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Beschlussvorlage (Antrag zum Bau von behindertengerechten Sanitäranlagen für das Sportheim Wenau, An der Dostel; hier: Antrag des Vereins Jugendsport Wenau e. V.)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
82 kB
Datum
07.12.2016
Erstellt
28.11.16, 18:06
Aktualisiert
28.11.16, 18:06
Beschlussvorlage (Antrag zum Bau von behindertengerechten Sanitäranlagen für das Sportheim Wenau, An der Dostel;
hier: Antrag des Vereins Jugendsport Wenau e. V.) Beschlussvorlage (Antrag zum Bau von behindertengerechten Sanitäranlagen für das Sportheim Wenau, An der Dostel;
hier: Antrag des Vereins Jugendsport Wenau e. V.)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 24.11.2016 Amt / Abteilung: Bauamt Az.: Schi. Vorlagennummer: VL-258/2016 TOP Vorlage für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Antrag zum Bau von behindertengerechten Sanitäranlagen für das Sportheim Wenau, An der Dostel; hier: Antrag des Vereins Jugendsport Wenau e. V. Sachdarstellung: Mit Schreiben vom 03.08.2016 beantragt der Verein Jugendsport Wenau e. V. den Bau von behindertengerechten Sanitäranlagen für das Sportheim Wenau, An der Dostel, durch die Gemeinde. Der Antrag, die Kostenschätzung eines Ingenierubüros sowie eine verkleinerte Ablichtung der Vorplanung sind als Anlage beigefügt. Die Baugenehmigung durch das Bauordnungsamt des Kreises Düren wurde mit Datum vom 14.07.206 erteilt. Über die Erteilung des Einvernehmens zu diesem Bauvorhaben hatte der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten in seiner Sitzung am 23.06.2016 beraten. Seinerzeit wurde das Vorhaben als begrüßenswerte Erweiterung der Sportanlage bewertet. Da die Gemeinde Langerwehe Eigentümerin des Objektes ist, wird nunmehr beantragt, dass die Gemeinde die notwendigen Um- und Neubauarbeiten in Auftrag gibt, damit den auf der Sportanlage beheimateten 35 Behindertensportlern der „Handicap Mannschaft“ in absehbarer Zeit die notwendigen behindertengerechten Sanitäranalgen zur Verfügung stehen. Für die Maßnahme entstehen nach der durch die Verwaltung geprüften Kostenschätzung voraussichtlichen Kosten in Höhe von rund 75.000,00 € netto (90.000,00 € brutto) incl. Architektenhonorar. Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten hat in seiner Sitzung am 25.08.2016 die Durchführung der Maßnahme befürwortet und sie zur weiteren Beratung in die nächste Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses verwiesen. Der Haupt- und Finanzausschuss hat daraufhin in seiner Sitzung am 29.09.2016 beschlossen, über diesen Tagesordnungspunkt erneut zu beraten und vorab einen Ortstermin durchzuführen. Drucksache VL-258/2016 Seite - 2 - Hinweis der Bauverwaltung: Zwischenzeitlich liegt der Verwaltung die Mitteilung vor, dass die Maßnahme durch das Landesprogramm „Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden zur Förderung von Quartieren mit besonderem Entwicklungsbedarf“ mit 72.000,00 € gefördert wird. Hierzu hatte die Verwaltung einen entsprechenden Förderantrag gestellt. Es bleiben somit noch Kosten i. H. v. 18.000,00 €, die durch die Gemeinde bereitzustellen sind. Finanzielle Auswirkungen: Für die Umsetzung der Maßnahme müssen Kosten i. H. v. 18.000 € im Haushalt 2017 bereitgestellt werden. Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, die erforderlichen Mittel im Haushalt 2017 i. H. v. 18.000,00 € bereitzustellen. Der Bürgermeister (Göbbels)