden abiotischen Faktoren wie Boden, Wasser und Klima natürlicherweise und ohne Beeinflussung durch den Menschen einstellen würden. Da in unserer Kulturlandschaft natürliche, vom Menschen nicht veränderte Flächen nur sehr selten zu finden sind, kann die Rekonstruktion der potenziellen Endgesellschaft am jeweiligen Standort dazu beitragen, möglichst landschaftsgerechte und ökologisch sinnvolle Rekultivierungs- und Ausgleichsmaßnahmen durchzuführen. Im Bereich der Zülpicher Börde würde sich auf den nährstoffreichen, basischen Standorten ein überwiegend artenreicher Eichen-Hainbuchenwald (mit stärkerem Einschlag von Ahorn, Ulme und auch Linde) sowie auf den bodensauren Standorten ein artenärmerer Eichen-Hainbuchen- und EichenBuchenwald entwickeln. Flora Bestand Das ca. 14 ha große Eingriffsgebiet (hier Geltungsbereich des B-Planes) befindet sich im Osten der Ortschaft Langerwehe zwischen der B 264 und Am Steinchen. Flora und Fauna sind im Plangebiet bereits durch die intensive anthropogene Nutzung vorbelastet. Der überwiegende Teil wird derzeit VDH Projektmanagement GmbH Juni/2016 32 / 53 Gemeinde Langerwehe Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. E-10 „Gewerbegebiet am Steinchen“ intensiv ackerbaulich genutzt (Mais und Getreideanbau). Im Norden des Plangebietes befindet sich ein Umspannwerk mit mittelalten Begleitgehölzen (Birke, Ahorn, heimische Sträucher). Südlich davon grenzt unmittelbar ein Vereinsheim, ebenfalls von jungen bis mittelalten Gehölzen umstanden an. Entlang der B 264 stocken lokal junge Bäume (Büro Kreutz, Naturschutz, Planung, Recht: Artenschutzrechtliche Prüfung Stufe I, Januar 2015). Die hier beschriebenen Bäume werden im Hinblick auf das Verfahren nicht gefällt werden. Auch die vorhandenen Gebäude können weiterhin bestehen bleiben. Südlich des Plangebietes ist dichte Wohnbebauung mit Kleingärten sowie die stark befahrene Hauptstraße mit einem angrenzenden Lebensmittelmarkt vorhanden. Auch im Westen ist zunächst eine dichte Wohnbebauung mit Kleingärten vorzufinden. Das Plangebiet wird im Süden von der stark befahrenen Hauptstraße an die sich ein Lebensmittelmarkt anschließt begrenzt. Im Westen des Plangebietes befindet sich zunächst eine dichte Wohnbebauung, die jedoch im Nordwesten zur B 264 hin von extensiv genutztem Grünland (alte Streuobstwiese, extensives Weideland mit alten Pappeln) umrahmt wird. Im Norden und Osten dominieren, jenseits der Bundesstraße, Intensiväcker. Strukturreiche Weg- oder Ackersäume sind im Plangebiet nicht vorhanden (Büro Kreutz, Naturschutz, Planung, Recht: Artenschutzrechtliche Prüfung Stufe I, Januar 2015). Fauna / Bestand Im Verfahren wurde zunächst eine Artenschutzprüfung der Stufe I (Vorprüfung aller planungsrelevanten Arten und Wirkfaktoren) durchgeführt, um das Plangebiet hinsichtlich eines möglichen Vorkommens von planungsrelevanten Arten zu überprüfen sowie festzustellen, ob und gegebenenfalls bei welchen Arten artenschutzrechtliche Konflikte auftreten können (Büro Kreutz, Naturschutz, Planung, Recht: Artenschutzrechtliche Prüfung Stufe I, Januar 2015). Zusätzlich erfolgte auf Basis der Auswertung der Artenschutzprüfung I eine vertiefte Prüfung, „Artenschutzrechtliche Prüfung Stufe II, Kartierergebnisse (Büro Kreutz, Naturschutz, Planung, Recht: Artenschutzrechtliche Prüfung Stufe II, 26. Mai 2015). Das Untersuchungsgebiet wurde am 10.10.2014 begangen und auf Hinweise des Vorkommens planungsrelevanter Arten untersucht (Nester, Baumhöhlen, Kot- oder Nahrungsreste etc.). Für die Artenschutzrechtliche Prüfung Stufe I wurde die Liste des MUNLV (2007), die planungsrelevante Arten aufführt, anhand der für das Plangebiet relevanten Daten des LANUV (2015): Infosystem geschützte Arten in NRW und LINFOS (2015): Landschaftsinformationssammlung ausgewertet. Die folgende Tabelle zeigt alle potenziell vorkommenden planungsrelevanten Tier- und Pflanzenarten, welche durch Verschneidung mit gegebenen Biotopstrukturen, dem Wirkraum und den Wirkpfaden des Vorhabens auf ihre potenzielle Präsenz bzw. Absenz geprüft werden. Des Weiteren wurde ermittelt, für welche Arten das Eintreten von Verbotstatbeständen generell möglich ist: Art Sind Beeinträcht igungen möglich? Begründung Säugetiere Wildkatze, Europäischer Biber Breitflügelfledermaus, Große Bartfledermaus, Wasserfledermaus, Kleiner Abendsegler, Großer Abendsegler, Rauhautfledermaus, Nein Keine geeigneten Habitate im Eingriffsgebiet und der Umgebung Nein Im Zuge der Umsetzung des B-Planes werden keine Bäume gefällt oder Gebäude abgerissen bzw. saniert. Ein Vorkommen essenzieller Nahrungshabitate im Eingriffsgebiet kann aufgrund der Biotopausstattung und der relevanten Flächengröße ausgeschlossen werden. VDH Projektmanagement GmbH Juni/2016 33 / 53 Gemeinde Langerwehe Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. E-10 „Gewerbegebiet am Steinchen“ Zwergfledermaus, Mückenfledermaus, Braunes Langohr, Graues Langohr Vögel Wachtel, Rebhuhn, Kiebitz, Feldlerche Ja Typische Arten der intensiv genutzten Feldflur. Fortpflanzungs- und Ruhestätten im Eingriffsgebiet möglich. Turmfalke, Schleiereule, Mäusebussard, Habicht, Waldohreule, Waldkauz, Sperber Nein Arten nisten in Horsten, Baumhöhlen oder Gebäuden. Im Zuge der Umsetzung werden keine Bäume gefällt oder Gebäude abgerissen bzw. saniert. Teichrohrsänger Nein Art der Schilfröhrichte. Keine Eingriffsgebiet oder der Umgebung. Wiesenpieper Nein Art der Extensivwiesen, Moore, Heiden. Keine geeigneten Habitate im Eingriffsgebiet oder der Umgebung. Nein Vorkommen in dem baumbestandenen Extensivgrünland westlich des Eingriffsgebiets möglich. Bis hier aber keine Wirkpfade erkennbar. In den nord-westlichen Bereichen des B-Plangebietes (Umspannwerk, Vereinsheim) sind lediglich Verund Entsorgungsanlagen geplant Nein Vorkommen in der Streuobstwiese im Westen möglich. Aufgrund der Entfernung von ca. 130 m sind Wirkpfade jedoch auszuschließen. Das Eingriffsgebiet besitzt keine essenziellen Nahrungsfunktionen. Der Steinkauz nutzt meist kurzrasiges Grünland zur Insektenjagd. Nein Vorkommen im Bereich der Pappeln, im Westen des Eingriffsgebiets, sind nicht auszuschließen. Aufgrund der enormen Vorbelastungen sind jedoch keine Wirkpfade erkennbar. In den nordwestlichen Bereichen des B-Plangebietes (Umspannwerk, Vereinsheim) sind lediglich Verund Entsorgungsanlagen geplant. Rauchschwalbe, Mehlschwalbe, Feldsperling Nein Vorkommen in oder um den Bauernhof im Westen des Eingriffsgebiets