Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
6,7 MB
Datum
07.07.2016
Erstellt
28.06.16, 18:07
Aktualisiert
28.06.16, 18:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Ing.-Büro Dipl.-Ing. J. Geiger & Ing. K. Hamburgier GmbH
Verkehrstechnisches Gutachten
Untersuchung
der Anbindung eines Gewerbegebiets
an die L 12
in Langerwehe
(unter zusätzlicher Berücksichtigung der Gewerbegebiete
Balduin Dreieck und RWE)
Gemeinde Langerwehe
Ausgearbeitet im Auftrag der Schlun Real Estate GmbH & Co. KG
von
Dr.-Ing. Stefan Sommer
Ing.-Büro Dipl.-Ing. J. Geiger & Ing. K. Hamburgier GmbH
Ladenspelderstr. 62, 45147 Essen
Telefon: 0201/73 00 88,
Fax: 0201/73 50 88
E-Mail: BUERO@IGH-VT-ESSEN.DE
Ing.-Büro Geiger & Hamburgier GmbH
Langerwehe, Gewerbegebiet
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INHALTSVERZEICHNIS
1 Einleitung und Aufgabenstellung
2 Arbeitsunterlagen
3 Ableitung der Prognosewerte des Verkehrsaufkommens
3.1 Ermittlung der vorhandenen Belastung
3.2 Ermittlung der allgemeinen Prognosebelastung
3.2.1 Neubau der L 12n, Ortsumgehung Luchem
3.2.2 Prognose 2025
3.3 Ermittlung des Quell- und Zielverkehrs
3.3.1 Verbrauchermarkt
3.3.2 Tankstelle
3.3.3 Discounter
3.3.4 Sonderbauflächen zwischen Hauptstraße und Am Steinchen (SO 2)
3.3.5 Kfz-Zubehör und Reparaturbetrieb
3.3.6 Verbleibende Flächen im Gewerbegebiet Am Steinchen
3.3.6.1 Gewerbegebiet (GE)
3.3.6.2 Misch- und Wohngebiet (Mi/WA)
3.3.7 Gewerbegebiet Balduin Dreieck
3.3.8 Gewerbegebiet RWE
3.4 Verteilung des Quell- und Zielverkehrs auf die möglichen Zufahrten
4 Untersuchung des Verkehrsablaufs
4.1
4.2
4.3
4.4
Neue Planstraßen
Hauptstraße/Zufahrt ALDI - Planstraße
L 12/Hauptstraße
Untersuchung weiterer Anbindungen
5 Zusammenfassung und Schlussbemerkungen
Anlagen
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1 Einleitung und Aufgabenstellung
Auf einem noch unbebauten Grundstück in Langerwehe, das im Süden von der Hauptstraße und im Osten von der L 12 begrenzt wird, sollen ein Verbrauchermarkt (Vollsortimenter), evtl. ein Discounter, ein Einzelhandel für Kfz-Teile mit Reparaturbetrieb und
eine Tankstelle angesiedelt werden. Außerdem wird eine Gewerbefläche (GE) von rd. 2,2
ha, ein Mischgebiet (Mi) von 0,8 ha und ein Wohngebiet (WA) von rd. 1,7 ha Fläche ausgewiesen. Für die Gewerbeflächen ist noch keine konkrete Nutzung vorgesehen. Für das
Mischgebiet ist zzt. ausschließlich Wohnbebauung vorgesehen. Es handelt sich um den
Bebauungsplan Am Steinchen (E 10).
Östlich der L 12, begrenzt durch die B 264, befindet sich ein weiteres, als Gewerbegebiet
ausgewiesenes Grundstück, das sog. Balduin Dreieck (Bebauungsplan E 8). Dieses Gebiet
hat eine Größe von 1,2 ha.
Gewerbegebiet
RWE
E 10
E8
Bild 1: Übersichtsplan mit den Gewerbegebieten Am Steinchen (E 10), Balduin Dreieck
(E 8) und RWE (Quelle: Bing)
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Östliche der B 264 ist die Ausweisung einer weiteren Gewerbefläche (Gewerbegebiet
RWE) mit einer Gesamtgröße von rd. 6 ha geplant.
Aufgabe des vorliegenden Gutachtens ist es, die verkehrlichen Anbindungen zu untersuchen. Relevante Punkte sind die Leistungsfähigkeit unter Berücksichtigung des zusätzlich
zu erwartenden Verkehrsaufkommens und die Sicherheit des Verkehrsablaufs an der oder
den neuen Anbindungen. Die Gewerbegebiete Balduin Dreieck und RWE sind nur hinsichtlich der zu erwartenden Verkehrserzeugung relevant.
In die Betrachtungen muss der Knoten B 264/L 12 einbezogen werden. Es ist geplant, diesen Knoten um eine zusätzliche Zufahrt, die L 12n, zu erweitern. Die L 12n bildet die Verbindung zu einer ebenfalls noch zu bauenden neuen Anschlussstelle an der Autobahn A 4.
Der Knoten ist als Kreisverkehrsplatz bereits planfestgestellt.
Gegenüber der letzten Untersuchung von September 2014 haben sich die Größen der für
die unterschiedlichen Nutzungen ausgewiesenen Flächen im Gewerbegebiet E 10 verändert. Außerdem hat der Landesbetrieb Straßenbau NRW im Februar 2015 definitiv entschieden, dass die Straße Am Steinchen zwischen der L 12 und der neuen Planstraße nur
als abführende Einbahnstraße genutzt werden darf. Diese Situation führt zu wesentlichen
Änderungen der Verkehrsführung, da der gesamte Quellverkehr des Gebiets in Richtung
B 264 bzw. A 4 nun über die Hauptstraße abfließen muss.
2 Arbeitsunterlagen
Für die Bearbeitung standen die folgenden Unterlagen zur Verfügung:
− /1/ Verfahren zur Abschätzung der Verkehrserzeugung durch Vorhaben der Bauleitplanung, Bosserhoff, Hessisches Landesamt für Straßen und Verkehrswesen
− /2/ Abschätzung des Verkehrsaufkommens aus Vorhaben der Bauleitplanung, Programm Ver_Bau, Bosserhoff
− /3/ Verkehrliche Wirkungen von Großeinrichtungen des Handels und der Freizeit,
Arbeitspapier Nr. 49, Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen
(FGSV)
− /4/ Umweltverträglichkeitsstudie L 12n, Teil: Verkehrstechnische Untersuchung,
Kurzbericht für den 2. Scopingtermin am 17.1.1996, AGEVA Verkehrstechnik
GmbH, Niederzier
− /5/ Entwurf (Zwischenstand), Bebauungsplan E 10, Gewerbegebiet „Am Steinchen“
vom 18.02.2015, M 1:1000, VDH Projektmanagement GmbH
− /6/ Querschittszählung des Landesbetriebs Straßenbau NRW 2012 für die B 264
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− /7/ Leistungsfähigkeitsnachweis für einen zweistreifigen Kreisverkehr B 264/ L 12 L 12n, Landesbetrieb Straßenbau NRW
− /8/ Übersichtslageplan L 12n - Ortsumgehung Luchem, Landesbetrieb Straßenbau
NRW
− /9/ Neuaufstellung Bebauungsplan E8 Balduin Dreieck, Gemeinde Langerwehe,
M 1:1000, Heinz Jahnen Pflüger, Aachen, 01.03.2010
− Ergebnisse der Verkehrszählungen vom 10./11.9.2013 an den Knoten Hauptstraße/L
12 und B 264/L 12, Ing.-Büro Geiger & Hamburgier GmbH, Essen/Bergisch Gladbach
− Verschiedene Telefonate und E-Mails, Landesbetrieb Straßenbau NRW
− Ergebnisse von Verkehrsbeobachtungen und Ortsbegehungen während der Nachmittagsspitze, 10./11.9.2013 und 18.9.2013.
3 Ableitung der Prognosewerte des Verkehrsaufkommens
3.1 Ermittlung der vorhandenen Belastung
Ausgangspunkt für die folgenden Betrachtungen ist die heute vorhandene Verkehrsbelastung (Bestand) im Bereich B 264 - L 12 - Hauptstraße. Zur Beurteilung der Verkehrsbelastung der B 264 stellte der Landesbetrieb Straßenbau NRW DTV-Werte für die Querschnitte nördlich und südlich der Einmündung B 264/L 12 zur Verfügung /6/. Sie geben einen
mittleren Wert für das Verkehrsaufkommen über 24 h, bezogen auf einen Straßenquerschnitt an. Eine Unterscheidung der gezählten Fahrzeuge nach Fahrtrichtung findet bei der
Erfassung nicht statt. Auch über die Anteile von Abbiegern am Gesamtverkehrsaufkommen gibt es keine Informationen. Da diese Angaben zur Durchführung von Leistungsfähigkeitsberechnungen unerlässlich sind, müssen die DTV-Werte durch weitere Informationen ergänzt werden.
Für den geplanten Knoten B 264/L 12 liegen richtungsscharfe Prognosewerte für die Morgen- und die Nachmittagsspitze für das Jahr 2015 vor. Als Grundlage für die Erstellung der
Prognose ist mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Zählung durchgeführt worden. Diese Werte standen für die Bearbeitung des Gutachtens aber leider nicht zur Verfügung. Weder das
damals tätige Ingenieurbüro noch der Landesbetrieb konnten die Unterlagen finden. Es
mussten daher aktuelle Zählungen durchgeführt werden, um die vorhandene Verkehrsbelastung zu ermitteln.
Die Leistungsfähigkeitsuntersuchung ist für die Nachmittagsspitze durchzuführen. Zu dieser Zeit tritt während des Tagesverlaufs die stärkste Belastung auf. In der Regel findet eine
Überlagerung des am Nachmittag auftretenden Berufsverkehrs und des Freizeit/Einkaufsverkehrs statt.
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Die Zählung fand im September 2013, nach dem Ende der Sommerferien, nachmittags von
16:00 Uhr bis 18:00 Uhr statt. Die Werte wurden an dem unsignalisierten Knoten L 12/
Hauptstraße in 15-Minuten-Intervallen erfasst. An dem signalisierten Knoten B 264/L 12
entsprach das Erfassungsintervall der Umlaufzeit. Das ist die Zeit, während der alle Richtungen einmal Grün erhalten. Da es sich um eine verkehrsabhängige Einzelsteuerung handelt, liegt keine feste Umlaufzeit vor. Die Uhrzeit wurde daher zusätzlich notiert. Die Erfassung erfolgte an beiden Knoten getrennt für Pkw (inkl. kleinerer Lkw und Transporter
bis 7,5 t) und Schwerlastverkehr (z. B. Lastzüge, Busse, aber auch landwirtschaftliche
Nutzfahrzeuge wie Schlepper).
Das beobachtete Fußgänger-Aufkommen ist an beiden Knoten nur sporadisch. Wohnbebauung oder andere Ziele sind im direkten Umfeld nicht vorhanden. Es gibt nur einen Rad/Gehweg entlang der L 12. Er verläuft auf der westlichen Seite und führt am Knoten B 264
/L 12 auf die einzige Furt an dieser Kreuzung. Sie dient zur Querung der B 264. Während
der Zählung wurden 5 Fußgänger (Jogger und Hundeführer) und Radfahrer beobachtet.
An der in gleicher Richtung verlaufenden, südlich gelegenen Furt über die Hauptstraße
wurden in 2 Stunden nur 3 Fußgänger gezählt. 10 Radfahrer kamen aus der östlichen
Hauptstraße und überquerten die L 12 an der hier eingebauten Überquerungshilfe (nördliche Zufahrt, statt Linksabbiegespur). Sie fuhren in Richtung Ortsmitte.
Die Auswertung ergab, dass der Spitzenverkehr während der Zählung nachmittags zwischen 16:30 Uhr und 17:30 Uhr auftrat. Die ermittelten Verkehrszahlen sind in einem
Strombelastungsdiagramm in [Kfz/h] für den Bestand dargestellt (s. Bild 2).
Bild 2: Ergebnisse der Zählung, September 2013
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3.2 Ermittlung der allgemeinen Prognosebelastung
3.2.1 Neubau der L 12n, Ortsumgehung Luchem
Da der Prognosehorizont 2025 berücksichtigt werden soll, ist noch ein weiterer Aspekt zu
beachten: Wie bereits erwähnt, plant der Landesbetrieb den Bau einer neuen Querverbindung zwischen der B 264 und der A 4 mit einer neuen Autobahn-Anschlussstelle. Die Anbindung an die B 264 erfolgt durch die L 12n, die als vierte Zufahrt an den Knoten B 264/
L 12 angeschlossen wird. Heute dient die Zufahrt primär der landwirtschaftlichen Nutzung.
Sie ist nur für Anlieger freigegeben und wird offensichtlich von Bewohnern des Ortes
Obergeich genutzt.
Die neu geplante, direkte Anbindung an die A 4 führt zu einem Anstieg des Verkehrsaufkommens am Knoten. Die Prognosezahlen des Landesbetriebs für das Jahr 2015 sind in
Bild 4 als Strombelastungsdiagramm dargestellt.
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Bild 3: Übersichtsplan Langerwehe - Luchem - A 4
Wie bereits erwähnt, sind die Grundlagen zur Ableitung dieser Prognosezahlen, d. h. die
Daten der ursprünglichen Zählung und die der Hochrechnung zugrunde liegenden Annahmen, leider nicht mehr verfügbar. Sie wurden Ende der 90er Jahre ermittelt und liegen aufgrund des langen Zeitraums weder dem Ingenieurbüro, das die Berechnung durchgeführt
hat, noch dem Landesbetrieb noch vor. Es wurde daher versucht, die Ableitungen auf der
Basis des vorhandenen Materials rückwirkend nachzuvollziehen, um eine Beziehung zu
den aktuellen Zählwerten herstellen und einen Vergleich durchführen zu können.
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Die neue Anbindung wird sowohl für Fahrzeuge aus dem Bereich Langerwehe als auch für
Fahrzeuge aus dem Süden und Südwesten Dürens als Zugang zur Autobahn A 4 attraktiv
sein. Es ist davon auszugehen, dass insbesondere der Verkehr auf der B 264 zwischen Düren und dem Knoten B 264/L 12n morgens in Richtung A 4 und abends in der Gegenrichtung zunimmt.
Bild 4: Verkehrsaufkommen während der Nachmittagsspitze, Kreisverkehrsplatz mit Anschluss L 12n, Prognose 2015, Landesbetrieb Straßenbau NRW /7/
Bereits heute wird die B 264 als Zufahrt zur A 4 genutzt. Dazu muss man zzt. die B 264
über den Knoten B 264/L 12 hinaus weiter in Richtung Norden (Eschweiler/Anschlussstelle A 4) befahren. Die Straße ist gut ausgebaut. Es sind jedoch mehrere Lichtsignalanlagen und ein Kreisverkehr zu passieren. Wahrscheinlich wird der Streckenwiderstand der
neuen L 12n geringer werden, da es weniger signalisierte Anbindungen gibt. Dadurch wird
diese Route attraktiver. Dies gilt insbesondere für die Autofahrer, die die A 4 weiter in
Richtung Köln befahren wollen oder von dort kommen.
