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Beschlussvorlage (Erlass der Satzung über die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Langerwehe sowie zur Regelung des Kostenersatzes und der Erhebung von Entgelten (Feuerwehrsatzung))

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
81 kB
Datum
29.09.2016
Erstellt
20.09.16, 18:06
Aktualisiert
20.09.16, 18:06
Beschlussvorlage (Erlass der Satzung über die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Langerwehe sowie zur Regelung des Kostenersatzes und der Erhebung von Entgelten (Feuerwehrsatzung)) Beschlussvorlage (Erlass der Satzung über die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Langerwehe sowie zur Regelung des Kostenersatzes und der Erhebung von Entgelten (Feuerwehrsatzung))

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Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 18.08.2016 Ordnungsamt / Standesamt / Bürgerbüro / Soziale Angelegenheiten Az.: Ho. Vorlagennummer: VL-180/2016 Amt / Abteilung: TOP Vorlage für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Erlass der Satzung über die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Langerwehe sowie zur Regelung des Kostenersatzes und der Erhebung von Entgelten (Feuerwehrsatzung) Sachdarstellung: Seit dem 01. Januar 2016 ist das neue Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) in Kraft getreten. Es löst damit das bisherige Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) ab. Das Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) war seit seinem Inkrafttreten im Jahr 1998 nahezu unverändert. Es entsprach somit nicht mehr dem heutigen Entwicklungsstand des Feuer- und Katastrophenschutzes in NordrheinWestfalen. Daher erfolgte eine umfassende inhaltliche und strukturelle Überarbeitung des Gesetzes. Auf Grund dieser neuen gesetzlichen Grundlage muss die v. g. Satzung neu erlassen werden. Weiterhin hat sich der mögliche Kostenersatz (§ 2) erweitert. Bei dem Ersatz von Verdienstausfall für beruflich selbständige Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr (§ 10) ist der Regelstundensatz von 20,00 € auf 25,00 € erhöht und der dortige Höchstbetrag von 40,00 € auf 45,00 € angepasst worden. Die vorherigen Beträge waren nicht mehr zeitgemäß und sind unter dem Gesichtspunkt der Förderung des Ehrenamtes erhöht worden. Bislang war der Ersatz des Verdienstausfalles in einer eigenständigen Satzung geregelt. Drucksache VL-180/2016 Seite - 2 - Durch die Übernahme dieser Regelung in die neu zu beschließende Feuerwehrsatzung kann somit die Satzung über den Ersatz des Verdienstausfalles für beruflich selbständige ehrenamtliche Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Langerwehe vom 12. Mai 1999 außer Kraft treten. Ebenfalls wurde der Stundensatz für den Einsatz von Personal beim Kosten- und Entgelttarif aufgrund der tariflichen Erhöhungen der Stundenentgelte nach TVöD vom 27,00 € auf 30,00 € angepasst. Finanzielle Auswirkungen: Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat den Erlass der o.a. Satzung in der beratenen Entwurfsfassung. Der Bürgermeister (Göbbels)