Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
83 kB
Datum
27.09.2016
Erstellt
16.09.16, 18:06
Aktualisiert
16.09.16, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 08.09.2016
Amt / Abteilung: Bauamt
Az.:
Schi
Vorlagennummer: VL-196/2016
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
8. Änderung des Bebauungsplanes E 6 Umsiedlungsstandort für Pier
hier: Vorlage eines Entwurfsplanes und Beauftragung der Verwaltung zur Durchführung der Offenlage
Sachdarstellung:
Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten hat in seiner Sitzung am
23.06.2016 die Aufstellung des Bebauungsplanes E 6, 8. Änderung gemäß § 2 (1) BauGB
beschlossen (VL-118/2016).
Wie in der v. g. Sitzung dargestellt, soll auf dem Flurstück 731 ein Baukörper im
rückwärtigen Grundstücksbereich angeordnet werden. Hierzu muss das bestehende
Baufenster um 10 m nach hinten verschoben werden. Um den städtebaulichen Gesamtzusammenhang zu wahren, ist dies auch für das angrenzende Flurstück 504 vorzunehmen.
In den vergangenen Wochen wurden nun die Unterlagen für die Bebauungsplanänderung
ausgearbeitet. Folgende Änderungen der Planzeichnung haben sich ergeben:
Entsprechend der Zielsetzung erfolgt die Verschiebung der Baugrenze mit den Festsetzungen MI 1 und MI 2 um 10,0 m Richtung Nordosten (in den rückwärtigen Grundstücksbereich). Um einen ausreichenden Abstand zu den dahinterliegenden Grundstücken zu
gewährleisten, wird ein Mindestabstand von 10,0 m zur rückwärtigen Grundstücksgrenze
(Grenze des Flurstücks 713 zur Parzelle 502) eingehalten. Somit verkleinert sich das
Baufeld MI 2 im Bereich des Grundstücks 713 entsprechend. Die Bezugshöhen im
Bereich des Baufeldes werden entsprechend der topographischen Situation angepasst.
Bezogen werden die Höhen im Unterschied zu der ursprünglichen Konzeption (Höhenbezug = angrenzende Erschließung) auf das natürliche Gelände. Dies ist in diesem Fall
aufgrund des abgerückten Baufeldes, insbesondere auch um eine verträgliche Höhenentwicklung zur dahinterliegenden Bebauung zu erreichen begründet. Durch die Lage des
Änderungsbereiches zwischen der Ortsmitte im Westen, mit der hier befindlichen
Sonderbebauung und der Grünfläche im Osten ist die Änderung der Höhen für diese zwei
Drucksache VL-196/2016
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Grundstücke gerechtfertigt und ermöglicht ein harmonisches Einfügen der künftigen
Bebauung im Sinne einer geordneten städtebaulichen Entwicklung.
Änderungen der Textlichen Festsetzungen:
Die Textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes E 6 in der Fassung der 7. Änderung
gelten unverändert fort.
Insgesamt werden die Grundzüge der Planung nicht berührt. Es wird daher das
vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt.
Gemäß § 13 (2) BauGB kann im vereinfachten Verfahren von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB abgesehen (…) und wahlweise die
Auslegung nach § 3 (2) BauGB durchgeführt werden. Die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange werden gleichzeitig über die Offenlage gemäß § 4 (2) BauGB
informiert.
Als Anlage beigefügt ist der Entwurfsplan, die Begründung sowie ein Schnitt bei dem eine
Gegenüberstellung ehemalige Bezugshöhe/neue Bezugshöhe bei Ausnutzung des
kompletten Baufensters dargestellt ist.
Aus diesem Grund ist nun die Verwaltung zu beauftragen, die Offenlage der 8. Änderung
des Bebauungsplanes durchzuführen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Kosten für die Bebauungsplanänderung trägt der Antragsteller.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten beauftragt die Verwaltung die
Offenlage der 8. Änderung des Bebauungsplanes E 6 gemäß §§ 13 i. V. m. § 3 (2)
BauGB durchzuführen.
Der Bürgermeister
(Göbbels)