Von der AGEVA/Arbeitskreis L 12n /4/ wurde für den heutigen Zustand, d. h. unter Berücksichtigung der Umgehungsstraße Langerwehe (B 264), die es zum Zeitpunkt der damaligen Untersuchung noch nicht gab, eine Prognose erstellt. Für die südliche Zufahrt der
B 264 wurde ein DTV von 12.192 Kfz/24 h ermittelt. Dieser Wert entspricht in etwa dem
heutigen Verkehrsaufkommen (s. Bild 2, aktuelle Zählung: Qs * 10 = 12.010 Kfz/24 h und
Zählung des Landesbetriebs: 11.763 Kfz/h). Nach Anschluss der L 12n wird von der
AGEVA /4/ eine Zunahme des DTV in dem südlichen Abschnitt um rd. 5.000 Fahrzeuge/24 h für das Jahr 2020 prognostiziert. Das entspricht einer Zunahme von rd. 50 %
gegenüber der Prognose „Umgehung Langerwehe“.
Vergleicht man die Prognosewerte des Landesbetriebs für die Nachmittagsspitze mit der
heutigen Belastung, ergibt sich für den Verkehr von Süden ein Anstieg um rd. 70 %. DieLWGL12V6
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ser Wert erscheint hoch. Der Hauptzufluss zur Autobahn, d. h. der Anstieg des Verkehrsaufkommens in Richtung Norden, wird eher morgens auftreten. Nachmittags ist für diese
Richtung dagegen von schwächerem Verkehr auszugehen. In der Gegenrichtung, d. h. von
der Autobahn kommend, ist dagegen nachmittags aufgrund des berufsbedingten Rückreiseverkehrs von der A 4 eine höhere Belastung zu erwarten. Auch für diese Richtung beträgt der Zuwachs nach der Prognose des Landesbetriebs rd. 70 %.
Viele der von Süden kommenden Fahrzeuge haben bereits heute das Ziel A 4. Sie werden
nach dem Bau der L 12 n am Knoten B 264/L 12n nach rechts abbiegen, statt geradeaus zu
fahren. Es ist daher davon auszugehen, dass der Verkehr auf der der B 264 nördlich der
L 12 gegenüber heute abnimmt. Dieses Verhalten spiegeln auch die Zahlen von AGEVA/
Arbeitskreis L 12n wider. Die Prognose des Landesbetriebs führt dagegen gegenüber heute
zu ansteigenden Zahlen.
Einschränkend muss noch einmal betont werden, dass die Ausgangszahlen des Landesbetriebs sowie evtl. zusätzliche Einflussfaktoren, die bei der Berechnung der Prognosezahlen
berücksichtigt wurden, nicht bekannt sind. Eine nachträgliche Herleitung der Prognose ist
offensichtlich ohne weitere Kenntnis der Grundlagen und der bei der Erstellung getroffenen Annahmen nicht möglich. Als Basis für die weiteren Berechnungen werden daher die
vom Landesbetrieb prognostizierten Belastungszahlen für den Kreisverkehr gewählt. Nach
den durchgeführten Betrachtungen stellen sie den ungünstigsten Fall (worst case) dar und
decken damit alle anderen Möglichkeiten ab.
3.2.2 Prognose 2025
Die Verkehrsbelastung sollte auf Wunsch des Landesbetriebs auf das Verkehrsaufkommen
hochgerechnet werden, das im Jahr 2025 zu erwarten ist. Zur Hochrechnung auf diesen
Prognosefall wurden gemäß den allgemeinen Vorgaben des Landesbetriebs Straßenbau
NRW die Hochrechnungsfaktoren der Clearingstelle der DLR angesetzt. Sie gehen von
einem durchschnittlichen, konstanten Wachstum des Pkw-Bestands für die nächsten Jahre
aus. Dieser Anstieg beträgt 0,6 % pro Jahr. Von 2013 bis 2025 ist daher mit einem Zuwachs von 7,2 % zu rechnen.
Dieser Wert erscheint recht hoch. Es gibt andere Szenarien, die z. B. von einer Stagnation
des Pkw-Bestands ab dem Jahr 2020 ausgehen. Die hochgerechneten Werte werden aber
angesetzt, da sie den ungünstigsten Fall darstellen.
Für den Lkw-Verkehr dagegen ist tatsächlich von einem kontinuierlichen Anstieg der Zulassungszahlen auszugehen. Er ist höher als der Anstieg des Pkw-Aufkommens. Die Angaben des Landesbetriebs geben über diesen Punkt allerdings keine Auskunft. Für die folgenden Berechnungen wird von einem Anstieg des Schwerlastverkehrs um 1 %/Jahr ausgegangen. Dieser Wert wird auch im „Handbuch zur Bemessung von Straßenverkehrsanlagen“ (HBS), herausgegeben von der Forschungsgesellschaft für Straßen und Verkehrswesen, für den zu erwartenden Anstieg genannt.
Die aus diesen Überlegungen resultierenden und berechneten Werte wurden ebenfalls in
einem Strombelastungsdiagramm dargestellt (s. Bild 5).
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Bild 5: Bestandsverkehr und Anschluss L 12n, Nachmittagsspitze, Prognose 2025 (hochgerechnet)
3.3 Ermittlung des Quell- und Zielverkehrs
3.3.1 Verbrauchermarkt
Nachdem die Basisbelastung für das zukünftig zu erwartende Verkehrsaufkommen feststeht, muss nun die Höhe des Verkehrsaufkommens, das durch den Ziel- und Quellverkehr
des geplanten Vollsortimenters zusätzlich verursacht wird, ermittelt werden. Die Ableitung
der Werte erfolgt über die Verkaufsfläche. Die hierfür angesetzten Bezugsgrößen entstammen hauptsächlich den Werken von Bosserhoff /1,2/ und dem Arbeitspapier Nr. 49
der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen /3/ (FGSV). Außerdem handelt es sich um Erfahrungswerte aus bisher von unserem Büro durchgeführten Untersuchungen.
Die Verkaufsfläche (VKF) des Lebensmittel-Vollsortimenters soll etwa 1.500 m² betragen.
Nach Bosserhoff /1,2/ ist bei Verbrauchermärkten mit einer Verkaufsfläche von mehr als
800 m² von 1,0 bis 1,2 Kunden pro Tag und pro m² VKF auszugehen. Für Vollsortimenter,
unter die auch Verbrauchermärkte mit bis zu 5.000 m² VKF fallen, beträgt die Spanne 0,6
bis 1,5 Kunden/m² VKF. Insgesamt nimmt die Kundendichte mit zunehmender Verkaufsfläche ab.
Bei der Festlegung der Kundenzahlen im Rahmen der von Bosserhoff angegebenen Werte
spielen auch Umgebungsfaktoren eine wichtige Rolle. Dazu gehören z. B.:
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− Einwohnerzahl: Langerwehe hat insgesamt rund 15.000 Einwohner (Stand September 2013).
− Lage: Der neue Verbrauchermarkt entsteht nicht innerhalb eines Wohngebiets, sondern eher außerhalb (nicht integrierte Lage).
− Alternative Einkaufsmöglichkeiten: In der Umgebung befinden sich bereits ein
REWE-Verbrauchermarkt sowie mehrere Discounter.
Alle genannten Faktoren legen nahe, bei der angegebenen Varianz der Bestimmungsfaktoren eher von der niedrigeren Kundenanzahl auszugehen. Es wird daher der untere
Wert für größere Verbrauchermärkte mit mehr als 800 m² VKF in Höhe von 1,0 Kunden/m² VKF pro Tag angesetzt. Er entspricht dem Mittelwert für Vollsortimenter mit bis
zu 5.000 m² VKF. Für die in Langerwehe geplante Handelseinrichtung ist daher mit rd.
1.500 Kunden pro Tag zu rechnen.
Im Eingangsbereich des Vollsortimenters ist außerdem auf einer zusätzlichen Fläche von
200 m² ein Shop- und Mallbereich vorgesehen. Die Verkaufsfläche soll rd. 150 m² betragen. I. d. R. werden diese Flächen häufig von Bäckereien genutzt. Das durch einen Backshop verursachte Kundenaufkommen ist sehr von der Qualität der Ware, dem Angebot und
den Öffnungszeiten abhängig. Die tägliche Kundendichte kann bis zu 3,3 Kunden/m² VKF
/2/ betragen. Die Spitzenbelastung für Backshops liegt i. d. R. in den Morgenstunden. Ein
hoher Kundenanteil kommt dann aus dem Nahbereich. Während des Tages ist damit zu
rechnen, dass Kunden häufig gleichzeitig im Lebensmittelmarkt und im Backshop einkaufen. Dieses Verhalten wird als „Verbundeffekt“ bezeichnet. Er führt zu einer Reduzierung
der Verkehrserzeugung, da Kunden nur einmal zu berücksichtigen sind. Sie erledigen mit
einer Fahrt gleich mehrere Einkäufe.
Während des zu betrachtenden Spitzenverkehrs am Nachmittag sind die Kunden des Backshops für das Gesamtverkehrsaufkommen nicht ausschlaggebend. Für andere Shops, die
sich im Mallbereich von größeren Märkten befinden können, wie Zeitschriften, Blumen,
Apotheke usw., werden nach Bosserhoff /2/ im Mittel 0,5 Kunden/m² VKF angesetzt. Die
vorgesehene bzw. verbleibende Verkaufsfläche für weitere Shops ist nicht bekannt. Auch
für die Kunden dieser Shops besteht aber ein hoher Verbundeffekt zu dem Verbrauchermarkt. Aufgrund der geringen VKF und des hohen Verbundeffekts sind die Kunden der
Shops als zusätzliche Verkehrserzeuger während der Spitzenstunde zu vernachlässigen und
werden im Folgenden bei der Berechnung nicht weiter berücksichtigt.
Es stellt sich nun die Frage nach der Höhe des durch die Kunden erzeugten Fahrzeugaufkommens. Da sich der Vollsortimenter außerhalb eines Wohngebiets, also in nicht integrierter Lage, befindet, ist davon auszugehen, dass fast alle Kunden mit dem Auto kommen. Der Anteil dieser Kunden wird daher hoch (90 %) angesetzt.
Zur Untersuchung der Leistungsfähigkeit der Anbindungen ist das Verkehrsaufkommen
während der Spitzenstunde von Interesse. Gemäß dem o. g. Arbeitspapier der FGSV /3/
liegt die Spitzenzeit für Einkäufe zwischen 17:00 Uhr und 18:00 Uhr. In dieser Zeit kaufen
13 % bis 18 % der Kunden ein. Durch die seit Erscheinen des Arbeitspapiers verlängerten
Geschäftsöffnungszeiten entspannt sich die Situation aber im Allgemeinen. Die Spitzenwerte verteilen sich nun eher auf den Bereich zwischen 16:00 Uhr und 19:00 Uhr. Nach
Bosserhoff treten heute zwischen 17:00 Uhr und 18:00 Uhr etwa 8 % - 10 % der Gesamttageskunden auf.
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Aufgrund dieser Überlegungen und unter Berücksichtigung eines Besetzungsgrades von
1,3 Personen/Kfz /2/ ergibt sich ein Zielverkehr während der Spitzenstunde von rd. 100
Kfz. Da die Einkäufe in der Regel weniger als eine Stunde dauern, wird davon ausgegangen, dass die Fahrzeuge innerhalb einer Stunde das Gelände auch wieder verlassen. Der
Quellverkehr wird daher in gleicher Höhe angesetzt wie der Zielverkehr.
Während der zu untersuchenden Zeit wird der Spitzenwert durch Berufstätige bestimmt,
die den Nachhauseweg gleichzeitig zu einem Einkauf nutzen. Dieses Verhalten bezeichnet
man als Mitnahmeeffekt. Er beträgt bei den zu untersuchenden Einzelhandelseinrichtungen
25 % - 30 %. Aufgrund der Beobachtungen zur Analyse des Einkaufsverhaltens bei ALDI
in Langerwehe wird der höchste Wert (30 %) angesetzt.
In der für die Untersuchung relevanten Zeit wird nicht mit zusätzlichem Lkw-Verkehr (Anlieferung) oder Quell-/Zielverkehr durch Angestellte gerechnet.
3.3.2 Tankstelle
An der Einmündung L 12/Am Steinchen soll eine Tankstelle mit 8 Zapfsäulen errichtet
werden. Auch für diese Einrichtung ist das Fahrzeugaufkommen während der Spitzenstunde abzuschätzen.
Die uns vorliegenden Informationen (Angaben von Tankstellenbetreibern) über das durch
Tankstellen verursachte Verkehrsaufkommen lassen sich wie folgt zusammenfassen:
− an Werktagen kommen mehr Kunden als an Wochenenden
− die Spitzenzeit liegt zwischen 15:00 Uhr und 18:00 Uhr
− in diesem Zeitbereich kommen bis zu 20 % der Kunden.
Die Frequentierung der untersuchten Tankstellen während der Spitzenstunde betrug zwischen 40 Kfz und 80 Kfz. Bei den Untersuchungen haben sich eine Reihe von Faktoren
gezeigt, die die Höhe des Kundenaufkommens beeinflussen:
− Lage und Erreichbarkeit (Lage der Tankstelle, Belastung der Straße, an der die
Tankstelle liegt, Erreichbarkeit von der Straße, Befahrbarkeit des Tankstellengeländes usw.)
− die Anzahl der Zapfsäulen und deren Anordnung
− das Preisniveau
− das Zusatzangebot.
Für die geplante Tankstelle sind 8 Zapfsäulen vorgesehen. Die Verteilung der Säulen auf
der Fläche ist unbekannt, sodass über die Erreichbarkeit der einzelnen Säulen bei hohem
Kundenandrang nichts ausgesagt werden kann. Auch das Zusatzangebot ist nicht bekannt.
Bei Erhebungen von Bosserhoff /2/ wurden 9 Tankstellen mit jeweils 8 Zapfsäulen in verschiedenen Lagen untersucht. Das Tageskundenaufkommen lag hier zwischen 630 Kfz und
1050 Kfz. Die höchsten Kundenzahlen traten bei einer Tankstelle auf, die an einer Ausfallstraße einer größeren Stadt lag. Geht man analog dem Kundenaufkommen bei Einzelhandelseinrichtungen von 8 % des Gesamtkundenaufkommens während der Spitzenstunde aus,
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ergeben sich Kundenzahlen von 50 bis 84 Kunden/h. Das entspricht dem o. g. Wert der
eigenen Untersuchungen.
Für die hier zu untersuchende Tankstelle ergibt sich aufgrund der geplanten Einbahnstraßenregelung in der Straße Am Steinchen gegenüber den o. g. Tankstellen eine ungünstigere
Situation. Die Tankstelle kann nur von der L 12 und das wiederum auch nur von Rechtsabbiegern angefahren werden. Um von der Tankstelle wieder auf die B 264 zu kommen,
muss ein Umweg über die Hauptstraße in Kauf genommen werden. Hier sollte eine Sonderregelung für eine verbesserte Anbindung gefunden werden. Die Straße Am Steinchen
muss zumindest von der neuen Planstraße aus bis zur Zufahrt der Tankstelle für Zweirichtungsverkehr freigegeben werden.
Bei der momentan geplanten Anbindung ist daher eher mit einer geringeren Kundenzahl zu
rechnen. Es werden daher 30 Kfz/Spitzenstunde angesetzt. Auch bei Anschluss der L 12n
wird die Lage nicht wesentlich attraktiver, obwohl der Durchgangsverkehr zunimmt. Für
das in der Realität zu erwartende Kundenaufkommen wird die letztendlich realisierte Anbindung der Tankstelle an das Straßennetz entscheidend sein.
