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Beschlussvorlage (Erlass einer Satzung über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben))

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
19 kB
Datum
15.12.2016
Erstellt
28.11.16, 18:06
Aktualisiert
28.11.16, 18:06
Beschlussvorlage (Erlass einer Satzung über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben)) Beschlussvorlage (Erlass einer Satzung über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben))

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Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 24.11.2016 Amt / Abteilung: Bauamt Az.: Na Vorlagennummer: VL-257/2016 TOP Vorlage für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses; des Rates der Gemeinde Langerwehe Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Erlass einer Satzung über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben) Sachdarstellung: Derzeit gilt für die Gemeinde Langerwehe die Satzung über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben) vom 05.04.2006 in der Fassung der 6. Änderung vom 09.12.2015. Durch die Änderung der §§ 60, 61 des Wasserhaushaltsgesetzes des Bundes (WHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.07.2009, zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.08.2013, der §§ 51ff., 53 Abs. 1 e Satz 1 Landeswassergesetz Nordrheinwestfalen (LWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.06.1995, zuletzt geändert durch Gesetz vom 05.03.2013 sowie der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO Abw NRW 2013) ist eine Überarbeitung der Satzung erforderlich. Die als Anlage beigefügte Entwurfsfassung der Satzung über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben) basiert auf der Grundlage des Musters des Nordrheinwestfälischen Städte- und Gemeindebundes. In der vorliegenden Entwurfsfassung sind nun Regelungen bezüglich der Zustands- und Funktionsprüfung (ehem. Dichtheitsprüfung) nach den Bestimmungen des aktuellen geltenden Landeswasser-gesetzes sowie des Wasserhaushaltgesetzes eingearbeitet. Finanzielle Auswirkungen: Keine. Drucksache VL-257/2016 Seite - 2 - Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die Satzung über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben) in der beratenen Entwurfsfassung zu erlassen. Der Rat erlässt die Satzung über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben) in der beratenen Entwurfsfassung. Der Bürgermeister (Göbbels)