Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Hundeverbot auf den Friedhöfen)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
81 kB
Datum
22.09.2016
Erstellt
13.09.16, 18:06
Aktualisiert
13.09.16, 18:06
Beschlussvorlage (Hundeverbot auf den Friedhöfen) Beschlussvorlage (Hundeverbot auf den Friedhöfen)

öffnen download melden Dateigröße: 81 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 04.08.2016 Amt / Abteilung: Bauamt Az.: 750-00/Ne Vorlagennummer: VL-114/2016 TOP Vorlage für die Sitzung des Ausschusses für Kultur, Naherholung und Umweltangelegenheiten Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Hundeverbot auf den Friedhöfen Sachdarstellung: Mit In-Kraft-Treten der neuen Friedhofssatzung vom 09.12.2015 wurde u. a. auch der § 6 „Verhalten auf dem Friedhof“, Abs. 3 (f) dahingehend geändert, dass auf den Friedhöfen keine Tiere mitgeführt werden dürfen, mit Ausnahme von Blindenhunden. Bis zu diesem Zeitpunkt war es gestattet, kurz angeleinte Hunde mitzuführen. Grund für die Satzungsänderung war, dass der Verwaltung Beschwerden über Hundekot auf den Wegen, Beeten und Grabstätten angetragen wurden. Bekanntmachungen der Verwaltung im Mitteilungsblatt, die an die Vernunft der Hundehalter appellierten, die Hinterlassenschaften ihrer Hunde doch bitte zu entsorgen, verhallten ungehört. Tatsache ist, dass diese Beschwerden seit Änderung der Satzung zurückgegangen sind. Zwischenzeitlich liegen der Verwaltung vier Anträge auf Änderung des o. g. Paragrafen vor. Die Anträge sind als Anlage beigefügt. Auf Nachfrage bei anderen Kommunen (Gemeinden Niederzier, Merzenich, Aldenhoven und Städten, Stolberg und Düren) stellte sich heraus, dass lediglich die Stadt Stolberg satzungsmäßig geregelt hat, dass Hunde angeleint mitgeführt werden können; Verunreinigungen entsprechend zu beseitigen sind. Bei den anderen Gemeinden und der Stadt Düren ist dies nicht gestattet (Ausnahme Blindenhunde). In der überarbeiteten Mustersatzung, die der Städte- und Gemeindebund den Kommunen Mitte letzten Jahres zukommen ließ, ist ebenfalls das Mitbringen von Tieren untersagt. Drucksache VL-114/2016 Seite - 2 - Finanzielle Auswirkungen: - keine - Beschlussvorschlag: Da die Verunreinigungen auf den Friedhöfen seit In-Kraft-Treten der neuen Satzung deutlich zurückgegangen sind, empfiehlt der Ausschuss für Kultur, Naherholung und Umweltangelegenheiten dem Rat bei der Neufassung des § 6 Abs. 3 (f) zu bleiben. Der Bürgermeister (Göbbels)