Bei den während der Nachmittagsspitze tankenden Kunden wird es sich am ehesten um
Fahrer handeln, die sich auf dem Nachhauseweg befinden (Mitnahmeeffekt, s. o.). Die
Neuinduzierung von Verkehr durch die Tankstelle während der Spitzenstunde ist daher
vernachlässigbar.
3.3.3 Discounter
An dem Grundstück neben der Tankstelle bestand zunächst Interesse von einer Fast-FoodKette, die hier ein Drive-In errichten wollte. Inzwischen besteht auch Interesse von Seiten
eines Discounters. Es wird daher zunächst auch das Kundenaufkommen durch eine solchen
Betreiber untersucht, um den worst case abzudecken, die Nutzung aber offen zu halten.
Die mögliche Verkaufsfläche des Discounters beträgt 800 m². Die anzusetzende Kundenzahl hängt bei Discountern zunächst davon ab, um welche Kette es sich handelt. ALDI
oder LIDL weisen gegenüber anderen Discountern i. d. R. ein explizit höheres Kundenaufkommen auf. Je nach Lage können nach Bosserhoff /2/ bis zu 5 Kunden pro m² VKF auftreten. Bei den anderen Discountern ist bei einer Verkaufsfläche von bis zu 800 m² nur von
täglich 1,2 bis 1,7 Kunden/m² VKF auszugehen.
Da sich eine ALDI-Filiale auf dem Nachbargrundstück befindet, ist die Wahrscheinlichkeit
für einen Umzug gering. Die nächste LIDL-Filiale befindet sich in Eschweiler, ca. 5 km
entfernt. Hier könnte eher Interesse bestehen. Anfragen liegen aber eher von kleineren Betreibern, wie Netto, Norma oder Penny vor.
Gemäß den Einschätzungen für den Vollsortimenter wird auch für diesen Einzelhandelsbereich ein eher geringeres Tageskundenaufkommen von 1,2 Kunden/m² VKF angesetzt.
Daraus ergibt sich ein zu erwartendes Kundenaufkommen von 960 Kunden/Tag. Analog
dem Ansatz für den Vollsortimenter wird eine hohe Pkw-Nutzungsquote von 90 % angesetzt. 864 Kunden werden daher im Mittel mit dem Fahrzeug kommen. Bei einem Besetzungsgrad von 1,3 Personen/Kfz und einem Kundenanteil von 10 % während der SpitzenLWGL12V6
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stunde (s.o.) beträgt die zu erwartende Verkehrsbelastung während der Spitzenstunde rd.
67 Kfz.
Wie zwischen anderen Einzelhandelseinrichtungen ist auch zwischen dem Verbrauchermarkt und dem Discounter von einem Verbundeffekt auszugehen. Er wird i. d. R. mit
einem Abschlag von rd. 30 % berücksichtigt. Dadurch reduziert sich das Fahrzeugaufkommen während der Spitzenstunde auf rd. 47 Kfz. Diese Zahl gilt sowohl für den Quellals auch für den Zielverkehr.
In der für die Untersuchung relevanten Zeit wird nicht mit zusätzlichem Lkw-Verkehr (Anlieferung) oder Quell-/Zielverkehr durch Angestellte gerechnet.
Für ein Schnellrestaurant ist nach /2/ im ländlichen Raum in der zu untersuchenden Stunde
zwischen 17:00 Uhr und 18:00 Uhr mit 40 - 50 Pkw zu rechnen. Alle in der Studie untersuchten Restaurants befanden sich in nicht integrierter Lage. Die Einwohnerzahlen der
naheliegenden Orte sind jedoch mindestens doppelt so hoch wie die von Langerwehe. Es
wird daher für Langerwehe von dem unteren Wert (40 Kunden = 40 Fahrzeuge) ausgegangen. Auch für das Kundenaufkommen dieser Einrichtung wird die Verkehrsführung in der
Straße Am Steinchen eine entscheidende Rolle spielen.
Insgesamt wird also durch den Discounter ein geringfügig höheres Verkehrsaufkommen
während der Spitzenstunde erzeugt. Um den ungünstigsten Fall abzudecken, wird daher
mit diesen, um 7 Kfz/Spitzenstunde höheren Zahlen, weiter gerechnet. Die Anbindung des
Parkplatzes steht noch nicht fest. Eine genauere Verteilung der Fahrzeuge kann daher, wie
im Fall des Imbiss, erst untersucht werden, wenn die Ausbaupläne mit den Zu- und Abfahrten vorliegen. Für das Gesamtprojekt ist dieser Aspekt sekundär.
3.3.4 Sonderbauflächen zwischen Hauptstraße und Am Steinchen (SO 2)
Nach Abzug aller bisher untersuchten Flächen bleibt ein Riegel von rd 2.500 m² zwischen
dem Vollsortimenter und der L 12. Auch für diesen Bereich haben noch keine Interessenten angefragt. Das Grundstück würde sich am ehesten für die Verkaufsstätte eines Gewerbebetriebs o. ä. eignen. Aufgrund noch fehlender Interessenten kann kein konkreter Wert
für das Kundenaufkommen eingesetzt werden. Als worst case wird von einem niedrigen
Werte aus dem Einzelhandelsbereich ausgegangen.
Ein für viele Bereiche zutreffender Wert ist ein Aufkommen von 0,3 Kunden/m² VKF und
Tag. Bei einer Grundflächenzahl von GRZ = 0,8 beträgt die Netto-Baufläche 2.080 m².
Bei dieser Größe und unter Berücksichtigung von Lager- und Abstellflächen, Stellplätzen
usw. wird die Verkaufsfläche voraussichtlich nicht über 700 m² betragen. Das Kundenaufkommen liegt dann bei rd. 200 Kunden/Tag. Bei einem MIV-Anteil von 90 % und einem
Besetzungsgrad von 1,1 Personen/Pkw ist am Tag mit 164 Kunden-Pkw zu rechnen, d. h.
für die Spitzenstunde am Nachmittag mit etwa 16 Fahrzeugen. Lieferverkehr oder Zu/Abfluss von Mitarbeiterfahrzeugen sind in diesem Zeitraum nicht relevant. Die Rückkehr
evtl. Service- oder Montagefahrzeuge führt ebenfalls nur zu einer geringen und daher zu
vernachlässigenden Zunahme des Gesamtverkehrs.
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3.3.5 Kfz-Zubehör und Reparaturbetrieb
Neben den bereits genannten Einrichtungen wird sich voraussichtlich ein Geschäft für KfzZubehör und Autoteile ansiedeln. Zu dem Geschäft gehört ein Reparaturbetrieb. Das
Grundstück befindet sich auf einer Gewerbefläche, die sich nördlich der bis jetzt diskutierten Fläche, zwischen Am Steinchen, L 12 und B 264, befindet.
Nach Angaben des Eigentümers, der zzt. ein Geschäft in Langerwehe betreibt, ist während
der Spitzenstunde im Mittel mit etwa 10 Kunden für Teile und Zubehör zu rechnen. Die
Kunden kommen mit dem Auto und verlassen das Gelände innerhalb einer Stunde wieder.
Zu reparierende Fahrzeuge werden i. d. R. morgens gebracht und am späten Nachmittag
wieder abgeholt. Auch hier ist im Mittel mit 10 Fahrzeugen zu rechnen. Da sich der Betrieb in nicht integrierter Lage befindet, ist davon auszugehen, dass die Fahrzeugbesitzer
mit einem anderen Fahrzeug gebracht werden. Der Zielverkehr beträgt daher während der
Spitzenstunde insgesamt 20 Fahrzeuge, der Quellverkehr 30 Fahrzeuge.
Die Anbindung des Betriebs erfolgt über eine neu zu bauende Planstraße, die von der Straße Am Steinchen abgeht. Die Einmündung befindet sich etwa auf halber Höhe zwischen
der L 12 und der Planstraße. Auch für diesen Betrieb wäre daher Zweirichtungsverkehr im
oberen Abschnitt der Straße Am Steinchen (existenziell) wichtig.
3.3.6 Verbleibende Flächen im Gewerbegebiet Am Steinchen
Nach Abzug der oben beschriebenen, bereits durch Interessenten belegten Flächen verbleibt eine noch zu vergebende Restfläche von der im Bebauungsplan
-
22.072 m² als Gewerbefläche (GE)
7.760 m² als Mischgebiet (Mi)
16.805 m² als Wohngebiet (WA)
ausgewiesen werden. Die jeweiligen Grundflächenzahlen (GRZ), die angeben, wie viel m²
Grundfläche je m² Grundstücksfläche bebaut werden darf, betragen 0,8 (GE), 0,6 (Mi) und
0,4 (WA). Es dürfen 2 Vollgeschosse ausgebaut werden. Die Flächen befinden sich nördlich der Straße Am Steinchen, d. h. auf dem Grundstück, auf dem auch der AutozubehörMarkt mit Werkstatt entstehen soll.
3.3.6.1 Gewerbegebiet (GE)
Unter Berücksichtigung der Grundflächenzahl ergibt sich eine bebaubare Fläche von
17.658 m² bzw. rd. 1,8 ha. Grundsätzlich bestehen für das Gebiet GE zunächst keine Beschränkungen für die Art des anzusiedelnden Gewerbes. Da es noch keine konkreten Interessenten gibt, ist die zukünftige Nutzung der noch zur Verfügung stehenden Flächen unbekannt. Es muss daher versucht werden, aus den möglichen Nutzungen eine Annahme zu
treffen, die den ungünstigsten Fall abdeckt, andererseits aber auch realistisch ist. Berücksichtigt werden muss, dass sich auf dem Grundstück westlich des Vollsortimenters eine
Spedition befindet, die den größten Teil des bestehenden Lärmemissionskontingents beLWGL12V6
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reits ausschöpft. Lärmemissions-intensive Betriebe sind daher von der Ansiedlung weitestgehend ausgeschlossen.
Durch die neue L 12n verbessert sich der Anschluss an die Autobahn. Gegenüber anderen
Standorten ist der Weg aber immer noch vergleichsweise lang, die Anbindung nicht optimal. Die Fläche eignet sich daher am ehesten für Kleingewerbe und Handwerk oder kleinere Industriebetriebe. Größere Verwaltungen, die eine hohe Beschäftigtendichte auf einer
geringen Fläche aufweisen, können aufgrund der Standortfaktoren ebenfalls ausgeschlossen werden. Nach dem Bebauungsplan sind maximal 2 Vollgeschosse zulässig. Es dürfen
daher grundsätzlich keine hochgeschossigen Bauwerke errichtet werden, wie sie für größere Verwaltungen interessant sind.
Bei der folgenden Betrachtung wird daher eine Beschäftigtendichte zugrunde gelegt, die
für Kleingewerbe und Handwerk einen oberen Wert darstellt, gleichzeitig aber für Industriebetriebe als geringer Wert gelten kann. Damit werden die bestehenden Möglichkeiten
abgedeckt.
Für die infrage kommenden Nutzungen gibt Bosserhoff /1, 2/ folgende Anhaltswerte für
die Beschäftigtenzahlen in Abhängigkeit von der Nettobaulandfläche an:
-
Industriepark
Gewerbepark
Handwerkerhof
Handwerkerhof, dienstleistungsorientiert
Produktion mit Nebenfunktion Transport
35 …. 50 Beschäftigte/10.000 m²
50 …100 Beschäftigte/10.000 m²
60 Beschäftigte/10.000 m²
30 …. 50 Beschäftigte/10.000 m²
20 …. 80 Beschäftigte/10.000 m².
(Bem.: Die Nettobaulandfläche ergibt sich aus der Gesamtfläche (Bruttobaulandfläche)
nach Abzug der Flächen für öffentliche Straßen und Grünanlagen.)
Für das Gewerbegebiet wird ein Mittelwert von 50 Beschäftigten/ha (10.000 m²) angesetzt.
Dieser Wert wurde bereits mit einigen Städten und Kommunen für ähnliche Betrachtungen
abgesprochen. Er deckt auch die Beschäftigtenzahlen vieler anderer Einrichtungen wie z.
B. Autohäuser, Handel, Ausstellungs- Verkaufs- und Lagerflächen, sowie kleiner Produktions- und Speditionsbetriebe ab. Bei der zur Verfügung stehenden Fläche von 1,8 ha ergibt sich daraus eine Beschäftigtenzahl von rd. 90 Personen.
Nach /2/ sind im Mittel 3,3 Wege/Beschäftigtem anzusetzen, wenn noch keine spezielle
Nutzung des Gewerbegebiets bekannt ist. Aufgrund der ländlichen Struktur der Umgebung
wird zunächst ein hoher Pkw-Benutzungsgrad angenommen. Es gibt allerdings zwei Buslinien, die im Bereich des Gewerbegebiets halten. Außerdem könnten in dem als Wohngebiet ausgewiesenen Teil der zur Verfügung stehenden Flächen auch Beschäftigte wohnen,
die kein Fahrzeug zur Anfahrt benötigten.
Der MIV-Anteil wird daher mit 75 % angenommen. Der Besetzungsgrad/Fahrzeug beträgt
nach Bosserhoff 1,1 Personen. Bei diesen Annahmen ist pro Tag mit 203 Fahrten durch
Beschäftigte zu rechnen.
Nachdem der durch Beschäftigte verursachte Verkehr bekannt ist, müssen noch der Güterverkehr, d. h. der Verkehr durch Zulieferung, Transport etc., sowie der Kundenverkehr
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abgeschätzt werden. Für beide Verkehrsarten lassen sich ohne Kenntnis der Gewerbeart
Fahrzeugzahlen nur schwer ableiten. Beim Güterverkehr ist eine Ableitung aus der Zahl
der Beschäftigten nicht ohne Weiteres möglich, da die Anzahl der Fahrzeuge nicht nur von
der Art der gewerblichen Nutzung (Transport, Produktion, Dienstleistungen), sondern z. B.
auch von der Branche abhängt.
Es muss daher auf der Basis der möglichen Nutzungen eine Bandbreite von Werten betrachtet werden. Angesetzt wird als Minimum ein Wert von 0,1 Lkw-Fahrten/Beschäftigtem. Dieser Wert gilt z. B. für Büronutzungen. Als Maximum wird ein Wert von 2 Fahrten/Beschäftigten gewählt. Damit sind Industrieparks, Produktion (allgemein), kleinere
Speditionen und kleiner Logistikbetriebe abgedeckt. Bei diesen Annahmen ist am Tag mit
9 bis 180 Fahrten zu rechnen.
Die Vorgehensweise zur Abschätzung des Kundenaufkommens muss aufgrund der Unbestimmtheit der Gewerbe ebenfalls unter Berücksichtigung des minimalen und des maximalen Wertes erfolgen. Die Werte betragen 0,5 bis 1,5 Kundenwege/Beschäftigtem. Dies
führt zu 45 bis 135 Kundenwegen am Tag. Der MIV-Anteil wird hier mit 90 % angesetzt,
der Besetzungsgrad wiederum mit 1,1 Personen/Fzg. Daraus ergeben sich für das o. g.
Nutzungsspektrum zwischen 37 und 110 Kundenfahrten/Tag.