möglich. Aufgrund der enormen Vorbelastungen sind jedoch keine Wirkpfade erkennbar. Es handelt sich um störungstolerante Arten, die meisten in der Nähe des Menschen leben. Waldlaubsänger Nein Art brütet in verschiedenen Waldgesellschaften. Keine geeigneten Habitate im Eingriffsgebiet oder der Umgebung. Zwergtaucher Nein Art brütet an Gewässern. Keine geeigneten Habitate im Eingriffsgebiet oder der Umgebung. Nein Keine geeigneten Laichgewässer oder Landlebensräume im Eingriffsgebiet und der Umgebung. Baumpieper Steinkauz Kleinspecht, Schwarzspecht, Feldschwirl, Nachtigall, Pirol, Kuckuck geeigneten Habitate im Amphibien Kreuzkröte, Springfrosch Tabelle 6: Übersicht der potenziellen im Eingriffsgebiet und Wirkraum vorkommenden planungsrelevanten Tier- und Pflanzenarten. VDH Projektmanagement GmbH Juni/2016 34 / 53 Gemeinde Langerwehe Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. E-10 „Gewerbegebiet am Steinchen“ Quelle: Kreutz, Naturschutz, Planung, Recht: Artenschutzrechtliche Prüfung Stufe I, Januar 2015 Als planungsrelevant wurden die Arten: Wachtel, Rebhuhn, Kiebitz und Feldlerche identifiziert. Um eine zeit- und kostenintensive Umsetzung von ggf. rechtlich unnötigen Maßnahmen zu vermeiden, wurden weiterführende Untersuchungen empfohlen. Diese sollten die Basis bilden, um im zweiten Schritt zielgerichtete Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen abzuleiten. Es wurde eine Erfassung auf Hinweise des Vorkommens planungsrelevanter Arten untersucht und an insgesamt sechs Terminen von Mitte April bis Ende Mai (z.T. abendlich mit Klangattrappen zur Ermittlung der Arten Rebhuhn und Wachtel) durchgeführt (Büro Kreutz, Naturschutz, Planung, Recht: Artenschutzrechtliche Prüfung Stufe II, 26. Mai 2015). 5.7.2 Vorbelastung für Flora und Fauna Flora und Fauna im Plangebiet sind bereits durch anthropogene Nutzung vorbelastet (ackerbauliche Nutzung). Die Fläche ist zum Teil bebaut und grenzt an stark befahrene Straßen an (B 264 und Hauptstraße). Im Süden ist in unmittelbarer Nähe des Plangebietes ein Lebensmittelmarkt vorhanden. Weiterhin wird das Plangebiet durch zahlreiche Spaziergänger und Anwohner vorbelastet (Büro Kreutz, Naturschutz, Planung, Recht: Artenschutzrechtliche Prüfung Stufe I, Januar 2015). 5.7.3 Konflikte mit dem Schutzgut Flora und Fauna durch das Vorhaben Arten und Biotope sind empfindlich gegenüber Flächeninanspruchnahme und der damit verbundenen Zerstörung von Lebens- und Nahrungsräumen bzw. allgemein gegenüber Beeinträchtigungen durch menschliche Nutzung, die auch in Form von Lärm- und Schadstoffimmissionen, Zerschneidung oder sonstigen Veränderungen von Lebensräumen und Biotopen erfolgen kann. 5.7.4 Bewertung des Eingriffs Flora und Fauna sind im Plangebiet bereits durch die intensive anthropogene Nutzung vorbelastet. Der überwiegende Teil wird derzeit intensiv ackerbaulich genutzt (Mais und Getreideanbau). Im Norden des Plangebietes befindet sich ein Umspannwerk mit mittelalten Begleitgehölzen (Birke, Ahorn, heimische Sträucher). Südlich davon grenzt unmittelbar ein Vereinsheim, ebenfalls von jungen bis mittelalten Gehölzen umstanden, an. Entlang der B 264 stocken lokal junge Bäume (Büro Kreutz, Naturschutz, Planung, Recht: Artenschutzrechtliche Prüfung Stufe I, Januar 2015). Die hier beschriebenen Bäume werden im Hinblick auf das Verfahren nicht gefällt werden. Auch die vorhandenen Gebäude können weiterhin bestehen bleiben. Südlich des Plangebietes ist dichte Wohnbebauung mit Kleingärten sowie die stark befahrene Hauptstraße mit einem angrenzenden Lebensmittelmarkt vorhanden. Auch im Westen ist zunächst eine dichte Wohnbebauung mit Kleingärten vorzufinden. Das Plangebiet wird im Süden von der stark befahrenen Hauptstraße, an die sich ein Lebensmittelmarkt anschließt, begrenzt. Im Westen des Plangebietes befindet sich zunächst eine dichte Wohnbebauung, die jedoch im Nordwesten zur B 264 hin von extensiv genutztem Grünland (alte Streuobstwiese, extensives Weideland mit alten Pappeln) umrahmt wird. Im Norden und Osten dominieren, jenseits der Bundesstraße, Intensiväcker. Strukturreiche Weg- oder Ackersäume sind im Plangebiet nicht vorhanden (Büro Kreutz, Naturschutz, Planung, Recht: Artenschutzrechtliche Prüfung Stufe I, Januar 2015). Insgesamt wird das Vorhaben in keine wertvollen Biotopstrukturen eingreifen. Außerdem wird durch die geplanten Pflanzmaßnahmen aus einheimischen Sträuchern, Gehölzstrukturen und Bäumen die VDH Projektmanagement GmbH Juni/2016 35 / 53 Gemeinde Langerwehe Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. E-10 „Gewerbegebiet am Steinchen“ entfallende Vegetation zum Teil ausgeglichen. Der Verlust der Vegetationsflächen der Plangebietsbereiche, wird zunächst im Landschaftspflegerischen Fachbeitrag ausgewertet und dargelegt. Auf den nicht überbaubaren Flächen sowie den Grünflächen wird Ersatzvegetation geschaffen. Das restliche ökologische Defizit wird auf externen Ausgleichsflächen kompensiert. Um zu ermitteln inwieweit der geplante Eingriff für die in Stufe I als planungsrelevant geltenden Arten (Wachtel, Rebhuhn, Kiebitz und Feldlerche) einen Verbotstatbestand auslöst, wurde in Bezug auf diese Arten eine vertiefende Analyse als „worst-case“ Einschätzung erstellt (Büro Kreutz, Naturschutz, Planung, Recht: Artenschutzrechtliche Prüfung Stufe I, Januar 2015). Ein Vorkommen der Bodenbrüter Wachtel, Kiebitz, Rebhuhn und Feldlerche und damit auch das Eintreten von Verbotstatbeständen i.S. des §44 BNatSchG konnte im Vorfeld nicht ausgeschlossen werden. Um eine zeit- und kostenintensive Umsetzung von ggf. rechtlich unnötigen Maßnahmen zu vermeiden, wurden weiterführende Untersuchungen empfohlen. Diese bilden die Basis, um im zweiten Schritt zielgerichtete Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen abzuleiten. Es wurde eine Erfassung auf Hinweise des Vorkommens planungsrelevanter Arten an insgesamt sechs Terminen von Mitte April bis Ende Mai (z.T. abendlich mit Klangattrappen zur Ermittlung der Arten Rebhuhn und Wachtel) untersucht. Datum Arten Wetter 11.04.2015 Vögel 12 °C, 100% Bew. 19.04.2015 Rebhuhn, 10 °C, 0% Bew. Feldhamster 21.04.2015 Vögel 22 °C, 0% Bew. 02.05.2015 Vögel 18 °C, 10% Bew. 11.05.2015 Vögel 20 °C, 20% Bew. 26.05.2015 Wachtel 14 °C, 0% Bew. Tabelle 7: Übersicht der durchgeführten Untersuchungen Quelle: Kreutz, Naturschutz, Planung, Recht: Artenschutzrechtliche Prüfung Stufe II, Mai 2015 Im Zuge der Kartierungen konnten keine planungsrelevanten Vogelarten oder der Feldhamster festgestellt werden. Vermeidungs-, Minderungs- oder CEF-Maßnahmen sind gemäß dem Gutachter nicht notwendig (Büro Kreutz, Naturschutz, Planung, Recht: Artenschutzrechtliche Prüfung Stufe II, Mai 2015). 