Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
79 kB
Datum
06.10.2016
Erstellt
27.09.16, 18:06
Aktualisiert
27.09.16, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 21.09.2016
Amt / Abteilung: Amt für zentrale Verwaltungsaufgaben
Az.:
Schr.
Vorlagennummer: VL-211/2016
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Rates der Gemeinde Langerwehe
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Einspruch gegen den Beschluss TOP 4, Sitzung des Ausschusses für Schul- und
Sportangelegenheiten vom 15.09.2016
Sachdarstellung:
Der Ausschuss für Schul- und Sportangelegenheiten hat in seiner Sitzung am 15.09.2016
beschlossen, die Angelegenheit des TOP 4 „Bau eines Kunstrasenplatzes auf dem
Sportplatz Alte Kirche“ an den Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten zu
verweisen.
Gegen diesen Beschluss hat die CDU-Fraktion form- und fristgerecht Einspruch eingelegt.
Der Einspruch ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
Gemäß § 57 Abs. 4 Satz 3 entscheidet der Rat über den Einspruch.
Lehnt der Rat den Einspruch ab, so ist die Angelegenheit auf die Tagesordnung der
nächsten Sitzung des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten aufzunehmen.
Entspricht der Rat dem Einspruch, so ist die Angelegenheit erneut auf die Tagesordnung
der nächsten Sitzung des Ausschusses für Schul- und Sportangelegenheiten aufzunehmen.
Das Recht des Rates, die Entscheidung in dieser oder in anderen Angelegenheiten auf
sich zurück zu übertragen wird durch die o.g. Entscheidung nicht berührt. Ggf. wäre diese
Entscheidung zusätzlich zu treffen.
Drucksache VL-211/2016
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Beschlussvorschlag:
Der Rat entscheidet über den Einspruch.
Der Bürgermeister
(Göbbels)
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