Als Mittelwert sind daher 373 Fahrten/24h zu erwarten. Sie setzten sich aus
− 203 Beschäftigtenfahrten
− 74 Kundenfahrten
− 96 Güterfahrten
zusammen. Aufgeteilt auf Quell- und Zielverkehr ist daher bei gleichmäßiger Verteilung
auf beide Fahrtrichtungen im Mittel pro Tag mit je 187 Fahrten im Quell- und Zielverkehr
zu rechnen. Während der für das Verkehrsaufkommen relevanten Zeit am Nachmittag tritt
kein nennenswerter Zufluss von Beschäftigten auf. Am ehesten werden Beschäftigte das
Gelände verlassen. Da nicht alle Betriebe gleiche Arbeitszeiten haben, gilt dies aber auch
nur für einige Arbeitsstätten. So schließen z. B. Betriebe mit Publikumsverkehr aufgrund
von Verkauf oder Beratung um 18:30 Uhr oder später. Die Arbeitszeiten anderer Betriebe
beginnen und enden früher.
Insgesamt ist nach /2/ während der allgemeinen Spitzenstunde ein Quellverkehrsanteil am
Beschäftigtenverkehr (102 Fahrten) von 13,75 %, am Kundenverkehr (37 Fahrten) von 7 %
und am Güterverkehr (48 Fahrten) von 8 % zu erwarten. Dies sind insgesamt 22 Fahrzeuge. Für den Zielverkehr gelten Anteile von 1%, 14% und 6%, insgesamt 10 Fahrzeuge.
3.3.6.2 Misch- und Wohngebiet (Mi/WA)
Für das Mischgebiet wird zunächst ebenfalls Wohnbebauung vorgesehen. Die Fläche des
Mischgebiets beträgt 7.760 m² (GRZ: 0,6) und die des Wohngebiets 16.805 m² (GRZ: 0,4).
Bei Berücksichtigung der Grundflächenzahl ergibt sich insgesamt eine bebaubare Fläche
von 11.378 m² bei Maximalausbau mit zwei Vollgeschossen. Der Vollausbau ist jedoch
aufgrund der Umgebungsbedingungen unwahrscheinlich.
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Nach einer ersten Entwurfsplanung sollen auf der Gesamtfläche ca. 30 Einfamilien- und 4
Mehrfamilienhäuser gebaut werden. Insgesamt sind 54 Wohneinheiten (WE) geplant.
Nach dem statistischen Jahrbuch der Bundesrepublik von 2011 ist bei Gemeinden mit
5.000 bis 20.000 Einwohnern mit einer mittleren Einwohnerdichte von 2,2 Bewohnern/WE
zu rechnen. Es ist daher für das Neubaugebiet von rd. 120 Einwohnern auszugehen.
Die mittlere Anzahl der Wege eines Einwohners beträgt 3,5 bis 4 pro Tag. Bei einem MIVAnteil von 80 % und einem Besetzungsgrad von 1,2 Personen/Pkw /1, 2/, werden durch
das Wohngebiet maximal 320 Fahrten pro Tag, bzw. bei gleicher Höhe von Quell- und
Zielverkehr je 160 Fahrten erzeugt. Güter- und Besucherverkehr sind vernachlässigbar
gering und werden daher nicht berücksichtigt. Nach der Ganglinie „Prozentuale Verteilung
des Tagesverkehrsaufkommens…“ aus den Empfehlungen für Anlagen des ruhenden Verkehrs (EAR), herausgegeben von der Forschungsgesellschaft für Straßen und Verkehrswesen, ist zwischen 17:00 Uhr und 18:00 Uhr insgesamt mit
− einem Quellverkehr (7,5 %) von 12 Fahrzeugen und
− einem Zielverkehr (14 %) von 23 Fahrzeugen
zu rechnen.
3.3.7 Gewerbegebiet Balduin-Dreieck
Östlich des Gewerbegebiets Am Steinchen (E 10), getrennt von diesem durch die L 12, ist
ein weiteres Gewerbegebiet ausgewiesen. Es handelt sich um das sog. Balduin-Dreieck
(E 8, s. Bild 6 ). Der Bebauungsplan ist bereits planfestgestellt. Obwohl zzt. vonseiten des
Eigentümers keinerlei Interesse besteht, die Grundstücke zu bebauen, muss die mögliche
Verkehrserzeugung für das Gesamtkonzept berücksichtigt werden.
Für die Gesamtfläche sind insgesamt 3 Anbindungen an die L 12 auf einem Streckenabschnitt von rd. 100 m ausgewiesen (s. Bild 6). I. d. R. werden mehrere Einmündungen auf
einem so kurzen Streckenabschnitt heute vom Landesbetrieb abgelehnt. Die südliche Anbindung erfolgt direkt an den Knoten L 12/Hauptstraße. Diese Anbindung ist die einzig
sinnvolle der 3 vorgesehenen Einmündungen. Der Knoten soll lt. Planfeststellung als
Kreisverkehrsplatz ausgebaut werden.
Eine zweite Anbindung ist nur einige Meter nördlich des Knotens direkt an die L 12 vorgesehen. Es handelt sich um den Geicher Weg. Durch ihn wird das Privatgrundstück am
südwestlichen Ende der Fläche von allen 4 Seiten von Straßen eingeschlossen. Für die
Autofahrer aus dem Gewerbegebiet stellt es keinen Umweg dar, statt dem Geicher Weg die
direkte Anbindung an den Knoten zu befahren. Auch für die nördlich gelegene Gewerbefläche GE 1 ist der Geicher Weg keine notwendige Voraussetzung. Sie kann ebenso durch
die von Süden nach Norden verlaufende Planstraße erschlossen werden. Der Ausbau des
Geicher Wegs ist daher nicht erforderlich.
Die o. g. Planstraße soll gemäß Bebauungsplan ebenfalls in die L 12 münden. Der Abstand
der Einmündung zu den beiden benachbarten Knoten L 12/Hauptstraße und B 264/L 12 - L
12n beträgt jeweils rd. 100 m. Die vorgesehene Nutzung ist offensichtlich primär die ErLWGL12V6
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schließung der nordöstlich gelegenen Gewerbeflächen. Je nach Nutzung und Bebauung
dieser Flächen könnte die Anbindung des Grundstücks an die Planstraße aber auch bereits
weiter südlich erfolgen. Die Planstraße könnte dann gekürzt werden. Selbst für den Fall,
dass die gesamte Länge der Planstraße für die Erschließung erforderlich ist, kann die Straße auch ohne direkte Anbindung an die L 12 in einem Wendehammer enden.
Die Nutzung der Flächen wird in ähnlicher Weise erfolgen wie auf den noch nicht vergebenen Gewerbeflächen Am Steinchen. Der Bau von Verwaltungs- oder Bürogebäuden ist
nicht zulässig.
B 264
L 12
Bild 6: Gewerbegebiet E8 Balduin Dreieck
Das Gesamtgrundstück weist eine Fläche von rd. 1,2 ha auf. Bei einer Grundflächenzahl
von 0,8 ergibt sich eine zu bebauende Fläche von maximal 1,0 ha. Mit dem gleichen Ansatz wie für das Gewerbegebiet Am Steinchen ergeben sich folgende Verkehrsbelastungen:
Der Mittelwert beträgt 214 richtungsbezogene Fahrten bzw. 107 Gesamtfahrten an einem
Tag (24 h). Er setzt sich aus
− 62 Beschäftigtenfahrten
− 20 Kundenfahrten
− 25 Güterfahrten
zusammen. Für die Spitzenstunde ist bei dieser Gesamtbelastung
− ein Quellverkehr von 13 Fahrzeugen und
− ein Zielverkehr von 6 Fahrzeugen
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zu erwarten. Bei diesem geringen Verkehrsaufkommen ist auch die Höhe der Belastung
keine Begründung für die Notwendigkeit von drei Anbindungen. Es wäre daher sinnvoll,
die Anbindung des Gewerbegebiets E8 auf den Knoten L 12/ Hauptstraße - Planstraße zu
beschränken.
3.3.8 Gewerbegebiet RWE
Zwischen der B 264 und der L 12n ist ein drittes Gewerbegebiet im Gespräch. Es soll an
die L 12n, den neuen Zubringer zur Autobahn A 4 angebunden werden. Das zzt. dafür diskutierte Grundstück hat eine Gesamtfläche von 6 ha. Bei der maximal möglichen Grundflächenzahl von 0,8 ergibt sich eine nutzbare Fläche von 4,8 ha. Auch für diese Fläche
wird die gleiche gemittelte Gewerbenutzung angesetzt wie für die anderen beiden Gewerbegebiete Am Steinchen (E 10) und Balduin-Dreieck (E 8) (s. o.). Daraus ergibt sich folgende Verkehrserzeugung:
Der Mittelwert beträgt 989 Fahrten/24 h bzw. 495 richtungsbezogene Fahrten/24h. Der
Quell-/Zielverkehr setzt sich aus
− 270 Beschäftigtenfahrten
− 99 Kundenfahrten
− 126 Güterfahrten
zusammen. Für die Spitzenstunde am Nachmittag ergeben sich daraus insgesamt
− ein Quellverkehr von 54 Fahrzeugen und
− ein Zielverkehr von 25 Fahrzeugen.
3.4 Verteilung des Quell- und Zielverkehrs auf die möglichen Zufahrten
Nachdem die Gesamtzahl der während der Spitzenstunde zu erwartenden Fahrten feststeht,
muss nun die Verteilung der Fahrzeuge auf die einzelnen Richtungen bei der An- und Abfahrt abgeschätzt werden.
Um einen Anhaltspunkt für die zu erwartende Verteilung des Kundenverkehrs zu erhalten,
wurden vor Ort zusätzliche Beobachtungen und Zählungen (18.9.2013) durchgeführt. Sie
dienten zur Analyse des Verkehrsablaufs am Knoten Hauptstraße/ALDI (- Planstraße) und
zur Ermittlung des Quell- und Zielverkehrs von ALDI. Dem entsprechend wurden die
Einmündung Hauptstraße/ALDI - Gewerbegebiet sowie die hiervon abgehende Einfahrt
zum ALDI-Parkplatz untersucht. Gezählt wurde von 16:30 Uhr bis 17:30 Uhr, d. h. während der im Rahmen der Verkehrszählung festgestellten Spitzenstunde.
Der Zu- und Abfluss der ALDI Kunden während der Spitzenstunde verteilte sich wie folgt
(bei Beobachtungsbeginn befanden sich 42 Pkw auf dem Parkplatz):
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Tab 1 a/b: Verteilung der Fahrzeuge im Bereich ALDI/Gewerbegebiet im heutigen Zustand
Zufluss zu
ALDI
Gewerbegebiet
von der B 264
36 Kfz/h (60 %)
11 Kfz/h
aus Langerwehe
11 Kfz/h (15 %)
29 Kfz/h
vom Gewerbegebiet
16 Kfz/h (25 %)
-
Abfluss von
ALDI
Gewerbegebiet
in Richtung B 264
40 Kfz/h (47 %)
20 Kfz/h
in Richtung Langerwehe
12 Kfz/h (14 %)
24 Kfz/h
in Richtung Gewerbegebiet
33 Kfz/h (39 %)
-
Wie angenommen, kommen die meisten Fahrzeuge von der B 264 und fahren auch wieder
hierhin zurück. Aus dem Ort Langerwehe biegen 40 Fahrzeuge nach rechts in Richtung
Gewerbegebiet ab. Nur 11 dieser Fahrzeuge fahren zu ALDI. Der Rest fährt in das Gewerbegebiet, davon der größere Teil in das gegenüber ALDI gelegene Outlet Center.
Die aus dem Gewerbegebiet ausfahrenden Fahrzeuge müssen kein Quellverkehr dieses
Gebiets sein. Sie können auch von Süden über die L 12 kommen und über den Kreisverkehr am Knoten L 12/Gewerbegebiet anfahren. Der Rückweg in diese Richtung erfolgt
dann ebenfalls i. d. R. über das Gewerbegebiet.
Die Zu-/Abfahrtrichtung der ALDI Kunden dient als Grundlage zur Abschätzung der zu
erwartenden Verteilung der Kunden des Verbrauchermarktes. Im Wesentlichen wird sich
eine ähnliche Verteilung einstellen. Nur das Kundenaufkommen aus Richtung Ortsmitte
wird höher sein als das von ALDI.
Es wird daher von folgender Verteilung der Kundenfahrzeuge für den Zu-/Abfluss ausgegangen:
− 60 %/45 % B 264
− 20 %/25 % (altes) Gewerbegebiet bzw. L 12
− 20 %/30 % Ortsmitte bzw. neues Wohngebiet.
Wie bereits beschrieben, sind nicht alle Kunden-Fahrzeuge als neu erzeugter Verkehr zu
betrachten. Gerade während des Berufsverkehrs am Nachmittag tritt häufig der bereits beschriebene „Mitnahmeeffekt“ (s. o.) auf. Durch den Einkauf auf dem Nachhauseweg findet
nur eine Unterbrechung der Fahrt statt, die dann anschließend fortgesetzt wird.
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Da es sich um eine nicht integrierte Lage handelt und zukünftig über die L 12n ein direkter
Anschluss an die A 4 besteht, ist während der Spitzenstunde am Nachmittag von einem
hohen Mitnahmeeffekt auszugehen. Er werden 40 % für die von der B 264/A 4 kommenden Fahrzeuge und 10 % für die von der L 12 kommenden Fahrzeuge angesetzt. Für die
aus dem Ort kommenden Kunden wird der Effekt nicht berücksichtigt.
In den jeweiligen Zufahrten betrifft der Mitnahmeeffekt Fahrzeuge aller Fahrtrichtungen.
Rechts- und Linksabbieger von der L 12n z. B. fahren zunächst geradeaus zum Verbrauchermarkt und erst nach dem Einkauf weiter in die eigentliche Fahrtrichtung. Es kann dadurch auf den ersten Blick zu einer Verringerung vorhandener Verkehrsströme kommen.
Bei den Fahrzeugen, die während der Spitzenstunde die Tankstelle anfahren, wird es sich
größtenteils um Fahrzeuge handeln, die von der B 264 oder der L 12n/A 4 kommen. In
diesem Bereich tritt der höchste Mitnahmeeffekt auf. Die restlichen Fahrzeuge der Tankkunden verteilen sich auf alle Richtungen. Ihr Einfluss auf die Verkehrserzeugung ist daher
gering. Für den Zufluss werden 20 Fahrzeuge aus Richtung B 264, und je 5 von der Ortsmitte und von der Gemeindestraße bzw. aus dem Gewerbegebiet angesetzt.
Für die Kunden des Discounters gilt, ebenso wie für die des Verbrauchermarkts, dass während der Spitzenstunde etwa 60 % der Fahrzeuge von der B 264/A 4 kommen. Zum Teil
werden sie nach dem Einkauf in Richtung Wohngebiete fahren, zum Teil aber auch zurück
zur B 264. Die restlichen Kunden kommen aus den umliegenden Wohngebieten und fahren
auch hierhin zurück.