5.8 Landschafts-/Ortsbild Das Landschaftsbild hat in erster Linie ästhetische und identitätsbewahrende Funktion. Die Komposition verschiedener, typischer Landschaftselemente macht die Eigenart eines Landstriches aus. Neben der VDH Projektmanagement GmbH Juni/2016 36 / 53 Gemeinde Langerwehe Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. E-10 „Gewerbegebiet am Steinchen“ Bewahrung typischer Arten, Strukturen und Bewirtschaftungsformen spielt dies auch für den Erholungswert der Landschaft eine große Rolle. 5.8.1 Bestand Landschafts-/Ortsbild Das Landschafts- bzw. Ortsbild des Plangebietes ist überwiegend geprägt durch die strukturarme Kulturlandschaft. Im Norden des Plangebietes befindet sich ein Umspannwerk mit mittelalten Begleitgehölzen (Birke, Ahorn, heimische Sträucher). Südlich davon grenzt unmittelbar ein Vereinsheim an, ebenfalls von jungen bis mittelalten Gehölzen umstanden. Entlang der B 264 stocken lokal junge Bäume (Büro Kreutz, Naturschutz, Planung, Recht: Artenschutzrechtliche Prüfung Stufe I, Januar 2015). Im südlichen Bereich des Plangebietes ist dichte Wohnbebauung mit Kleingärten sowie die stark befahrene Hauptstraße mit einem angrenzenden Lebensmittelmarkt vorhanden. Auch im Westen ist zunächst eine dichte Wohnbebauung mit Kleingärten vorzufinden. Im Westen des Plangebietes befindet sich zunächst eine dichte Wohnbebauung, die jedoch im Nordwesten zur B 264 hin von extensiv genutztem Grünland (alte Streuobstwiese, extensives Weideland mit alten Pappeln) umrahmt wird. Im Norden und Osten dominieren, jenseits der Bundesstraße, Intensiväcker. Strukturreiche Weg- oder Ackersäume sind im Plangebiet nicht vorhanden Das Gebiet wirkt als Freifläche für die unmittelbar angrenzenden Gebäude, die jedoch keine durchgehende gestalterische Qualität aufweisen. 5.8.2 Vorbelastung des Landschafts-/Ortsbildes Das Landschaftsbild im Plangebiet ist derzeit in gewisser Weise durch die Strukturarmut der ausgeräumten Feldflur sowie die umgebende Bebauung und die tangierenden Verkehrstrassen belastet. 5.8.3 Konflikte mit dem Schutzgut Landschafts-Ortsbild durch das Vorhaben Das Landschaftsbild und die Erholung als Naturpotenzial sind empfindlich gegenüber einer Veränderung der Landschaft, insbesondere in Form von Bebauung und „landschaftsfremden“ Nutzungen. Dadurch wird auch die Erholungsnutzung für den Menschen, die durch den Eindruck der „freien Landschaft“ entsteht, beeinträchtigt. Neben dem Hinzufügen von störenden Elementen kann das Landschaftsbild auch durch das Entfernen von typischen und prägenden Elementen beeinträchtigt werden. 5.8.4 Bewertung des Eingriffs In Bezug auf die Erholungsnutzung ist das eigentliche Plangebiet wegen seiner Strukturarmut nur eingeschränkt von Bedeutung. Aufgrund der direkten Nähe zu Siedlungen und der derzeitigen Bebauungsfreiheit des Plangebietes kommt der Fläche aufgrund der landwirtschaftlichen und privaten Nutzung keine Bedeutung für die Naherholung zu. Durch den Verlust des Plangebietes als landwirtschaftliche Fläche gehen im subjektiven Landschaftseindruck jedoch Freiflächen verloren und werden durch Siedlungsfläche ersetzt. Durch gestalterische Festsetzungen kann dieser Eindruck jedoch zumindest gemindert werden. Aufgrund der vom Plangeber getroffenen Festsetzungen zur Höhenentwicklung soll eine schonende Integration in das Landschaftsbild und in die Siedlung ermöglicht werden. 6 VERMEIDUNG, MINDERUNG UND AUSGLEICHBARKEIT EINES EINGRIFFS 6.1 Vermeidbarkeit des Eingriffs Ein Eingriff in Natur und Landschaft ist vermeidbar, wenn VDH Projektmanagement GmbH Juni/2016 37 / 53 Gemeinde Langerwehe Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. E-10 „Gewerbegebiet am Steinchen“ - kein nachweisbarer Bedarf für das Vorhaben besteht, - das Vorhaben keine geeignete Lösung für die Deckung des vorhandenen Bedarfs darstellt, - eine für Naturhaushalt und Landschaftsbild räumlich, quantitativ oder qualitativ günstigere Lösungsmöglichkeit besteht, welche den eigentlichen Zweck des Vorhabens ebenfalls erfüllt. Der Bedarf für die Planung ist gegeben. Die bisherige Versorgungssituation in Langerwehe ist laut Aussage des Einzelhandelskonzeptes unzureichend. In Langerwehe selbst sind nur drei Lebensmitteldiscounter (alle kleinflächig) und ein Vollsortimenter ansässig, dessen Verkaufsfläche mit rund 900 m² nicht mehr den heutigen Anforderungen an moderne Märkte entspricht. Insgesamt besteht in den nahversorgungsrelevanten Sortimenten in Langerwehe bisher ein Defizit. Bei einem Kaufkraftpotenzial von ca. 36 Mio. € für nahversorgungsrelevante Sortimente steht ein Umsatz von nur ca. 24,5 Mio. € entgegen. Daraus folgt, dass ca. 11,5 Mio. € an Kaufkraft, sprich 32%, in andere Kommunen abfließen. Durch die Planung können diese Kaufkraftabflüsse nun in Langerwehe gebunden werden, die Nahversorgungssituation wird deutlich verbessert. Über die Knotstraße (L 12, K 27) sind auch die neuen Wohngebiete im Süden Langerwehes sowie die Ortsteile Merode und Schlich an die Einzelhandelsbetreibe angebunden. Weitere neue Wohnlagen entstehen innerhalb des Plangebietes. In Schlich selbst wird die Versorgungssituation als unzureichend beschrieben. Inzwischen wurde der einzige Lebensmittelmarkt in Schlich geschlossen. Somit wird die Versorgungssituation auch in diesem Ortsteil und dem angrenzenden Ortsteil Merode durch den ca. 3 km entfernten Standort verbessert. Die Realisierung eines Vorhabens in integrierter Lage des Hauptzentrums der Gemeinde kann nicht erreicht werden. Im Einzelhandelsstandort und Zentrenkonzept der Gemeinde Langerwehe werden daher neben dem Hauptzentrum der Gemeinde, das den einzigen zentralen Versorgungsbereich darstellt, drei mögliche Ergänzungsstandorte vorgeschlagen. • Östlicher Randbereich der Ortsmitte • Nördlicher Randbereich der Ortsmitte • Entwicklungsfläche „Am Schießberggraben“ Die Fläche „Am Schießgraben“ ist für die Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes mit 1.700 m² Verkaufsfläche zu klein. Die erforderliche Nutzfläche sowie die dazugehörigen Stellplatzflächen können hier nicht untergebracht werden. Hier könnten kleinteilige Märkte oder ergänzende Bereiche wie Dienstleister etc. angesiedelt werden. Weiterhin