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Beschlussvorlage (33. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich der Fläche A und D (Fläche für die Windkraft) 1. Beratung über die während der frühzeitigen Beteiligung und Offenlage eingegangenen Anregungen und Bedenken sowie 2. Beschluss der erneuten Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) i. V. m. § 4a (3) BauGB)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
136 kB
Datum
25.08.2016
Erstellt
16.08.16, 18:06
Aktualisiert
16.08.16, 18:06
Beschlussvorlage (33. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich der Fläche A und D (Fläche für die Windkraft)
1. Beratung über die während der frühzeitigen Beteiligung und Offenlage eingegangenen Anregungen und Bedenken sowie
2. Beschluss der erneuten Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) i. V. m. § 4a (3) BauGB) Beschlussvorlage (33. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich der Fläche A und D (Fläche für die Windkraft)
1. Beratung über die während der frühzeitigen Beteiligung und Offenlage eingegangenen Anregungen und Bedenken sowie
2. Beschluss der erneuten Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) i. V. m. § 4a (3) BauGB) Beschlussvorlage (33. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich der Fläche A und D (Fläche für die Windkraft)
1. Beratung über die während der frühzeitigen Beteiligung und Offenlage eingegangenen Anregungen und Bedenken sowie
2. Beschluss der erneuten Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) i. V. m. § 4a (3) BauGB)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 18.07.2016 Amt / Abteilung: Bauamt Az.: Schi Vorlagennummer: VL-166/2016 TOP Vorlage für die Sitzung des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen 33. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich der Fläche A und D (Fläche für die Windkraft) 1. Beratung über die während der frühzeitigen Beteiligung und Offenlage eingegangenen Anregungen und Bedenken sowie 2. Beschluss der erneuten Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) i. V. m. § 4a (3) BauGB Sachdarstellung: Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten hat in seiner Sitzung am 15.03.2012 die Aufstellung der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes (nur Fläche A) im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes B 3 Windpark Nord gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen. Hierzu hat die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB am 26.08.2014 stattgefunden. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 (2) BauGB mit Schreiben vom 19.08.2014 über die frühzeitige Beteiligung in Kenntnis gesetzt. Sowohl von der Öffentlichkeit als auch von den Trägern öffentlicher Belange sind Anregungen und Bedenken zu der Planung vorgetragen worden. Die Abwägung dessen erfolgte im Rahmen der Sondersitzung des Bauausschusses am 09.11.2015. Ab dieser Sondersitzung wurde das Verfahren „getrennt“ und nicht mehr im Parallelverfahren durchgeführt. D. h. es wurde am 09.11.2015 nur die Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB für die 33. Änderung des Flächennutzungsplane (Fläche A und D) beschlossen. Hinweis: Seit der Offenlage beinhaltet die 33. Änderung nicht nur die Fläche A, sondern ebenfalls die bestehende Konzentrationszone „Halde Nierchen“ (Fläche D). Zur Rechtssicherheit wurde hierzu in der Sondersitzung ebenfalls der Aufstellungsbeschluss für die 33. Änderung des Flächennutzungsplanes (Fläche A und Fläche D) gefasst. Zudem wurde ein sog. Anerkennungsbeschluss gefasst, da die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden auf Grundlage der Windpotentialstudie erfolgte und dieser Verfahrensschritt laut Rücksprache mit der Bezirksregierung Köln ausreiche, um die Offenlage der 33. Änderung (Fläche A und D) durchführen zu können. Drucksache VL-166/2016 Seite - 2 - Aufgrund konkurrierender Planungen wurde die 33. Änderung des Flächennutzungsplanes längerfristig nicht fortgeführt, sodass sich seit der Offenlage des Flächennutzungsplanes zahlreiche Änderungen der Rechtslage ergeben haben. Insbesondere - der Erlass für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen und Hinweise für die Zielsetzung und Anwendung (Windenergie-Erlass) vom 04.11.2015 des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt und Verkehr des Landes NordrheinWestfalen und des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen und der Staatskanzlei des Landes NordrheinWestfalen, - der Gemeinsame Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk und des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz zum Thema seismologische Stationen und Windenergieanlagen vom 17.03.2015 und - die Rechtsprechung zu dem Umgang mit dem Wald als Tabubereiche (z. B. OVG NRW vom 22.09.2015 – 10 D 82/13. NE) haben sich zwischenzeitlich in der Planung verfestigt. Zudem wird eine Genehmigung des Flächennutzungsplanes – in Rücksprache mit der Bezirksregierung Köln – zukünftig nicht mehr möglich sein, wenn ein im Parallelverfahren gemäß § 8 (3) BauGB durchgeführter Flächennutzungsplan bereits in der Schärfe eines Bebauungsplanes abgewogen wird. Eine Abwägung in der Schärfe des Bebauungsplanes ist in den bisherigen Planunterlagen erfolgt. In Summe führen die o. g. Aspekte zu einer erheblichen Änderung bzw. Ergänzung des Abwägungsmaterials. Aus Gründen der Rechtssicherheit wird demnach eine erneute Offenlage der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 4a (3) BauGB erforderlich. Die Verwaltung empfiehlt dem Ausschuss daher die erneute Offenlage für die 33. Änderung des Flächennutzungsplanes zu beschließen. Für die erneute Offenlage der Flächennutzungsplanänderung ist eine Abwägung und Beratung über alle, d. h. über die während der frühzeitigen Beteiligung sowie über die während der Offenlage vorgebrachten Anregungen und Bedenken erforderlich. Die Stellungnahmen sind als Anlage beigefügt. Ebenfalls beigefügt ist eine Zusammenfassung der Anregungen und Bedenken, jeweils versehen mit einem Abwägungsvorschlag der Verwaltung sowie einem entsprechendem Beschlussvorschlag. Der Ausschuss muss über jede einzelne Anregung beraten und einen entsprechenden Beschluss fassen. Der Plan zur Flächennutzungsplanänderung nebst Begründung und sonstigen Anlagen sind ebenfalls beigefügt. Finanzielle Auswirkungen: Keine. Es besteht ein städtebaulicher Rahmenvertrag zwischen der Gemeinde und dem Vorhabenträger zur Übernahme der durch das Bauleitplanverfahren entstehenden Kosten. Drucksache VL-166/2016 Seite - 3 - Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten beschließt, 1. die in der frühzeitigen Beteiligung und der Offenlage vorgebachten Anregungen und Bedenken gemäß den Einzelvorschlägen abzuwägen, 2. die erneute Offenlage der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) i. V. m. § 4a (3) BauGB. Der Bürgermeister (Göbbels)