Für den Kfz-Betrieb wird angenommen, dass der größte Teil der Kunden aus dem Bereich
Ortsmitte kommt. Der Rest verteilt sich gleichmäßig auf die anderen Richtungen. Der
Zielverkehr kann aber auch von der Autobahn kommen, da Kunden z. B. von Arbeitskollegen auf dem Heimweg zum Autohaus gebracht werden, um das eigene Fahrzeug abzuholen. Ist auf der Straße Am Steinchen kein Zweirichtungsverkehr zulässig, müssten die
Fahrzeuge von der Ortsmitte die B 264 von Norden befahren, um von hier nach rechts in
die L 12 bzw. Am Steinchen einbiegen zu können. Diese Verkehrsführung ist nicht zumutbar.
Für das Gewerbegebiet wird kein Mitnahmeeffekt berücksichtigt, da noch nicht feststeht,
ob sich überhaupt Betriebe mit Kundenverkehr dort ansiedeln. Zu- und Abfluss erfolgen
eher über die anliegenden Straßen als über die Autobahn. Das bedeutet, dass je 25 % in
Richtung Ortsmitte bzw. in Richtung K 27 fahren, 50 % in Richtung B 264.
Der Quellverkehr des Wohngebiets wird sich analog verhalten. Der Zielverkehr dagegen
(größtenteils Rückkehrer von der Arbeitsstätte) wird eher von der B 264 bzw. von der
Autobahn kommen.
Da noch nicht abzuschätzen ist, ob es eine ausgebaute Querverbindung von den neuen Flächen zur alten Hauptstraße geben wird, z. B. über die Franz-Schaim-Straße oder den Mühlenweg, wird der hier dann evtl. fließende Verkehr nicht berücksichtigt.
Ziel- und Quellverkehr des Balduin-Dreiecks sind gering. Es gibt schwache Beziehungen
nach Westen (L 12) bzw. in die Ortsmitte. Die meisten Fahrzeuge kommen von der B 264
bzw. von der A 4.
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Das geplante Gewerbegebiet RWE weist ebenfalls voraussichtlich kaum Verbindungen in
die Ortsmitte auf. Wie der Name schon sagt, werden die meisten Fahrzeuge von Norden
oder Süden über die B 264 zufließen oder von der A 4 über die L 12n. Der Abfluss erfolgt
entsprechend. Der Verkehr wird daher primär über den Knoten B 264/L 12 - L 12n abgewickelt, weniger über den Knoten L 12/Hauptstraße.
4 Untersuchung des Verkehrsablaufs
Planstraße WAMi
Planstraßen GE
Planstraße
Bild 7: Vorgesehene Planstraßen
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4.1 Neue Planstraßen
Für die Untersuchung des Verkehrsablaufs müssen zunächst die möglichen Verbindungen
kurz dargestellt werden. Sie sind zur besseren Übersicht in Bild 7 skizziert.
Die Anbindung des Verbrauchermarktes erfolgt über eine Planstraße. Sie verläuft von der
Hauptstraße in ca. 110 m Abstand parallel zur L 12 nach Norden und mündet nach etwa
160 m in den heutigen Wirtschaftsweg Am Steinchen. An ihrem südlichen Ende mündet
sie in Höhe des Knotens Hauptstraße/ALDI - Gewerbegebiet in die Hauptstraße, sodass
hier eine Kreuzung entsteht.
Nördlich von Am Steinchen gehen zwei Stichstraßen in das Gewerbegebiet. Die westlich
gelegene erschließt das Gewerbegebiet GE (Planstraße GE) sowie evtl. auch das Mischgebiet (MI). Die andere dient auch als Zufahrt für den Autoteile-Markt und die Reparaturwerkstatt. Voraussichtlich werden beide Straßen in einem Wendehammer enden.
Der westliche Ast von Am Steinchen erschließt das Wohngebiet (Planstraße WAMi).
Alle 3 Straßen sowie die neu entstehenden Einmündungen sind aber für die weiteren Betrachtungen aufgrund des geringen Verkehrsaufkommens nicht relevant und werden daher
nicht weiter untersucht.
Der östliche Abschnitt von Am Steinchen verbindet die L 12 mit der Planstraße. Zur Entlastung des Knotens L 12/Hauptstraße war angestrebt, den gesamten Verkehr zwischen der
B 264 und den Zielen Verbrauchermarkt, Gewerbegebiet, Wohn- und Mischgebiet in beide
Richtungen über diese Straße abzuwickeln. Für die Kunden ergäben sich dadurch günstigere An-/Abfahrten, ohne Umwege. Die Attraktivität des Verbrauchermarkts für Kunden von
der Autobahn (Mitnahmeeffekt) wäre größer. Dies gilt auch für die Tankstelle und für den
Discounter oder das Schnellrestaurant. Der Knoten L 12/Hauptstraße würde entlastet. Nach
der Entscheidung des Landesbetriebs Straßenbau NRW im Februar 2015 wird in der Straße
Am Steinchen aber nur von der L 12 abführender Einrichtungsverkehr zugelassen. Das
Einbiegen nach rechts auf die L 12 wäre aus Leistungsfähigkeitsgründen ebenfalls möglich. Es bestehen jedoch Bedenken, dass das Verbot des Einbiegens nach links trotz größerer baulicher Anpassungen nicht durchgesetzt werden kann. Dies hat sich an anderen Anbindungen häufiger gezeigt.
Die durch die angenommene Nutzung zu erwartende Verkehrsbelastung während der Spitzenstunde am Nachmittag wurde entsprechend den o. g. Annahmen abgeschätzt und auf
die einzelnen Richtungen verteilt. Die sich daraus ergebende, im Jahr 2025 und nach der
vollständigen Bebauung der drei Gewerbegebiete zu erwartende Verkehrsbelastung ist in
einem Strombelastungsdiagramm (s. Bild 8) dargestellt.
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Bild 8: Verkehrsbelastung im Jahr 2025 mit dem durch das gesamte Gewerbe- und Wohngebiet erzeugten Zusatzverkehr
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4.2 Hauptstraße/Zufahrt ALDI - Planstraße
Nachdem die richtungsabhängigen Belastungen bestimmt sind, können die relevanten neu
entstehenden Knotenpunkte und Anbindungen auf ihre Leistungsfähigkeit und die Verkehrssicherheit untersucht werden. Zunächst soll dies für die direkte Anbindung des Gebiets, die neu entstehende Kreuzung Hauptstraße/Zufahrt ALDI - Planstraße, geschehen.
Die Planstraße stellt für den abfließenden Verkehr die einzige Anbindung des gesamten
Gebiets dar. Es muss daher eine leistungsfähige Anbindung an die Hauptstraße erfolgen.
Sie ist gegenüber der Ausfahrt von ALDI bzw. gegenüber dem heute schon vorhandenen
Gewerbegebiet vorgesehen. Aus der heutigen Einmündung entsteht dann eine Kreuzung.
Die Leistungsfähigkeit des Knotens ohne Einsatz einer Lichtsignalanlage wird unter Zugrundelegung der in Bild 8 dargestellten Verkehrsbelastung überprüft. Konkret erfolgt eine
Abschätzung, ob es ausreichende Lücken im übergeordneten Verkehr auf der Hauptstraße
gibt, die von wartenden Fahrzeugen zum Ab- bzw. Einbiegen genutzt werden können. Das
angewandte Berechnungsverfahren entspricht der im Handbuch zur Bemessung von Straßenverkehrsanlagen beschriebenen Vorgehensweise. Es wurde von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen im Jahr 2001 (HBS 2001) herausgegeben. Ergänzende Änderungen wurden 2009 veröffentlicht. Die genauere Beschreibung der Berechnungsgrundlagen ist im Anhang dargestellt. Die tabellarische Berechnung ist ebenfalls im
Anhang beigefügt.
Der entscheidende Wert für die Beurteilung der Situation ist die Differenz zwischen der
tatsächlichen Kapazität C einer Zufahrt und der vorhandenen Verkehrsmenge. Dieser Wert
wird als Leistungsreserve R des Nebenstroms [Pkw-E/h] bezeichnet. Je höher diese Leistungsreserve ist, umso besser ist die Qualität des Verkehrsablaufs. Beträgt die Leistungsreserve für alle untergeordneten Verkehrsströme mindestens 100 Pkw-E/h, ist eine ausreichende Qualität des Verkehrsablaufs gewährleistet.
Bei 100 Pkw-E/h liegt die Wartezeit der Nebenstromfahrzeuge im Mittel unter 45 s/Kfz.
Die Qualität des Verkehrsablaufs entspricht dann mindestens der Stufe „D“. Wenn derselbe Knoten durch eine Lichtsignalanlage gesteuert würde, müsste evtl. mit höheren Wartezeiten gerechnet werden. Eine Signalisierung wäre in diesen Fällen also nicht zweckmäßig.
Sinkt die Reserve unter 100 Pkw-E/h, steigt die mittlere Wartezeit und damit die Wahrscheinlichkeit für sicherheitsrelevante Risiken. Wie aus der Verkehrssicherheitsforschung
bekannt ist, sind Autofahrer nach Überschreitung einer subjektiven Wartezeitschwelle bereit, auch geringere Zeitlücken im übergeordneten Verkehr zu nutzen. Die Wahrscheinlichkeit, (zu) kleine Lücken anzunehmen und einen Unfall zu verursachen, steigt daher mit
der Wartezeit. Dies gilt insbesondere für das erste wartende Fahrzeug, wenn dahinter weitere Fahrzeuge stehen. In diesen Fällen ergibt sich für viele Fahrer ein zusätzlicher subjektiver Druck, schnellstmöglich einzubiegen. Der Einsatz einer Lichtsignalanlage ist daher zu
diskutieren. Tritt keine Reserve auf oder ist diese sogar negativ, ist eine Lichtsignalanlage
zwingend erforderlich.
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Tab. 2: Erläuterung der Qualitätsstufen für Knotenpunkte ohne Lichtsignalanlage
Grenzwerte der mittleren Wartezeit
Qualitätsstufe (QSV)
Mittlere Wartezeit w {s]
A = sehr gut
≤ 10
B = gut
≤ 20
C = befriedigend
≤ 30
D = ausreichend
≤ 45
E = mangelhaft
> 45
F = ungenügend
- (Sättigungsgrad >1)
Aus: HBS - Handbuch zur Bemessung von Straßenverkehrsanlagen; Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (Hrsg.), 2001
Für die Berechnung wurde davon ausgegangen, dass auf der Hauptstraße in beiden Richtungen Linksabbiegestreifen oder zumindest Aufweitungen für wartende Linksabbieger
vorhanden sind. Es dürfen keine Behinderungen des relativ starken Geradeausverkehrs
auftreten. In der neuen Planstraße ist ebenfalls ein Linksabbiegestreifen vorzusehen. Die
Anzahl der hier auftretenden Linkseinbieger nimmt durch die Sperrung der Straße Am
Steinchen für den in Richtung L 12/B 264 fahrenden Verkehr wesentlich zu. Diese Fahrzeuge müssen nun alle die Planstraße und die Hauptstraße nutzen, um dann über die L 12
in Richtung B 264 zurückfahren zu können.
In der gegenüberliegenden, bereits heute schon bestehenden Zufahrt dagegen reicht aufgrund des relativ schwachen Verkehrs ein Mischfahrstreifen für alle Richtungen. In der
Einmündung können sich zwei Fahrzeuge parallel nebeneinander aufstellen.
Bei den Berechnungen wurde allerdings auch für diese Zufahrt eine separate Linksabbiegespur angesetzt. Dieser Ansatz wird gewählt, um die tatsächliche Wartezeit der Linkseinbieger zu ermitteln. Dieser Fahrzeugstrom hat die meisten übergeordneten Ströme zu berücksichtigen. Neben dem Geradeausverkehr aus beiden Richtungen muss er auch noch
den Linksabbiegern von der Hauptstraße Vorrang gewähren, die selbst gegenüber dem
entgegenkommenden Geradeausverkehr wartepflichtig sind. Die Linkseinbieger weisen
daher an den meisten Knoten die längsten Wartezeiten auf.
Die Rechtseinbieger dagegen müssen nur den von links kommenden Geradeausverkehr
beachten. Ihre Wartezeiten sind daher in der Regel kurz. Bei Zugrundelegung eines gemeinsamen Fahrstreifens überlagern sich diese geringen Werte mit den langen Zeiten der
Linkseinbieger. Als Ergebnis erhält man einen i. d. R. akzeptablen Mittelwert, der aber die
langen Wartezeiten der Linkseinbieger verdeckt. Zur genaueren Beurteilung der Situation
sind daher die (kritischeren) Wartezeiten der Linkseinbieger erforderlich.
Diese Überlegungen werden durch die Berechnungen bestätigt: Mit Mischfahrstreifen beträgt die Reserve für die Nebenrichtung (altes Gewerbegebiet/ALDI) über 300 Pkw-E/h.
Bei getrennter Betrachtung der Linkseinbieger weisen diese nur eine Reserve von 150
Pkw-E/h auf. Die mittleren Wartezeiten bei dieser Reserve betragen 30 s.
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Für die Linksabbieger von der Hauptstraße bestehen Reserven von über 500 Pkw-E/h bzw.
mittlere Wartezeiten von weniger als 10 s.
Kritisch sind die Linkseinbieger aus der Planstraße. Sie weisen nur eine Reserve von 82
Pkw-E/h auf. Der kritische Grenzwert von 100 Pkw-E/h wird unterschritten. Es ist während der Spitzenstunde mit längeren Wartezeiten zu rechnen. Sie betragen im Mittel 45 s.
Die Qualität des Verkehrsablaufs entspricht der Stufe „D“. Es sollte daher eine Signalisierung des Knotens oder der Bau eines Kreisverkehrsplatzes erfolgen, um einen sichereren
und leistungsfähigeren Verkehrsablauf zu ermöglichen.
4.3 L 12/Hauptstraße
Am Knoten L 12/Hauptstraße treten aufgrund der neuen Verbindung zur A 4 durch den
Anschluss der L 12n bereits eine hohe Anzahl von Linkseinbiegern in die L 12 auf. Durch
die Einbahnstraßenregelung in der Straße Am Steinchen nimmt die Belastung der Linkseinbieger von der Hauptstraße in die L 12 weiter zu. Eine unsignalisierte Regelung ist bereits ohne den Verkehr aus dem Wohn- und Gewerbegebiet nicht möglich. Im Rahmen der
Planfeststellung Balduin Dreieck ist daher für den Knoten der Ausbau eines Kreisverkehrsplatzes festgelegt worden. Die Leistungsfähigkeit soll deshalb auch für diesen Ausbau unter Berücksichtigung des zusätzlichen Verkehrsaufkommens durch die Gewerbegebiete Am Steinchen und Balduin Dreieck nach HBS überprüft werden. Die einzelnen Qualitätsstufen für Kreisverkehre sind in Tab. 3 zur Übersicht dargestellt.
Tab. 3: Erläuterung der Qualitätsstufen für Kreisverkehre (Knotenpunkte ohne Lichtsignalanlage Grenzwerte der mittleren Wartezeit
Qualitätsstufe (QSV)
Mittlere Wartezeit w {s]
A = sehr gut
≤ 10
B = gut
≤ 20
C = befriedigend
≤ 30
D = ausreichend
≤ 45
E = mangelhaft
> 45
F = ungenügend
negative Reserve,
(Sättigungsgrad >1)
Aus: HBS - Handbuch zur Bemessung von Straßenverkehrsanlagen; Forschungsgesellschaft für Straßen und Verkehrswesen (Hrsg.), 2001
Wie an Knotenpunkten muss auch an Kreisverkehrsplätzen jeder untergeordnete Fahrzeugstrom übergeordnete Fahrzeuge gemäß den bestehenden Vorfahrtsbedingungen beachten. An Kreisverkehrsplätzen reduziert sich aber die Anzahl der übergeordneten Ströme auf
den, der sich bereits auf der Kreisfahrbahn befindet.
