Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
82 kB
Datum
07.12.2016
Erstellt
28.11.16, 18:06
Aktualisiert
28.11.16, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 24.11.2016
Amt / Abteilung: Bauamt
Az.:
Schi.
Vorlagennummer: VL-258/2016
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Antrag zum Bau von behindertengerechten Sanitäranlagen für das Sportheim
Wenau, An der Dostel;
hier: Antrag des Vereins Jugendsport Wenau e. V.
Sachdarstellung:
Mit Schreiben vom 03.08.2016 beantragt der Verein Jugendsport Wenau e. V. den Bau
von behindertengerechten Sanitäranlagen für das Sportheim Wenau, An der Dostel, durch
die Gemeinde. Der Antrag, die Kostenschätzung eines Ingenierubüros sowie eine
verkleinerte Ablichtung der Vorplanung sind als Anlage beigefügt.
Die Baugenehmigung durch das Bauordnungsamt des Kreises Düren wurde mit Datum
vom 14.07.206 erteilt. Über die Erteilung des Einvernehmens zu diesem Bauvorhaben
hatte der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten in seiner Sitzung am
23.06.2016 beraten. Seinerzeit wurde das Vorhaben als begrüßenswerte Erweiterung der
Sportanlage bewertet.
Da die Gemeinde Langerwehe Eigentümerin des Objektes ist, wird nunmehr beantragt,
dass die Gemeinde die notwendigen Um- und Neubauarbeiten in Auftrag gibt, damit den
auf der Sportanlage beheimateten 35 Behindertensportlern der „Handicap Mannschaft“ in
absehbarer Zeit die notwendigen behindertengerechten Sanitäranalgen zur Verfügung
stehen.
Für die Maßnahme entstehen nach der durch die Verwaltung geprüften Kostenschätzung
voraussichtlichen Kosten in Höhe von rund 75.000,00 € netto (90.000,00 € brutto) incl.
Architektenhonorar.
Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten hat in seiner Sitzung am
25.08.2016 die Durchführung der Maßnahme befürwortet und sie zur weiteren Beratung in
die nächste Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses verwiesen.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat daraufhin in seiner Sitzung am 29.09.2016
beschlossen, über diesen Tagesordnungspunkt erneut zu beraten und vorab einen
Ortstermin durchzuführen.
Drucksache VL-258/2016
Seite - 2 -
Hinweis der Bauverwaltung:
Zwischenzeitlich liegt der Verwaltung die Mitteilung vor, dass die Maßnahme durch das
Landesprogramm „Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden zur Förderung von
Quartieren mit besonderem Entwicklungsbedarf“ mit 72.000,00 € gefördert wird.
Hierzu hatte die Verwaltung einen entsprechenden Förderantrag gestellt.
Es bleiben somit noch Kosten i. H. v. 18.000,00 €, die durch die Gemeinde bereitzustellen
sind.
Finanzielle Auswirkungen:
Für die Umsetzung der Maßnahme müssen Kosten i. H. v. 18.000 € im Haushalt 2017
bereitgestellt werden.
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, die erforderlichen Mittel im Haushalt 2017
i. H. v. 18.000,00 € bereitzustellen.
Der Bürgermeister
(Göbbels)