Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
81 kB
Datum
29.09.2016
Erstellt
20.09.16, 18:06
Aktualisiert
20.09.16, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 18.08.2016
Ordnungsamt / Standesamt / Bürgerbüro /
Soziale Angelegenheiten
Az.:
Ho.
Vorlagennummer: VL-180/2016
Amt / Abteilung:
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Erlass der Satzung über die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde
Langerwehe sowie zur Regelung des Kostenersatzes und der Erhebung von
Entgelten (Feuerwehrsatzung)
Sachdarstellung:
Seit dem 01. Januar 2016 ist das neue Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung
und den Katastrophenschutz (BHKG) in Kraft getreten.
Es löst damit das bisherige Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG)
ab.
Das Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) war seit seinem
Inkrafttreten im Jahr 1998 nahezu unverändert. Es entsprach somit nicht mehr dem
heutigen Entwicklungsstand des Feuer- und Katastrophenschutzes in NordrheinWestfalen. Daher erfolgte eine umfassende inhaltliche und strukturelle Überarbeitung des
Gesetzes.
Auf Grund dieser neuen gesetzlichen Grundlage muss die v. g. Satzung neu erlassen
werden.
Weiterhin hat sich der mögliche Kostenersatz (§ 2) erweitert.
Bei dem Ersatz von Verdienstausfall für beruflich selbständige Angehörige der Freiwilligen
Feuerwehr (§ 10) ist der Regelstundensatz von 20,00 € auf 25,00 € erhöht und der dortige
Höchstbetrag von 40,00 € auf 45,00 € angepasst worden.
Die vorherigen Beträge waren nicht mehr zeitgemäß und sind unter dem Gesichtspunkt
der Förderung des Ehrenamtes erhöht worden.
Bislang war der Ersatz des Verdienstausfalles in einer eigenständigen Satzung geregelt.
Drucksache VL-180/2016
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Durch die Übernahme dieser Regelung in die neu zu beschließende Feuerwehrsatzung
kann somit die Satzung über den Ersatz des Verdienstausfalles für beruflich selbständige
ehrenamtliche Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Langerwehe vom 12.
Mai 1999 außer Kraft treten.
Ebenfalls wurde der Stundensatz für den Einsatz von Personal beim Kosten- und
Entgelttarif aufgrund der tariflichen Erhöhungen der Stundenentgelte nach TVöD vom
27,00 € auf 30,00 € angepasst.
Finanzielle Auswirkungen:
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat den Erlass der o.a. Satzung in der
beratenen Entwurfsfassung.
Der Bürgermeister
(Göbbels)