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Für den zufließenden Verkehr sind daher die Fahrzeuge auf der Kreisfahrbahn unmittelbar
vor der Zufahrt als "maßgebender" Strom anzusehen. Je größer die Verkehrsstärke dieses
Stromes ist, umso weniger Möglichkeiten erhalten die Zufahrenden, um auf die Kreisfahrbahn einzufahren.
Als Beurteilungsgröße für die Qualität des Verkehrsablaufs dient die Differenz zwischen
der maximal abwickelbaren und der tatsächlich vorhandenen Verkehrsstärke in der Zufahrt
(Qz). Die Qualität ist umso besser, je größer diese Differenz ausfällt. Sie wird als „Kapazitätsreserve R“ der Zufahrt bezeichnet.
Wenn die Kapazitätsreserve R in allen Zufahrten des Kreisverkehrsplatzes mehr als 100
Pkw-E/h beträgt, ist insgesamt eine ausreichende Qualität des Verkehrsablaufs an dem
betrachteten Kreisverkehrsplatz gewährleistet. In diesen Fällen tritt für die Nebenstromfahrzeuge eine mittlere Wartezeit von weniger als 45 s pro Fahrzeug auf (Qualitätsstufe D
oder besser).
Liegt die vorhandene Belastungsreserve für einen untergeordneten Strom zwischen 0 und
100 Pkw-E/h, so ist die Verkehrsqualität als kritisch anzusehen (Qualitätsstufe E). In einem
derartigen Fall kann eine zuverlässige Entscheidung nur durch eingehende Untersuchungen
wie z. B. eine Simulation getroffen werden.
Ergibt sich in einer der untergeordneten Zufahrten eine Belastungsreserve von weniger als
0 Pkw-E/h, so ist die Leistungsfähigkeit des betreffenden Stromes überschritten. In der
betrachteten Spitzenstunde muss dann mit unzumutbar langen Wartezeiten und Warteschlangen gerechnet werden (Qualitätsstufe F). Es muss daher eine andere Regelung, eine
Lichtsignalanlage oder ein Kreisverkehr, eingesetzt werden.
Bei der Berechnung der Leistungsfähigkeit stellen Fußgänger einen wichtigen Faktor dar.
Ist mit hohem Fußgängeraufkommen zu rechnen, treten aufgrund des Vorrangs der Fußgänger Behinderungen für den motorisierten Verkehr auf. Es ist daher ein entsprechender
Korrekturfaktor zu berücksichtigen, der die Leistungsfähigkeit herabsetzt. An dem zu untersuchenden Kreisverkehr treten Fußgänger aber nur vereinzelt auf. Sie stellen daher keine
nennenswerte Behinderung für den Abfluss der Fahrzeuge dar. Ein Korrekturfaktor ist
nicht zu berücksichtigen (Kf = 1).
Aufgrund des geringen Schwerlastverkehrsanteils während der Spitzenstunde wurde, wie
bei der Leistungsfähigkeitsberechnung ohne Lichtsignalanlage, Kfz = Pkw-E angesetzt.
Die Berechnungen ergaben für fast alle Zufahrten eine Reserve von über 300 Pkw-E/h. Die
mittleren Wartezeiten liegen in diesen Zufahrten unter 20 s. Nur in der östlichen Zufahrt
beträgt die Reserve rd. 145 Pkw-E/h. Die mittlere Wartezeit beträgt max. 30 s. Die Qualität
des Verkehrsablaufs entspricht der Stufe „C“.
Ein kleiner Kreisverkehr ist daher ausreichend leistungsfähig. Er würde voraussichtlich mit
dem geplanten großen zweistreifigen Kreisverkehrsplatz an der B 264 harmonieren. Die
Signalisierung des Knotens Hauptstraße/Planstraße ist dagegen aufgrund des geringen Abstands voraussichtlich nicht geeignet.
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4.4 Untersuchung weiterer Anbindungen
Bei der Untersuchung der Leistungsfähigkeit für den Knoten L 12/Hauptstraße wurde der
worst case angenommen, dass alle durch das Gewerbegebiet Balduin Dreieck erzeugten
Fahrten über diesen Knoten abgewickelt werden. Wie bereits in Kap. 3.3.7 beschrieben, ist
diese Lösung die sinnvollste und realistischste.
Der Vollständigkeit halber werden aber auch die möglichen beiden anderen Einmündungen
hinsichtlich der Verkehrsabwicklung betrachtet. Die mittlere Anbindung (Geicher Weg)
liegt direkt hinter dem geplanten Kreisverkehr L 12/Hauptstraße und somit im Rückstaubereich dieses Knotens. Das Einbiegen nach links ist daher aus Verkehrssicherheitsgründen
nicht möglich. Durch den Rückstau ist mit teilweise längeren Wartezeiten zu rechnen. Sie
können zur Annahme zu kurzer Zeitlücken und damit zu Einbiege-Unfällen führen. Dieser
Unfalltyp weist i. d. R. schwere Folgen auf (s. Kap. 4.2). Da aber ohnehin nur vereinzelte
Fahrzeuge diese Fahrtrichtung nutzen und sich die Zufahrt zum Kreisverkehr im Abstand
von nur wenigen Metern befindet, ist die Auswirkung des Verbots gering. Die Hauptfahrtrichtung, das Einbiegen nach rechts in Richtung B 264, kann aber zugelassen werden.
Auch das Rechtsabbiegen von der L 12 in den Geicher Weg ist möglich. Ebenso kann
grundsätzlich auch das Linksabbiegen von der L 12 zugelassen werden. Hierfür müsste ein
zusätzlicher Fahrstreifen vorhanden sein. Die Kosten für eine solche Erweiterung stehen
aber in keinem Verhältnis zu dem erreichbaren Nutzen, da 10 m weiter eine sichere Abbiegemöglichkeit am Kreisverkehr besteht.
Wenn die Zufahrt Geicher Weg hinsichtlich aller möglichen Fahrtrichtungen ertüchtigt
werden müsste, sollte sie als fünfte Zufahrt an den Kreisverkehr angeschlossen werden.
Nur so könnte eine sichere und leistungsfähige Anbindung geschaffen werden. Es gilt aber
auch hier, dass der notwendige Aufwand aufgrund der geringen Anzahl von Fahrzeugen,
die diesen Anschluss nutzen würden, in keiner vernünftigen Relation zu dem erzielbaren
Nutzen steht.
Auch an der nördlichen Anbindung sollten nur die Fahrtrichtungen Rechtsabbiegen von
der L 12 und Rechtseinbiegen in die L 12 zugelassen werden. Bei der zu erwartenden Verkehrsbelastung durch den neuen Autobahnanschluss ist das Linkseinbiegen zwar noch
möglich, die Reserve (125 Pkw-E/h) befindet sich jedoch bereits im Grenzbereich (100
Pkw-E/h). Es ist daher während der Spitzenzeiten ebenfalls mit längeren Wartezeiten und
den daraus resultierenden Folgen für die Verkehrssicherheit (s. o.) zu rechnen.
Das Linksabbiegen von der L 12 in das Gewerbegebiet ist ebenfalls zulässig, wenn ein
entsprechender Fahrstreifen zur Verfügung steht. Aufgrund der geringen Nutz sollte auf
die Fahrbeziehung jedoch verzichtet werden.
Zusammenfassend ist daher zu sagen, dass beide Anbindungen grundsätzlich realisierbar
sind. Die zulässigen Fahrtrichtungen sind das Rechtseinbiegen in die L 12 und Rechtsabbiegen von der L 12. Der Ausbau beider Einmündungen führt jedoch aufgrund der geringen Nutzung jeweils zu einem ungünstigen Kosten/Nutzenverhältnis.
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Die an der nördlichen Grundstücksgrenze geplante Tankstelle soll zwei Zufahrten zu der
Straße Am Steinchen erhalten. Aufgrund der Einbahnstraßenregelung, zumindest an der
Einmündung in die L 12 und des daraus resultierenden geringen Verkehrs ist hier nicht mit
Leistungsfähigkeitsdefiziten zu rechnen.
Das Grundstück zwischen Tankstelle und Planstraße soll nun statt von einem Schnellrestaurant wahrscheinlich von einem Discounter genutzt werden. Konkrete Pläne für die Anbindung liegen noch nicht vor. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass grundsätzlich eine
Anbindung an die Planstraße und eine an die Straße Am Steinchen erfolgen wird.
Die Anbindung des neuen Verbrauchermarktes erfolgt ebenfalls direkt an die Planstraße.
Über diese Zufahrt sollten zusätzlich die noch freie Sonderbaufläche (SO 2) und ggfs. auch
der Discounter angebunden werden. Diese Anbindung weist das größte Verkehrsaufkommen innerhalb des neuen Wohn- und Gewerbegebiets auf.
Der von Norden kommende Verkehr auf der Planstraße beträgt im Bereich der Einmündung während der Spitzenstunde rd. 200 Kfz. Die rd. 70 Abbieger auf den Parkplatz des
Verbrauchermarktes müssen im Gegenverkehr nur etwa 25 geradeaus fahrende Fahrzeuge
beachten. Die Anzahl der Lücken ist daher so groß, dass keine längeren Wartezeiten auftreten. Der von Norden kommende Geradeausverkehr wird daher nur selten durch wartende Abbieger behindert. Eine Linksabbiegespur ist bei dieser Belastung nicht erforderlich.
Abbiegende Fahrzeuge tragen durch das Abbremsen zu einer Senkung des Geschwindigkeitsniveaus bei. Nur wenn der zu beachtende Geradeausverkehr zunimmt, weil sich in
dem nördlichen Teil des Gewerbegebiets publikumsintensive Firmen ansiedeln, wie z. B.
ein Baumarkt, ein Gartencenter o. ä., wäre zumindest eine Aufweitung der Planstraße zur
Schaffung einer Wartefläche für die Linksabbieger zum Verbrauchermarkt bzw. zur Sonderbaufläche SO 2 sinnvoll.
Die verbleibenden Flächen, die sich zwischen der Straße Am Steinchen und der B 264
befinden, werden durch 2 Stichstraßen sowie die Verlängerung der Straße Am Steinchen
erschlossen. Aufgrund des geringen Verkehrsaufkommens sind hier keine Defizite zu erwarten.
Sollten sich in dem Gewerbegebiet z. B. kundenintensive Betriebe, wie ein Baumarkt o. ä.,
ansiedeln, sollte die Leistungsfähigkeit noch einmal mit den dann aktuellen Belastungszahlen überprüft werden. Unter den im Gutachten genannten Voraussetzungen können aber
alle Anbindungen realisiert und ein zufriedenstellender Verkehrsablauf gesichert werden.
5 Zusammenfassung und Schlussbemerkungen
Auf einer noch unbebauten Fläche, begrenzt durch die B 264, die L 12 und die Hauptstraße, wird das Gewerbegebiet „Am Steinchen“ ausgewiesen. Hier sollen ein Vollsortimenter,
ein Einzelhandel für Kfz-Teile mit Reparaturbetrieb, eine Tankstelle und evtl. ein Discounter entstehen. Weitere Flächen stehen für Gewerbe (rd. 2,2 ha) und als Wohn- und Mischgebiet (zusammen rd. 2,5 ha) zur Verfügung. Die genaue zukünftige Nutzung der freien
Flächen ist noch unbekannt. Das Mischgebiet wird aber eher als Wohngebiet genutzt werden. Insgesamt sollen 54 Wohneinheiten entstehen.
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Östlich der L 12 wurde schon vor einigen Jahren das sog Balduin-Dreieck ausgewiesen. Es
handelt sich um ein Gewerbegebiet von rd. 1,2 ha Größe. Eine Bebauung dieser Flächen ist
zzt. nicht vorgesehen. Dennoch sollte die mögliche Verkehrserzeugung mit in die Betrachtungen einfließen. Das gleiche gilt für eine Fläche von etwa 6 ha östlich der B 264 mit Anbindung an die L 12n. Sie soll als Gewerbegebiet RWE neu ausgewiesen werden.
Aufgabe des vorliegenden Gutachtens war es, die möglichen verkehrlichen Anbindungen
unter den Aspekten Leistungsfähigkeit und Verkehrssicherheit zu untersuchen. Die für die
Betrachtung zu berücksichtigenden Rahmenbedingungen waren:
− die Erweiterung des Knotens B 264/L 12 um eine zusätzliche Zufahrt (L 12n) als
Zubringer zur Autobahn A 4 und der damit verbundene Anstieg des Verkehrsaufkommens
− das im Jahr 2025 zu erwartende Verkehrsaufkommen
− eine Planstraße, parallel zur L 12, westlich des Grundstücks, die an die Hauptstraße
angebunden wird
− Ausbau des heutigen Wirtschaftswegs Am Steinchen als von der L 12 abführende
Einbahnstraße zur Anbindung des Wohn- und Mischgebiets sowie von Teilen des
Gewerbegebiets
− ein planfestgestellter Kreisverkehr am Knoten L12/Hauptstraße - Zufahrt BalduinDreieck.
Da keine Belastungszahlen für den Bestand vorlagen, mussten Zählungen durchgeführt
werden. Sie fanden im September 2013 nach den Schulferien statt. Gezählt wurden die
Knoten B 264/L 12, L 12/Hauptstraße und Hauptstraße/Zufahrt zum Gewerbegebiet/ALDI.
Die ermittelten Zahlen bildeten die Basis für die Untersuchung.
Außerdem lagen Prognosewerte des Landesbetriebs Straßenbau NRW für den Knoten
B 264/L 12 - L 12n für das Jahr 2015 und den Zustand nach Fertigstellung des Autobahnanschlusses an die A 4 vor. Alle Zahlen wurden gemäß den Vorgaben des Landesbetriebs
auf das Jahr 2025 hochgerechnet. Durch den Anschluss der L 12n ist mit einer wesentlichen Zunahme des Verkehrs an dem Knoten zu rechnen.
Anschließend wurde die Höhe des zu erwartenden Quell- und Zielverkehrs der neuen
Wohn- und Gewerbegebiete abgeschätzt. Die Prognosen für den Verbrauchermarkt, die
Tankstelle, einen (kleineren) Discounter sowie den Autoteilehandel mit Werkstatt konnten
auf der Basis von Literatur- und Erfahrungswerten abgeleitet werden.