wäre diese Fläche für Nutzungen aus dem Bereich Gesundheit, Gesundheitsdienstleistungen oder Gastronomie geeignet. Die Potenzialfläche im nördlichen Randbereich liegt mit einer Entfernung von 750 m zum Ortszentrum zwar näher am zentralen Versorgungsbereich, weist aber städtebaulich weniger Zusammenhänge zu diesem auf. Zwischen der Potenzialfläche und dem Ortszentrum sind keine weiteren Einzelhandelsbetriebe ansässig. Entlang der Luchemer Straße, die das Gebiet erschließt, sind nur Wohngebäude vorhanden. Die Fläche im östlichen Randbereich der Ortsmitte (Eckgrundstück Hauptstraße/ Knotstraße) ist die hier zur Ansiedlung vorgesehene und wird auch von der BBE präferiert. In unmittelbarere Umgebung sind bereits Einzelhandelsnutzungen angesiedelt (Aldi, Robert Ley, Der Tierfreund, Möbel Herten, eine Tankstelle, Dursty). Fußläufig ist das 830 m entfernte Zentrum Langerwehes gut erreichbar, auch mit dem Kfz ist die Fläche bereits jetzt durch die L 12 bzw. Hauptstraße sehr gut erschlossen. Ein ÖPNVHaltepunkt ist vorhanden. Daneben sieht die Gemeinde Langerwehe vor, den Einzelhandelsbesatz vor Ort zu stärken um die Versorgung der Bevölkerung langfristig zu sichern. Die Gemeinde Langewehe beabsichtigt die VDH Projektmanagement GmbH Juni/2016 38 / 53 Gemeinde Langerwehe Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. E-10 „Gewerbegebiet am Steinchen“ Ansiedlung eines Lebensmittel-Vollsortimenters in Ergänzung zum einzigen zentralen Versorgungsbereich (Hauptzentrum) der Gemeinde. Weiterhin sind die Ansiedlungen eines nichtgroßflächigen Drogeriemarktes und die Verlagerung eines nicht-großflächigen Lebensmittel-Discounters vorgesehen. Innerhalb dieses zentralen Versorgungsbereiches (ZVB) sind keine geeigneten Flächen zur Ansiedlung mehr vorhanden. Im Einzelhandelskonzept wird die zur Ansiedlung vorgesehene Fläche als Ergänzungsstandort ausgewiesen. Vor dem Hintergrund, dass durch die Planung eine zentrumsnahe kleinräumige Nutzungsmischung mit kurzen Wegen geschaffen wird, der dabei den Hauptort Langerwehe auch hinsichtlich der Wohnbauentwicklung stärken wird und auch keine gleichwertigen Flächen mit gleichen Eigenschaften vorhanden sind, bestehen für die Planung keine Alternativen. Das ca. 13,52 ha große Plangebiet eignet sich durch seine unmittelbare Lage zur Wohnsiedlung und anderen sowie seine bereits vorhandene verkehrstechnische Anbindung und aufgrund Flächenzuschnittes sehr gut für die neue Planung. Durch die Lage zwischen der B 246 des und der Hauptstraße in unmittelbarer Lage zur Wohnsiedlung kann eine direkte Anbindung des Neubaugebietes gewährleistet sowie das örtliche Wegenetz in seiner Qualität gesteigert werden. Der Flächenbedarf für die angestrebte Nutzung kann nicht gleichwertig an anderer Stelle gedeckt werden. Von der Raumfunktion her drängt sich kein vergleichbar besserer Standort für die Planung auf. Auch bei der Qualität der Planung ist keine Lösungsmöglichkeit zu sehen, die die Planungsziele besser und für den Naturhaushalt schonender verwirklichen könnte. 6.2 Minderung der Eingriffsfolgen Wenn Einzelmaßnahmen bzw. Maßnahmenalternativen geeignet sind, Eingriffsfolgen zu mindern oder gar zu vermeiden ohne den eigentlichen Zweck des Eingriffs unverhältnismäßig zu beeinträchtigen, verpflichtet der Gesetzgeber den Maßnahmenträger hierzu. In den folgenden Kapiteln 6.3- 6.6 werden die Minderungsmaßnahmen für die einzelnen Schutzgüter dargelegt. 6.3 Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen gemäß § 15 BNatSchG Gemäß § 13 BNatSchG ist zunächst abzuprüfen, ob ein Eingriff vermeidbar ist. Die Pflicht zur Vermeidung ist nicht in einem absoluten Sinne zu verstehen, sondern sie umfasst auch die teilweise Vermeidung bzw. Minimierung. Im Folgenden werden die Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen in Bezug auf die einzelnen Bestandteile des Naturhaushalts (Boden, Wasser, Luft, Klima, Tiere und Pflanzen) gem. § 7 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG und auf das Landschaftsbild dargestellt. 6.3.1 Schutzgut Tiere und Pflanzen Tiere Das Eintreten artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände i.S.d. § 44 BNatSchG ist bei der Umsetzung des Vorhabens auszuschließen. Vermeidungs-, Minderungs- oder CEF-Maßnahmen sind gemäß dem Gutachter nicht notwendig (Büro Kreutz, Naturschutz, Planung, Recht: Artenschutzrechtliche Prüfung Stufe II, Mai 2015). Pflanzen Neben den im Unterpunkt Schutzgut Boden erwähnten Maßnahmen um den Flächenverlust möglichst gering zu halten, ist bei der Bauausführung die DIN 18920 „Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen“ zu beachten. Weiterhin ist eine Beeinträchtigung der im VDH Projektmanagement GmbH Juni/2016 39 / 53 Gemeinde Langerwehe Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. E-10 „Gewerbegebiet am Steinchen“ Plangebiet bzw. der im Nahbereich der Plangebiete zu erhaltenden Bäume und Vegetationsstrukturen zu vermeiden. Weiterhin ist folgende Festsetzung im Bebauungsplan vorgesehen: Maßnahmen und Flächen zum Schutz der Natur, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft ( § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) „Im Bereich FB 3 ist eine Streuobstwiese mit standortgerechten Obstbäumen (Hochstamm 2x verpflanzt, 8/10) gemäß Pflanzliste A im Abstand von 13 m, somit je 169 m² anzupflanzen und dauerhaft zu erhalten. Die bezeichnete Fläche ist mittels geeigneter Gras-Kräutermischung (z.B. RSM 7.1.2) als Wildwiese herzustellen und zu pflegen (Vier mal pro Jahr zu mähen und das Mähgut ist aus der Fläche zu entfernen).