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Beschlussvorlage (DB)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
78 kB
Datum
30.09.2014
Erstellt
26.09.14, 13:00
Aktualisiert
26.09.14, 13:00
Beschlussvorlage (DB) Beschlussvorlage (DB)

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Inhalt der Datei

Dringlichkeitsbeschluss Ernennung des stellvertretenden Wehrleiters der Gemeinde Nettersheim Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 19.012013 beschlossen, Brandinspektor Rene Schreiber aus Nettersheim - Frohngau ab dem 30.04.2013 zum kommissarischen stellvertretenden Wehrfhrer der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Nettersheim zu bestellen. Die Feuerwehrangehtwigen der Gemeindefeuerwehr Nettersheim haten sich in der nach dem Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleitsung bei UngICtcksfaen (FSHG) vorgeschriebenen Anhe5rung durch den Kreisbrandmeister zur Ernennung eines stellvertretenden Wehrleiters am 06.03.2013 fr Rene Schreiber ausgesprochen, der Kreisbrandmeister hatte Herrn Schreiber dann mit Schreiben vom 07.03.2013 zur Ernennung vorgeschlagen. Der stellvertretende Wehrfeihrer ins nach § 11 des FSHG bei Erfllung der fachlichen Voraussetzungen und BeschluB des Gemeinderates kir die Dauer von sechs Jahren zum Ehrenbeamten auf Zeit der Gemeinde Nettersheim zu ernennen. Bei Beschlussfassung am 30.04.2013 waren die fachlichen Voraussetzung fr eine Ernennung infolge Fehlens von notwendigen LehrOngen am Institut der Feuerwehr in Mnster noch nicht gegeben, so dass zunchst eine kommissarische Bestellung von Herrn Schreiber per RatsbeschluB vorgenommen wurde. Herr Schreiber hat zwischenzeitlich die erforderlichen LehrOnge erfolgreich absolviert, die Voraussetzung zur Ernennung als stellvertretender Wehrleiter und Ehrenbeamter der Gemeinde Nettersheim sind nunmehr AnIsslich des 33. Gemeindefeuerwehrtages ist geplant, Herrn Schreiber offiziell am 29. August 2014 als Stellvertretenden Wehrleiter der Gemeinde Nettersheim unter gleichzeitiger Berufung in das Beamtenverhffltnis als Ehrenbeamter zu ernennen. Um die Ernennung zu diesem Zeitpunkt vornehmen zu kesnnen bedarf es einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Gemeindeordnung. Beschluss: Im Wege der Dringlichkeit gem. § 60 Abs. 1 der Gemeindeordnung NordrheinWestfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 in der derzeit geltenden Fassung wird hiermit beschlossen, den seit dem 30.04.2013 zum kommissarischen stelivertretenden Wehrleiter der Gemeinde Nettersheim bestellten Brandinspektor Rene Schreiber aus Nettersheim - Frohngau unter Berufung in das BeamtenverhMtnis als Ehrenbeamter zeitlich begrenzt bis zum 29.04.2019 zum stelivertretenden Wehrleiter der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Nettersheim zu ernennen. Nettersheim, den 18. August 2014 Brgermeister 1-Iiiger Ratsmitglied