Für die restlichen Gewerbeflächen, einschließlich Balduin-Dreieck und dem geplanten
Gewerbegebiet RWE, ist die Abschätzung des zu erwartenden Verkehrsaufkommens mit
Unsicherheiten behaftet, da es noch keine konkreten Interessenten und damit auch noch
keine absehbare Nutzung gibt. Es wurde daher ein Mischwert für die Beschäftigten und vor
allem für das Kunden- und das Güterverkehrsaufkommen abgeleitet, der den ungünstigsten
Fall für ein Gewerbegebiet abdeckt. Nicht abgedeckt ist eine Nutzung durch kundenintensives Gewerbe wie z. B. Fachmärkte, einen Garten- oder Baumarkt. Dafür müsste ein höheres Kundenaufkommen berücksichtigt werden als für ein Gebiet mit Kleingewerbe und
Handwerksbetrieben. Eine Abschätzung für die Höhe des verstärkten Kundenverkehrs ist
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aber ohne genauere Kenntnisse der Parameter wie Nutzung, Fläche, Attraktivität usw. nicht
möglich. Die Varianz der Parameter ist zu groß und das Ergebnis daher zu unbestimmt.
Das gleiche gilt für größere Speditionen oder Warenlager größerer Einzelhandelsketten,
Discounter oder Fachmärkte. Sollten sich Betriebe dieser Art ansiedeln wollen, müssten
ebenfalls zusätzliche Überprüfungen erfolgen.
Nach den zugrunde gelegten Annahmen ergibt sich insgesamt die folgende zu erwartende
Belastung (jeweils Quell-/Zielverkehr) während der Spitzenstunde:
−
−
−
−
−
−
−
Verbrauchermarkt
Tankstelle
kleiner Discounter (z. B. Penny, Norma, Netto)
Autoteile und Reparaturservice
Gewerbe- und Wohngebiet (restliche Flächen)
Balduin-Dreieck
Gewerbegebiet RWE
100/100 Kfz
30/ 30 Kfz
47/ 47 Kfz
30/ 20 Kfz
33/ 33 Kfz
13/ 6 Kfz
54/ 25 Kfz.
Insbesondere bei den Kunden der Tankstelle, aber auch bei denen des Lebensmittelmarktes, ist während der Spitzenzeit am Nachmittag mit einem hohen Mitnahmeeffekt (Einkaufen auf dem Nachhauseweg) zu rechnen. Ein Teil des Verkehrsaufkommens ist daher bereits heute vorhanden. Der tatsächlich auftretende Anstieg der Fahrzeugzahlen ist dementsprechend geringer als es die Höhe des Quell- und Zielverkehrs zunächst erwarten lässt.
Die allgemeinen Prognosewerte für 2025 wurden unter Berücksichtigung des neuen Autobahnanschlusses mit dem zu erwartenden zusätzlichen Quell- und Zielverkehr der neuen
Gewerbegebiete überlagert. Die abgeleiteten Belastungszahlen bildeten die Basis für die
Leistungsfähigkeitsnachweise nach HBS für Knotenpunkte ohne Lichtsignalanlage sowie
für Kreisverkehrsplätze. Die Untersuchungen wurden für fast alle größeren neuen Anbindungen durchgeführt. Eine Ausnahme bildet das Gewerbegebiet RWE. Hier wurde nur die
Verkehrserzeugung berücksichtigt, da noch keine Planung für eine Anbindung an die L
12n vorliegt. Die Ergebnisse werden im Folgenden kurz zusammengefasst dargestellt:
-
Anbindung der Planstraße an die Hauptstraße
Das südliche Ende der Planstraße, die parallel zur L 12 verläuft und zur Erschließung
des Gewerbegebiets dient, wird an die Hauptstraße angebunden. Dies erfolgt gegenüber
der Abzweigung zu ALDI und in das bestehende Gewerbegebiet. Aus der ursprünglichen Einmündung Hauptstraße/ALDI - Gewerbegebiet wird dann eine Kreuzung. Die
Überprüfung der Leistungsfähigkeit ergab, dass die schlechtesten Werte für die Linkseinbieger aus den Nebenrichtungen in die Hauptrichtung auftreten. Die Reserven betragen rd. 150 Pkw-E/h (südliche Zufahrt, ALDI) bzw. 80 Pkw-E/h (nördliche Zufahrt,
neue Planstraße). Der Grenzwert von 100 Pkw-E/h wird in der nördlichen Zufahrt
unterschritten. Die mittleren Wartezeiten betragen hier während der Spitzenstunde 45 s.
Er weist die Qualitätsstufe „D“ auf. An dem Knoten ist daher insgesamt nur mit einem
ausreichenden Verkehrsablauf zu rechnen. Es besteht die Gefahr, dass die Autofahrer
aufgrund zu langer Wartezeiten zu geringe Zeitlücken akzeptieren. Die Wahrscheinlichkeit für Unfälle steigt. Zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit und der Verkehrssicherheit
sollte der Knoten signalisiert oder in einen Kreisverkehrsplatz umgebaut werden. AusLWGL12V6
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schlaggebend ist die Regelung an dem westlich gelegenen Knoten L12/Hauptstraße.
Wenn dieser wie planfestgestellt als Kreisverkehr ausgebaut wird, ist eine Signalisierung aufgrund des geringen Abstands ungünstig. Im Falle einer Signalisierung sollten
beide Knoten mit Lichtsignalanlagen ausgestattet werden, die dann koordiniert betrieben werden müssen. Bei zwei Kreisverkehren sollte der Verkehrsablauf aufgrund des
geringen Abstands noch einmal genauer untersucht werden.
− L 12/Hauptstraße
Die Leistungsfähigkeit des Knotens reicht bereits aufgrund des zusätzlichen Verkehrs,
der durch die Anbindung der L 12n entsteht, ohne eine weitere Regelung (Kreisverkehr
oder Lichtsignalanlage) nicht aus. Der Knoten wurde im Bebauungsplan „BalduinDreieck“ als Kreisverkehrsplatz planfestgestellt. Bei der Überprüfung der Leistungsfähigkeit wurde vorausgesetzt, dass alle durch das Gewerbegebiet Balduin Dreieck erzeugten Fahrten über diese Zufahrt erfolgen (worst case).
Die Berechnungen ergaben für fast alle Zufahrten eine Reserve von über 300 Pkw-E/h.
Die mittleren Wartezeiten liegen daher unter 20 s. Nur in der östlichen Zufahrt beträgt
sie 30 s bei einer Reserve von rd. 145 Pkw-E/h. Die Qualität des Verkehrsablaufs ist
daher insgesamt befriedigend. Sie entspricht der Stufe „C“.
−
Weitere Anbindungen des Gewerbegebiets Balduin Dreieck
Für das Gewerbegebiet „Balduin Dreieck wurden neben der Anbindung an den Kreisverkehr L 12/Hauptstraße noch zwei weitere Anbindungen auf einem Streckenabschnitt
von 100 m planfestgestellt. Bei weniger als 250 Zu- und Abfahrten/Tag erscheint der
Anschluss des Gewerbegebiets damit jedoch überdimensioniert. Die Anbindungen sind
grundsätzlich realisierbar. Es sollten jedoch aus Verkehrssicherheits- und Kostengründen an beiden Einmündungen nur die Fahrtrichtungen „Rechtseinbiegen in die L 12“
und „Rechtsabbiegen von der L 12“ zugelassen werden. Für den Abfluss entspricht dies
der Hauptfahrtrichtung. Unter Berücksichtigung der geringen zu erwartenden Belastung
ist das Kosten-/Nutzenverhältnis bei einem Ausbau der Anbindungen äußerst ungünstig.
Der Ausbau sollte daher überdacht werden.
− Einmündung L 12/Am Steinchen
Die Straße soll nur als abführende Einbahnstraße an die L 12 angebunden werden. Der
in Richtung B 264 oder A 4 fahrende Verkehr muss daher aus den neuen Wohn- und
Gewerbegebieten Am Steinchen (E 10) über die Planstraße, die Hauptstraße und die L
12 abfließen. Die Zufahrt von der B 264 bzw. der L 12n kann über einen eigenen Fahrstreifen erfolgen, so dass die Wahrscheinlichkeit eines Rückstaus in den Knoten B 264/
L 12 - L 12n minimiert wird. Da auch kaum querende Fußgänger oder Radfahrer vorhanden sind, kann der Verkehr in Am Steinchen nahezu unbehindert abfließen. Die
Straße Am Steinchen muss im inneren Bereich für Zweirichtungsverkehr zugelassen
werden, um die Gewerbebetriebe nicht abzubinden.
− Anbindung des Verbrauchermarktes
Die Anbindung des Verbrauchermarktes und des Flächen SO 2 an die Hauptstraße erfolgt über die o. g. Planstraße. Die zu erwartende Verkehrsstärke ist relativ gering. Im
Geradeausverkehr werden auch während der Spitzenzeiten selten Verkehrsbelastungen
von mehr als 200 Kfz pro Stunde und Richtung auftreten. Leistungsfähigkeitsprobleme
sind daher an dieser Anbindung nicht zu erwarten. Zzt. ist daher auch kein zusätzlicher
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Abbiegestreifen bzw. keine Aufweitung für die Linksabbieger auf den Parkplatz erforderlich. Dies ändert sich, falls in dem restlichen Gewerbegebiet Handelseinrichtungen
mit kundenintensiven Nutzungen, wie z. B. Garten- bder Baumärkte, angesiedelt werden sollten. Sie führen zu einem Anstieg des Verkehrsaufkommens auf der Planstraße.
Tankstelle
Die Position der Tankstelle im Bereich der Einmündung L 12lAm Steinchen ist nicht
optimal. Sie kann bei der zzt" angedachten Verkehrsführung nur von Rechtsabbiegern
von der L 12 angefahren werden. Es sollte nach weiteren Zufahrtsmöglichkeiten gesucht werden. Wichtig ist die Zulassung von Zweirichtungsverkehr in Am Steinchen
zumindest bis zur Zufahrt der Tankstelle.
Anbindung der verbleibenden Gewerbe- und \ffohnllächen
Die Anbindung des Kfz-Teile-Handels und Reparaturbetriebs sowie von Teilen des
Gewerbegebiets erfolgt über eine Stichstraße an die Straße Am Steinchen. Auch frr diese Anbindung ist der Zweiriehtungsverkehr sehr wichtig.
Die Verlängerung der Straße Am Steinchen (Planstraße WAMi) nach Westen dient zur
Anbindung des Wohn- und Mischgebiets sowie des restlichen Gewerbegebiets (GE).
Die Belastung der genannten Anbindungen ist gering. Eine Untersuchung der Leistungsftihigkeit erübrigte sich daher.
Zusammenfassend ist z,u sagen, dass die Anbindung des neuen Gesamtgebiets unter verkehrstechnischen Aspekten grundsätzlich durchfirhrbar ist. Die Zrurahme des Verkehrs
übersteigt nicht die vom Landesbetrieb flr den planfestgestellten Kreisverkeln B 2641L 12Lt2n berechneten Reserven. Es wird darauf hingewiesen, dass die neuen Planstraßen für
er,tl. Schwerlastverkehr dimensioniert werden sollten. Da die Nutzung des Gewerbegebiets
noch nicht feststeht, sind derartige Belastungen nicht auszuschließen. Die Kurvenradien
müssen entsprechend ausgebaut werden. Bei Realisierung der notwendigen Zusatzmaßnahmen wie dem Bau von Kreisverkehrsplätzen oder Lichtsignalanlagen mit entsprechendem Knotenpunktausbau ist bei der zugrunde gelegten Belastung mit einem zufriedenstellenden Verkehrsablaaf zu rechnen.
Die vorliegende Untersuchung basiert auf den zur Verfügung gestellten Daten und Plänen.
Die Ergebnisse gelten dementsprechend nur unter der Voraussetzung der Richtigkeit dieser
Unterlagen.
gez. Dr. Stefan
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Anhang
1 Lageplan Gewerbegebiet (Entwurf, Ausschnitt), VDH Projektmanagement GmbH
Erläuterung der Vorgehensweise
2 Untersuchung der Leistungsfähigkeit eines Knotens ohne Lichtsignalanlage
3 Untersuchung der Kapazität eines Kreisverkehrsplatzes
Leistungsfähigkeitsnachweise nach HBS 2001
4 Hauptstraße/Zufahrt ALDI - Planstraße (ohne Lichtsignalanlage)
5 L 12/Hauptstraße, Kreisverkehr mit Strombelastungsdiagramm/Leistungsfähigkeit
(5a/b)
6 Lageplan Balduin-Dreieck
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A 2 Untersuchung der Leistungsfähigkeit eines Knotenpunkts ohne
Lichtsignalanlage
Das Verfahren dient zur Überprüfung, ob die notwendige Leistungsfähigkeit eines Knotens
ohne Lichtsignalanlage für die zu erwartenden Verkehrsströme gegeben ist oder ob eine
Signalisierung erforderlich ist. Konkret erfolgt eine Abschätzung, ob es ausreichende Lücken im übergeordneten Verkehr gibt, die von wartenden Fahrzeugen zum Ab- bzw. Einbiegen genutzt werden können. Die angewandte Berechnungsmethode entspricht dem im
Handbuch zur Bemessung von Straßenverkehrsanlagen, herausgegeben von der Forschungsgesellschaft für Straßen und Verkehrswesen, Ausgabe 2001 (HBS 2001), beschriebenen Verfahren.
Grundlage für die Berechnung bilden die Daten von Verkehrszählungen oder Prognosewerten, die i. d. R. in Form eines Strombelastungsdiagramms für die zu untersuchende
Spitzenstunde für die Anbindung aufbereitet werden.
Im Rahmen des o.g. Verfahrens wird zunächst die Grundkapazität G berechnet. Sie gibt die
maximale Anzahl von untergeordneten Fahrzeugen an, die den Knoten bei einer gegebenen
Stärke übergeordneter feindlicher Ströme passieren kann.
Die so berechnete Grundkapazität G berücksichtigt nicht, dass nachrangige Ströme nur
abfließen können, wenn in den übergeordneten wartepflichtigen Strömen kein Rückstau
besteht. Diese Anforderung erfüllt die „tatsächliche Kapazität C“.
Der Wert der tatsächlichen Kapazität C stellt allerdings eine Verkehrssituation dar, bei der
unzumutbar lange Wartezeiten und große Rückstaulängen auftreten. Der Wert ist daher zur
Dimensionierung ungeeignet. Es müssen niedrigere Werte beachtet werden. Näheren Aufschluss gibt die Differenz zwischen der tatsächlichen Kapazität C und der vorhandenen
Verkehrsmenge. Dieser Wert wird als Leistungsreserve R des Nebenstroms [Pkw-E/h]
bezeichnet.
Die Qualität des Verkehrsablaufs ist um so besser, je höher diese Leistungsreserve ist. Sie
lässt sich durch eine Abschätzung der mittleren Wartezeit der Nebenstromfahrzeuge quantifizieren. Der Zusammenhang zwischen der Reserve R und der mittleren Wartezeit ist in
dem Handbuch grafisch dargestellt. Aus der Wartezeit lässt sich die erreichbare Qualitätsstufe des Verkehrsablaufs bestimmen.
Eine ausreichende Qualität des Verkehrsablaufs an Knotenpunkten ohne Lichtsignalanlage
ist gewährleistet, wenn für alle untergeordneten Verkehrsströme die Leistungsreserve
R > 100 Pkw-E/h
beträgt. In diesen Fällen liegt die Wartezeit der Nebenstromfahrzeuge im Mittel unter 45 s/
Kfz. Die Qualität des Verkehrsablaufs entspricht dann mindestens der Stufe „D“. Wenn
derselbe Knoten durch eine Lichtsignalanlage gesteuert würde, müsste mit höheren Wartezeiten gerechnet werden. Eine Signalisierung ist in diesen Fällen also nicht zweckmäßig.