“ Pflanzliste A Einheimische Obstbäume Äpfel Birnen Süßkirschen Pflaumen etc. Weißer Klarapfel Clapps Liebling Kassins Frühe Bühler Frühzwetsche James Grieve Williams Christbirne Große schwarze Hauszwetsche Knorpelkirsche Apfel aus Cronsels Conference Hedelfinger Nancymirabelle Riesenkirsche Geheimrat Oldenburg Dülmener Rosenapfel Gute Luise Gellerts Butterbirne Große Große grüne Prinzessinkirsche Reneclode Büttners Rote Knorpelkirsche Jakob Lebel Vereins-Dechantsbirn Schneiders Späte Knorpelkirsche Goldparmäne Alexander Lucas Rote Sternrenette Köstliche von Charneux Zuccalmaglios Renette Pastorenbirne Grüner Boskoop Madame Verté Roter Boskoop VDH Projektmanagement GmbH Juni/2016 40 / 53 Gemeinde Langerwehe Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. E-10 „Gewerbegebiet am Steinchen“ Landsberger Renette Ontario Rheinischer Winterrambour Kaiser Wilhelm Rheinischer Bohnapfel Rheinische Schafsnase Gravensteiner Roter Bellefleur Freiherr von Berlepsch Ingrid Marie Hochstamm, 3-4 x verpfl., m.B., Stammumfang 16-18 cm Flächen für das Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB). „Im Bereich FB 1 sind unter Beachtung der Grenzabstände NRW gemäß Pflanzliste B und C freiwachsende Hecken und Strauchgruppen herzustellen und dauerhaft zu erhalten. Im Bereich der freiwachsenden Hecken und Strauchgruppen beträgt der Pflanzabstand 2,0 x 2,0 m, Pflanzgröße mind. Sol. 3 x v., m. B. 60-100 cm, wobei jeweils eine Gruppe aus 3-5 Exemplaren gebildet werden soll. Je vollendete 80 m² ist ein Heister 3 x v., m. B., 175-200 cm bzw. Hochstamm 3 x v., m. B 16-18 cm zu integrieren. Pflanzliste B Sträucher Faulbaum Rhamnus frangula Hartriegel Cornus sanguinea Hasel Corylus avellana Heckenkirsche Lonicera xylosteum Hundsrose Rosa canina Kirschpflaume Prunus cerasifera Kornelkirsche Cornus mas VDH Projektmanagement GmbH Juni/2016 41 / 53 Gemeinde Langerwehe Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. E-10 „Gewerbegebiet am Steinchen“ Pfaffenhütchen Euonymus europaea Rainweide Ligustrum vulgare Rote Johannisbeere Ribes rubrum Salweide Salix caprea Schlehe Prunus spinosa Wasserschneeball Viburnum opulus Weißdorn Crataegus monogynajoxyacantha Schwarze Apfelbeere Aronia melanocarpa Wolliger Schneeball Viburnum lantana Sol. 3 x v., m. B. 60-100 cm; Pflanzliste C Laubbäume II. Ordnung bzw. Heister Feldahorn Acer campestre Hainbuche Carpinus betulus Vogelkirsche Prunus avium Vogelbeere Sorbus aucuparia Esche Fraxinus angustfolia kleinblättrige Winterlinde Tilia cordata `Rancho` Hochstamm 3 x v., m. B. STU 16-18 cm bzw. Heister 3 x v., m. B., 175-200 cm Im Bereich FB 2 ist die bestehende Bepflanzung zu erhalten und mit einer Raseneinsaat oder mit Bodendeckern (ca. 5 St/ m²) gemäß Pflanzliste D zu bepflanzen und dauerhaft zu unterhalten.“ Pflanzliste D Bodendecker Lorbeerkirsche Prunus laurocerasus VDH Projektmanagement GmbH Juni/2016 42 / 53 Gemeinde Langerwehe Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. E-10 „Gewerbegebiet am Steinchen“ Dickmännchen oder Waldsteinia ternata Japanischer Ystander Fingerstrauch Potentilla fructosia Kriechmispel Cotoneaster dammeri Heckenkirsche Lonicera Tb, Höhe 20-30cm Auch für gestalterische Festsetzungen werden Anpflanzungen vorgesehen: Gestalterische Festsetzungen (§ 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 86 BauO NRW) „Im SO 1 und SO 2 sowie in den GE1-GE3 sind Einfriedungen an Grundstücksgrenzen, die an öffentliche Verkehrsflächen grenzen, 1,0 m von der öffentlichen Verkehrsfläche abzusetzen. Der Bereich, der zwischen der öffentlichen Verkehrsfläche und der Einfriedung liegt und nicht für Zufahrten benötigt wird, ist mit heimischen Sträuchern (Pflanzliste A) und Rankpflanzen (Pflanzliste E) zu bepflanzen und dauerhaft zu erhalten. Bei Schling- und Kletterpflanzen, die nicht selbst haften, sind Kletterhilfen anzubringen. Es ist je 0,5 Meter Wandlänge mindestens eine rankende, klimmende oder schlingende Pflanze (Pflanzqualität 4 – 6 Triebe, mit Topfballen, Höhe 90 - 100 cm) zu pflanzen. Das Pflanzbeet muss mindestens 40 cm x 40 cm groß sein.“ Pflanzliste E Rankpflanzen Efeu Hedera helix Brombeeren Rubur fruticasus agg. Heckenrose Rosa canina agg. Jelängerjelieber Lonica caprifolium Rankpflanzen 2-3 xv mTb 90-100 cm Die im Bebauungsplan vorgesehenen Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen reichen nicht aus um den Eingriff in Natur, Boden und Landschaft auszugleichen (vgl. Kapitel 7). Es werden somit auch externe Kompensationsmaßnahmen erforderlich. Der Ausgleich erfolgt auf externen Flächen der Gemeinde Langerwehe. Die Fläcchen befinden sich in der Gemeinde Langerwehe, Gemarkung langerwehe, Flur 21, Flurstücke 559, 598, 597, 596 tlw., 63 und 38. Es handelt sich um Obstwiesen, die zum Teil von Gehölpflanzungen und Sukzessionsflächen umrandet bzw. strukturiert werden. Der Aufwertungsfaktor liegt bei 4 Punkten/ m². Die Maßnahmen wurden mit der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Düren abgestimmt. VDH Projektmanagement GmbH Juni/2016 43 / 53 Gemeinde Langerwehe Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. E-10 „Gewerbegebiet am Steinchen“ 6.3.2 Schutzgut Boden und Wasser Vermeidungsmaßnahmen - Durch die Begrenzung der Grundflächenzahl und der Begrenzung der überbaubaren Grundstücksfläche werden übermäßige Versiegelungen der Flächen vermieden (Festsetzung der GRZ im Bebauungsplan). Minderungsmaßnahmen - Anpflanzungen auf Flächen im Plangebiet tragen zum Schutz des Bodens bei (Pflanzfestsetzungen im Bebauungsplan). - Schutz und Sicherung angrenzender Bereiche und Pflanzungen, die nicht zu befahren, zu betreten oder für die Lagerung von Baumaterialien zu nutzen sind (Es sind die Bestimmungen der DIN 18920 „Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen und die Richtlinie für die Anlage von Straßen, Teil: Landschaftspflege, Abschnitt 4 „Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen (RAS-LP4) in den jeweiligen gültigen Fassungen unbedingt zu beachten). - Abfälle aller Art, die während der Bauarbeiten anfallen (Gebinde, Verpackung etc.) sind ordnungsgemäß zu entsorgen (Es sind die Bestimmungen der DIN 18920 „Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen und die Richtlinie für die Anlage von Straßen, Teil: Landschaftspflege, Abschnitt 4 „Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen (RAS-LP4) in den jeweiligen gültigen Fassungen unbedingt zu beachten). - Baubedingt beanspruchte Flächen sind unter Berücksichtigung der baulichen und gestalterischen Erfordernisse nach Beendigung der Baumaßnahme wiederherzustellen (Es sind die Bestimmungen der DIN 18920 „Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen und die Richtlinie für die Anlage von Straßen, Teil: Landschaftspflege, Abschnitt 4 „Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen (RAS-LP4) in den jeweiligen gültigen Fassungen unbedingt zu beachten). - Der Oberboden ist abzuschieben und getrennt vom übrigen Bodenaushub zu lagern. Der Boden ist nach Möglichkeit vor Ort wieder zu verwenden (Gemäß § 202 BauGB ist Mutterboden in nutzbarem Zustand zu erhalten und vor Vernichtung und Vergeudung zu schützen. Nähere Ausführungen zum Vorgehen enthält die DIN 18915 bezüglich des Bodenabtrags und der Oberbodenlagerung. Es sind die Bestimmungen der DIN 18915 in den jeweiligen gültigen Fassungen unbedingt zu beachten). - Der