Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
19 kB
Datum
12.07.2010
Erstellt
06.07.10, 07:44
Aktualisiert
06.07.10, 07:44
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 22.06.2010
- Der Bürgermeister Az: II Orth
Nr. der Ratsdrucksache: 279-IX
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
06.07.2010
Rat
12.07.2010
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Umsetzung des Konjunkturpaketes II in der Stadt Bad Münstereifel;
hier: Verwendung von Restmitteln
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Berichterstatter: Hans Orth
__________________________________________________________________________
( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
HFA
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 279-IX
1. Sachverhalt:
Im Rahmen der Beratung und Beschlussfassung über den Antrag des Erzbistums Köln auf
Bezuschussung von energetischen Maßnahmen am St. Angela-Gymnasium aus dem Konjunkturpaket II (RD 69-IX und 69-IX Z-1 vom 02. und 09.11.2009) wurden der Gesamtsachverhalt
und die Förderbedingungen zur Gewährung von Mitteln aus dem Konjunkturpaket II umfassend
dargelegt. Insoweit wird auf diese Ratsdrucksachen verwiesen.
Der Fortschritt der einzelnen Maßnahmen aus der sog. 1. Tranche eröffnet einen weiteren
Spielraum von rd. 72.000 €, die ausschließlich dem Förderzweck „Sonstige Infrastruktur“
vorbehalten sind. Eine Umwidmung der Mittel zugunsten des Förderschwerpunktes „Bildung“ auf
der Tauschbörse erscheint auf Grund der Angebots- und Nachfragesituation zurzeit zwar nicht
aussichtslos, aber schwierig. Andererseits ist mit dem überaus großen Mitteleinsatz im Bereich der
Bildung, nach der Umwidmung der weit überwiegenden Infrastrukturmittel zugunsten des
Erweiterungsbaus am St. Michael-Gymnasium hier ein überproportionaler Verwendungsschwerpunkt bereits gesetzt worden.
Da die zur Verwendung der o. a. Mittel noch zu initiierenden Maßnahmen zwingend noch in
diesem Jahr begonnen werden müssen, ist eine Grundsatzentscheidung zur Mittelverwendung
noch vor den Sommerferien angezeigt.
Aus der Überprüfung der bereits zu Beginn der Beratungen dieser Thematik erwogenen
Maßnahmen haben sich nachstehende Ansatzpunkte für einen weiteren Mitteleinsatz ergeben:
1.
2.
2.1
2.2
2.3
2.4
2.5
3.
Verfügbare Mittel
Denkbare neue Maßnahmen:
Energetische Fassadensanierung Sporthalle Houverath
Lüftungsanlage Jugendraum „Heinz-Gerlach-Halle“
Sanierung der Dachentwässerung, Sporthalle TuS Arloff
Heizungsanlage Sportlerheim Iversheim, SV Iversheim
Heizungsanlage Dorfgemeinschaftshaus Mahlberg
Summe:
rd. 72.000,-- €
35.000,-- €
8.000,-- €
5.000,-- €
4.500,-- €
21.000,-- €
73.500,-- €
2. Rechtliche Würdigung
Siehe Sachverhalt und Bezugsvorlagen.
3. Finanzielle Auswirkungen
Für den Fall, dass die aus dem Konjunkturpaket II bereit gestellten Mittel nicht dem Grunde nach
bis zum Jahresende ihrer zweckgerichteten Verwendung zugeführt werden, sind diese Mittel
zurückzugeben.
Der Einsatz zusätzlicher städtischer Finanzmittel (außerhalb der gesetzlichen Beteiligung im
Rahmen des Konjunkturpaketes II in Höhe von 12,5%), die aufgrund des Nothaushaltsrechtes
auch nicht zur Verfügung stehen, ist nicht erforderlich.
Die o. a. „außerplanmäßigen“ Maßnahmen sind durch die insoweit 100%ige Zuweisung aus dem
Konjunkturpaket II gedeckt, daher gelten die damit verbundenen Auszahlungen/Aufwendungen
nicht als außer- bzw. überplanmäßige Auszahlung oder Aufwendung (§ 9 der Haushaltssatzung in
Verbindung mit § 21 Abs. 2 GemHVO).
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Keine unmittelbaren.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Siehe Beschlussvorschlag.
Es sind, im Rahmen der in den Bezugsvorlagen bereits ausgeführten Förderbedingungen auch
andere Maßnahmen allgemeiner infrastruktureller Zwecksetzung denkbar. Dementsprechende
Vorschläge liegen der Verwaltung gegenwärtig nicht vor.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine unmittelbaren.
Seite 3 von Ratsdrucksache 279-IX
7. Beschlussvorschlag:
Alternative 1:
Die Verwaltung wird beauftragt die nachfolgend bezeichneten Maßnahmen im Rahmen der
Zuweisungen aus dem Konjunkturpaket II kurzfristig umzusetzen:
1.
2.
2.1
2.2
2.3
2.4
2.5
3.
Verfügbare Mittel
Denkbare neue Maßnahmen:
Energetische Fassadensanierung Sporthalle Houverath
Lüftungsanlage Jugendraum „Heinz-Gerlach-Halle“
Sanierung der Dachentwässerung, Sporthalle TuS Arloff
Heizungsanlage Sportlerheim Iversheim, SV Iversheim
Heizungsanlage Dorfgemeinschaftshaus Mahlberg
Summe:
rd. 72.000,-- €
35.000,-- €
8.000,-- €
5.000,-- €
4.500,-- €
21.000,-- €
73.500,-- €
Alternative 2:
Die Verwaltung wird beauftragt die nachfolgend bezeichneten Maßnahmen im Rahmen der
Zuweisungen aus dem Konjunkturpaket II kurzfristig umzusetzen:
1.
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2.
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3.
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4.
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5.
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