LWGL12V6
18.02.2015
Anhang 2
Ing.-Büro Geiger & Hamburgier GmbH
Langerwehe, Gewerbegebiet
_________________________________________________________________________
A 3 Untersuchung der Kapazität eines Kreisverkehrsplatzes
Zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit eines Kreisverkehrsplatzes und der sich daraus ergebenden Qualität des Verkehrsablaufs an der Anlage wird das Berechnungsverfahren gemäß dem Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen (HBS), Forschungsgesellschaft für Straßen und Verkehrswesen, Ausgabe 2001 (Ergänzung 2009),
angewendet.
Wie an Knotenpunkten muss auch an Kreisverkehrsplätzen jeder untergeordnete Fahrzeugstrom übergeordnete Fahrzeuge gemäß den bestehenden Vorfahrtsbedingungen beachten. Während an Knotenpunkten aber Geradeausverkehr aus zwei Richtungen und zusätzliche Ein- und Abbieger zu berücksichtigen sind, reduziert sich an Kreisverkehrsplätzen die
Anzahl der übergeordneten Ströme auf den, der sich bereits auf der Kreisfahrbahn befindet.
Er setzt sich aus den Linksabbiegern und dem Geradeausverkehr der davor liegenden Zufahrt sowie aus den Linksabbiegern der vorletzten Zufahrt zusammen.
Für den zufließenden Verkehr sind die Fahrzeuge auf der Kreisfahrbahn unmittelbar vor
der Zufahrt als "maßgebender" Strom anzusehen. Die Zufahrenden erhalten umso weniger
Möglichkeiten auf die Kreisfahrbahn einzufahren, je größer die Verkehrsstärke des zu beachtenden Hauptstromes ist.
Die Grundleistungsfähigkeit G einer Kreisverkehrszufahrt ist definiert als die maximal
mögliche Anzahl zufahrender Fahrzeuge, die unter Ausnutzung der in dem Hauptstrom
auftretenden Zeitlücken in den Kreisverkehrsplatz einfahren kann. Sie hängt daher nicht
nur von der Verkehrsstärke der Fahrzeuge in der Kreisfahrbahn unmittelbar vor der Zufahrt, sondern auch von der Anzahl der Fahrstreifen in der Kreisfahrbahn und in der Zufahrt ab.
Der Zusammenhang zwischen den Verkehrsstärken in der Zufahrt und in der Kreisfahrbahn ist im HBS in Form eines Diagramms (s. Bild 7-17) dargestellt. In diesem Diagramm
sind Regressionsgeraden der Leistungsfähigkeit für die gängigen unterschiedlichen Kombinationsmöglichkeiten von Fahrstreifen, d. h. ein- bis zweistreifige Zufahrt kombiniert mit
ein- bis dreistreifiger Kreisfahrbahn, dargestellt. Außerdem wird eine Exponentialgleichung angegeben, mit der die Grundleistungsfähigkeit exakt bestimmt werden kann.
Fußgänger, die die Zu- bzw. Ausfahrten des Kreisverkehrsplatzes queren, sind teilweise,
insbesondere an markierten Fußgängerüberwegen, gegenüber dem Fahrzeugverkehr bevorrechtigt. Sie vermindern damit die Kapazität des Kreisverkehrsplatzes. Zur Berücksichtigung dieses Zusammenhangs wurden Abminderungsfaktoren Kf, abhängig von der Anzahl der zu erwartenden Fußgänger, definiert. Sie sind im HBS in den Bildern 7-18 a + b
dargestellt.
Durch Multiplikation der Grundleistungsfähigkeit mit dem der Situation entsprechenden
Abminderungsfaktor berechnet man die Kapazität C des Kreisverkehrsplatzes.
Die auf einem der oben beschriebenen Wege ermittelte Kapazität beschreibt eine Verkehrssituation, bei der unzumutbar lange Wartezeiten und große Staulängen auftreten. Der
Wert ist daher für die praktische Dimensionierung ungeeignet. Als Grenzwert muss ein
niedrigerer Wert beachtet werden.
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18.02.2015
Anhang 3
Ing.-Büro Geiger & Hamburgier GmbH
Langerwehe, Gewerbegebiet
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Dazu eignet sich die Differenz zwischen der berechneten Kapazität C, also der maximal
abwickelbaren Verkehrsstärke in der Zufahrt, und der tatsächlich vorhandenen Verkehrsstärke dieses wartepflichtigen Stromes (Qz). Es ist leicht nachzuvollziehen, dass die Qualität des Verkehrsablaufs umso besser ist, je größer diese Differenz ausfällt. Die Differenz
wird daher als vorhandene Kapazitätsreserve R der Zufahrt bezeichnet.
Zwischen der berechneten, vorhandenen Kapazitätsreserve R und der damit verbundenen
Verkehrsqualität, ausgedrückt durch die mittlere Wartezeit W der Nebenstromfahrzeuge,
besteht ebenfalls ein enger Zusammenhang. Auch dieser Zusammenhang ist grafisch im
HBS, Bild 7-19, dargestellt.
Die mittlere Wartezeit wird nach der universellen Wartezeitformel von Kimber und Hollies
(1978) ermittelt. Sie lässt sich danach in Abhängigkeit von der Belastungsreserve und der
Leistungsfähigkeit ablesen. Die angegebenen mittleren Wartezeiten sind als überschlägige
Näherungswerte anzusehen. Die Beurteilung der Qualität des Verkehrsablaufs kann dann
anhand der abgeschätzten mittleren Wartezeit erfolgen. Zur besseren Beurteilung wird der
Verkehrsablauf aufgrund der zu erwartenden mittleren Wartezeit gemäß HBS in sechs
Qualitätsstufen (A - F) eingeteilt.
In der Regel weisen die einzelnen Kreisverkehrsarme ein unterschiedliches Qualitätsniveau
auf. Maßgebend für die Beurteilung des gesamten Kreisverkehrsplatzes ist die Zufahrt mit
der schlechtesten Einstufung.
Wenn in allen, dem Kreisverkehrsplatz zufließenden Verkehrsströmen die vorhandene Kapazitätsreserve R mehr als 100 Pkw-E/h beträgt, ist eine ausreichende Qualität des Verkehrsablaufs an dem betrachteten Kreisverkehrsplatz gewährleistet. In diesen Fällen tritt
für die Nebenstromfahrzeuge eine mittlere Wartezeit von weniger als 45 s pro Fahrzeug
auf (Qualitätsstufe D oder besser).
Liegt die vorhandene Belastungsreserve für einen untergeordneten Strom zwischen 0 und
100 Pkw-E/h, so ist die Verkehrsqualität als kritisch anzusehen (Qualitätsstufe E). In einem
derartigen Fall kann eine zuverlässige Entscheidung nur durch eingehende Untersuchungen
wie z. B. eine Simulation getroffen werden.
Ergibt sich aber in einer der untergeordneten Zufahrten eine Belastungsreserve von weniger als 0 Pkw-E/h, so ist die Leistungsfähigkeit des betreffenden Stromes überschritten. In
der betrachteten Spitzenstunde muss dann mit unzumutbar langen Wartezeiten und Warteschlangen gerechnet werden (Qualitätsstufe F).
Zusammenfassend kann man sagen, dass die Leistungsfähigkeit des gesamten Kreisverkehrsplatzes dann gewährleistet ist, wenn jede Zufahrt noch über eine Reserve von mindestens 100 Pkw-E/h zwischen der höchstmöglichen und der tatsächlich vorhandenen Belastung verfügt.
LWGL12V6
18.02.2015
Anhang 3
LfoHs_L12
(c) So 2003
Ing. Büro Geiger & Hamburgier GmbH, Essen
Arbeitsblatt zur Berechnung der Leistungsfähigkeit von Knotenpunkten ohne LSA
gemäß Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen Ausgabe 2001
KNOTENPUNKT: Hauptstraße/ALDI - Planstraße, Langerwehe
Prognose 2025, Nachmittagsspitze
q3, q6, q9, q12
q3, q9
q2, q8
entfallen bei Dreiecksinsel, d.h. Stromdaten = 0 eingeben
entfallen bei separatem Fahrstreifen, d.h. Stromdaten = 0 eingeben
bei mehreren Fahrstreifen ist die Belastung des rechten Fahrstreifens
anzusetzen
entfallen, wenn für diese Ströme ein Stop-Schild gilt, d.h.
Stromdaten = 0 eingeben
q5,q6,q11,q12
Strom-Nr
Pkw
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
Lkw
139
379
2
2
2
9
4
284
429
410
1
84
maßgebende Hauptströme
q1 =
713
q2 =
379
q3 =
2
q4 =
1114,5
q5 =
1236
q6 =
380
q7 =
381
q8 =
284
q9 =
429
q10 =
1036,5
q11 =
1022,5
q12 =
498,5
Ing.-Büro Geiger Hamburgier GmbH
LZ
Motorräder
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
2
0
0
0
0
0
4
0
Pkw-E/h
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Zeitlücken innerorts
Grenzzeit
Folgezeit
5,5
2,6
139
379
2
2
6
9
4
284
429
410
9
84
Grundkapazität
602,65 PKW-E/h
6,6
6,5
6,5
5,5
3,8
4,0
3,7
2,6
221,11
191,98
595,57
887,74
6,6
5,6
6,5
3,8
3,9
3,7
244,81 PKW-E/h
327,34 PKW-E/h
511,05 PKW-E/h
Anlage 4/1
PKW-E/h
PKW-E/h
PKW-E/h
PKW-E/h
18.02.2015
LfoHs_L12
Berechnung der tatsächlichen Kapazität C
Für die Linksabbieger (HR) und die Rechtseinbieger (NR) ist die Grundkapazität gleich der
der tatsächlichen Kapazität
p0i = Wahrscheinlichkeit des rückstaufreien Zustands
Strom-Nr
1
4
5
6
7
10
11
12
C
603
147
147
596
888
192
251
511
p0
0,77
0,99
0,96
0,98
1,00
-1,14
0,96
0,84
Hilfsfaktoren
px =
py5 =
py11 =
pz5 =
pz11 =
0,76588724
0,73463409
0,73839321
0,7950685
0,79801825
Mischspuren in der Nebenrichtung
In den markierten Feldern die Ströme angeben, die als Mischströme anzusehen sind, d.h. eine
gemeinsame Spur benutzen. Gibt es z.B. in der Zufahrt mit den Strömen 4,5,6 nur einen
Fahrstreifen, so ist die Ziffer 456 einzugeben, analog 56, wenn es eine Linksabbiegespur gibt.
Mischspur
Angabe evtl Mischspuren (45, 56, 456)
Angabe evtl Mischspuren (1011, 1112, 101112)
56
1112
Leistungsfähigkeit [PKW-E/h]
268,25
464,38
Sonderfall: Wenn sich im Einmündungsbereich Fahrzeuge nebeneinander aufstellen können, hier
die Zahl der hintereinander liegenden doppelten Aufstellmöglichkeiten nF eingeben. :
Aufweitung rechts/links: Linksabbieger /Rechtsabbieger und Geradeausverkehr hintereinander
Anderfalls nF = 0 eingeben
Bei nf hintereinander liegenden doppelten Aufstellmöglichkeiten beträgt die Kapazität des Mischstroms
nF
nF
1
0
Aufweitung Fahrstreifen
rechts
456
links
nF
nF
1
0
rechts
links
Ing.-Büro Geiger Hamburgier GmbH
101112
Anlage 4/2
C456 =
C456 =
301,2 Pkw-E/h
0,0 Pkw-E/h
C101112 =
C101112 =
230,6 Pkw-E/h
0,0 Pkw-E/h
18.02.2015
LfoHs_L12
Mischspuren in der Hauptrichtung
Fehlt/en in der Hauptrichtung Linksabbiegespuren, müssen die Wahrscheinlichkeiten für einen
rückstaufreien Zustand in diesen Mischspuren neu berechnet werden
Angabe der Mischspuren, d.h. falls
Linksabbiegespur 1 fehlt, "12" eingeben
Linksabbiegespur 7 fehlt, "78" eingeben
0
0
Linksabbiegespur vorhanden
Linksabbiegespur vorhanden
Zeitbedarfswert für die Ströme 2, 3, 8 und 9 vorgeben (1,7 < tb <2,5)
Strom 2
Strom 8
2
2
Strom-Nr
1
4
5
6
7
10
11
12
Leistungsreserve
Strom i
1
4
56
0
7
10
1112
0
L*
0
147
147
596
888
192
251
511
R=L-q
L
603
147
268
0
888
192
464
0
Strom 3
Strom 9
p0*
0,77
0,99
0,96
0,98
1,00
-1,14
0,96
0,84
2
2
Hilfsfaktoren
px * =
py5 * =
py11* =
pz5 * =
pz11* =
0,76588724
0,73463409
0,73839321
0,7950685
0,79801825
R sollte größer 100 sein
q
139
2
15
0
4
410
93
0
Ing.-Büro Geiger Hamburgier GmbH
R
464
145
253
0
884
-218
371
0
Anlage 4/3
18.02.2015
Nachmittagsspitzenverkehr
N
Hauptstraße (West)
Zufahrt 4
488
563
84
1
L 12 (Nord)
403
429
370
284
717
Zufahrt
3
4
132
Zufahrt
1
513
379
791
2
L 12 (Süd)
2
2
9
7
13
Zufahrt 2
Hauptstraße (Ost)
Belastungen
Lfd. Nr.
1
2
3
4
Zufahrten (Qz)
513
13
717
488
Kreis (Qk)
408
914
136
290
Gewerbegebiet
Balduin Dreieck
[PKW-E/h]
STROMBELASTUNGSPLAN (Kreisverkehr) Gemeinde
LANGERWEHE
LWQ4
L 12/Hauptstraße
So
Ing.-Büro GEIGER & HAMBURGIER GmbH Essen
18.02.2015
gez.Geiger
Anlage 5a
LWQ_6 - QKV
Leistungsfähigkeit Kreisverkehrsplatz, nach HBS 2001
(1streifige Zufahrt, 1streifige Kreisfahrbahn)
Knoten:
Belastungsfall:
Zufahrt
L 12 (Süd)
Hauptstr. (Ost)
L12 (Nord)
Hauptstr. (West)
L 12/Hauptstraße - Hauptstraße (Sackgasse)
Nachmittagsspitze, Prognose 2025
Qk
513
13
717
488
G
735,15
1060,15
602,55
751,4
Kf
1
1
1
1
C
735,15
1060,15
602,55
751,4
Qz
408
914
136
290
R
327,15
146,15
466,55
461,4
W
<= 20s
<= 30s
<= 10s
<= 10s
Qual.Stufe
B
C
A
A
Qk
G
Kf
C
= vorhandene Verkehrsstärke auf der Kreisfahrbahn
= maximal zulässige Belastung der Zufahrt
= Korrekturfaktor für Fußgänger
= Kapazität (korregierte maximale Belastung der Zufahrt
mit Berücksichtigung der Störungen durch Fußgänger)
Qz
= vorhandene Belastung der Zufahrt
R
= vorhandene Kapazitätsreserve der Zufahrt
W
= mittlere Wartezeit
Qual.-Stufe = Qualitätsstufe
Ing.-Büro Geiger & Hamburgier GmbH
18.02.2015
Anlage 5b