Boden ist während der Bauzeit durch schichtengerechte Lagerung zu sichern, Bodenverdichtungen sind auf ein Minimum zu begrenzen. Nach Beendigung der Arbeiten sind die natürlichen Bodenfunktionen wieder zu aktivieren (Es sind die Bestimmungen der DIN 18915 in den jeweiligen gültigen Fassungen unbedingt zu beachten). - Eine Kontamination von Boden und Wasser während des Baubetriebs ist durch entsprechende Maßnahmen zu vermeiden (Hinweis B-Plan: Für den Bebauungsplan gilt, dass nach § 4 Abs. 1 BBodSchG in Verbindung mit § 7 BBodSchG sich jeder so zu verhalten hat, dass schädliche Bodenveränderungen nicht hervorgerufen werden). - Einsatz natürlicher Schüttgüter (Für den Bebauungsplan gilt, dass nach § 4 Abs. 1 BBodSchG in Verbindung mit § 7 BBodSchG sich jeder so zu verhalten hat, dass schädliche Bodenveränderungen nicht hervorgerufen werden). VDH Projektmanagement GmbH Juni/2016 44 / 53 Gemeinde Langerwehe Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. E-10 „Gewerbegebiet am Steinchen“ Die erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut Boden sind aus den bereits genannten Gründen bei Verfolgen des Bebauungsplanzweckes unvermeidbar (vgl. Kapitel 3.7). Mindernd wirkt jedoch die Festsetzung einer GRZ mit der Beschränkung der darüber hinaus geltenden Zulässigkeit für Nebenanlagen sowie die räumliche Eingrenzung der Auswirkungen auf die Baufenster. Da ein direkter, funktionaler Ausgleich nur durch Entsiegelungsmaßnahmen an anderer Stelle erreicht werden könnte, dies allerdings mangels ungenutzter versiegelter Flächen nicht möglich ist, kann ein weiterer Ausgleich nur indirekt über eine Bodennutzung erfolgen, die für eine Förderung der Bodenfunktionen sorgt. Dazu dienen die Ausgleichsmaßnahmen, die bereits beim Schutzgut Tiere und Pflanzen erwähnt worden sind. Zusätzlich tragen Festsetzungen zu Anpflanzungen auf privaten Flächen (Ortsrandeingrünung) zum Schutz des Bodens bei. 6.3.3 Klima und Immissionen - Anpflanzungen von bioklimatisch bedeutsamen Strukturen sichern kleinklimatische Zusammenhänge wie die Entstehung von Kaltluft. - Verbesserung der Lufthygiene durch Pflanzung von Grünstrukturen (vgl. Kapitel 6.3.1). Bezüglich des Immissionsschutzes sind folgende Maßnahmen vorgesehen: „In Abhängigkeit vom Außenlärm werden für die Festlegung von Mindestwerten der Schalldämmung von Außenbauteilen Pegelbereiche I – VII (Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109) festgesetzt. Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen (erf. R´w,res. = resultierende Schalldämmung vorliegender Bezugsflächen):vorliegender Bezugsflächen): Spalte Zeile 1 2 Lärmpegelbereich Maßgeblicher 3 4 Raumarten Außenlärmpegel Bettenräume Aufenthaltsräume Büroräume 1) in in Wohnungen, Krankenanstalten Übernachtungsräume in und dB(A) 5 Sanatorien und ähnliches Beherbergungs- stätten, Unterrichtsräume und ähnliches erf. R´w,res. des Außenbauteils in dB 1 2 I bis 55 II 56 bis 60 VDH Projektmanagement GmbH Juni/2016 35 30 - 35 30 30 45 / 53 Gemeinde Langerwehe Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. E-10 „Gewerbegebiet am Steinchen“ 3 4 5 6 7 1) III 61 bis 65 IV 66 bis 70 V 71 bis 75 VI VII 40 35 30 45 40 35 50 45 40 76 bis 80 2) 50 45 > 80 2) 2) 50 An Außenbauteile von Räumen, bei denen der eindringende Außenlärm aufgrund der in den Räumen ausgeübten Tätigkeiten nur einen untergeordneten Beitrag zum Innenpegel leistet, werden keine Anforderungen gestellt. 2) Die Anforderungen sind hier aufgrund der örtlichen Gegebenheiten festzulegen. Korrekturwerte für das erforderliche resultierende Schalldämm-Maß nach vorstehender Tabelle in Abhängigkeit vom Verhältnis S (W+F) / SG: Spalte/ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 S(W- 2,5 2,0 1,6 1,3 1,0 0,8 0,6 0,5 0,4 Korrektur +5 +4 +3 +2 +1 0 -1 -2 -3 Zeile 1 1 F)/SG 2 S(W+F): Gesamtfläche des Außenbauteiles eines Aufenthaltsraumes in m², bezogen auf Wand + Fenster S(G): Grundfläche eines Aufenthaltsraumes in m². Hinweise: Die v. g. Anforderungen gelten auch für Decken und Dächer nach außen. Vorgenannte Schalldämmmaße in Abhängigkeit vom Außenlärm gelten grundsätzlich nur für schutzbedürftige Räume, die zum dauernden Aufenthalt von Menschen geeignet sind.“ Hinsichtlich der Beurteilung der Geräusche des Gewerbelärms wurden die vorhandenen gewerblichen Nutzungen im Umfeld des Plangebietes (Bebauungsplangebiet E 9 mit den Emissionskontingenten), Betrieb der Fa. Schain oHG und auch die Windenergieanlagen in Düren-Echtz, berücksichtigt. Um die Richtwerte an allen IP um mindestens 6 dB(A) zu unterschreiten, wird folgendes festgesetzt: „Zulässig sind Vorhaben (Betriebe und Anlagen), deren Geräusche die in der nachfolgenden Tabelle angegebenen Emissionskontingente LEK nach DIN 45691 weder tags (06.00 - 22.00 Uhr) noch nachts (22.00 - 06.00 Uhr) überschreiten.“ Teilfläche LEK,T in dB (A)/m² LEK,N in dB (A)/m² SO1 60 45 SO2 56 41 VDH Projektmanagement GmbH Juni/2016 46 / 53 Gemeinde Langerwehe Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. E-10 „Gewerbegebiet am Steinchen“ GE1 60 45 GE2-1 51 36 GE2-2 55 40 GE2-3 55 40 GE3 58 43 Für die jeweiligen Richtungssektoren A - B erhöhen sich die Emissionskontingente um die nachfolgend genannten Zusatzkontingente LEK, zus: Richtungssektor Zusatzkontingent LEK, Zus in dB(A) tags (06.00 - 22.00 Uhr) nachts (22.00 - 06.00 Uhr) A 10 10 B 4 4 Die Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens erfolgt nach DIN 45691:2006-12, Abschnitt 5, wobei in den Gleichungen (6) und (7) für Immissionsorte im Richtungssektor L EK durch LEK, i durch LEK, i + LEK, zus, k zu ersetzen ist.“ 6.3.4 Schutzgut Landschaftsbild  Geeignete Festsetzungen zu Art und Maß der Bebauung sollen dafür sorgen, dass keine übermäßig massiven Baukörper entstehen (Festsetzung Art und Maß im Bebauungsplan).  Durch die landschaftstypische Festsetzung gestalterischer Sachverhalte, wie z. B. der Höhenentwicklung, kann eine möglichst unauffällige Integration in das Landschaftsbild und die bestehende Ortslage erfolgen (Festsetzung der Gebäudehöhe im Bebauungsplan).  