Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Regionale Schulentwicklungsplanung hier: Abstimmung der Schulentwicklungsplanung mit benachbarten Schulträgern gem. § 80 SchulG 1. Anlassbezogener Schulentwicklungsplan der Stadt Mechernich und der Gemeinde Kall zur Umwandlung der gemeinsamen Sekundarschule in eine gemeinsame Gesamtschule zum Schuljahr 2015/2015 2. Anlassbezogener Schulentwicklungsplan der Stadt Mechernich zur Umwandlung der Sekundarschule in eine Gesamtschule zum Schuljahr 2015/2016)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
86 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
07.11.14, 13:01
Aktualisiert
07.11.14, 13:01
Beschlussvorlage (Regionale Schulentwicklungsplanung
hier:	Abstimmung der Schulentwicklungsplanung mit benachbarten Schulträgern gem. § 80 SchulG
1.	Anlassbezogener Schulentwicklungsplan der Stadt Mechernich und der Gemeinde Kall zur Umwandlung der gemeinsamen Sekundarschule in eine gemeinsame Gesamtschule zum Schuljahr 2015/2015
2. 	Anlassbezogener Schulentwicklungsplan der Stadt Mechernich zur Umwandlung der Sekundarschule in eine Gesamtschule zum Schuljahr 2015/2016) Beschlussvorlage (Regionale Schulentwicklungsplanung
hier:	Abstimmung der Schulentwicklungsplanung mit benachbarten Schulträgern gem. § 80 SchulG
1.	Anlassbezogener Schulentwicklungsplan der Stadt Mechernich und der Gemeinde Kall zur Umwandlung der gemeinsamen Sekundarschule in eine gemeinsame Gesamtschule zum Schuljahr 2015/2015
2. 	Anlassbezogener Schulentwicklungsplan der Stadt Mechernich zur Umwandlung der Sekundarschule in eine Gesamtschule zum Schuljahr 2015/2016) Beschlussvorlage (Regionale Schulentwicklungsplanung
hier:	Abstimmung der Schulentwicklungsplanung mit benachbarten Schulträgern gem. § 80 SchulG
1.	Anlassbezogener Schulentwicklungsplan der Stadt Mechernich und der Gemeinde Kall zur Umwandlung der gemeinsamen Sekundarschule in eine gemeinsame Gesamtschule zum Schuljahr 2015/2015
2. 	Anlassbezogener Schulentwicklungsplan der Stadt Mechernich zur Umwandlung der Sekundarschule in eine Gesamtschule zum Schuljahr 2015/2016)

öffnen download melden Dateigröße: 86 kB

Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER SFB BilKul – P/Wi Vorlage 100 /X.L. Datum: 06.11.2014 An den Ausschuss für Schule, Familie, Jugend, Soziales und Sport Sitzungstag: 11.11.2014 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 09.12.2014 Gemeinderat Sitzungstag: 16.12.2014 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Regionale Schulentwicklungsplanung hier: Abstimmung der Schulentwicklungsplanung mit benachbarten Schulträgern gem. § 80 SchulG 1. Anlassbezogener Schulentwicklungsplan der Stadt Mechernich und der Gemeinde Kall zur Umwandlung der gemeinsamen Sekundarschule in eine gemeinsame Gesamtschule zum Schuljahr 2015/2015 2. Anlassbezogener Schulentwicklungsplan der Stadt Mechernich zur Umwandlung der Sekundarschule in eine Gesamtschule zum Schuljahr 2015/2016 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Nettersheim beauftragt die Verwaltung, sich gemeinsam mit dem Schulzweckverband Blankenheim-Nettersheim um einen konstruktiven Austausch mit der Stadt Mechernich und der Gemeinde Kall zu bemühen, um beurteilen zu können, ob die Bedenken gegen eine Gesamtschule Mechernich-Kall aufrechterhalten bleiben und ein Moderationsprozess anzustreben ist oder darauf verzichtet werden kann. Begründung: Mit Schreiben vom 24. September 2014 der Stadt Mechernich wurden der Gemeinde Nettersheim als benachbarter Schulträger die Schulentwicklungspläne , die die Umwandlung der Sekundarschule Mechernich-Kall in eine Gesamtschule mit zwei Teilstandorten in Mechernich und Kall bzw. für eine Gesamtschule mit ausschließlichem Standort Mechernich – bei nicht zustande kommendem Teilstandort Kall – zur Abstimmung gem. § 80 SchulG zugesandt. Die neue Schule würde sechszügig geführt, vier Züge in Mechernich und zwei Züge in Kall. Die Oberstufe würde nur in Mechernich gebildet. Die Schulentwicklungsplanungen wurden mit Schreiben vom 29. September 2014 den Fraktionsvorsitzenden übersandt. Die Verwaltung und auch der Schulzweckverband Blankenheim-Nettersheim als betroffener Schulträger hat unter Wahrung der gesetzten Frist in ihrem jeweiligen Antwortschreiben vom 14. Oktober 2014 mit folgendem Wortlaut vorsorglich Einspruch eingelegt: „Aufgrund der kurzfristigen Terminsetzung und der Ferien-/Urlaubszeit ist es mir leider nicht möglich, alle zu beteiligenden Stellen unseres Hauses fachkundig einzubeziehen. Für eine abschließende Stellungnahme ist eine zusätzliche Bearbeitungszeit und damit eine Fristverlängerung erforderlich. Vorsorglich lege ich Einspruch ein, da die mit der Gemeinde Blankenheim gemeinsam im Jahre 2013 gegründete Gesamtschule Blankenheim-Nettersheim bei der Realisierung Ihres Vorhabens in ihrem Bestand gefährdet ist. Gleichzeitig schlage ich hiermit in Abwägung aller zu berücksichtigenden Belange ein Moderationsverfahren vor.“ Das Antwortschreiben wurde mit Schreiben vom 21. Oktober 2014 den Fraktionsvorsitzenden übersandt. Der mit der Schulentwicklungsplanung für die Gemeinden Blankenheim, Dahlem und Nettersheim betraute Gutachter hat im fortgeschriebenen anlassbezogenen Schulentwicklungsplan vom Mai 2012 die Machbarkeit der Gesamtschule Blankenheim-Nettersheim nachgewiesen. 3 Im ersten Anmeldejahrgang darf eine Gesamtschule die 100 Aufnahmen nicht mit Pendlern erzielen. Die Anmeldungen haben den Schulentwicklungsplan bestätigt. Damit war der Schulentwicklungsplan richtig, die Entscheidung war richtig und das Ergebnis bestätigt den Plan und die Entscheidungen. Die Gesamtschule Blankenheim-Nettersheim ist zustande gekommen und entspricht nachhaltig dem Elternwillen. Die Gesamtschule Blankenheim-Nettersheim weist in den Jahrgängen 5 und 6 folgende Schülerzahlen auf: Jahrgang 5: 112 Schülerinnen/Schüler, davon sind 4 aus Kall, 8 aus Mechernich Jahrgang 6: 116 Schülerinnen/Schüler, davon sind 2 aus Kall, 1 aus Mechernich. Die Verwaltung bemüht sich gemeinsam mit dem Schulzweckverband Blankenheim-Nettersheim das weitere Vorgehen in der Angelegenheit zu sondieren. Dazu sollte vorab in Gesprächen mit der Stadt Mechernich und der Gemeinde Kall gemeinschaftlich untersucht werden, ob ein Moderationsprozess erforderlich ist und Bedenken konkretisiert aufrecht erhalten bleiben. Sollte einvernehmlich eine gemeinsame Zielsetzung gefunden werden, braucht kein Moderationsverfahren durchgeführt werden. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister