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Beschlussvorlage (8. Änderung des Bebauungsplanes E 6 Umsiedlungsstandort für Pier hier: Vorlage eines Entwurfsplanes und Beauftragung der Verwaltung zur Durchführung der Offenlage)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
83 kB
Datum
27.09.2016
Erstellt
16.09.16, 18:06
Aktualisiert
16.09.16, 18:06
Beschlussvorlage (8. Änderung des Bebauungsplanes E 6 Umsiedlungsstandort für Pier
hier: Vorlage eines Entwurfsplanes und Beauftragung der Verwaltung zur Durchführung der Offenlage) Beschlussvorlage (8. Änderung des Bebauungsplanes E 6 Umsiedlungsstandort für Pier
hier: Vorlage eines Entwurfsplanes und Beauftragung der Verwaltung zur Durchführung der Offenlage)

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Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 08.09.2016 Amt / Abteilung: Bauamt Az.: Schi Vorlagennummer: VL-196/2016 TOP Vorlage für die Sitzung des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen 8. Änderung des Bebauungsplanes E 6 Umsiedlungsstandort für Pier hier: Vorlage eines Entwurfsplanes und Beauftragung der Verwaltung zur Durchführung der Offenlage Sachdarstellung: Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten hat in seiner Sitzung am 23.06.2016 die Aufstellung des Bebauungsplanes E 6, 8. Änderung gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen (VL-118/2016). Wie in der v. g. Sitzung dargestellt, soll auf dem Flurstück 731 ein Baukörper im rückwärtigen Grundstücksbereich angeordnet werden. Hierzu muss das bestehende Baufenster um 10 m nach hinten verschoben werden. Um den städtebaulichen Gesamtzusammenhang zu wahren, ist dies auch für das angrenzende Flurstück 504 vorzunehmen. In den vergangenen Wochen wurden nun die Unterlagen für die Bebauungsplanänderung ausgearbeitet. Folgende Änderungen der Planzeichnung haben sich ergeben: Entsprechend der Zielsetzung erfolgt die Verschiebung der Baugrenze mit den Festsetzungen MI 1 und MI 2 um 10,0 m Richtung Nordosten (in den rückwärtigen Grundstücksbereich). Um einen ausreichenden Abstand zu den dahinterliegenden Grundstücken zu gewährleisten, wird ein Mindestabstand von 10,0 m zur rückwärtigen Grundstücksgrenze (Grenze des Flurstücks 713 zur Parzelle 502) eingehalten. Somit verkleinert sich das Baufeld MI 2 im Bereich des Grundstücks 713 entsprechend. Die Bezugshöhen im Bereich des Baufeldes werden entsprechend der topographischen Situation angepasst. Bezogen werden die Höhen im Unterschied zu der ursprünglichen Konzeption (Höhenbezug = angrenzende Erschließung) auf das natürliche Gelände. Dies ist in diesem Fall aufgrund des abgerückten Baufeldes, insbesondere auch um eine verträgliche Höhenentwicklung zur dahinterliegenden Bebauung zu erreichen begründet. Durch die Lage des Änderungsbereiches zwischen der Ortsmitte im Westen, mit der hier befindlichen Sonderbebauung und der Grünfläche im Osten ist die Änderung der Höhen für diese zwei Drucksache VL-196/2016 Seite - 2 - Grundstücke gerechtfertigt und ermöglicht ein harmonisches Einfügen der künftigen Bebauung im Sinne einer geordneten städtebaulichen Entwicklung. Änderungen der Textlichen Festsetzungen: Die Textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes E 6 in der Fassung der 7. Änderung gelten unverändert fort. Insgesamt werden die Grundzüge der Planung nicht berührt. Es wird daher das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. Gemäß § 13 (2) BauGB kann im vereinfachten Verfahren von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB abgesehen (…) und wahlweise die Auslegung nach § 3 (2) BauGB durchgeführt werden. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gleichzeitig über die Offenlage gemäß § 4 (2) BauGB informiert. Als Anlage beigefügt ist der Entwurfsplan, die Begründung sowie ein Schnitt bei dem eine Gegenüberstellung ehemalige Bezugshöhe/neue Bezugshöhe bei Ausnutzung des kompletten Baufensters dargestellt ist. Aus diesem Grund ist nun die Verwaltung zu beauftragen, die Offenlage der 8. Änderung des Bebauungsplanes durchzuführen. Finanzielle Auswirkungen: Die Kosten für die Bebauungsplanänderung trägt der Antragsteller. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten beauftragt die Verwaltung die Offenlage der 8. Änderung des Bebauungsplanes E 6 gemäß §§ 13 i. V. m. § 3 (2) BauGB durchzuführen. Der Bürgermeister (Göbbels)