Durch Festsetzungen zu Anpflanzungen von Sträuchern und Laubbäumen auf den privaten und öffentlichen Grundstücksflächen kann das Plangebiet aufgewertet und ein weicher Übergang zum Freiraum geschaffen werden (vgl. Kapitel 6.3.1). Durch “landschaftsfremde” Nutzungen führt das Vorhaben zu einer Beeinträchtigung des Landschaftsbildes. Die beschriebenen Maßnahmen binden die betroffenen Flächen in die bereits bestehenden Landschaftselemente ein und tragen dafür Sorge, dass das geplante Gebäude nicht als Störquelle wahrgenommen wird. 6.4 Ausgleichbarkeit Der Ausgleich eines Eingriffes ist dann gegeben, wenn nach seiner Beendigung keine erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes zurückbleiben und das Landschaftsbild landschaftsgerecht wiederhergestellt oder neu gestaltet ist. Es ist von einer Ausgleichbarkeit des Eingriffs auszugehen, da: VDH Projektmanagement GmbH Juni/2016 47 / 53 Gemeinde Langerwehe Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. E-10 „Gewerbegebiet am Steinchen“ - in diesem Bereich nicht in wertvolle Biotopstrukturen eingegriffen wird, - der Erholungsraum nicht erheblich beeinträchtigt wird, - das Ortsbild durch geeignete Maßnahmen landschaftsgerecht neu gestaltet werden kann und - durch geeignete technische, planerische oder sonstige Maßnahmen erhebliche oder nachhaltige Beeinträchtigungen des Naturhaushalts verhindert werden können. 7 KOMPENSATION DES EINGRIFFES 7.1 Bewertungsraum/Bewertungsmethodik berechnung für die Kompensationsflächen- Der Betrachtungsraum umfasst das gesamte Plangebiet. Mit der Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft ist zu analysieren, welchen Wert die betroffenen Flächen für Natur und Landschaft besitzen. Dies ist insgesamt schwierig in Worten oder Zahlen auszudrücken. In der Praxis existieren jedoch gängige, numerische Bewertungsverfahren, um die betroffenen Biotoptypen in Wertstufen zu fassen und deren ökologische bzw. landschaftsästhetische Bedeutung wiederzugeben. Im vorliegenden Vorhaben wurde das Bewertungsverfahren „Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW", Ausgabe September 2008, herausgegeben von dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW 2008), herangezogen. Hierbei fließt der Grad der ökologischen Ausprägung der Biotope, wie sie in der Örtlichkeit vorgefunden werden, in die Bewertung ein. Durch die Gegenüberstellung des Ausgangzustandes mit dem geplanten Zustand (hier geplantes Baurecht nach Aufstellung des Bebauungsplans Nr. E-10) kann die unterschiedliche ökologische Wertigkeit in Punkten ausgedrückt werden. Hierbei wird für neu angelegte Biotope in der Planung teilweise ein geringerer Grundwert (P) angenommen als im Ausgangszustand (A), da davon ausgegangen wird, dass innerhalb von 30 Jahren nach Neuanlage eines Biotoptyps, höherwertige Biotope noch nicht entsprechend stark ausgebildet sind. Der ermittelte Differenzwert gibt wieder, ob ein Eingriff ausgeglichen ist oder ein Defizit besteht. Die Menge des Defizits kann über die Wertzahl je nach Art des geplanten Biotops in Flächen umgerechnet bzw. ermittelt werden. Durch das Anwenden eines standardisierten Bewertungsverfahrens ist die Bewertungs- und Abwägungsgrundlage für Nichtfachleute leichter nachzuvollziehen. Die Subjektivität des Beurteilenden wird zudem in Grenzen gehalten. 7.2 Kompensationsflächenberechnung (s.a. TABELLEN I bis III im Anhang) Für die ökologische Bewertung wurde die Biotoptypenwertliste der „Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW", von 2008 des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW verwendet. Die Bewertung für die Bestandssituation des Plangebietes sieht wie folgt aus (vgl. Anhang Tabelle I bis III): VDH Projektmanagement GmbH Juni/2016 48 / 53 Gemeinde Langerwehe Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. E-10 „Gewerbegebiet am Steinchen“ Eine ca. 7.251 m² große Fläche ist heute bereits versiegelt und erhält den Wert 0 gemäß Code VF0. Eine ca. 1.551 m² große Fläche stellt sich im Bestand als Straßenbegleitgrün dar und wird gemäß Code VAmr4 mit 2 Punkten/m² bewertet. Etwa 119.005 m² werden als intensive Ackerfläche genutzt und mit 2 Punkten/m² bewertet (Code HA0, aci). Weiterhin sind ca. 2.772 m² Fläche dem Biotop Feldgras (Feldwege) zuzuordnen mit einer Biotopwertigkeit von 2 Punkten/m² (Code EA3). Im Norden ist eine ca. 2.791 m² Wiesenfläche, die gemäß Code EE1 ebenfalls mit 2 Punkten/m² bewertet wird. Etwa 2.791 m² werden dem Biotop Nutzgarten mit bestehenden einheimischen Gehölzen zugeordnet und gemäß Code HJ, ka6 mit 4 Punkten bewertet. Weiterhin ist im Norden eine ca. 1.542 große Gehölzfläche mit starkem Baumholz (Gehölze mit einem Brusthöhendurchmesser ≥ 50 bis ≥ 80 cm) mit lebensraumischen Gehölzen über 50% und mittelmäßig ausgeprägten Strukturen vorhanden. Gemäß Code BD3ta11 erhält dieses Biotop eine Wertigkeit von 5 Punkten/ m². Die Bestandssituation ergibt insgesamt einen Wert von 272.164 Punkten. Dieser Wert wurde der Wertigkeit des Plangebietes gemäß Planung gegenübergestellt nachdem die Einzelflächen ebenfalls der Biotoptypenbewertung (LANUV NRW 2008) unterzogen wurden. Die Bewertung für das Verfahrensgebiet gemäß Planung sieht wie folgt aus: Die Versiegelung der verschieden Bauflächen (SO, GE, MI, WA) im Plangebiet wurde gemäß der Grundflächenzahl unter Berücksichtigung der Nebenflächen und entsprechend ermittelt. Insgesamt wird eine ca. 74.637 m² große Fläche versiegelt und erhält den Wert 0 gemäß Code VF0. Weiterhin führt durch das Plangebiet ein Fußgängerweg. Dieser Weg (Flächengröße ca. 666 m²) bleibt teilversiegelt und erhält daher den Code 1 gemäß Code VF 1. Die übrig gebliebenen Freiflächen in den Baugebieten, werden als Intensivwiese bzw. als intensive genutzter Blumenrasen angelegt. Insgesamt wird daher eine ca. 20.345 m² dem Biotop Intensivwiese zugeordnet und gemäß Code EE1 mit dem Wert 2 Punkte/m² berechnet. Weiterhin wird im westlichen Bereich des Plangebietes ebenfalls eine Intensive auf einer ca. 665 m² großen Fläche angelegt, die ebenfalls mit 2 Punkte/m² bewertet werden (Code EE1). Im Nordöstlichen Bereich ist eine Streuobstwiese (ca. 20.180 m²) vorgesehen. Diese erhält eine Wertigkeit von 5 Punkten/m² gemäß Code HKta14. Im östlichen Plangebietsrand ist eine mehrreihige Hecke mit lebensraumtypischen Gehölzen über 70%, ohne regelmäßigen Formschnitt auf einer Fläche von ca. 8.099 m² vorgesehen und daher wird dieser Bereich mit ca. 6 Punkten/ m² bewertet (Code BD0…100). Weiterhin bleibt im nördlichen Bereich ein Gehölzstreifen (ca.1.542 m²) erhalten. Gemäß Code BD3ta11 erhält dieses Biotop eine Wertigkeit von 5 Punkten/ m². Im Norden ist eine Versickerungsfläche geplant. Der versiegelte Anteil dieser Fläche (20%) wurde bereits unter dem entsprechenden Biotopcode berücksichtig. Die restliche Fläche wird als naturferner Bereich angelegt. Da