Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
86 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
07.11.14, 13:01
Aktualisiert
07.11.14, 13:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
SFB BilKul – P/Wi
Vorlage 100 /X.L.
Datum: 06.11.2014
An den
Ausschuss für Schule, Familie, Jugend, Soziales und Sport
Sitzungstag: 11.11.2014
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag: 09.12.2014
Gemeinderat
Sitzungstag: 16.12.2014
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Regionale Schulentwicklungsplanung
hier: Abstimmung der Schulentwicklungsplanung mit benachbarten Schulträgern
gem. § 80 SchulG
1. Anlassbezogener Schulentwicklungsplan der Stadt Mechernich und der
Gemeinde Kall zur Umwandlung der gemeinsamen Sekundarschule in
eine gemeinsame Gesamtschule zum Schuljahr 2015/2015
2. Anlassbezogener Schulentwicklungsplan der Stadt Mechernich zur Umwandlung der Sekundarschule in eine Gesamtschule zum Schuljahr
2015/2016
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Nettersheim beauftragt die Verwaltung, sich gemeinsam
mit dem Schulzweckverband Blankenheim-Nettersheim um einen konstruktiven
Austausch mit der Stadt Mechernich und der Gemeinde Kall zu bemühen, um beurteilen zu können, ob die Bedenken gegen eine Gesamtschule Mechernich-Kall
aufrechterhalten bleiben und ein Moderationsprozess anzustreben ist oder darauf
verzichtet werden kann.
Begründung:
Mit Schreiben vom 24. September 2014 der Stadt Mechernich wurden der Gemeinde Nettersheim als benachbarter Schulträger die Schulentwicklungspläne ,
die die Umwandlung der Sekundarschule Mechernich-Kall in eine Gesamtschule
mit zwei Teilstandorten in Mechernich und Kall bzw. für eine Gesamtschule mit
ausschließlichem Standort Mechernich – bei nicht zustande kommendem Teilstandort Kall – zur Abstimmung gem. § 80 SchulG zugesandt. Die neue Schule
würde sechszügig geführt, vier Züge in Mechernich und zwei Züge in Kall. Die
Oberstufe würde nur in Mechernich gebildet.
Die Schulentwicklungsplanungen wurden mit Schreiben vom 29. September 2014
den Fraktionsvorsitzenden übersandt.
Die Verwaltung und auch der Schulzweckverband Blankenheim-Nettersheim als
betroffener Schulträger hat unter Wahrung der gesetzten Frist in ihrem jeweiligen Antwortschreiben vom 14. Oktober 2014 mit folgendem Wortlaut vorsorglich
Einspruch eingelegt:
„Aufgrund der kurzfristigen Terminsetzung und der Ferien-/Urlaubszeit ist es mir
leider nicht möglich, alle zu beteiligenden Stellen unseres Hauses fachkundig einzubeziehen. Für eine abschließende Stellungnahme ist eine zusätzliche Bearbeitungszeit und damit eine Fristverlängerung erforderlich.
Vorsorglich lege ich Einspruch ein, da die mit der Gemeinde Blankenheim gemeinsam im Jahre 2013 gegründete Gesamtschule Blankenheim-Nettersheim bei
der Realisierung Ihres Vorhabens in ihrem Bestand gefährdet ist. Gleichzeitig
schlage ich hiermit in Abwägung aller zu berücksichtigenden Belange ein Moderationsverfahren vor.“
Das Antwortschreiben wurde mit Schreiben vom 21. Oktober 2014 den Fraktionsvorsitzenden übersandt.
Der mit der Schulentwicklungsplanung für die Gemeinden Blankenheim, Dahlem
und Nettersheim betraute Gutachter hat im fortgeschriebenen anlassbezogenen
Schulentwicklungsplan vom Mai 2012 die Machbarkeit der Gesamtschule
Blankenheim-Nettersheim nachgewiesen.
3
Im ersten Anmeldejahrgang darf eine Gesamtschule die 100 Aufnahmen nicht mit
Pendlern erzielen. Die Anmeldungen haben den Schulentwicklungsplan bestätigt.
Damit war der Schulentwicklungsplan richtig, die Entscheidung war richtig und
das Ergebnis bestätigt den Plan und die Entscheidungen.
Die Gesamtschule Blankenheim-Nettersheim ist zustande gekommen und entspricht nachhaltig dem Elternwillen.
Die Gesamtschule Blankenheim-Nettersheim weist in den Jahrgängen 5 und 6
folgende Schülerzahlen auf:
Jahrgang 5: 112 Schülerinnen/Schüler, davon sind 4 aus Kall, 8 aus Mechernich
Jahrgang 6: 116 Schülerinnen/Schüler, davon sind 2 aus Kall, 1 aus Mechernich.
Die Verwaltung bemüht sich gemeinsam mit dem Schulzweckverband
Blankenheim-Nettersheim das weitere Vorgehen in der Angelegenheit zu sondieren. Dazu sollte vorab in Gesprächen mit der Stadt Mechernich und der Gemeinde Kall gemeinschaftlich untersucht werden, ob ein Moderationsprozess erforderlich ist und Bedenken konkretisiert aufrecht erhalten bleiben. Sollte einvernehmlich eine gemeinsame Zielsetzung gefunden werden, braucht kein Moderationsverfahren durchgeführt werden.
gez. Pracht
____________________
Bürgermeister