Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
105 kB
Datum
06.10.2016
Erstellt
27.09.16, 18:06
Aktualisiert
27.09.16, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 17.08.2016
Amt / Abteilung: Amt für zentrale Verwaltungsaufgaben
Az.:
Jung.
Vorlagennummer: VL-179/2016
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Rates der Gemeinde Langerwehe
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Nutzungsentgelte für das Bürgerhaus Pier
Sachdarstellung:
In der 7. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29.06.2016 wurden der Antrag
bezüglich der Erhöhung der Nutzungsentgelte für das Bürgerhaus Pier beschlossen. Da
eine Erhöhung der Nutzungsentgelte im laufenden Jahr nicht umsetzbar ist, da die
Verträge bereits geschlossen sind, wird seitens der Verwaltung eine Erhöhung der
Nutzungsentgelte ab dem Kalenderjahr 2017 vorgeschlagen.
Zum jetzigen Zeitpunkt wird bei der Anmietung des Bürgerhauses durch Privatpersonen
und Vereine in zwei Kategorien unterschieden:
Anmietung von ortsansässigen Personen und Vereine
Anmietung von auswärtigen Personen und Vereinen.
Im Jahre 2016 liegen 26 Anmietungen durch Privatpersonen vor, hiervon sind 2
Anmietungen durch auswärtige Personen erfolgt. 6 Anmietungen erfolgten durch
ortsansässige Vereine.
Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, dass die Unterscheidung in ortsansässige
und auswärtige Nutzer für Anmietungen ab dem 01.01.2017 aufgehoben wird und eine
Anmietung nur noch zu dem höheren Nutzungsentgelt, welches bis zum jetzigen Zeitpunkt
für auswärtige Anmietungen berechnet wurde, erfolgen wird. Die Nutzungsentgelte für
Regelnutzung durch Vereine sowie die Nutzung durch Pierer Vereine bleibt unberührt.
Drucksache VL-179/2016
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Demnach würden sich die Kosten der Anmietung wie folgt darstellen:
Vereine
(1 Veranstaltungstag)
Privatpersonen
(1 Veranstaltungstag)
kleiner Saal
Foyer,
Küche,
Sanitär
Großer
Saal,
Sanitär,
Foyer
Komplett
Kaution
100,00€
150,00€
300,00€
250,00€
Endreinigung
65,00€
Endreinigung
85,00€
Endreinigung
150,00€
150,00€
200,00€
350,00€
Endreinigung
65,00€
Endreinigung
85,00€
Endreinigung
150,00€
250,00€
Finanzielle Auswirkungen:
Durch die Angleichung der Nutzungsentgelte könnte eine Einnahmesteigerung aus
Vermietungen, basierend auf der Anzahl der Anmietungen aus dem Jahre 2016, von ca.
3.600,00€ erfolgen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt die Anpassung der Nutzungsentgelte für das Bürgerhaus Pier laut dem
Vorschlag der Verwaltung ab dem 01.01.2017 für noch nicht bestehende Nutzungsverträge.
Der Bürgermeister
(Göbbels)