Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
80 kB
Datum
06.12.2016
Erstellt
25.11.16, 18:05
Aktualisiert
25.11.16, 18:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 15.11.2016
Amt / Abteilung: Bauamt
Az.:
Schi.
Vorlagennummer: VL-236/2016
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes
hier: Ortschaft Luchem, verlängerter Hahnweg
Sachdarstellung:
Mit Datum vom 17.10.2016 ist bei der Gemeinde Langerwehe ein Antrag auf Aufstellung
eines Bebauungsplanes für das Grundstück Gemarkung Luchem, Flur 1, Flurstück 163,
Bereich verlängerter Hahnweg, eingegangen. Der Antragsteller beabsichtigt, eine heute im
Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche ausgewiesene Fläche einer Wohnbebauung
zuzuführen. Die verkehrliche Erschließung soll über den „Hahnweg“ und im weiteren über
einen inneren Erschließungsweg erfolgen.
Laut Antrag sollen 8 Wohnhäuser errichtet werden. Der Bebauungsplan soll die folgenden
Festsetzungen beinhalten:
Allgemeines Wohngebiet, offene Bauweise, 1-geschossige Bebauung, geneigte
Dachflächen von 20° bis 40°, Grundflächenzahl 0,4, nur Einzel- und Doppelhäuser.
An das antragsgegenständliche Grundstück grenzt der Bebauungsplan B 2 Luchem.
Dieser lässt neben einer offenen Bauweise, einer Grundflächenzahl von 0,4, einer
Geschossflächenzahl von 0,8 und einem geneigtem Dach von mind. 17°, sogar eine 2geschossige Bebauung zu, weshalb gegen die beantragten Festsetzungen verwaltungsseitig keine Einwände bestehen. Es wird jedoch angeregt, im Bebauungsplan eine
Wohneinheitenbegrenzung von zwei Wohneinheiten pro Wohngebäude gemäß dem
Regelungsinstrument des § 9 (1) Nr. 6 BauGB festzusetzen. Durch diese Begrenzung wird
eine bauliche Dichte sichergestellt, die einer Siedlung im ländlichen Raum entspricht.
Großvolumige Baukörper sollen somit vermieden werden und das Verkehrsaufkommen
auf ein entsprechendes Maß reduziert werden.
Die Verwaltung empfiehlt dem Ausschuss, einen entsprechenden Beschluss zur
Aufstellung eines Bebauungsplanes gemäß § 2 (1) BauGB zu fassen.
Der Antrag ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
Drucksache VL-236/2016
Seite - 2 -
Finanzielle Auswirkungen:
Der Antragsteller trägt die Kosten des Bebauungsplanverfahrens sowie die Kosten der
Erschließung.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten beschließt die Aufstellung des
Bebauungsplanes B 3 Luchem gemäß § 2 (1) BauGB.
Weiterhin beschließt er gemäß § 9 (1) Nr. 6 BauGB eine Wohneinheitenbegrenzung von
zwei Wohneinheiten pro Wohngebäude im Bebauungsplan festzusetzen.
Der Bürgermeister
(Göbbels)