Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
85 kB
Datum
27.10.2016
Erstellt
18.10.16, 18:06
Aktualisiert
18.10.16, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 11.10.2016
Amt / Abteilung: Amt für zentrale Verwaltungsaufgaben
Az.:
Jung.
Vorlagennummer: VL-218/2016
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Bau eines Kunstrasenplatzes auf dem Sportplatz "Alte Kirche"
Antrag des TuS 08 Langerwehe e.V.
Sachdarstellung:
In der 9. Sitzung des Ausschusses für Schul- und Sportangelegenheiten am 15.09.2016
ist der Ausschuss dem Beschlussvorschlag des Tagesordnungspunktes 4 „ Bau eines
Kunstrasenplatzes auf dem Sportplatz Alte Kirche“ nicht gefolgt. Der Ausschuss für Schulund Sportangelegenheiten hat beschlossen, den Antrag in den Bau- und Planungsausschuss zu verweisen, mit der Bitte, einen Masterplan zu erstellen unter den genannten
Ergänzungen und Bedingungen und anschließend auf Durchführbarkeit zu prüfen.
Ergänzend zu diesem Beschluss wurde Seitens der SPD/FDP-Fraktion am 10.10.2016 ein
ergänzender Antrag zur Beratung im Bau- und Planungsausschuss gestellt. Der Antrag ist
als Anlage beigefügt (Anlage 15).
Der TuS 08 Langerwehe e.V. legte am 23.08.2016 ein Konzept zum Bau eines Kunstrasenplatze auf dem Sportplatzgelände Alte Kirche vor. Dem beiliegendem Konzept sind
verschiedene Kostenaufstellungen zu entnehmen (Anlage 1). Die Kosten für den Bau
belaufen sich je nach Anbieter zwischen 262.194,60€ und 419.292,62€. Nach vorliegen
den Unterlagen des TuS 08 Langerwehe beläuft sich die Finanzierungslücke auf
179.604,33€, welche Seitens der Gemeinde Langerwehe aufgebracht werden soll.
In der 8. Sitzung des Ausschusses für Schul- und Sportangelegenheiten wurde die
Verwaltung beauftragt, eine Darstellung der Unterstützungsmöglichkeiten für den TuS 08
Langerwehe zum Bau eines Kunstrasenplatzes aufzuzeigen. Die Gemeinde Langerwehe
verfügt über die jährliche Sportpauschale in Höhe von 40.000,00€, welche dem Verein
unter Berücksichtigung der Vergabemodalitäten zugesprochen werden könnte. Eine
finanzielle Unterstützung durch Mittel aus dem derzeitigen gültigen Haushalt ist nicht ohne
eine entsprechende Gegendarstellung möglich. Demnach müssten finanzielle Mittel,
welche aus dem gemeindlichen Haushalt für den Bau eines Kunstrasenplatzes verausgabt werden, mit einer Einnahme (z.B. durch Einsparungen) im selbigen belegt werden.
Drucksache VL-218/2016
Seite - 2 -
Eine Bezuschussung mit Mitteln aus dem kommunalen Investitionsfördergesetz NRW ist
nach Auslegung des Landes möglich, weil der weiterreichende Investitionsbegriff des
Bundes angewendet werden kann (siehe hierzu Anlage 2 und Seite 15/25 Anlage 3).
Insgesamt steht eine Summe in Höhe von 653.380,12€ zur Verfügung, diese ist nach
derzeitigem Stand bis zum Ende des Jahres 2018 zu verausgaben. Es besteht eine ein
Mindesteigenanteil am Finanzierungsvolumen der Investition im Rahmen des Kommunalinvestitionsfördergesetzes in Höhe von 10% (siehe Anlage 4 Seite 7 sowie Anlage 3
Seite 7/25).
Finanzielle Auswirkungen:
Durch die Bereitstellung von Mitteln aus dem Investitionsfördergesetz NRW wird die zur
Verfügung stehende Summe zur Sanierung anderer Objekte geschmälert. Die Verwendung der Mittel aus dem Investitionsfördergesetz NRW setzt einen 10% Eigenanteil der
Gemeinde Langerwehe voraus. Eine Zuteilung von Mittel aus der Sportpauschale obliegt
dem Ausschuss für Schul- und Sportangelegenheiten.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten berät über die Errichtung eines
Kunstrasenplatzes und empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss die Mittelbereitstellung zu beschließen.
Der Bürgermeister
(Göbbels)