jedoch eine Versickerungsgeeignete Vegetation (Rasenfläche) in diesem Bereich vorgesehen ist, wurde dieser Teilbereich dem Biotop naturfener Teich gemäß Biotop Code FFwfr4/1 zugeordnet. Eine ca. 11.832 m² große Fläche erhält daher einen Wert von 2 Punkten/m², VDH Projektmanagement GmbH Juni/2016 49 / 53 Gemeinde Langerwehe Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. E-10 „Gewerbegebiet am Steinchen“ Die Biotopbewertung des Planvorhabens ergibt insgesamt einen Wert von 223.554 Punkten. Nach der Ermittlung zeigt sich, dass ein Kompensationsdefizit von ca. 48.610 Wertpunkten besteht. Aufgrund dessen wird das restliche ökologische Defizit auf externen Flächen der Gemeinde Langerwehe kompensiert. Die Fläche des zusätzlichen Kompensationsbedarfs errechnet sich aus: Differenz bzw. Defizit nach Bilanz = Fläche zusätzlicher Kompensationsmaßnahmen Wert der künftigen Kompensationsmaßnahme - Wert der Fläche vorher Gemäß Tabelle B. Zustand des Untersuchungsraumes besteht ein Defizit von ca. 48.610 Punkten. Somit ergeben sich z.B. folgende Kompensationsmöglichkeiten: 48.610 = 12.152,5 m² 6-2 ≈ 1,22 ha Als eine geeignete Kompensationsmaßnahme könnte eine ca. 1,22 ha Fläche z.B. mit lebensraumtypischen Baumarten (Anteil über 70 %) (Wertzahl 6) auf Acker (Wertzahl 2) aufgepflanzt werden. 7.3 Kompensationsmaßnahmen / Pflanzkonzepte Aufgrund eines Kompensationsdefizits von 48.610 Wertpunkten, werden entsprechende Ausgleichsmaßnahmen außerhalb des Plangebietes erfolgen. Der Ausgleich erfolgt auf externen Flächen der Gemeinde Langerwehe. Die Gemeinde verpflichtet sich, die Ersatzmaßnahmen auf den Flächen bzw. Teilflächen folgender Grundstücke 1.) Gemarkung Langerwehe, Flur 21, Flurstück 599, 2.) Gemarkung Langerwehe, Flur 20, Flurstück 1/1 tlw. (Teilfläche im Plan im Anhang rot umrandet) in der ersten Pflanzperiode nach Beginn der ersten Baumaßnahme im Plangebiet vollständig und abschließend durchzuführen. Im Einzelnen sind Zu 1.) auf einer 5.043 qm großen Fläche insgesamt 630 Gehölzpflanzungen, 27 HochstammObstbäume sowie 932 qm Sukzessionsfläche zu pflanzen, zu pflegen und zu erhalten; Zu 2.) auf einer 7.500 qm großen Fläche insgesamt 933 Gehölzpflanzungen, 40 HochstammObstbäume sowie 1.350 qm Sukzessionsfläche zu pflanzen, zu pflegen und zu erhalten. VDH Projektmanagement GmbH Juni/2016 50 / 53 Gemeinde Langerwehe Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. E-10 „Gewerbegebiet am Steinchen“ Der dauerhafte Bestand von allen Maßnahmen sowie ihre funktionsgerechte Entwicklung werden seitens der Gemeinde sichergestellt. Bei Ausfall des Pflanzgutes wird für eine ausreichende Ersatzpflanzung gesorgt. Der Aufwertungsfaktor liegt bei 4 Punkten/ m². Die Maßnahmen wurden mit der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Düren abgestimmt. Erkelenz, 17.06.2016 VDH Projektmanagement GmbH Juni/2016 51 / 53 Gemeinde Langerwehe Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. E-10 „Gewerbegebiet am Steinchen“ 8 LITERATURVERZEICHNIS - Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2015 (BGBl. I S. 1748) - Bezirksregierung Köln: Merkblatt der Bezirksregierung Köln: Regelungen für Einzelhandelsbetriebe zur Nahversorgung i.S.v. § 11 (3) BauNVO - Ausnahmen oberhalb der Regelvermutungsgrenze, http://www.bezreg- koeln.nrw.de/brk_internet/organisation/abteilung03/dezernat_35/staedtebau/merkblatt_nahversor gung/index.html, zugegriffen am 22.05.2012 - Der Minister für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen: Klima-Atlas von Nordrhein-Westfalen Landesamt für Agrarordnung Nordrhein-Westfalen Münster – Technische Zentrale Düsseldorf - Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege – Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) In der Fassung der Bekanntmachung von 01.03.2010 - Glässer E.:Die Naturräumlichen Einheiten auf Blatt 122/ 123 Köln-Aachen, Bundesforschungsanstalt für Landeskunde und Raumordnung, Bonn- Bad Godesberg 1978 - Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen: Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW Eingriffen, Arbeitshilfe für die Bauleitplanung, Recklinghausen 2008 Gutachten: - Archbau, Archäologische Ausgrabungen, Prospektion und Baudokumentation: Abschlussbericht der Sachverhaltsermittlung in Langerwehe auf dem Areal des Bebauungsplans E 10 „Am Steinchen“, Januar 2016 - BBE Handelsberatung: Einzelhandels- und Zentrenkonzept Gemeinde Langerwehe, Köln 2010 - BBE Handelsberatung: Auswirkungsanalyse zur geplanten Entwicklung eines Nahversorgungsstandortes im Baugebiet „Am Steinchen“ in der Gemeinde Langerwehe, Köln 2015 - Büro für Ingenieur- und Hydrogeologie, Boden- und Felsmechanik, Umweltgeologie Dipl.-Geol. Michael Eckardt: Rahmenplanung Langerwehe Ost, Tankstellengelände, Aachen 2013 - Büro für Ingenieur- und Hydrogeologie, Boden- und Felsmechanik, Umweltgeologie Dipl.-Geol. Michael Eckardt: Rahmenplanung Langerwehe Nord-Ost, Teil 2 Ergebnis der Bodenerkundung, Aachen 2014 - Graner + Partner Ingenieure: Schalltechnisches Prognosegutachten Bebauungsplan Nr. E 10 Gewerbegebiet „Am Steinchen“, Langerwehe, Bergisch-Gladbach 2016 - Ing.-Büro Dipl.-Ing. J. Geiger & Ing. K. Hamburgier GmbH: Untersuchung der Anbindung eines Gewerbegebiets an die L 12 in Langerwehe unter zusätzlicher Berücksichtigung der Gewerbegebiete Balduin-Dreieck und RWE, Essen 2015 - Ing.-Büro Dipl.-Ing. J. Geiger & Ing. K. Hamburgier GmbH: Untersuchung der Anbindung eines Gewerbegebiets an die L 12 in Langerwehe unter zusätzlicher Berücksichtigung der Gewerbegebiete Balduin-Dreieck und RWE (hier: Nachtrag: Änderung der geplanten Nutzung des Gewerbegebiets E10 Am Steinchen), Essen 2016 - Büro Kreutz, 22.01.2015: B-Plan Nr. E 10 Gewerbegebiet „Am Steinchen“, Langerwehe Artenschutzrechtliche Prüfung Stufe 1, Alsdorf 2015 Büro Kreutz, Artenschutzrechtliche Prüfung Stufe II, Kartierungsergebnisse, erstellt von Büro Kreutz v. 26.05.2015; Rebhuhn, Wachtel, Kiebitz, Feldlerche und Feldhamster, Alsdorf 2015 VDH Projektmanagement GmbH Juni/2016 52 / 53 Gemeinde Langerwehe Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. E-10 „Gewerbegebiet am Steinchen“ 9 ANHANG - Lageplan der externen Ausgleichsfläche - Tabelle 1 - A. Ausgangszustand des Untersuchungsraumes- Abschätzung - Tabelle 2 – B. Zustand des Untersuchungsraumes gemäß Planungen (B-Plan) - Bestandsplan - Ausgangszustand des Untersuchungsraum (Bestandsplan) - Plan gemäß Festsetzungen VDH Projektmanagement GmbH Juni/2016 53 / 53