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Beschlussvorlage (Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes hier: Ortschaft Luchem, verlängerter Hahnweg)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
80 kB
Datum
06.12.2016
Erstellt
25.11.16, 18:05
Aktualisiert
25.11.16, 18:05
Beschlussvorlage (Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes
hier: Ortschaft Luchem, verlängerter Hahnweg) Beschlussvorlage (Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes
hier: Ortschaft Luchem, verlängerter Hahnweg)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 15.11.2016 Amt / Abteilung: Bauamt Az.: Schi. Vorlagennummer: VL-236/2016 TOP Vorlage für die Sitzung des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes hier: Ortschaft Luchem, verlängerter Hahnweg Sachdarstellung: Mit Datum vom 17.10.2016 ist bei der Gemeinde Langerwehe ein Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Grundstück Gemarkung Luchem, Flur 1, Flurstück 163, Bereich verlängerter Hahnweg, eingegangen. Der Antragsteller beabsichtigt, eine heute im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche ausgewiesene Fläche einer Wohnbebauung zuzuführen. Die verkehrliche Erschließung soll über den „Hahnweg“ und im weiteren über einen inneren Erschließungsweg erfolgen. Laut Antrag sollen 8 Wohnhäuser errichtet werden. Der Bebauungsplan soll die folgenden Festsetzungen beinhalten: Allgemeines Wohngebiet, offene Bauweise, 1-geschossige Bebauung, geneigte Dachflächen von 20° bis 40°, Grundflächenzahl 0,4, nur Einzel- und Doppelhäuser. An das antragsgegenständliche Grundstück grenzt der Bebauungsplan B 2 Luchem. Dieser lässt neben einer offenen Bauweise, einer Grundflächenzahl von 0,4, einer Geschossflächenzahl von 0,8 und einem geneigtem Dach von mind. 17°, sogar eine 2geschossige Bebauung zu, weshalb gegen die beantragten Festsetzungen verwaltungsseitig keine Einwände bestehen. Es wird jedoch angeregt, im Bebauungsplan eine Wohneinheitenbegrenzung von zwei Wohneinheiten pro Wohngebäude gemäß dem Regelungsinstrument des § 9 (1) Nr. 6 BauGB festzusetzen. Durch diese Begrenzung wird eine bauliche Dichte sichergestellt, die einer Siedlung im ländlichen Raum entspricht. Großvolumige Baukörper sollen somit vermieden werden und das Verkehrsaufkommen auf ein entsprechendes Maß reduziert werden. Die Verwaltung empfiehlt dem Ausschuss, einen entsprechenden Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes gemäß § 2 (1) BauGB zu fassen. Der Antrag ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Drucksache VL-236/2016 Seite - 2 - Finanzielle Auswirkungen: Der Antragsteller trägt die Kosten des Bebauungsplanverfahrens sowie die Kosten der Erschließung. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes B 3 Luchem gemäß § 2 (1) BauGB. Weiterhin beschließt er gemäß § 9 (1) Nr. 6 BauGB eine Wohneinheitenbegrenzung von zwei Wohneinheiten pro Wohngebäude im Bebauungsplan festzusetzen. Der Bürgermeister (Göbbels)